Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage Stab (Gründung einer "Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang")

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
58 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage Stab (Gründung einer "Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang") Beschlussvorlage Stab (Gründung einer "Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang") Beschlussvorlage Stab (Gründung einer "Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang")

öffnen download melden Dateigröße: 58 kB

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 31/2004 04.11.2004 Az.: 80 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Aussch.f.Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. 15.11.2004 Kreisausschuss 01.12.2004 Kreistag 14.12.2004 Gründung einer "Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang" Sachbearbeiter/in: Frau Schmitz Tel.: 02251/15-369 Abt.: Stabsstelle 80 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: gez. Hessenius Mittel stehen hausrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt a) die Beteiligung des Kreises Euskirchen an der Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang für den Zeitraum von zwei Jahren möglichst ab 01.01.2005 b) die Übernahme und Bereitstellung des Stammkapitalanteils in Höhe von bis zu 25.000,00 € sowie c) die erforderliche 10 % ige Kofinanzierung bis max. 50.000,00 € pro Jahr in Form von Personalund Sachleistungen bereitzustellen - vorbehaltlich der noch ausstehenden Finanzzusage des Bundes Seite - 2 - und ermächtigt die Verwaltung entsprechende Verhandlungen und Beschlüsse vorzubereiten. Begründung: In zwei Sitzungen des Lenkungsausschusses zum Projekt „Regionalmanagement Vogelsang“ am 16.09. und 04.11.2004 unter Beteiligung von Vertretern der Oberfinanzdirektion Köln, des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit NRW, des Ministeriums für Städtebau, Wohnen, Kultur und Sport NRW, des Ministeriums für Umwelt, Natur, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW, der Staatskanzlei NRW, der Bezirksregierung Köln, der Fa. Aixplan, der Fa. SC Standort Consult und der Kreisverwaltung Euskirchen wurde Einvernehmen erzielt, dass bis zur Entscheidung über das endgültige Trägerkonzept noch eine Vielzahl von Aufgaben zu erfüllen und Fragen zu klären sind. Weiter besteht Einvernehmen, dass zu dieser Aufgabenerfüllung und Abarbeitung in der Übergangsphase der sinnvolle Weg die Gründung einer Standortentwicklungsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH ist. Diese soll möglichst ab dem 01.01.2005 ihren Geschäftsbetrieb aufnehmen und den Konversionsprozess zielführend weiterführen. Aufgabe der Gesellschaft soll es ein, neben der Steuerung der Gesamtabwicklung des Geländes (alle notwendigen Entwicklungsarbeiten für die Übernahmereife sowie die ersten Schritte zur Einleitung der Übergabereife) auch ein endgültiges Trägerkonzept rechtsreif zu erarbeiten. Die Standortentwicklungsgesellschaft soll auch die Projektentwicklung und -steuerung für die Klärung und Fixierung der Kern- und Ankernutzungen übernehmen: Nationalparkzentrum und verwaltung, Zentrum für Regional- und Zeitgeschichte, Europa-Zentrum für Jugend und Zukunft. Ein besonderes Anliegen muss es sein, eine Besucheranlaufstelle zu errichten und die Nationalparkverwaltung am Standort unterzubringen. Die Projektentwicklung für einen Betriebsstart spätestens im Frühjahr 2006 soll auch von der Standortentwicklungsgesellschaft betrieben werden. Finanzierung und Gesellschafter Es ist beabsichtigt, eine schlanke Gesellschaft in Form einer GmbH mit einem Stammkapital von 25.000,00 € zu gründen. Das für die Geschäftsabwicklung erforderliche Finanzbudget für zunächst zwei Jahre wird zum jetzigen Zeitpunkt auf bis zu 500.000,00 €/Jahr geschätzt. Interministeriell abgestimmt ist das Land NRW bereit, hiervon einen Anteil von bis zu 300.000,00 € /Jahr zu übernehmen. Die Bundesrepublik Deutschland hätte einen Anteil von bis zu 150.000,00 € zu tragen. Damit verbliebe für die Region (Kreis Euskirchen) ein Kofinanzierungsanteil von bis zu 50.000,00 €, der durch die Übernahme von Personal- und Sachleistungen erbracht werden kann. Die Gesellschafterfrage ist noch nicht abschließend geklärt. Grundsätzlich sind sowohl Land als auch Bund gehalten, keine neuen Beteiligungen einzugehen. Inwieweit von diesem Grundsatz abgewichen werden kann, wird derzeit geprüft. Soweit Bund und Land nicht als Gesellschafter eintreten, ist die Einflussnahme über einen noch zu definierenden Beirat zu sichern. Dies würde bedeuten, dass der Kreis Euskirchen (bzw. regionale Akteure) ggfls. als alleiniger Gesellschafter fungiert. Der Beirat müsste in diesem Fall mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet werden. Der Förderverein Nationalpark Eifel e.V. soll über den Beirat eine fest verankerte Position im weiteren Prozess der Konversion und der Entwicklung des Standortes erhalten. Die jetzige Gesellschaftsstruktur hat keine präjudizierende Wirkung für die endgültige Trägerlösung. Seite - 3 Um die Arbeitsfähigkeit der neuen Gesellschaft so schnell wie möglich herzustellen, wird der Kreistag gebeten, der Beteiligung des Kreises Euskirchen an der Standortentwicklungsgesellschaft zuzustimmen. I. V. gez. Poth Landrat Stabsstelle: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift)