Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 31/2004
04.11.2004
Az.: 80
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Aussch.f.Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels.
15.11.2004
Kreisausschuss
01.12.2004
Kreistag
14.12.2004
Gründung einer "Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang"
Sachbearbeiter/in: Frau Schmitz
Tel.: 02251/15-369
Abt.: Stabsstelle 80
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
gez.
Hessenius
Mittel stehen hausrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt
a) die Beteiligung des Kreises Euskirchen an der Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang für
den Zeitraum von zwei Jahren möglichst ab 01.01.2005
b) die Übernahme und Bereitstellung des Stammkapitalanteils in Höhe von bis zu 25.000,00 € sowie
c) die erforderliche 10 % ige Kofinanzierung bis max. 50.000,00 € pro Jahr in Form von Personalund Sachleistungen bereitzustellen - vorbehaltlich der noch ausstehenden Finanzzusage des
Bundes
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und ermächtigt die Verwaltung entsprechende Verhandlungen und Beschlüsse vorzubereiten.
Begründung:
In zwei Sitzungen des Lenkungsausschusses zum Projekt „Regionalmanagement Vogelsang“ am
16.09. und 04.11.2004 unter Beteiligung von Vertretern der Oberfinanzdirektion Köln, des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit NRW, des Ministeriums für Städtebau, Wohnen, Kultur und Sport
NRW, des Ministeriums für Umwelt, Natur, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW, der
Staatskanzlei NRW, der Bezirksregierung Köln, der Fa. Aixplan, der Fa. SC Standort Consult und
der Kreisverwaltung Euskirchen wurde Einvernehmen erzielt, dass bis zur Entscheidung über das
endgültige Trägerkonzept noch eine Vielzahl von Aufgaben zu erfüllen und Fragen zu klären sind.
Weiter besteht Einvernehmen, dass zu dieser Aufgabenerfüllung und Abarbeitung in der Übergangsphase der sinnvolle Weg die Gründung einer Standortentwicklungsgesellschaft in der
Rechtsform einer GmbH ist. Diese soll möglichst ab dem 01.01.2005 ihren Geschäftsbetrieb aufnehmen und den Konversionsprozess zielführend weiterführen.
Aufgabe der Gesellschaft soll es ein, neben der Steuerung der Gesamtabwicklung des Geländes
(alle notwendigen Entwicklungsarbeiten für die Übernahmereife sowie die ersten Schritte zur Einleitung der Übergabereife) auch ein endgültiges Trägerkonzept rechtsreif zu erarbeiten.
Die Standortentwicklungsgesellschaft soll auch die Projektentwicklung und -steuerung für die Klärung und Fixierung der Kern- und Ankernutzungen übernehmen: Nationalparkzentrum und verwaltung, Zentrum für Regional- und Zeitgeschichte, Europa-Zentrum für Jugend und Zukunft.
Ein besonderes Anliegen muss es sein, eine Besucheranlaufstelle zu errichten und die Nationalparkverwaltung am Standort unterzubringen. Die Projektentwicklung für einen Betriebsstart spätestens im Frühjahr 2006 soll auch von der Standortentwicklungsgesellschaft betrieben werden.
Finanzierung und Gesellschafter
Es ist beabsichtigt, eine schlanke Gesellschaft in Form einer GmbH mit einem Stammkapital von
25.000,00 € zu gründen. Das für die Geschäftsabwicklung erforderliche Finanzbudget für zunächst
zwei Jahre wird zum jetzigen Zeitpunkt auf bis zu 500.000,00 €/Jahr geschätzt.
Interministeriell abgestimmt ist das Land NRW bereit, hiervon einen Anteil von bis zu 300.000,00 €
/Jahr zu übernehmen. Die Bundesrepublik Deutschland hätte einen Anteil von bis zu 150.000,00 €
zu tragen. Damit verbliebe für die Region (Kreis Euskirchen) ein Kofinanzierungsanteil von bis zu
50.000,00 €, der durch die Übernahme von Personal- und Sachleistungen erbracht werden kann.
Die Gesellschafterfrage ist noch nicht abschließend geklärt. Grundsätzlich sind sowohl Land als
auch Bund gehalten, keine neuen Beteiligungen einzugehen. Inwieweit von diesem Grundsatz
abgewichen werden kann, wird derzeit geprüft.
Soweit Bund und Land nicht als Gesellschafter eintreten, ist die Einflussnahme über einen noch zu
definierenden Beirat zu sichern. Dies würde bedeuten, dass der Kreis Euskirchen (bzw. regionale
Akteure) ggfls. als alleiniger Gesellschafter fungiert.
Der Beirat müsste in diesem Fall mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet werden.
Der Förderverein Nationalpark Eifel e.V. soll über den Beirat eine fest verankerte Position im weiteren Prozess der Konversion und der Entwicklung des Standortes erhalten.
Die jetzige Gesellschaftsstruktur hat keine präjudizierende Wirkung für die endgültige Trägerlösung.
Seite - 3 Um die Arbeitsfähigkeit der neuen Gesellschaft so schnell wie möglich herzustellen, wird der Kreistag gebeten, der Beteiligung des Kreises Euskirchen an der Standortentwicklungsgesellschaft zuzustimmen.
I. V. gez. Poth
Landrat
Stabsstelle:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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