Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 28/2004
03.11.2004
Az.: 80
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Aussch.f.Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels.
15.11.2004
Kreisausschuss
01.12.2004
Kreistag
14.12.2004
Einrichtung von Nationalpark-Infopunkten im Kreis Euskirchen
Sachbearbeiter/in: Frau Schmitz
Tel.: (02251) 15 369
Abt.: 80
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
x
Haush.-St.:
gez.
Hessenius
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
x
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme entspr. BE
sonst: ist im Haushalt 2005 einzuplanen
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag stimmt einer außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von voraussichtlich 220.000 € zu,
die dem Betrag nach zuvor in Form einer Landeszuweisung in Höhe von ca. 176.000 € und einem
Eigenanteil der Kommunen in Höhe von ca. 44.000 € vereinnahmt wird.
Seite - 2 Begründung:
Das Ministerium für Arbeit und Wirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen stellt für die Einrichtung von
Nationalpark-Infopunkten Fördermittel zur Verfügung. Der Kreis Euskirchen wurde am 30.09.2004 von
der Bezirksregierung Köln damit beauftragt, für die Kommunen aus dem Ziel 2-Gebiet (Städte Bad
Münstereifel, Mechernich, Schleiden sowie die Gemeinden Blankenheim, Dahlem, Hellenthal, Kall und
Nettersheim) einen Bündelungsantrag zu stellen.
Vorgesehen ist die Einrichtung von Nationalpark-Infopunkten auf Grundlage des von Aixplan erarbeiteten Touristischen Masterplans „Erlebnisregion Nationalpark Eifel“ und des dort festgelegten Profils.
Eine hohe Qualität der Besucherinformation und ihre strategische Platzierung in der Region ist eine
unabdingbare Voraussetzung für ein effizientes Besuchermanagement und die touristische Qualität
eines Nationalparks. Ziel ist es über die Nationalpark-Infopunkte im unmittelbaren Umfeld des Nationalparks Besucherströme sowohl innerhalb des Nationalparks als auch in die Region zu steuern. Die Nationalpark-Infopunkte sollen der regionalen Einordnung und lokalen Orientierung dienen und den Besuchern Aktionsmöglichkeiten (Wege, Besichtigungen) aufzeigen. Weiterhin soll ein hoher Multiplikatoreffekt für den Nationalpark und die Nationalpark Erlebnisregion Eifel erzielt werden. Voraussetzung dafür
ist ein hoher Wiedererkennungswert, der dadurch erreicht wird, dass die Nationalpark-Infopunkte analog zu dem CD der Nationalpark-Tore gestaltet und ausgewählte, markante, sich wiederholende Gestaltungselemente verwendet wurden.
Als Ausstattungsmodule sind Nationalpark-Infopunkte im Innenbereich bereits bestehender, anerkannter Tourist-Informationsstellen vorgesehen (Grundmodule Typ 1 und 2 – Infomöbel mit oder ohne EDV)
und Nationalpark-Infopunkte in der Landschaft, die an besucherfrequentierten Standorten der Ziel 2Kommunen aufgestellt werden (Grundmodul Typ 3 – Infotafeln als Standmodell mit oder ohne Prospektständer). Die unterschiedlichen Varianten sind so gestaltet, dass sich der Besucher des Nationalpark-Infopunktes eigenständig und umfangreich zum Thema Nationalpark informieren kann.
Unter Berücksichtigung der Vorgaben der Bezirksregierung, des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit
sowie der fachlichen Beurteilung durch die Dipl.-Ing. Frau Frauenkron-Klinkhammer und Frau Kreisel
von Aixplan, wurden in Abstimmungsgesprächen mit den Bürgermeistern die Standorte und Ausstattungsmodule für die Nationalpark-Infopunkte in der jeweiligen Kommune festgelegt.
Die Kreise Aachen und Düren haben für ihre Fördergebiete gleichlautende Anträge gestellt, so dass
eine einheitliche Ausstattung für die nordrhein-westfälische Eifel sichergestellt ist.
Durch das Ministerium für Arbeit und Wirtschaft wurde eine Förderung in Höhe von 80 % der Gesamtkosten in Aussicht gestellt. Die verbleibenden 20 % der Gesamtkosten werden von den antragstellenden Kommunen im Ziel 2-Fördergebiet bereitgestellt. Die Ermittlung der definitiven Kosten erfolgt derzeit in Zusammenarbeit mit den Kommunen. Die endgültigen Summen liegen auf jeden Fall zum Kreisausschuss am 01.12.2004 vor, da der Förderantrag der Bezirksregierung Köln spätestens Ende November vorliegen muss.
Der Kreis Euskirchen beteiligt sich finanziell nicht an dem Projekt. Er koordiniert das Projekt, vereinnahmt die Fördermittel und bezahlt mit diesen Mitteln Dienstleister und Infopunktehersteller.
I. V. gez. Poth
Landrat
Stabsstelle:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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