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Beschlussvorlage Stab (Einrichtung von Nationalpark-Infopunkten im Kreis Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
65 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 28/2004 03.11.2004 Az.: 80 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Aussch.f.Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. 15.11.2004 Kreisausschuss 01.12.2004 Kreistag 14.12.2004 Einrichtung von Nationalpark-Infopunkten im Kreis Euskirchen Sachbearbeiter/in: Frau Schmitz Tel.: (02251) 15 369 Abt.: 80 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung x Haush.-St.: gez. Hessenius Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung x Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme entspr. BE sonst: ist im Haushalt 2005 einzuplanen Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag stimmt einer außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von voraussichtlich 220.000 € zu, die dem Betrag nach zuvor in Form einer Landeszuweisung in Höhe von ca. 176.000 € und einem Eigenanteil der Kommunen in Höhe von ca. 44.000 € vereinnahmt wird. Seite - 2 Begründung: Das Ministerium für Arbeit und Wirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen stellt für die Einrichtung von Nationalpark-Infopunkten Fördermittel zur Verfügung. Der Kreis Euskirchen wurde am 30.09.2004 von der Bezirksregierung Köln damit beauftragt, für die Kommunen aus dem Ziel 2-Gebiet (Städte Bad Münstereifel, Mechernich, Schleiden sowie die Gemeinden Blankenheim, Dahlem, Hellenthal, Kall und Nettersheim) einen Bündelungsantrag zu stellen. Vorgesehen ist die Einrichtung von Nationalpark-Infopunkten auf Grundlage des von Aixplan erarbeiteten Touristischen Masterplans „Erlebnisregion Nationalpark Eifel“ und des dort festgelegten Profils. Eine hohe Qualität der Besucherinformation und ihre strategische Platzierung in der Region ist eine unabdingbare Voraussetzung für ein effizientes Besuchermanagement und die touristische Qualität eines Nationalparks. Ziel ist es über die Nationalpark-Infopunkte im unmittelbaren Umfeld des Nationalparks Besucherströme sowohl innerhalb des Nationalparks als auch in die Region zu steuern. Die Nationalpark-Infopunkte sollen der regionalen Einordnung und lokalen Orientierung dienen und den Besuchern Aktionsmöglichkeiten (Wege, Besichtigungen) aufzeigen. Weiterhin soll ein hoher Multiplikatoreffekt für den Nationalpark und die Nationalpark Erlebnisregion Eifel erzielt werden. Voraussetzung dafür ist ein hoher Wiedererkennungswert, der dadurch erreicht wird, dass die Nationalpark-Infopunkte analog zu dem CD der Nationalpark-Tore gestaltet und ausgewählte, markante, sich wiederholende Gestaltungselemente verwendet wurden. Als Ausstattungsmodule sind Nationalpark-Infopunkte im Innenbereich bereits bestehender, anerkannter Tourist-Informationsstellen vorgesehen (Grundmodule Typ 1 und 2 – Infomöbel mit oder ohne EDV) und Nationalpark-Infopunkte in der Landschaft, die an besucherfrequentierten Standorten der Ziel 2Kommunen aufgestellt werden (Grundmodul Typ 3 – Infotafeln als Standmodell mit oder ohne Prospektständer). Die unterschiedlichen Varianten sind so gestaltet, dass sich der Besucher des Nationalpark-Infopunktes eigenständig und umfangreich zum Thema Nationalpark informieren kann. Unter Berücksichtigung der Vorgaben der Bezirksregierung, des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit sowie der fachlichen Beurteilung durch die Dipl.-Ing. Frau Frauenkron-Klinkhammer und Frau Kreisel von Aixplan, wurden in Abstimmungsgesprächen mit den Bürgermeistern die Standorte und Ausstattungsmodule für die Nationalpark-Infopunkte in der jeweiligen Kommune festgelegt. Die Kreise Aachen und Düren haben für ihre Fördergebiete gleichlautende Anträge gestellt, so dass eine einheitliche Ausstattung für die nordrhein-westfälische Eifel sichergestellt ist. Durch das Ministerium für Arbeit und Wirtschaft wurde eine Förderung in Höhe von 80 % der Gesamtkosten in Aussicht gestellt. Die verbleibenden 20 % der Gesamtkosten werden von den antragstellenden Kommunen im Ziel 2-Fördergebiet bereitgestellt. Die Ermittlung der definitiven Kosten erfolgt derzeit in Zusammenarbeit mit den Kommunen. Die endgültigen Summen liegen auf jeden Fall zum Kreisausschuss am 01.12.2004 vor, da der Förderantrag der Bezirksregierung Köln spätestens Ende November vorliegen muss. Der Kreis Euskirchen beteiligt sich finanziell nicht an dem Projekt. Er koordiniert das Projekt, vereinnahmt die Fördermittel und bezahlt mit diesen Mitteln Dienstleister und Infopunktehersteller. I. V. gez. Poth Landrat Stabsstelle: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift)