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Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Anlage zur Info 8/2004
Sonderpädagogische Förderung für Schülerinnen und Schüler, die im Kreis
Euskirchen wohnen.
Tendenzen und Überlegungen im Hinblick auf die Sonderschulentwicklung
- unter dem Gesichtspunkt der Qualitätsentwicklung und -sicherung Im Schuljahr 2004/2005 haben 1498 Schülerinnen und Schüler sonderpädagogischen
Förderbedarf, 194 davon besuchen die Regelschule (Grund- und Hauptschule).
“Ergeben sich zu Beginn der Schulpflicht oder während des Besuchs der allgemeinen
Schule für die Erziehungsberechtigten oder die Schule Anhaltspunkte dafür, dass eine
Schülerin oder ein Schüler nur mit sonderpädagogischer Unterstützung im Unterricht
hinreichend gefördert werden kann, so ist ein Verfahren zur Feststellung des
sonderpädagogischen Förderbedarfs und zur Entscheidung über den schulischen
Förderort
durchzuführen“
(Verordnung
über
die
Feststellung
des
sonderpädagogischen Förderbedarfs und die Entscheidung über den schulischen
Förderort (VO-SF) vom 22. Mai 1995, § 1 Abs.1)
Es muss verstärkt überlegt und überprüft werden,
- ob ein sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt, oder ob die Regelschule
mit ihren Mitteln fördern kann,
- ob die Schülerin/der Schüler am gemeinsamen Unterricht der Regelschule
teilnehmen kann,
- ob eine Teilnahme am Unterricht der Regelschulen bei Schülerinnen/Schülern
möglich ist, die an einer Sonderschule unterrichtet werden.
Wurde sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt, ist es das Ziel, möglichst viele
Kinder und Jugendliche im Gemeinsamen Unterricht der Regelschulen zu
unterrichten.
Jedes Jahr muss überprüft werden, ob noch sonderpädagogischer Förderbedarf
vorliegt. Sonderschulen müssen Konzepte zur Rückschulung von Schülerinnen und
Schüler entwickeln. Der Probeunterricht spielt hierbei eine wichtige Rolle. In
regelmäßigen Konferenzen, an denen Regelschul- und Sonderschulleitungen
teilnehmen, müssen die Schulleitungen ihre Konzepte vorstellen und
weiterentwickeln und konkret über mögliche Rückschulungen sprechen. Für die
Lernortbestimmung ist eine genaue Diagnostik notwendig.
Alle Kolleginnen und Kollegen der Sonderschulen, besonders die Schulleitungen und
die mit der Beratung beauftragten Kolleginnen und Kollegen, bilden einen
Dienstleistungsbereich, der alle, die an der Erziehung und Unterrichtung von Kindern
und Jugendlichen beteiligt sind, berät, wenn die Kinder und Jugendlichen im Lernen
und in Ihrer Entwicklung Auffälligkeiten zeigen oder sinnesgeschädigt sind.
Der Schwerpunkt der Präventiv- und Beratungsarbeit liegt in der
Bündelung von Kompetenzen und Ressourcen zu einem Dienstleistungszentrum mit
folgenden Aufgabenschwerpunkten:
Diagnose- und Beratung in Fragen sonderpädagogischer Förderung in der Region,
Vernetzung kommunaler und regionaler Dienste, die an der Förderung behinderter
Kinder und Jugendlicher beteiligt sind durch institutionalisierte, zeitlich abgestimmte,
kontinuierliche, interdisziplinäre Zusammenarbeit. Ziel dieser Arbeit ist die
frühzeitige, umfassende und kompetente Förderung von Behinderung bedrohter
Kinder und damit die rechtzeitige Intervention zur Vermeidung von Spätfolgen.
Investitionen in Prävention statt Maßnahmen, die häufig zu spät kommen, sehr teuer
sind und kaum noch Wirkung zeigen (Heimunterbringung, Verwahrlosung, Drogen
usw.) oder in die sprachliche Förderung von Kindern und damit Chance auf
frühzeitige Rückschulung anstatt Besuch einer Sonderschule über die Primarstufe
hinaus.
Im Unterschied zu früheren Konzepten wird diese Präventiv- und Beratungsarbeit
stärker durch das Schulamt für den Kreis Euskirchen strukturiert und koordiniert.
Durch Fortbildungen und in Arbeitsgemeinschaften werden die Lehrerinnen und
Lehrer, die im gemeinsamen Unterricht arbeiten, durch Moderatoren informiert und
gefördert.
In regelmäßigen Regionalkonferenzen mit den Schulleitern aller Schulen und
deren Schulaufsicht werden Informationsaustausche mit gemeinsame Absprachen,
und gemeinsame Konferenzen/Teilkonferenzen durchgeführt.
Behinderungen, die einen sonderpädagogischen Förderbedarf bedingen
können, sind:
1. Sehschädigungen (Blindheit (BL), Sehbehinderung (S))
2. Hörschädigungen (Gehörlosigkeit (GH), Schwerhörigkeit (SH))
3. Lern- und Entwicklungsstörungen (Lernbehinderung (LB), Sprachbehinderung
(SB), Erziehungsschwierigkeit (E)),
4. Geistige Behinderung (GB),
5. Körperbehinderung (KB)
Abkürz.
BL
E
GB
GH
KB
LB
S
SH
SB
zielgleich
Förderbedarf
Lehrplan
Blindheit
zielgleich
Erziehungsschwierigkeit
zielgleich
Geistige Behinderung
Schule für Geistigbehinderte
Gehörlosigkeit
zielgleich
Körperbehinderung
zielgleich
Lernbehinderung
Schule für Lernbehinderte
Sehbehinderung
zielgleich
Schwerhörigkeit
zielgleich
Sprachbehinderung
zielgleich
= nach den Richtlinien und Lehrplänen der Regelschulen
Info 8/2004
Anlage zur Vorlage Info 8/2004
Regionale
Schulen
für
die
Förderbedarfe
Erziehungsschwierigkeit, Sprachbehinderung:
Lernbehinderung,
Förderverbundschulen
Ort
Name
Euskirchen
MatthiasHagen-Schule
Euskirchen
In der Erftaue
Zülpich
Stephanusschule
St.
BarbaraSchule
AstridLindgrenSchule
Georgschule
Mechernich
Schleiden
Dahlem
Einzugsbereich
Euskirchen,
Weilerwist,
Bad
Münstereifel
Euskirchen,
Weilerwist,
Bad
Münstereifel
Zülpich
Förderbedarfe
LB, E, SB
Jahrgänge
5 – 10
(Sek 1)
LB, E, SB
E,
1-4 Stadt Euskirchen
(primar)
LB, E, SB
E, 1 – 10
Stadt Zülpich
Mechernich
LB, E, SB
E, 1 – 10
Stadt Mechernich
Schleiden,
Kall,
Hellenthal
Dahlem,
Blankenheim,
Nettersheim
LB,
SB E, 1 – 10
(ohne E)
LB, E, SB
E, 1 – 10
Träger
Stadt. Euskirchen
Sonderschulzweckverband Schleiden,
Hellenthal, Kall
Sonderschulzweckverband Dahlem,
Blankenheim,
Nettersheim
Sonderschulen für den Förderbedarf Erziehungsschwierigkeit, Sek I
Ort
Name
Einzugsbereich
Förderbedarf
E
Euskirchen
Don-BoscoSchule
Kall-Urft
10 Plätze in
der Privaten
katholischen
Schule für
Erziehungshilfe des
HermannJosefHauses
Euskirchen, Weilerwist,
Bad Münstereifel,
Zülpich, Mechernich
(Altkreis Euskirchen)
Dahlem, Blankenheim, E
Nettersheim Schleiden,
Kall, Hellenthal (Altkreis
Schleiden)
Jahrgänge
5 – 10
Träger
5 – 10
Kreis
Euskirchen
Kreis
Euskirchen
Zur Zeit: Sonderschule für den Förderbedarf Erziehungsschwierigkeit,
Primarbereich, Sek 1 Klassen 5 und 6:
Ort
Name
MechernichStrempt
St.-MichaelSchule
EinzugsFörderbereich
bedarf
Schleiden, Kall, E
Hellenthal
Jahrgänge
1–6
Träger
Kreis Euskirchen
Förderschulen:
Schulen, an denen Schülerinnen und Schüler mit
mehreren Förderbedarfen unterrichtet werden und die am
Schulversuch teilgenommen haben.
Förderverbundschulen:
Schulen, in denen Schülerinnen und Schüler mit mehreren
Förderbedarfen unterrichtet werden.
Die Schule für Erziehungshilfe Sek. I, die Don-Bosco-Schule und die 10 Plätze in der
Schule für Erziehungshilfe in der Privaten kath. Schule für Erziehungshilfe im
Hermann-Josef-Haus, in Kall-Urft werden weiterhin notwendig bleiben, da das
Hauptklientel dieser Schule aus Jugendlichen besteht, die aufgrund von
Jugendhilfemaßnahmen in Wohngruppen und Heimen untergebracht sind oder deren
Erziehungsschwierigkeit „erheblich über die üblichen Erscheinungsformen
hinausgeht“, (VO-SF, §8) ohne Aussicht, sie mittelfristig in Klassen zu integrieren..
Diese jungen Menschen benötigen zur weiteren Förderung einen speziellen
pädagogisch-therapeutischen Ansatz, der in diesen Schulen geleistet werden kann.
Sonderschulen für den Förderbedarf geistige Behinderung (Klassen 1 – 11)
Ort
Name
Euskirchen
HansVerbeekSchule
St.Nikolausschule
Kall
Einzugsbereich
Altkreis
Euskirchen
Förderbedarf
Gb
Jahrgänge
1 - 11
Träger
Altkreis
Schleiden
(Grenze
Kommern)
Gb
1 - 11
Kreis Euskirchen
Kreis Euskirchen
Info 8/2004
Anlage zur Vorlage Info 8/2004
Sonderschule für den Förderbedarf Körperbehinderung (Klassen 1 – 11)
Ort
Euskirchen
Name
Einzugsbereich
Rheinische Kreis
Schule für Euskirchen,
KörperTeil des
behinderErftkreises
te
Förderbedarf
KB
Jahrgänge
1 - 11
Träger
Landschaftsverband
Rheinland
Sonderschule für den Förderbedarf Hörschädigung (Klassen 1 – 11)
Ort
Euskirchen
Name
Einzugsbereich
Rheinische Kreis
Schule für Euskirchen,
HörgeWestlich des
schädigte
Rheins
Förderbedarf
Schwerhör
ige
SchülerInn
en
Jahrgänge
1 - 11
Träger
Landschaftsverband
Rheinland
Sonderschulen in der Trägerschaft des Landschaftsverbandes Rheinland,
die ihren Standort nicht innerhalb des Kreisgebietes haben, für
Schülerinnen und Schüler, die im Kreis Euskirchen wohnen.
Schule
Zuständigkeit
Rhein. Schule für Beschulung sehbehinderter und blinder
Sehbehinderte
SchülerInnen, die nicht
schwerbehindert sind, keinen sonstigen
Köln
zusätzlichen Förderbedarf haben und
für die eine Internatsunterbringung
nicht erforderlich ist.
Rhein. Schule für Beschulung sehbehinderter
Sehbehinderte
SchülerInnen, die nicht
Aachen
schwerbehindert sind, keinen sonstigen
zusätzlichen Förderbedarf haben und
für die eine Internatsunterbringung
nicht erforderlich ist
Rhein. Schule für Frühförderung. Beschulung
Blinde Düren
sehbehinderter und blinder
SchülerInnen, die schwerstbehindert
Einzugsbereiche
Kreis Euskirchen: Bad Münstereifel,
Mechernich, Weilerswist, Zülpich
Tel.-Nr. 0221-310810
Fax
0221-247889
Kreis
Euskirchen:
Blankenheim,
Dahlem, Hellenthal, Kall, Nettersheim,
Schleiden
Tel.-Nr. 0241-9382811
Fax
0241-93828266
Frühförderung: Alle sehgeschädigten
Kinder aus Blankenheim, Nettersheim,
Bad Münstereifel, Mechernich, Zülpich,
Schule
Zuständigkeit
Einzugsbereiche
sind und für die eine
Internatsunterbringung erforderlich ist
Euskirchen, Weilerswist (Heimbach,
Nideggen, Swisttal)
Einzugsbereich ist das gesamte LVRGebiet
Tel.-Nr. 02421-407822200
Fax
02421-40782299
Blankenheim, Dahlem, Hellenthal, Kall,
Nettersheim und Schleiden
Tel.-Nr. 0241-938282226
Fax
0241-93828266
Teile des Kreises Euskirchen (Bad
Münstereifel, Euskirchen, Mechernich,
Weilerswist und Zülpich)
Tel.-Nr. 0221-4307570
Fax.
0221-430757199
erstreckt sich auf das gesamte
Rheinland
Tel.-Nr. 02251-125990
Fax
02251-12599199
Pflichtberufsschule für das Land
Nordrhein-Westfalen
und
Angebotsschule für die gesamte
Bundesrepublik
einschließlich
angrenzendem
deutschsprachigem
Ausland mit dem Ergebnis, dass derzeit
rd. 63 % der Schüler außerhalb von
NRW
kommen.
Ihnen
stehen
Internatsplätze
im
benachbarten
Gebäude Curtiusstraße zur Verfügung
Tel.-Nr. 0201-87670
Rhein. Schule für Beschulung schwerhöriger und
gehörloser SchülerInnen
Hörgeschädigte
Aachen
Rhein. Schule für Beschulung schwerhöriger und
gehörloser SchülerInnen
Hörgeschädigte
Köln
Rhein. Schule für Beschulung schwerhöriger und
gehörloser SchülerInnen
Hörgeschädigte
Euskirchen
RheinischWestfälisches
Berufskolleg für
Hörgeschädigte
Essen
unterrichtet in den Bereichen
gewerblich-technische, kaufmännische
und hauswirtschaftlichsozialpflegerische Berufsschule; ferner
als Vollzeitschule in den
Bildungsgängen Allgemeine
Hochschulreife, Fachhochschulreife
und Berufsfachschule
Euskirchen, den 03.11.2004
Meinolf Schreiber, Schulamtsdirektor