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Info GB (Anlage zur Vorlage Info 8/2004)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
80 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Anlage zur Info 8/2004 Sonderpädagogische Förderung für Schülerinnen und Schüler, die im Kreis Euskirchen wohnen. Tendenzen und Überlegungen im Hinblick auf die Sonderschulentwicklung - unter dem Gesichtspunkt der Qualitätsentwicklung und -sicherung Im Schuljahr 2004/2005 haben 1498 Schülerinnen und Schüler sonderpädagogischen Förderbedarf, 194 davon besuchen die Regelschule (Grund- und Hauptschule). “Ergeben sich zu Beginn der Schulpflicht oder während des Besuchs der allgemeinen Schule für die Erziehungsberechtigten oder die Schule Anhaltspunkte dafür, dass eine Schülerin oder ein Schüler nur mit sonderpädagogischer Unterstützung im Unterricht hinreichend gefördert werden kann, so ist ein Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und zur Entscheidung über den schulischen Förderort durchzuführen“ (Verordnung über die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und die Entscheidung über den schulischen Förderort (VO-SF) vom 22. Mai 1995, § 1 Abs.1) Es muss verstärkt überlegt und überprüft werden, - ob ein sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt, oder ob die Regelschule mit ihren Mitteln fördern kann, - ob die Schülerin/der Schüler am gemeinsamen Unterricht der Regelschule teilnehmen kann, - ob eine Teilnahme am Unterricht der Regelschulen bei Schülerinnen/Schülern möglich ist, die an einer Sonderschule unterrichtet werden. Wurde sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt, ist es das Ziel, möglichst viele Kinder und Jugendliche im Gemeinsamen Unterricht der Regelschulen zu unterrichten. Jedes Jahr muss überprüft werden, ob noch sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt. Sonderschulen müssen Konzepte zur Rückschulung von Schülerinnen und Schüler entwickeln. Der Probeunterricht spielt hierbei eine wichtige Rolle. In regelmäßigen Konferenzen, an denen Regelschul- und Sonderschulleitungen teilnehmen, müssen die Schulleitungen ihre Konzepte vorstellen und weiterentwickeln und konkret über mögliche Rückschulungen sprechen. Für die Lernortbestimmung ist eine genaue Diagnostik notwendig. Alle Kolleginnen und Kollegen der Sonderschulen, besonders die Schulleitungen und die mit der Beratung beauftragten Kolleginnen und Kollegen, bilden einen Dienstleistungsbereich, der alle, die an der Erziehung und Unterrichtung von Kindern und Jugendlichen beteiligt sind, berät, wenn die Kinder und Jugendlichen im Lernen und in Ihrer Entwicklung Auffälligkeiten zeigen oder sinnesgeschädigt sind. Der Schwerpunkt der Präventiv- und Beratungsarbeit liegt in der Bündelung von Kompetenzen und Ressourcen zu einem Dienstleistungszentrum mit folgenden Aufgabenschwerpunkten: Diagnose- und Beratung in Fragen sonderpädagogischer Förderung in der Region, Vernetzung kommunaler und regionaler Dienste, die an der Förderung behinderter Kinder und Jugendlicher beteiligt sind durch institutionalisierte, zeitlich abgestimmte, kontinuierliche, interdisziplinäre Zusammenarbeit. Ziel dieser Arbeit ist die frühzeitige, umfassende und kompetente Förderung von Behinderung bedrohter Kinder und damit die rechtzeitige Intervention zur Vermeidung von Spätfolgen. Investitionen in Prävention statt Maßnahmen, die häufig zu spät kommen, sehr teuer sind und kaum noch Wirkung zeigen (Heimunterbringung, Verwahrlosung, Drogen usw.) oder in die sprachliche Förderung von Kindern und damit Chance auf frühzeitige Rückschulung anstatt Besuch einer Sonderschule über die Primarstufe hinaus. Im Unterschied zu früheren Konzepten wird diese Präventiv- und Beratungsarbeit stärker durch das Schulamt für den Kreis Euskirchen strukturiert und koordiniert. Durch Fortbildungen und in Arbeitsgemeinschaften werden die Lehrerinnen und Lehrer, die im gemeinsamen Unterricht arbeiten, durch Moderatoren informiert und gefördert. In regelmäßigen Regionalkonferenzen mit den Schulleitern aller Schulen und deren Schulaufsicht werden Informationsaustausche mit gemeinsame Absprachen, und gemeinsame Konferenzen/Teilkonferenzen durchgeführt. Behinderungen, die einen sonderpädagogischen Förderbedarf bedingen können, sind: 1. Sehschädigungen (Blindheit (BL), Sehbehinderung (S)) 2. Hörschädigungen (Gehörlosigkeit (GH), Schwerhörigkeit (SH)) 3. Lern- und Entwicklungsstörungen (Lernbehinderung (LB), Sprachbehinderung (SB), Erziehungsschwierigkeit (E)), 4. Geistige Behinderung (GB), 5. Körperbehinderung (KB) Abkürz. BL E GB GH KB LB S SH SB zielgleich Förderbedarf Lehrplan Blindheit zielgleich Erziehungsschwierigkeit zielgleich Geistige Behinderung Schule für Geistigbehinderte Gehörlosigkeit zielgleich Körperbehinderung zielgleich Lernbehinderung Schule für Lernbehinderte Sehbehinderung zielgleich Schwerhörigkeit zielgleich Sprachbehinderung zielgleich = nach den Richtlinien und Lehrplänen der Regelschulen Info 8/2004 Anlage zur Vorlage Info 8/2004 Regionale Schulen für die Förderbedarfe Erziehungsschwierigkeit, Sprachbehinderung: Lernbehinderung, Förderverbundschulen Ort Name Euskirchen MatthiasHagen-Schule Euskirchen In der Erftaue Zülpich Stephanusschule St. BarbaraSchule AstridLindgrenSchule Georgschule Mechernich Schleiden Dahlem Einzugsbereich Euskirchen, Weilerwist, Bad Münstereifel Euskirchen, Weilerwist, Bad Münstereifel Zülpich Förderbedarfe LB, E, SB Jahrgänge 5 – 10 (Sek 1) LB, E, SB E, 1-4 Stadt Euskirchen (primar) LB, E, SB E, 1 – 10 Stadt Zülpich Mechernich LB, E, SB E, 1 – 10 Stadt Mechernich Schleiden, Kall, Hellenthal Dahlem, Blankenheim, Nettersheim LB, SB E, 1 – 10 (ohne E) LB, E, SB E, 1 – 10 Träger Stadt. Euskirchen Sonderschulzweckverband Schleiden, Hellenthal, Kall Sonderschulzweckverband Dahlem, Blankenheim, Nettersheim Sonderschulen für den Förderbedarf Erziehungsschwierigkeit, Sek I Ort Name Einzugsbereich Förderbedarf E Euskirchen Don-BoscoSchule Kall-Urft 10 Plätze in der Privaten katholischen Schule für Erziehungshilfe des HermannJosefHauses Euskirchen, Weilerwist, Bad Münstereifel, Zülpich, Mechernich (Altkreis Euskirchen) Dahlem, Blankenheim, E Nettersheim Schleiden, Kall, Hellenthal (Altkreis Schleiden) Jahrgänge 5 – 10 Träger 5 – 10 Kreis Euskirchen Kreis Euskirchen Zur Zeit: Sonderschule für den Förderbedarf Erziehungsschwierigkeit, Primarbereich, Sek 1 Klassen 5 und 6: Ort Name MechernichStrempt St.-MichaelSchule EinzugsFörderbereich bedarf Schleiden, Kall, E Hellenthal Jahrgänge 1–6 Träger Kreis Euskirchen Förderschulen: Schulen, an denen Schülerinnen und Schüler mit mehreren Förderbedarfen unterrichtet werden und die am Schulversuch teilgenommen haben. Förderverbundschulen: Schulen, in denen Schülerinnen und Schüler mit mehreren Förderbedarfen unterrichtet werden. Die Schule für Erziehungshilfe Sek. I, die Don-Bosco-Schule und die 10 Plätze in der Schule für Erziehungshilfe in der Privaten kath. Schule für Erziehungshilfe im Hermann-Josef-Haus, in Kall-Urft werden weiterhin notwendig bleiben, da das Hauptklientel dieser Schule aus Jugendlichen besteht, die aufgrund von Jugendhilfemaßnahmen in Wohngruppen und Heimen untergebracht sind oder deren Erziehungsschwierigkeit „erheblich über die üblichen Erscheinungsformen hinausgeht“, (VO-SF, §8) ohne Aussicht, sie mittelfristig in Klassen zu integrieren.. Diese jungen Menschen benötigen zur weiteren Förderung einen speziellen pädagogisch-therapeutischen Ansatz, der in diesen Schulen geleistet werden kann. Sonderschulen für den Förderbedarf geistige Behinderung (Klassen 1 – 11) Ort Name Euskirchen HansVerbeekSchule St.Nikolausschule Kall Einzugsbereich Altkreis Euskirchen Förderbedarf Gb Jahrgänge 1 - 11 Träger Altkreis Schleiden (Grenze Kommern) Gb 1 - 11 Kreis Euskirchen Kreis Euskirchen Info 8/2004 Anlage zur Vorlage Info 8/2004 Sonderschule für den Förderbedarf Körperbehinderung (Klassen 1 – 11) Ort Euskirchen Name Einzugsbereich Rheinische Kreis Schule für Euskirchen, KörperTeil des behinderErftkreises te Förderbedarf KB Jahrgänge 1 - 11 Träger Landschaftsverband Rheinland Sonderschule für den Förderbedarf Hörschädigung (Klassen 1 – 11) Ort Euskirchen Name Einzugsbereich Rheinische Kreis Schule für Euskirchen, HörgeWestlich des schädigte Rheins Förderbedarf Schwerhör ige SchülerInn en Jahrgänge 1 - 11 Träger Landschaftsverband Rheinland Sonderschulen in der Trägerschaft des Landschaftsverbandes Rheinland, die ihren Standort nicht innerhalb des Kreisgebietes haben, für Schülerinnen und Schüler, die im Kreis Euskirchen wohnen. Schule Zuständigkeit Rhein. Schule für Beschulung sehbehinderter und blinder Sehbehinderte SchülerInnen, die nicht schwerbehindert sind, keinen sonstigen Köln zusätzlichen Förderbedarf haben und für die eine Internatsunterbringung nicht erforderlich ist. Rhein. Schule für Beschulung sehbehinderter Sehbehinderte SchülerInnen, die nicht Aachen schwerbehindert sind, keinen sonstigen zusätzlichen Förderbedarf haben und für die eine Internatsunterbringung nicht erforderlich ist Rhein. Schule für Frühförderung. Beschulung Blinde Düren sehbehinderter und blinder SchülerInnen, die schwerstbehindert Einzugsbereiche Kreis Euskirchen: Bad Münstereifel, Mechernich, Weilerswist, Zülpich Tel.-Nr. 0221-310810 Fax 0221-247889 Kreis Euskirchen: Blankenheim, Dahlem, Hellenthal, Kall, Nettersheim, Schleiden Tel.-Nr. 0241-9382811 Fax 0241-93828266 Frühförderung: Alle sehgeschädigten Kinder aus Blankenheim, Nettersheim, Bad Münstereifel, Mechernich, Zülpich, Schule Zuständigkeit Einzugsbereiche sind und für die eine Internatsunterbringung erforderlich ist Euskirchen, Weilerswist (Heimbach, Nideggen, Swisttal) Einzugsbereich ist das gesamte LVRGebiet Tel.-Nr. 02421-407822200 Fax 02421-40782299 Blankenheim, Dahlem, Hellenthal, Kall, Nettersheim und Schleiden Tel.-Nr. 0241-938282226 Fax 0241-93828266 Teile des Kreises Euskirchen (Bad Münstereifel, Euskirchen, Mechernich, Weilerswist und Zülpich) Tel.-Nr. 0221-4307570 Fax. 0221-430757199 erstreckt sich auf das gesamte Rheinland Tel.-Nr. 02251-125990 Fax 02251-12599199 Pflichtberufsschule für das Land Nordrhein-Westfalen und Angebotsschule für die gesamte Bundesrepublik einschließlich angrenzendem deutschsprachigem Ausland mit dem Ergebnis, dass derzeit rd. 63 % der Schüler außerhalb von NRW kommen. Ihnen stehen Internatsplätze im benachbarten Gebäude Curtiusstraße zur Verfügung Tel.-Nr. 0201-87670 Rhein. Schule für Beschulung schwerhöriger und gehörloser SchülerInnen Hörgeschädigte Aachen Rhein. Schule für Beschulung schwerhöriger und gehörloser SchülerInnen Hörgeschädigte Köln Rhein. Schule für Beschulung schwerhöriger und gehörloser SchülerInnen Hörgeschädigte Euskirchen RheinischWestfälisches Berufskolleg für Hörgeschädigte Essen unterrichtet in den Bereichen gewerblich-technische, kaufmännische und hauswirtschaftlichsozialpflegerische Berufsschule; ferner als Vollzeitschule in den Bildungsgängen Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife und Berufsfachschule Euskirchen, den 03.11.2004 Meinolf Schreiber, Schulamtsdirektor