Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 27/2004
02.11.2004
Az.: 20/894-01
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
01.12.2004
Kreistag
14.12.2004
Vertreter der Kreissparkasse Euskirchen in der Verbandsversammlung des Rheinischen
Sparkassen- und Giroverbandes
Sachbearbeiter/in: Herr Jansen
Tel.: 424
Abt.: 20
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
---
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt, in die Verbandsversammlung des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes zu entsenden:
1. Mitglied:
_______________________________
2. Vertreter:
_______________________________
3. Ersatzvertreter:
_______________________________
Seite - 2 Begründung:
Gemäß § 5 der Satzung des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes entsenden die
Kreissparkasse und der Kreis Euskirchen als Gewährträger der Kreissparkasse in die Verbandsversammlung des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes
a) den Vorsitzenden des Verwaltungsrates oder, wenn der Vorsitzende des Verwaltungsrates Mitglied des Kreditausschusses nach § 16 Abs. 2 des Sparkassengesetzes (SpkG) NW ist, ein ordentliches Mitglied des Verwaltungsrates, das der Vertretung des Gewährträgers angehören muss
und von dieser für die Dauer ihrer Wahlzeit gewählt wird. In gleicher Weise ist für jedes Mitglied
ein Vertreter und ein Ersatzvertreter zu wählen.
b) das Mitglied des Kreditausschusses nach § 16 Abs. 2 SpkG NW.
c) den Vorsitzenden des Vorstandes.
Der Landrat gehört dem Kreditausschuss nach § 16 Abs. 2 SpkG NW als „geborenes“ Mitglied an
und wird damit nach Buchstabe b) entsandt.
Daher sind nach Buchstabe a) aus den ordentlichen Mitgliedern des Verwaltungsrates der
Kreissparkasse Euskirchen, die Mitglieder des Kreistages des Kreises Euskirchen sind, ein Mitglied sowie ein Vertreter und ein Ersatzvertreter in die Verbandsversammlung des Rheinischen
Sparkassen- und Giroverbandes zu wählen.
Das Verzeichnis der vom Kreistag am 13.10.2004 gewählten Mitglieder des Verwaltungsrates der
Kreissparkasse Euskirchen ist beigefügt.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)