Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage GB (Vertreter der Kreissparkasse Euskirchen in der Verbandsversammlung des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
56 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Vertreter der Kreissparkasse Euskirchen in der Verbandsversammlung des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes) Beschlussvorlage GB (Vertreter der Kreissparkasse Euskirchen in der Verbandsversammlung des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes)

öffnen download melden Dateigröße: 56 kB

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 27/2004 02.11.2004 Az.: 20/894-01 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 01.12.2004 Kreistag 14.12.2004 Vertreter der Kreissparkasse Euskirchen in der Verbandsversammlung des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes Sachbearbeiter/in: Herr Jansen Tel.: 424 Abt.: 20 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung --- Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt, in die Verbandsversammlung des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes zu entsenden: 1. Mitglied: _______________________________ 2. Vertreter: _______________________________ 3. Ersatzvertreter: _______________________________ Seite - 2 Begründung: Gemäß § 5 der Satzung des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes entsenden die Kreissparkasse und der Kreis Euskirchen als Gewährträger der Kreissparkasse in die Verbandsversammlung des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes a) den Vorsitzenden des Verwaltungsrates oder, wenn der Vorsitzende des Verwaltungsrates Mitglied des Kreditausschusses nach § 16 Abs. 2 des Sparkassengesetzes (SpkG) NW ist, ein ordentliches Mitglied des Verwaltungsrates, das der Vertretung des Gewährträgers angehören muss und von dieser für die Dauer ihrer Wahlzeit gewählt wird. In gleicher Weise ist für jedes Mitglied ein Vertreter und ein Ersatzvertreter zu wählen. b) das Mitglied des Kreditausschusses nach § 16 Abs. 2 SpkG NW. c) den Vorsitzenden des Vorstandes. Der Landrat gehört dem Kreditausschuss nach § 16 Abs. 2 SpkG NW als „geborenes“ Mitglied an und wird damit nach Buchstabe b) entsandt. Daher sind nach Buchstabe a) aus den ordentlichen Mitgliedern des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Euskirchen, die Mitglieder des Kreistages des Kreises Euskirchen sind, ein Mitglied sowie ein Vertreter und ein Ersatzvertreter in die Verbandsversammlung des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes zu wählen. Das Verzeichnis der vom Kreistag am 13.10.2004 gewählten Mitglieder des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Euskirchen ist beigefügt. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)