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Beschlussvorlage GB (Anlage 18 zur Vorlage V 14/2004)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
50 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Anlage 18 zur Vorlage V 14/2004)

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Inhalt der Datei

Anlage 18 zur Vorlage V 14/2004 18 Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) Verbandsversammlung Gemäß § 5 Abs. 1 der Zweckverbandssatzung werden die Mitglieder der Verbandsversammlung aus den Vertretungskörperschaften der Verbandsmitglieder für deren Wahlzeit aus ihrer Mitte oder aus dem Kreise ihrer Dienstkräfte gewählt. Für jedes Mitglied ist ein persönlicher Stellvertreter/eine persönliche Stellvertreterin für den Fall der Verhinderung zu wählen (gebundene Vertretung). Jedes Verbandsmitglied entsendet nach § 5 Abs. 2 der Zweckverbandssatzung je angefangene 100.000 Einwohner einen Vertreter/eine Vertreterin in die Verbandsversammlung. Maßgebend ist der letzte vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW auf ein Jahresende vor der Wahl fortgeschriebene Stand der Wohnbevölkerung. Nach Ablauf von fünf Jahren ist die Zahl entsprechend der vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW herausgegebenen Einwohnerzahlen neu festzulegen. Nach den vorliegenden Bevölkerungszahlen des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik NRW entsendet der Kreis Euskirchen 2 Mitglieder in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS). Die Wahl der Vertreter/innen des Kreises Euskirchen erfolgt nach den Bestimmungen des § 35 Abs. 4 und 3 KrO (Verhältniswahlrecht). In der letzten Wahlperiode des Kreistages waren als Mitglieder der Verbandsversammlung benannt: Ordentliche Mitglieder: Stellvertreter/innen: (gebundene Vertretung) 1. Unterstetter, Franz GBL IV/Kreisverwaltung NN 2. Klein, Edgar CDU Nolden, Hans-Josef CDU Beschlussentwurf: Der Kreistag benennt die Vertreter/innen des Kreises Euskirchen für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Sieg wie folgt: Ordentliche Mitglieder: Stellvertreter/innen: (gebundene Vertretung): 1. ___________________________ (Zugriff LR § 26 Abs. 4 KrO) ____________________________ (Zugriff LR § 26 Abs. 4 KrO) 2. ___________________________ ____________________________