Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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50 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 18 zur Vorlage V 14/2004
18
Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS)
Verbandsversammlung
Gemäß § 5 Abs. 1 der Zweckverbandssatzung werden die Mitglieder der Verbandsversammlung aus den Vertretungskörperschaften der Verbandsmitglieder für deren Wahlzeit aus ihrer
Mitte oder aus dem Kreise ihrer Dienstkräfte gewählt. Für jedes Mitglied ist ein persönlicher
Stellvertreter/eine persönliche Stellvertreterin für den Fall der Verhinderung zu wählen (gebundene Vertretung).
Jedes Verbandsmitglied entsendet nach § 5 Abs. 2 der Zweckverbandssatzung je angefangene 100.000 Einwohner einen Vertreter/eine Vertreterin in die Verbandsversammlung.
Maßgebend ist der letzte vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW auf ein
Jahresende vor der Wahl fortgeschriebene Stand der Wohnbevölkerung. Nach Ablauf von
fünf Jahren ist die Zahl entsprechend der vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW herausgegebenen Einwohnerzahlen neu festzulegen.
Nach den vorliegenden Bevölkerungszahlen des Landesamtes für Datenverarbeitung und
Statistik NRW entsendet der Kreis Euskirchen 2 Mitglieder in die Verbandsversammlung des
Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS).
Die Wahl der Vertreter/innen des Kreises Euskirchen erfolgt nach den Bestimmungen des
§ 35 Abs. 4 und 3 KrO (Verhältniswahlrecht).
In der letzten Wahlperiode des Kreistages waren als Mitglieder der Verbandsversammlung
benannt:
Ordentliche Mitglieder:
Stellvertreter/innen:
(gebundene Vertretung)
1.
Unterstetter, Franz
GBL IV/Kreisverwaltung
NN
2.
Klein, Edgar
CDU
Nolden, Hans-Josef
CDU
Beschlussentwurf:
Der Kreistag benennt die Vertreter/innen des Kreises Euskirchen für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Sieg wie folgt:
Ordentliche Mitglieder:
Stellvertreter/innen:
(gebundene Vertretung):
1.
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(Zugriff LR § 26 Abs. 4 KrO)
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(Zugriff LR § 26 Abs. 4 KrO)
2.
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