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Beschlussvorlage GB (Anlage 17 zur Vorlage V 14/2004)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
49 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Anlage 17 zur Vorlage V 14/2004)

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Inhalt der Datei

Anlage 17 zur Vorlage V 14/2004 17 Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln Nach § 6 der Institutsordnung des Rheinischen Studieninstituts für kommunale Verwaltung in Köln ist zur Unterstützung und Beratung des Institutsvorstehers ein Institutsausschuss eingerichtet. In den Institutsausschuss werden für 5 Jahre, längstens jedoch für die Dauer ihres Mandats, u. a. zwei vom Kreistag des Kreises Euskirchen zu benennende Vertreter/innen sowie deren jeweilige Stellvertreter/innen von der Gesellschafterversammlung als Mitglieder berufen. Die Wahl der Vertreter/innen des Kreises Euskirchen erfolgt nach den Bestimmungen des § 35 Abs. 4 und 3 KrO (Verhältniswahlrecht). In der letzten Wahlperiode des Kreistages waren als Mitglieder des Institutsausschusses benannt: Ordentliche Mitglieder: Stellvertreter/innen: (gebundene Vertretung) 1. Adams, Johannes GBL I/Kreisverwaltung Schmitz, Winfried 2. Poth, Manfred Allgemeiner Vertreter des Landrates Schröders, Raymund CDU CDU Beschlussentwurf: Der Kreistag benennt die Vertreter/innen des Kreises Euskirchen für den Institutsausschuss des Rheinischen Studieninstituts für kommunale Verwaltung in Köln wie folgt: Ordentliche Mitglieder: Stellvertreter/innen: (gebundene Vertretung) 1. ______________________________ (Zugriff LR § 26 Abs. 4 KrO) ______________________________ (Zugriff LR § 26 Abs. 4 KrO) 2. _____________________________ ______________________________