Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
49 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 17 zur Vorlage V 14/2004
17
Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln
Nach § 6 der Institutsordnung des Rheinischen Studieninstituts für kommunale Verwaltung in
Köln ist zur Unterstützung und Beratung des Institutsvorstehers ein Institutsausschuss eingerichtet. In den Institutsausschuss werden für 5 Jahre, längstens jedoch für die Dauer ihres
Mandats, u. a. zwei vom Kreistag des Kreises Euskirchen zu benennende Vertreter/innen
sowie deren jeweilige Stellvertreter/innen von der Gesellschafterversammlung als Mitglieder
berufen.
Die Wahl der Vertreter/innen des Kreises Euskirchen erfolgt nach den Bestimmungen des
§ 35 Abs. 4 und 3 KrO (Verhältniswahlrecht).
In der letzten Wahlperiode des Kreistages waren als Mitglieder des Institutsausschusses
benannt:
Ordentliche Mitglieder:
Stellvertreter/innen:
(gebundene Vertretung)
1.
Adams, Johannes
GBL I/Kreisverwaltung
Schmitz, Winfried
2.
Poth, Manfred
Allgemeiner Vertreter des Landrates
Schröders, Raymund
CDU
CDU
Beschlussentwurf:
Der Kreistag benennt die Vertreter/innen des Kreises Euskirchen für den Institutsausschuss
des Rheinischen Studieninstituts für kommunale Verwaltung in Köln wie folgt:
Ordentliche Mitglieder:
Stellvertreter/innen:
(gebundene Vertretung)
1.
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(Zugriff LR § 26 Abs. 4 KrO)
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(Zugriff LR § 26 Abs. 4 KrO)
2.
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