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Beschlussvorlage GB (Anlage 14 zur Vorlage V 14/2004)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
53 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Anlage 14 zur Vorlage V 14/2004) Beschlussvorlage GB (Anlage 14 zur Vorlage V 14/2004)

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Inhalt der Datei

Anlage 14 zur Vorlage V 14/2004 14 Radio Euskirchen GmbH & Co. KG a) Veranstaltergemeinschaft Der Verein „Veranstaltergemeinschaft für lokalen Rundfunk im Kreis Euskirchen e. V.“ ist verantwortlich für die Veranstaltung und Verbreitung von lokalem Rundfunk im Kreis Euskirchen. Gemäß § 4 der Satzung entsendet der Kreistag zwei Mitglieder in die Mitgliederversammlung der Veranstaltergemeinschaft für lokalen Rundfunk im Kreis Euskirchen e. V., die nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden. Stellen, die - wie der Kreistag - mehrere Mitglieder entsenden, müssen gemäß § 3 der Satzung mindestens zur Hälfte dieser Mitglieder Frauen bestimmen. Die Mitglieder müssen dem Kreistag nicht angehören (§ 4 der Satzung); sie sind an die Beschlüsse des Kreistages nicht gebunden (§ 7 der Satzung). Für die Bestellung der Mitglieder der Veranstaltergemeinschaft gelten die Grundsätze der Verhältniswahl (§ 35 Abs. 4 und 3 KrO). b) Gesellschafterversammlung Nach dem Landesrundfunkgesetz NRW setzt die Zulassung einer Veranstaltergemeinschaft zur Ausstrahlung lokaler Hörfunkprogramme eine vertragliche Vereinbarung mit einer Betriebsgesellschaft voraus. Zu diesem Zweck ist als Betriebsgesellschaft die Radio Euskirchen GmbH & Co. KG gegründet worden. Der Kreis Euskirchen ist als Gesellschafter/Kommanditist mit 20,83 % an der Radio Euskirchen GmbH & Co. KG beteiligt. Zur Wahrnehmung der Rechte in der Gesellschafterversammlung ist ein Vertreter/eine Vertreterin und dessen Stellvertreter/deren Stellvertreterin zu benennen. Für die Bestellung des Vertreters/der Vertreterin und dessen Stellvertreter/deren Stellvertreterin gelten die Grundsätze der Verhältniswahl (§ 35 Abs. 4 und 3 KrO). Bisherige Vertreter des Kreises waren: a) Veranstaltergemeinschaft Mitglieder: 1. 2. Harder, Eckard Krause, Brigitte CDU skB/CDU b) Gesellschafterversammlung Ordentliches Mitglied: Schmitz, Winfried Stellvertreter/in: CDU Klein, Edgar CDU Beschlussentwurf: a) Veranstaltergemeinschaft Der Kreistag wählt als Mitglieder in die Veranstaltergemeinschaft für lokalen Rundfunk im Kreis Euskirchen e. V. Mitglieder: 1. _______________________________ (Zugriff LR § 26 Abs. 4 KrO) 2. _______________________________ b) Gesellschafterversammlung Der Kreistag wählt ____________________________________ zum Mitglied und ____________________________________ zum/zur Stellvertreter/in in die Gesellschafterversammlung der Radio Euskirchen GmbH & Co. KG