Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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53 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 14 zur Vorlage V 14/2004
14
Radio Euskirchen GmbH & Co. KG
a) Veranstaltergemeinschaft
Der Verein „Veranstaltergemeinschaft für lokalen Rundfunk im Kreis Euskirchen e. V.“ ist
verantwortlich für die Veranstaltung und Verbreitung von lokalem Rundfunk im Kreis Euskirchen.
Gemäß § 4 der Satzung entsendet der Kreistag zwei Mitglieder in die Mitgliederversammlung
der Veranstaltergemeinschaft für lokalen Rundfunk im Kreis Euskirchen e. V., die nach den
Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden.
Stellen, die - wie der Kreistag - mehrere Mitglieder entsenden, müssen gemäß § 3 der Satzung mindestens zur Hälfte dieser Mitglieder Frauen bestimmen.
Die Mitglieder müssen dem Kreistag nicht angehören (§ 4 der Satzung); sie sind an die Beschlüsse des Kreistages nicht gebunden (§ 7 der Satzung).
Für die Bestellung der Mitglieder der Veranstaltergemeinschaft gelten die Grundsätze der
Verhältniswahl (§ 35 Abs. 4 und 3 KrO).
b) Gesellschafterversammlung
Nach dem Landesrundfunkgesetz NRW setzt die Zulassung einer Veranstaltergemeinschaft
zur Ausstrahlung lokaler Hörfunkprogramme eine vertragliche Vereinbarung mit einer Betriebsgesellschaft voraus. Zu diesem Zweck ist als Betriebsgesellschaft die Radio Euskirchen
GmbH & Co. KG gegründet worden.
Der Kreis Euskirchen ist als Gesellschafter/Kommanditist mit 20,83 % an der Radio Euskirchen GmbH & Co. KG beteiligt. Zur Wahrnehmung der Rechte in der Gesellschafterversammlung ist ein Vertreter/eine Vertreterin und dessen Stellvertreter/deren Stellvertreterin zu
benennen.
Für die Bestellung des Vertreters/der Vertreterin und dessen Stellvertreter/deren Stellvertreterin gelten die Grundsätze der Verhältniswahl (§ 35 Abs. 4 und 3 KrO).
Bisherige Vertreter des Kreises waren:
a) Veranstaltergemeinschaft
Mitglieder:
1.
2.
Harder, Eckard
Krause, Brigitte
CDU
skB/CDU
b) Gesellschafterversammlung
Ordentliches Mitglied:
Schmitz, Winfried
Stellvertreter/in:
CDU
Klein, Edgar
CDU
Beschlussentwurf:
a) Veranstaltergemeinschaft
Der Kreistag wählt als Mitglieder in die Veranstaltergemeinschaft für lokalen Rundfunk im
Kreis Euskirchen e. V.
Mitglieder:
1.
_______________________________
(Zugriff LR § 26 Abs. 4 KrO)
2.
_______________________________
b) Gesellschafterversammlung
Der Kreistag wählt
____________________________________
zum Mitglied und
____________________________________
zum/zur Stellvertreter/in
in die Gesellschafterversammlung der Radio Euskirchen GmbH & Co. KG