Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 11 zur Vorlage V 14/2004
11
Zweckverband Naturpark Kottenforst-Ville
a) Verbandsversammlung
Gemäß § 6 der Satzung des Zweckverbandes Naturpark Kottenforst-Ville besteht die Verbandsversammlung aus 18 Vertretern der Verbandsmitglieder, wovon der Kreis Euskirchen 3
Vertreter/innen entsendet. Für jedes Mitglied der Verbandsversammlung ist für den Fall der
Verhinderung ein Stellvertreter/eine Stellvertreterin zu bestellen (gebundene Vertretung).
Die Mitglieder der Verbandsversammlung und ihre Stellvertreter/innen werden durch die Vertretungskörperschaften der Verbandsmitglieder für deren Wahlzeit aus ihrer Mitte oder aus
den Dienstkräften der Verbandsmitglieder gewählt.
Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (§ 35 Abs. 4 und 3 KrO).
b) Verbandsausschuss
Gemäß § 10 der Satzung besteht der Verbandsausschuss aus je einem Vertreter/einer
Vertreterin jedes Verbandsmitgliedes. Für jedes Mitglied des Verbandsausschusses ist für
den Fall der Verhinderung ein Stellvertreter/eine Stellvertreterin zu bestellen (gebundene
Vertretung).
Die Mitglieder des Verbandsausschusses und ihre Stellvertreter/innen werden auf Vorschlag der Verbandsmitglieder aus der Mitte der Verbandsversammlung für die Dauer
ihrer Zugehörigkeit zur Verbandsversammlung gewählt.
Der Kreis hat mithin nur ein Vorschlagsrecht an die Verbandsversammlung.
Das Vorschlagsrecht wird vom Kreistag nach den Grundsätzen der Verhältniswahl ausgeübt
(§ 35 Abs. 3 KrO).
c) Planungsausschuss Nord und Planungsausschuss Süd
Nach § 13 der Satzung ist innerhalb des Verbandsgebietes der Planungsausschuss Nord
zuständig für das Gebiet der Stadt Köln, des Erftkreises und des Kreises Euskirchen. Der
Planungsausschuss Süd ist innerhalb des Verbandsgebietes zuständig für das Gebiet der
Stadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises.
Nach § 14 der Satzung bestehen die Planungsausschüsse aus je einem Vertreter jedes Verbandsmitgliedes sowie dem Hauptverwaltungsbeamten der im Zuständigkeitsbereich jeweils
gelegenen kreisangehörigen Städte und Gemeinden als deren Vertreter.
Für jedes Mitglied der Planungsausschüsse ist für den Fall der Verhinderung ein Stellvertreter/eine Stellvertreterin zu bestellen (gebundene Vertretung). Die Hauptverwaltungsbeamten
der belegenen kreisangehörigen Städte und Gemeinden können sich durch einen Bediensteten ihrer Verwaltung vertreten lassen.
Die Vertreter/innen der Verbandsmitglieder und deren Stellvertreter/innen werden auf Vorschlag der Verbandsmitglieder von der Verbandsversammlung gewählt.
Daraus folgt, dass der Kreis ein Vorschlagsrecht an die Verbandsversammlung für die
Wahl eines Mitgliedes des Planungsausschusses Nord sowie dessen Stellvertreter/in hat.
Ebenso hat der Kreis ein Vorschlagsrecht für die Wahl eines Mitgliedes des Planungsaus-
schusses Süd und dessen Stellvertreter/in. Dabei ist nicht gefordert, dass die Vorgeschlagenen Mitglieder der Verbandsversammlung sein müssen. Ihre Wahlzeit endet mit Ablauf der
Wahlzeit der Verbandsversammlung. Vor Ablauf der Wahlzeit können sie auf Vorschlag des
von ihnen vertretenen Verbandsmitgliedes abberufen werden.
Das Vorschlagsrecht für die Vertreter/innen im Planungsausschuss Nord sowie im Planungsausschuss Süd wird vom Kreistag nach den Grundsätzen der Verhältniswahl ausgeübt
(§ 35 Abs. 4 und 3 KrO).
a) Bisherige Vertreter des Kreises in der Verbandsversammlung waren:
Landrat Rosenke gewählter stellvertretender Verbandsvorsteher.
Ordentliche Mitglieder:
1.
2.
3.
Nußbaum, Hans Peter
Rhiem, Josef Carl
Unterstetter, Franz
(GBL IV/Kreisverwaltung)
Stellvertreter/innen:
(gebundene Vertretung)
CDU
CDU
Engels, Hans-Joserf
Schmitz, Manfred
Blindert, Achim
(stellv. GBL IV/Kreisverwaltung)
CDU
CDU
b) Bisheriger Vertreter des Kreises im Verbandsausschuss war:
Ordentliches Mitglied:
Rhiem, Josef Carl
Stellvertreter/in:
(gebundene Vertretung)
CDU
Nußbaum, Hans Peter
CDU
c) Bisheriger Vertreter des Kreises im Planungsausschuss Nord war:
Ordentliches Mitglied:
Rhiem, Josef Carl
Stellvertreter/in:
(gebundene Vertretung)
CDU
Schmitz, Manfred
CDU
d) Bisheriger Vertreter des Kreises im Planungsausschuss Süd war:
Ordentliches Mitglied:
Nußbaum, Hans Peter
Stellvertreter/in:
(gebundene Vertretung)
CDU
Engels, Hans-Josef
CDU
Beschlussentwurf:
a) Verbandsversammlung
Der Kreistag wählt folgende Personen zu Mitgliedern der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Naturpark Kottenforst-Ville bzw. zu deren Stellvertretern/Stellvertreterinnen:
Ordentliche Mitglieder:
Stellvertreter/innen
(gebundene Vertretung):
1.
____________________________
(Zugriff LR § 26 Abs. 4 KrO)
_____________________________
(Zugriff LR § 26 Abs. 4 KrO)
2.
____________________________
_____________________________
3.
____________________________
_____________________________
b) Verbandsausschuss
Der Kreistag beschließt, der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Naturpark Kottenforst-Ville die Wahl folgender Mitglieder der Verbandsversammlung in den Verbandsausschuss vorzuschlagen:
Ordentliches Mitglied:
Stellvertreter/in:
(gebundene Vertretung)
_______________________________
______________________________
c) Planungsausschuss Nord
Der Kreistag beschließt, der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Naturpark Kottenforst-Ville die Wahl folgender Personen in den Planungsausschuss Nord vorzuschlagen:
Ordentliches Mitglied:
Stellvertreter/in:
(gebundene Vertretung)
_______________________________
______________________________
d) Planungsausschuss Süd
Der Kreistag beschließt, der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Naturpark Kottenforst-Ville die Wahl folgender Personen in den Planungsausschuss Süd vorzuschlagen:
Ordentliches Mitglied:
Stellvertreter/in:
(gebundene Vertretung)
_______________________________
______________________________