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Beschlussvorlage GB (Anlage 2 zur Vorlage V 14/2004)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
52 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Anlage 2 zur Vorlage V 14/2004) Beschlussvorlage GB (Anlage 2 zur Vorlage V 14/2004)

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Anlage 2 zur Vorlage V 14/2004 2 Technik-Agentur Euskirchen (TAE GmbH) Der Gesellschaftsvertrag der TAE GmbH in der Fassung vom 14.12.1999 eröffnet den Gesellschaftern zwei Möglichkeiten zur Entsendung von Vertretern in die Gesellschafterversammlung. 1. Laut § 8 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages wird der Kreis Euskirchen in der Gesellschafterversammlung durch den Landrat (geb. ordentliches Mitglied) sowie vier weiteren Vertretern/Vertreterinnen aus der Mitte des Kreistages und den Dienstkräften der Kreisverwaltung vertreten. Die Benennung von Stellvertretern/Stellvertreterinnen für den Fall der Verhinderung ist zulässig. Für die Wahl der vier weiteren Vertreter/innen des Kreises in die Gesellschafterversammlung aus der Mitte des Kreistages und aus den Dienstkräften der Kreisverwaltung gelten die Grundsätze der Verhältniswahl (§ 35 Abs. 3 KrO). Zur Gewährleistung einer einheitlichen Stimmabgabe ist ein Stimmführer zu bestimmen. 2. Der Kreis Euskirchen kann sich – wie alle anderen TAE-Gesellschafter – in der Gesellschafterversammlung durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Dabei ist die Erteilung einer Dauervollmacht zulässig. Der Kreistag hatte bisher von der Möglichkeit gemäß Ziffer 1 Gebrauch gemacht. Als ordentliche Mitglieder und Stellvertreter der Gesellschafterversammlung waren bestimmt: Ordentliche Mitglieder: Stellvertreter/innen: 1. 2. 3. Schmitz, Helmut Klein, Edgar Gladow, Christof (Stabbstelle 80/Kreisverwaltung) Schmitz, Manfred 4. Schlesinger, Carl CDU Kupilas, Werner CDU Schmitz, Iris (Stabsstelle 80/Kreisverwaltung) Hürten, Matthias SPD CDU SPD SPD Zum Stimmführer war bestimmt: Schlesinger, Carl (CDU) Anmerkung Die Gesellschafterversammlung kann nach § 12 des Gesellschaftsvertrages einen Beirat einberufen. Bisher ist davon kein Gebrauch gemacht worden. Sollte dies künftig beabsichtigt sein, sind für den Kreis Euskirchen entsprechende Beiratsmitglieder zu gegebener Zeit vorzuschlagen. Beschlussentwurf: Der Kreistag beschließt die Vertretung des Kreises Euskirchen in der Gesellschafterversammlung der TAE GmbH nach der Möglichkeit zu Ziffer ___. Der Kreistag wählt neben dem Landrat folgende vier Vertreter in die Gesellschafterversammlung: Ordentliche Mitglieder: Stellvertreter/innen: _____________________________ ___________________________ _____________________________ ___________________________ _____________________________ ___________________________ _____________________________ ___________________________ Von den ordentlichen Mitgliedern wird _______________ zum/zur Stimmführer/in gewählt. Im Falle eines Beschlusses zugunsten der Möglichkeit zu Ziffer 2 wählt der Kreistag ___________________________________ zum/zur Bevollmächtigten und entsendet diese/n in die Gesellschafterversammlung.