Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Anlage 2 zur Vorlage V 14/2004
2
Technik-Agentur Euskirchen (TAE GmbH)
Der Gesellschaftsvertrag der TAE GmbH in der Fassung vom 14.12.1999 eröffnet den Gesellschaftern zwei Möglichkeiten zur Entsendung von Vertretern in die Gesellschafterversammlung.
1.
Laut § 8 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages wird der Kreis Euskirchen in der
Gesellschafterversammlung durch den Landrat (geb. ordentliches Mitglied) sowie vier
weiteren Vertretern/Vertreterinnen aus der Mitte des Kreistages und den Dienstkräften
der Kreisverwaltung vertreten. Die Benennung von Stellvertretern/Stellvertreterinnen
für den Fall der Verhinderung ist zulässig.
Für die Wahl der vier weiteren Vertreter/innen des Kreises in die Gesellschafterversammlung aus der Mitte des Kreistages und aus den Dienstkräften der Kreisverwaltung
gelten die Grundsätze der Verhältniswahl (§ 35 Abs. 3 KrO).
Zur Gewährleistung einer einheitlichen Stimmabgabe ist ein Stimmführer zu bestimmen.
2.
Der Kreis Euskirchen kann sich – wie alle anderen TAE-Gesellschafter – in der Gesellschafterversammlung durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Dabei ist die Erteilung einer Dauervollmacht zulässig.
Der Kreistag hatte bisher von der Möglichkeit gemäß Ziffer 1 Gebrauch gemacht. Als ordentliche Mitglieder und Stellvertreter der Gesellschafterversammlung waren bestimmt:
Ordentliche Mitglieder:
Stellvertreter/innen:
1.
2.
3.
Schmitz, Helmut
Klein, Edgar
Gladow, Christof
(Stabbstelle 80/Kreisverwaltung)
Schmitz, Manfred
4.
Schlesinger, Carl
CDU
Kupilas, Werner
CDU
Schmitz, Iris
(Stabsstelle 80/Kreisverwaltung)
Hürten, Matthias
SPD
CDU
SPD
SPD
Zum Stimmführer war bestimmt: Schlesinger, Carl (CDU)
Anmerkung
Die Gesellschafterversammlung kann nach § 12 des Gesellschaftsvertrages einen Beirat
einberufen. Bisher ist davon kein Gebrauch gemacht worden. Sollte dies künftig beabsichtigt
sein, sind für den Kreis Euskirchen entsprechende Beiratsmitglieder zu gegebener Zeit vorzuschlagen.
Beschlussentwurf:
Der Kreistag beschließt die Vertretung des Kreises Euskirchen in der Gesellschafterversammlung der TAE GmbH nach der Möglichkeit zu Ziffer ___.
Der Kreistag wählt neben dem Landrat folgende vier Vertreter in die Gesellschafterversammlung:
Ordentliche Mitglieder:
Stellvertreter/innen:
_____________________________
___________________________
_____________________________
___________________________
_____________________________
___________________________
_____________________________
___________________________
Von den ordentlichen Mitgliedern wird _______________ zum/zur Stimmführer/in gewählt.
Im Falle eines Beschlusses zugunsten der Möglichkeit zu Ziffer 2 wählt der Kreistag
___________________________________
zum/zur Bevollmächtigten und entsendet diese/n in die Gesellschafterversammlung.