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Beschlussvorlage GB (Anlage 8 zur Vorlage V 14/2004)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
49 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Anlage 8 zur Vorlage V 14/2004)

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Inhalt der Datei

Anlage 8 zur Vorlage V 14/2004 8 Zweckverband Kommunale Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur (KDVZ) Gemäß § 6 der Satzung des Zweckverbandes Kommunale Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur (KDVZ) besteht die Verbandsversammlung aus je einem Vertreter/einer Vertreterin der Verbandsmitglieder. Der Vertreter/Die Vertreterin wird durch die Vertretungskörperschaft für deren Wahlzeit aus ihrer Mitte oder aus den Dienstkräften des Verbandsmitgliedes gewählt. Für das Mitglied der Verbandsversammlung ist ein Stellvertreter/eine Stellvertreterin für den Fall der Verhinderung zu bestellen. Der Vertreter/Die Vertreterin des Kreises Euskirchen und der Stellvertreter/die Stellvertreterin werden nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gemäß § 35 Abs. 4 und 3 KrO gewählt. Bisherige Vertreter des Kreises in der Verbandsversammlung: Ordentliches Mitglied: Rhiem, Josef Carl Stellvertreter: CDU Nolden, Hans-Josef CDU Beschlussentwurf: Der Kreistag wählt ____________________________________ zum ordentlichen Mitglied und ____________________________________ zum/zur Stellvertreter/in in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kommunale Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur (KDVZ).