Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
49 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 8 zur Vorlage V 14/2004
8
Zweckverband Kommunale Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur (KDVZ)
Gemäß § 6 der Satzung des Zweckverbandes Kommunale Datenverarbeitungszentrale
Rhein-Erft-Rur (KDVZ) besteht die Verbandsversammlung aus je einem Vertreter/einer
Vertreterin der Verbandsmitglieder. Der Vertreter/Die Vertreterin wird durch die Vertretungskörperschaft für deren Wahlzeit aus ihrer Mitte oder aus den Dienstkräften des Verbandsmitgliedes gewählt. Für das Mitglied der Verbandsversammlung ist ein Stellvertreter/eine Stellvertreterin für den Fall der Verhinderung zu bestellen.
Der Vertreter/Die Vertreterin des Kreises Euskirchen und der Stellvertreter/die Stellvertreterin
werden nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gemäß § 35 Abs. 4 und 3 KrO gewählt.
Bisherige Vertreter des Kreises in der Verbandsversammlung:
Ordentliches Mitglied:
Rhiem, Josef Carl
Stellvertreter:
CDU
Nolden, Hans-Josef
CDU
Beschlussentwurf:
Der Kreistag wählt
____________________________________
zum ordentlichen Mitglied und
____________________________________
zum/zur Stellvertreter/in
in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kommunale Datenverarbeitungszentrale
Rhein-Erft-Rur (KDVZ).