Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 10 zur Vorlage V 14/2004
10
Kommunale Gesundheitskonferenz (KGK)
Gemäß § 24 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes NRW
(ÖGDG) beruft der Kreistag die Kommunale Gesundheitskonferenz ein. Aufgabe der KGK ist
die Beratung gemeinsam interessierender Fragen der gesundheitlichen Versorgung auf örtlicher Ebene mit dem Ziel der Koordinierung. Die KGK gibt bei Bedarf Empfehlungen z. B. zur
bedarfsgerechten Sicherstellung des gesundheitlichen Versorgungsauftrages oder zur Beseitigung bzw. Verminderung erkannter Beeinträchtigungen. Die Umsetzung erfolgt unter
Selbstverpflichtung aller beteiligten Akteure.
Der Kreis Euskirchen entsendet gemäß einem Kreistagsbeschluss vom 15.12.1999 zur Vorlage 18 jeweils einen Vertreter/eine Vertreterin sowie eine entsprechende Anzahl von Stellvertretern/Stellvertreterinnen der 5 Kreistagsfraktionen in die KGK aus der Mitte des Ausschusses für Schulen, Sport, Kultur, Soziales und Gesundheit.
Bisherige Vertreter der Fraktionen des Kreistages in der KGK waren:
Ordentliche Mitglieder:
1.
2.
3.
4.
5.
Kolvenbach, Bernd
Hergarten, Winfried
Dr. Wolter, Manfred
Simon, Wulf-Dietrich
Mende, Elisabeth
Stellvertreter/innen:
CDU
SPD
skB/FDP
skB/UWV
B 90/Grüne
Ronig, Willi
Hauptmann, Justine
Schubert-Sarellas, Ursula
Pick, Thomas
Dr. Danninger, Elisabeth
CDU
SPD
skB/FDP
UWV
B 90/Grüne
Beschlussentwurf:
Unter Bestätigung des Kreistagsbeschlusses vom 15.12.1999 entsendet der Kreistag je
Fraktion folgende Mitglieder aus der Mitte des Ausschusses für Schulen, Sport, Kultur,
Soziales und Gesundheit in die Kommunale Gesundheitskonferenz:
Ordentliche Mitglieder:
Stellvertreter/innen:
1.
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2.
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3.
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4.
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5.
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