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Beschlussvorlage GB (Anlage 10 zur Vorlage V 14/2004)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
49 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Anlage 10 zur Vorlage V 14/2004)

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Inhalt der Datei

Anlage 10 zur Vorlage V 14/2004 10 Kommunale Gesundheitskonferenz (KGK) Gemäß § 24 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes NRW (ÖGDG) beruft der Kreistag die Kommunale Gesundheitskonferenz ein. Aufgabe der KGK ist die Beratung gemeinsam interessierender Fragen der gesundheitlichen Versorgung auf örtlicher Ebene mit dem Ziel der Koordinierung. Die KGK gibt bei Bedarf Empfehlungen z. B. zur bedarfsgerechten Sicherstellung des gesundheitlichen Versorgungsauftrages oder zur Beseitigung bzw. Verminderung erkannter Beeinträchtigungen. Die Umsetzung erfolgt unter Selbstverpflichtung aller beteiligten Akteure. Der Kreis Euskirchen entsendet gemäß einem Kreistagsbeschluss vom 15.12.1999 zur Vorlage 18 jeweils einen Vertreter/eine Vertreterin sowie eine entsprechende Anzahl von Stellvertretern/Stellvertreterinnen der 5 Kreistagsfraktionen in die KGK aus der Mitte des Ausschusses für Schulen, Sport, Kultur, Soziales und Gesundheit. Bisherige Vertreter der Fraktionen des Kreistages in der KGK waren: Ordentliche Mitglieder: 1. 2. 3. 4. 5. Kolvenbach, Bernd Hergarten, Winfried Dr. Wolter, Manfred Simon, Wulf-Dietrich Mende, Elisabeth Stellvertreter/innen: CDU SPD skB/FDP skB/UWV B 90/Grüne Ronig, Willi Hauptmann, Justine Schubert-Sarellas, Ursula Pick, Thomas Dr. Danninger, Elisabeth CDU SPD skB/FDP UWV B 90/Grüne Beschlussentwurf: Unter Bestätigung des Kreistagsbeschlusses vom 15.12.1999 entsendet der Kreistag je Fraktion folgende Mitglieder aus der Mitte des Ausschusses für Schulen, Sport, Kultur, Soziales und Gesundheit in die Kommunale Gesundheitskonferenz: Ordentliche Mitglieder: Stellvertreter/innen: 1. ____________________________ ______________________________ 2. ____________________________ ______________________________ 3. ____________________________ ______________________________ 4. ____________________________ ______________________________ 5. ____________________________ ______________________________