Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
49 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 5 zur Vorlage V 14/2004
5
Eifel-Touristik Agentur NRW e. V.
Nach § 8 Abs. 7 der Satzung der Eifel-Touristik Agentur NRW e. V. entsendet der Kreis Euskirchen als Mitglied des Vereins „Eifel-Touristik Agentur NRW e. V.“ einen Vertreter/eine
Vertreterin in den Vorstand. Ferner ist ein Vertreter/eine Vertreterin in die Mitgliederversammlung zu entsenden (§ 8 der Satzung).
Die gemäß § 8 a zu bildenden Beiräte Touristische Strukturentwicklung und Marketing/Verkauf sind keine Organe des Vereins und folglich nicht gemäß § 26 Abs. 4 und 5 KrO
zu besetzen.
Für die Bestellung des/der Vertreters/Vertreterin des Kreises gelten die Grundsätze der
Mehrheitswahl (§ 35 Abs. 2 KrO), für die Bestellung der Vertreter/innen in die Mitgliederversammlung finden die Grundsätze der Verhältniswahl (§ 35 Abs. 4 und 3 KrO) Anwendung.
Bisherige Vertreter des Kreises zur Wahrnehmung der Mitgliedschaftsrechte waren:
a) Vorstand
Landrat Rosenke, Günter
b) Mitgliederversammlung
Ordentliches Mitglied:
Stellvertreter/in:
(gebundene Vertretung)
Landrat Rosenke, Günter
Schmitz, Iris
(Stabsstelle 80/Kreisverwaltung)
Beschlussentwurf:
a) Vorstand
Der Kreistag wählt als Vertreter/in des Kreises Euskirchen in den Vorstand des Vereins „Eifel-Touristik Agentur NRW e. V.“:
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b) Mitgliederversammlung
Der Kreistag wählt als Vertreter/innen des Kreises Euskirchen in die Mitgliederversammlung
des Vereins „Eifel-Touristik Agentur NRW e. V.“:
Ordentliches Mitglied:
Stellvertreter/in:
(gebundene Vertretung)
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