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Beschlussvorlage GB (Anlage 5 zur Vorlage V 14/2004)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
49 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Anlage 5 zur Vorlage V 14/2004)

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Inhalt der Datei

Anlage 5 zur Vorlage V 14/2004 5 Eifel-Touristik Agentur NRW e. V. Nach § 8 Abs. 7 der Satzung der Eifel-Touristik Agentur NRW e. V. entsendet der Kreis Euskirchen als Mitglied des Vereins „Eifel-Touristik Agentur NRW e. V.“ einen Vertreter/eine Vertreterin in den Vorstand. Ferner ist ein Vertreter/eine Vertreterin in die Mitgliederversammlung zu entsenden (§ 8 der Satzung). Die gemäß § 8 a zu bildenden Beiräte Touristische Strukturentwicklung und Marketing/Verkauf sind keine Organe des Vereins und folglich nicht gemäß § 26 Abs. 4 und 5 KrO zu besetzen. Für die Bestellung des/der Vertreters/Vertreterin des Kreises gelten die Grundsätze der Mehrheitswahl (§ 35 Abs. 2 KrO), für die Bestellung der Vertreter/innen in die Mitgliederversammlung finden die Grundsätze der Verhältniswahl (§ 35 Abs. 4 und 3 KrO) Anwendung. Bisherige Vertreter des Kreises zur Wahrnehmung der Mitgliedschaftsrechte waren: a) Vorstand Landrat Rosenke, Günter b) Mitgliederversammlung Ordentliches Mitglied: Stellvertreter/in: (gebundene Vertretung) Landrat Rosenke, Günter Schmitz, Iris (Stabsstelle 80/Kreisverwaltung) Beschlussentwurf: a) Vorstand Der Kreistag wählt als Vertreter/in des Kreises Euskirchen in den Vorstand des Vereins „Eifel-Touristik Agentur NRW e. V.“: ________________________________ b) Mitgliederversammlung Der Kreistag wählt als Vertreter/innen des Kreises Euskirchen in die Mitgliederversammlung des Vereins „Eifel-Touristik Agentur NRW e. V.“: Ordentliches Mitglied: Stellvertreter/in: (gebundene Vertretung) ________________________________ _______________________________