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Beschlussvorlage GB (Bildung und Zusammensetzung der freiwilligen Ausschüsse 1. Anzahl und Bezeichnung der zu bildenden Ausschüsse 2. Stärke und Zusammensetzung der zu bildenden Ausschüsse 3. Grundsatzregelung über die Stellvertretung in den zu bildenden Ausschüssen 4. Besetzung der Ausschüsse)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
68 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Bildung und Zusammensetzung der freiwilligen Ausschüsse
1. Anzahl und Bezeichnung der zu bildenden Ausschüsse
2. Stärke und Zusammensetzung der zu bildenden Ausschüsse
3. Grundsatzregelung über die Stellvertretung in den zu bildenden Ausschüssen
4. Besetzung der Ausschüsse) Beschlussvorlage GB (Bildung und Zusammensetzung der freiwilligen Ausschüsse
1. Anzahl und Bezeichnung der zu bildenden Ausschüsse
2. Stärke und Zusammensetzung der zu bildenden Ausschüsse
3. Grundsatzregelung über die Stellvertretung in den zu bildenden Ausschüssen
4. Besetzung der Ausschüsse) Beschlussvorlage GB (Bildung und Zusammensetzung der freiwilligen Ausschüsse
1. Anzahl und Bezeichnung der zu bildenden Ausschüsse
2. Stärke und Zusammensetzung der zu bildenden Ausschüsse
3. Grundsatzregelung über die Stellvertretung in den zu bildenden Ausschüssen
4. Besetzung der Ausschüsse) Beschlussvorlage GB (Bildung und Zusammensetzung der freiwilligen Ausschüsse
1. Anzahl und Bezeichnung der zu bildenden Ausschüsse
2. Stärke und Zusammensetzung der zu bildenden Ausschüsse
3. Grundsatzregelung über die Stellvertretung in den zu bildenden Ausschüssen
4. Besetzung der Ausschüsse) Beschlussvorlage GB (Bildung und Zusammensetzung der freiwilligen Ausschüsse
1. Anzahl und Bezeichnung der zu bildenden Ausschüsse
2. Stärke und Zusammensetzung der zu bildenden Ausschüsse
3. Grundsatzregelung über die Stellvertretung in den zu bildenden Ausschüssen
4. Besetzung der Ausschüsse)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 8/2004 27.09.2004 Datum: Az.: 10.1/024-30 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreistag 03.11.2004 Bildung und Zusammensetzung der freiwilligen Ausschüsse 1. Anzahl und Bezeichnung der zu bildenden Ausschüsse 2. Stärke und Zusammensetzung der zu bildenden Ausschüsse 3. Grundsatzregelung über die Stellvertretung in den zu bildenden Ausschüssen 4. Besetzung der Ausschüsse Sachbearbeiter/in: Herr Rybarczyk Tel.: 02251/15-319 Abt.: I/10.1 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung --- Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: 1. Anzahl und Bezeichnung der zu bildenden Ausschüsse Der Kreistag beschließt die Bildung folgender freiwilliger Ausschüsse zur Vorbereitung der Beschlüsse des Kreistages und des Kreisausschusses: 1. ___________________________________ 2. ___________________________________ 3. ___________________________________ Seite - 2 - 2. Stärke und Zusammensetzung der zu bildenden Ausschüsse Ausschuss Nr. 1 2 3 3. Stärke Grundsatzregelung über die Stellvertretung in den zu bildenden Ausschüssen Im Verhinderungsfall eines ordentlichen Mitgliedes erfolgt die Stellvertretung innerhalb der Fraktionen in der Reihenfolge der namentlichen Benennung auf der Stellvertreterliste, im Übrigen nach Ausschöpfung derselben in alphabetischer Reihenfolge durch alle übrigen in der Stellvertreterliste nicht namentlich benannten Fraktionsmitglieder. Diese Regelung gilt auch für die sachkundigen Bürger/innen. Sofern sondergesetzlich nicht etwas anderes bestimmt ist, gilt diese Regelung ebenfalls für die Pflichtausschüsse des Kreistages. 4. Besetzung der Ausschüsse Ausschuss Nr.: a) Mitglied: b) Stellvertreter/in: etc. Soweit im Ausschuss für Schulen, Sport, Kultur, Soziales und Gesundheit Angelegenheiten nach dem Schulverwaltungsgesetz zu beraten sind, bestellt der Kreistag nach § 12 Abs. 2 des Schulverwaltungsgesetzes wie folgt: a) Vertreter der Kirchen als ordentliche Mitglieder mit beratender Funktion (gebundene Vertretung nach Konfession): Mitglied: Stellvertreter/in: ________________________ (kath.) ________________________ (kath.) ________________________ (evgl.) ________________________ (evgl.) b) Vertreter der Lehrerschaft als ordentliche Mitglieder zur ständigen Beratung (schulgebundene Vertretung): Mitglied: Stellvertreter/in: ____________________________ (Thomas-Eßer-Berufskolleg) _____________________________ (Thomas-Eßer-Berufskolleg) Seite - 3 ____________________________ (Berufskolleg Eifel) _____________________________ (Berufskolleg Eifel) ____________________________ (Hans-Verbeek-Schule) _____________________________ (Hans-Verbeek-Schule) ____________________________ (St. Nikolaus-Schule) _____________________________ (St. Nikolaus-Schule) ____________________________ (St. Michael-Schule) _____________________________ (St. Michael-Schule) ____________________________ (Don-Bosco-Schule) _____________________________ (Don-Bosco-Schule) Begründung: Gemäß § 41 Abs. 1 und 2 der Kreisordnung kann der Kreistag zur Vorbereitung seiner Beschlüsse und zur Überwachung bestimmter Verwaltungsangelegenheiten Ausschüsse bilden und für deren Arbeit allgemeine Richtlinien aufstellen. Zu 1.: Anzahl und Bezeichnung der zu bildenden Ausschüsse Nach § 7 Abs. 1 der zurzeit gültigen Hauptsatzung des Kreises Euskirchen vom 16.07.2003 hat der Kreistag außer den gesetzlich vorgeschriebenen Ausschüssen folgende Ausschüsse zur Vorbereitung der Beschlüsse des Kreistages und des Kreisausschusses gebildet: 1. 2. 3. Ausschuss für Schulen, Sport, Kultur, Soziales und Gesundheit (19 stimmberechtigte Mitglieder/19 Stellvertreter/innen) Ausschuss für Bau, Straßen und Abfallbeseitigung (17 Mitglieder/17 Stellvertreter/innen) Ausschuss für Planung, Umwelt, ÖPNV und Wirtschaftsförderung (19 Mitglieder/19 Stellvertreter/innen) § 7 Abs. 1 Satz 2 der Hauptsatzung sieht vor, dass darüber hinaus weitere Ausschüsse gebildet werden können, ohne dass es einer Aufnahme in die Hauptsatzung bedarf. Unterausschüsse, Arbeitskreise und Beiräte, die nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, setzt der Kreistag ein. Im Zusammenhang mit der Einführung neuer Steuerungsmodelle sprechen sich die Meinungsführer (allen voran die KGSt) dafür aus, neben den Verwaltungsstrukturen auch die Ausschussstrukturen zu straffen (Zielvorstellung: 1 Fachbereich> 1 Ausschuss> 1 Budget). Bei einer Neuordnung der Verwaltungs- und Ausschussstrukturen ist es wichtig, Kommunikationswege und Geschäftsabläufe zu vereinfachen und Büroaufwand abzubauen, um so mehr Zeit für die orginäre Aufgabenwahrnehmung zu gewinnen. Neben der Verbesserung der Erledigungsqualität sind reduzierte Durchlaufzeiten bis zur Entscheidung anzustreben. Mehrfachberatungen eines Problemkomplexes in mehreren Fachgremien sollen vermieden und Sitzungskosten (Fahrtkosten, Verdienstausfall, Sitzungsgeld) eingespart werden. Seite - 4 Bei einer Neustrukturierung von Ausschüssen sind vor allem aber die vorrangigen Sachthemen, die in den politischen Gremien zu behandeln sind, von Bedeutung. Wichtige Themen in den nächsten Jahren werden u. a. sein: - Umsetzung des Sozialgesetzbuches II und der Grundsicherung für Arbeitssuchende im Kreis Integrierte Gesamtverkehrskonzeption und Fragen zum Schienenpersonennahverkehr Nationalpark Eifel und Konversion Vogelsang Wirtschaftsförderung in den unterschiedlichsten Formen (Strukturverbesserungsmaßnahmen, touristische Projekte, Gründungs- und Mittelstandsoffensiven und LEP-Flächen) Soweit der Kreistag eine Änderung der vorhandenen Ausschussstrukturen beschließt, wird eine Änderung des § 7 der Hauptsatzung (Ausschüsse) rückwirkend zum 03.11.2004 erforderlich. Die Verwaltung wird dann dem Kreistag für seine nächste Sitzung eine entsprechende Beschlussvorlage vorlegen. Zu 2.: Stärke und Zusammensetzung der zu bildenden Ausschüsse Zu 3.: Grundsatzregelung über die Stellvertretung der zu bildenden Ausschüsse Gemäß § 41 Abs. 3 der Kreisordnung regelt der Kreistag die Zusammensetzung der Ausschüsse und ihre Befugnisse. Soweit er stellvertretende Ausschussmitglieder bestellt, ist die Reihenfolge der Vertretung zu regeln. Die Reihenfolge der Stellvertretung kann so geschehen, dass jeweils persönliche Stellvertreter/innen bestellt werden. Gemäß § 7 Abs. 3 der Hauptsatzung können aber auch Stellvertretungslisten (Festlegung einer bestimmten Stellvertretungsreihenfolge) nach § 35 Abs. 3 der Kreisordnung gewählt werden. Bisher wurde wie im Beschlussentwurf vorgeschlagen verfahren. Zu Mitgliedern der Ausschüsse können gemäß § 41 Abs. 5 der Kreisordnung neben Kreistagsmitgliedern auch sachkundige Bürger/innen der kreisangehörigen Gemeinden, die dem Kreistag angehören können, bestellt werden. Zur Übernahme der Tätigkeit als sachkundige/r Bürger/in ist niemand verpflichtet. Die Zahl der sachkundigen Bürger/innen darf die der Kreistagsmitglieder in den einzelnen Ausschüssen nicht erreichen. Sachkundige Bürger/innen müssen nach den Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes für den Kreistag wählbar sein, d. h., es darf kein Hindernis für die gleichzeitige Zugehörigkeit zur Vertretung bestehen (z. B. Inkompatibilität). Gemäß § 41 Abs. 6 der Kreisordnung können zusätzlich als Mitglieder mit beratender Stimme den Ausschüssen volljährige sachkundige Einwohner/innen angehören, die in entsprechender Anwendung des § 35 Abs. 3 der Kreisordnung zu wählen sind. Fraktionen, die in einem Ausschuss nicht vertreten sind, sind gemäß § 41 Abs. 3 Satz 7 ff der Kreisordnung berechtigt, für diesen Ausschuss ein Kreistagsmitglied oder eine(n) sachkundige(n) Bürger/in, die/der dem Kreistag angehörigen kann, zu benennen. Das benannte Kreistagsmitglied oder der/die benannte sachkundige Bürger/in wird vom Kreistag zum Mitglied des Ausschusses bestellt. Sie wirken im Ausschuss mit beratender Stimme mit. Je nach gewünschter Ausschussstärke ergeben sich bei Spiegelung des Kreistagswahlergebnisses folgende Sitzverteilungen auf die im Kreistag vertretenen Parteien/Wählergruppen: Seite - 5 - Ausschusssitze nach d'Hondt Sitze bei Ausschussstärke CDU SPD FDP UWV B 90/Grüne Summe 19 10 4 2 2 1 19 17 * 9 4 * 2 * 2 * 1 18 15 9 3 1 1 1 15 13 7 3 1 1 1 13 11 6 2 1 1 1 11 9 5 2 1 1 0 9 * Losentscheid erforderlich, 3 gleiche Höchstzahlen für die Sitze 16 + 17 Zu 4.: Besetzung der Ausschüsse Für die Besetzung der Ausschüsse gilt § 41 i. V. m. § 35 Abs. 3 der Kreisordnung. Haben sich die Kreistagsmitglieder zur Besetzung der Ausschüsse auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt, ist der einstimmige Beschluss des Kreistages über die Annahme dieses Wahlvorschlages ausreichend. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Kreistages nach der Reihenfolge der Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch Teilung der auf die Wahlvorschläge entfallenden Stimmenzahlen durch 1, 2, 3 usw. ergeben. Über die Zuteilung der letzten Wahlstellen entscheidet bei gleichen Höchstzahlen das vom Landrat zu ziehende Los. Hinsichtlich der Besetzung des Ausschusses wird auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 10.12.2003 (Aktenzeichen: 8 C 18.03) und den dazu ergangenen Beratungserlass des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 12.03.2004 (Aktenzeichen: 3-31.211.10-4825/04 (1) verwiesen. Gemäß § 7 Abs. 1 der Hauptsatzung ist bisher ein gemeinsamer Ausschuss für Schulen, Sport, Kultur, Soziales und Gesundheit gebildet. Soweit dieser Ausschuss Aufgaben nach dem Schulverwaltungsgesetz (SchVG) wahrnimmt, ist gemäß § 12 Abs. 2 SchVG je ein(e) von der kath. und evgl. Kirche benannte(r) Geistliche(r) oder ein(e) andere(r) Vertreter/in als ständiges Mitglied zu berufen. Außerdem können Vertreter/innen der Schulen zur ständigen Beratung berufen werden. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)