Daten
Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Datum
18.10.2011
Erstellt
17.10.11, 18:02
Aktualisiert
17.10.11, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP8144/2011
Fachbereich IV - Hoch- und Tiefbau,
Bauhof
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
18.10.2011
Betreff:
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
hier: Außerplanmäßige Auszahlung wg. anteiliger Rückzahlung Landeszuweisung
Herderstr. 6
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters
Herrn Gunnar Koerdt und des Ratsmitgliedes Herrn Heinz-Gerd Horn vom 21. Juli 2011
bezüglich der Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung für die anteilige Rückzahlung
einer Landeszuweisung wegen Veräußerung eines geförderten Objektes vor Ablauf der
Zweckbindungsfrist.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Herr Bürgermeister Koerdt und das Ratsmitglied Herr Horn haben mit Dringlichkeitsentscheidung
vom 21. Juli 2011 der Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung zwecks anteiliger
Rückzahlung einer Landeszuweisung i. H. von 20.638,30 € zugestimmt.
Diese Entscheidung ist nach § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW dem Rat in der darauffolgenden
Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. Inhalt und Begründung der Entscheidung ergeben sich aus
dem als Anlage beigefügten „Antrag auf Erteilung zur Leistung einer außerplanmäßigen
Auszahlung“ inkl. der dazugehörigen Dringlichkeitsentscheidung. Die hierin genannte erzielte
Verkaufssumme des Objektes Herderstr. 6 ist geschwärzt (Liegenschaftsverkäufe sind gem. der
Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse dem nichtöffentl. Teil vorbehalten) und wird der
Vollständigkeit halber im nichtöffentlichen Teil genannt.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, 12. August 2011
----------------------------------Coenen
----------------------------------Naujock
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
gesehen:
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-144/2011
Seite 2