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Beschlussvorlage (Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung hier: Außerplanmäßige Auszahlung wg. anteiliger Rückzahlung Landeszuweisung Herderstr. 6)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Datum
18.10.2011
Erstellt
17.10.11, 18:02
Aktualisiert
17.10.11, 18:02
Beschlussvorlage (Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
hier: Außerplanmäßige Auszahlung wg. anteiliger Rückzahlung Landeszuweisung Herderstr. 6) Beschlussvorlage (Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
hier: Außerplanmäßige Auszahlung wg. anteiliger Rückzahlung Landeszuweisung Herderstr. 6)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP8144/2011 Fachbereich IV - Hoch- und Tiefbau, Bauhof Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 18.10.2011 Betreff: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung hier: Außerplanmäßige Auszahlung wg. anteiliger Rückzahlung Landeszuweisung Herderstr. 6 Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters Herrn Gunnar Koerdt und des Ratsmitgliedes Herrn Heinz-Gerd Horn vom 21. Juli 2011 bezüglich der Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung für die anteilige Rückzahlung einer Landeszuweisung wegen Veräußerung eines geförderten Objektes vor Ablauf der Zweckbindungsfrist. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Herr Bürgermeister Koerdt und das Ratsmitglied Herr Horn haben mit Dringlichkeitsentscheidung vom 21. Juli 2011 der Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung zwecks anteiliger Rückzahlung einer Landeszuweisung i. H. von 20.638,30 € zugestimmt. Diese Entscheidung ist nach § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW dem Rat in der darauffolgenden Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. Inhalt und Begründung der Entscheidung ergeben sich aus dem als Anlage beigefügten „Antrag auf Erteilung zur Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung“ inkl. der dazugehörigen Dringlichkeitsentscheidung. Die hierin genannte erzielte Verkaufssumme des Objektes Herderstr. 6 ist geschwärzt (Liegenschaftsverkäufe sind gem. der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse dem nichtöffentl. Teil vorbehalten) und wird der Vollständigkeit halber im nichtöffentlichen Teil genannt. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, 12. August 2011 ----------------------------------Coenen ----------------------------------Naujock Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) gesehen: ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-144/2011 Seite 2