Daten
Kommune
Bedburg
Größe
550 kB
Datum
18.10.2011
Erstellt
17.10.11, 18:02
Aktualisiert
17.10.11, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Haushaltsjahr:
Stadt Bedburg
Der Bürgermeister
201
1
Antrag
auf Erteilung der Zustimmung zur Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung
Prod ukt:
15.573.318 Mischgenutzte Gebäude, Kostenstelle: 318.0'14
Herderstraße (sozialer Wohnungsbau), hier;
Haushälfte Nr. 6
Konto:
2311006 Abgang SOPO aus Zuwendung.
l\y'aßn.-Nr.
Zweckbestimmung:
Anteilige Rückzahlung
einer
Veräußerung eines geförderten
Landeszuweisung wegen
Objektes
vor Ablauf
der
Zweckbindung
lm o. q. Haushaltsjahr stehen bei vorqenannter Haushaltsstelle zur Verfüqunq;
1. Haushaltsplan
2. [,4ittel gemäß S 82 GO NW
0,00 €
0€
3. Haushaltsausgabereste (nicht bei VE)
verfügbar
Angewiesen und vorausverfügt
Somit noch verfüqbar
Höhe der beantragten Haushaltsüberschreitung:
€
0,00 €
0€
0,00 €
20.638,30 €
Begründung (sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit):
Für die Unterbringung von Asylbewerbern wurden von der Stadt Bedburg vier
Doppelhäuser errichtet (=a61.t1 Einn","n), welche im April 1992 bezogen bzw. belegt
wurden.
Die Errichtung dieser Doppelhäuser wurde seinerzeit mit Landesmitteln in Höhe von
DNI 1.404.000,00 gefördert. Die Förderung war mit einer Zweckbindung für 25 Jahre
verbunden (= von April 1992 bis Ende Mä22O17).
Aufgrund der geänderten Bedarfslage wurde das Doppelhaus auf der Herderstraße,
welches zu den geförderten Objekten gehört, mit Zustimmung der Bezirksregierung
Köln in ein Mietobjekt ,,sozialer Wohnungsbau" umgewidmet inkl. der restlichen
Zweckbindungs-Frist.
Der Mieter des Objektes Herderslraße 6 (= einer der geförderten acht Einheiten) hat
Ende 2010 den Mietvertrag zum Ende Februar 201 1 gekündigt.
ln der Sitzung des Bauausschusses vom 07.12.201O hat Herr Fachbereichs]eiter
Seite 2 von 3 des Anlrags aulErlellung derZlsllmmung zurLestung eneraußerpanmäßlgen auszählung
Naujock über die Kündigung im nichtöffentlichen Teil berichtet und um eine
,,Richtungsmitteilung" bezüglich der Frage der Veräußerung gebeten. Der
Bauausschuss hat hierauf mitgeteilt, dass eine Veräußerung erwünscht ist.
Bei einer Weitervermietung des Objektes wäre auf unbestimmte Zeit eine
Veräußerung ,,mit l\y'ieter" zwar rechtlich möglich, aber faktisch erfahrungsgemäß
nicht realisierbar gewesen. Ein längerer Leerstand wäre widerum mit negativen
Folgen für den Haushalt verbunden gewesen. Es wurde daher kurzfristig ein
Kaufinteressent gesucht und gefundän. Das Objekt konnte zum Preis von
veräußert werden. Der Besitzübergang fand am 1 '1.07.201 1 statt.
I
€
Durch die mit der Veräußerung verbundene Generierung liquider l\,4ittel sowie den
dauerhaften Wegfall der Unterhaltungskosten, insbesondere was das Risiko
größerer [/aßnahmen in der Zukunft betrift, trägt die Veräußerung mittel und
langfristig zu einer Entlastung des Haushaltes, auch im Bereich der allgemeinen
Finanzwirtschaft, bei.
Über die Veräußerung wurde die Bezirksregierung Köln wegen der Zweckbindung
pflichtgemäß von der Stadt Bedburg informiert. Diese hat mit Datum vom 14.07.2011
( Eingang bei der Stadt Bedburg: 14.O7 .2O11 per Fax) einen entsprechenden
anteiligen Rückforderungsbescheid i. H. von EURO 20.638,30 erlassen. Der Betrag
ist unverzüglich von der Stadt Bedburg zu zahlen.
Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanungen bzw. Beratungen f. 201 1 war der Zeitpunkt
des Verkaufes noch nicht hinreichend konkret, so dass die Rückzahlungssumme an
das Land NW (Bezirksregierung) nicht mit eingeflossen ist und somit nicht im
Haushaltsplan veranschlagt ist.
Aufgrund der unvezüglichen zahlungsverpflichtung ist die Leistung einer
außerplanmäßigen Auszahlung und deren Genehmigung In Form einer
Dringlichkeitsentscheidung erforderlich.
Deckungsvorschlaq:
M 5411O42O Kreisverkehr Erkelenzer Straße / Neusser Straße
lm Auftrag
Coenen
Genehmigungsverfahren:
Die Unabweisbarkeit der vorgenannten Haushaltsüberschreitung wird anerkannt.
Die Haushaltsüberschreitung ist gemäß S 83 GO NW i. V. m. S 7 der Haushaltssatzung der
Stadt Bedburg erheblich.
Seile 3 von 3 des Anträls aLiErteilung derZustidmung zur Leistung eineraußerplanmäßlgen Auszahung
Die Leistung der Haushallsübeßchreitung duldet keinen Aufschub. Es ist daher im
Wege der Dringlichkeit zu entscheiden.
Bedburs,
den ,4. o?.za.la
Baum
Sfadtkämmer€r
Dringlichkeitsentscheidung
Aufgrund der vorslehenden Ausführungen wird gemäß S 60 Absatz 1 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen im Wege der Dringlichkeit
entschieden, die beantragte überplanmäßige Auszahlung zu leisten. Diese
Entscheidungen ist dem Rat der Stadt Bedburg in der nächsten Sitzung zur
Genehmigung vozulegen.
Bedburs, den
2,1
Al LA.4l
Stadtverordnete(r)
ürgermeister