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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-144/2011)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
550 kB
Datum
18.10.2011
Erstellt
17.10.11, 18:02
Aktualisiert
17.10.11, 18:02
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Inhalt der Datei

Haushaltsjahr: Stadt Bedburg Der Bürgermeister 201 1 Antrag auf Erteilung der Zustimmung zur Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung Prod ukt: 15.573.318 Mischgenutzte Gebäude, Kostenstelle: 318.0'14 Herderstraße (sozialer Wohnungsbau), hier; Haushälfte Nr. 6 Konto: 2311006 Abgang SOPO aus Zuwendung. l\y'aßn.-Nr. Zweckbestimmung: Anteilige Rückzahlung einer Veräußerung eines geförderten Landeszuweisung wegen Objektes vor Ablauf der Zweckbindung lm o. q. Haushaltsjahr stehen bei vorqenannter Haushaltsstelle zur Verfüqunq; 1. Haushaltsplan 2. [,4ittel gemäß S 82 GO NW 0,00 € 0€ 3. Haushaltsausgabereste (nicht bei VE) verfügbar Angewiesen und vorausverfügt Somit noch verfüqbar Höhe der beantragten Haushaltsüberschreitung: € 0,00 € 0€ 0,00 € 20.638,30 € Begründung (sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit): Für die Unterbringung von Asylbewerbern wurden von der Stadt Bedburg vier Doppelhäuser errichtet (=a61.t1 Einn","n), welche im April 1992 bezogen bzw. belegt wurden. Die Errichtung dieser Doppelhäuser wurde seinerzeit mit Landesmitteln in Höhe von DNI 1.404.000,00 gefördert. Die Förderung war mit einer Zweckbindung für 25 Jahre verbunden (= von April 1992 bis Ende Mä22O17). Aufgrund der geänderten Bedarfslage wurde das Doppelhaus auf der Herderstraße, welches zu den geförderten Objekten gehört, mit Zustimmung der Bezirksregierung Köln in ein Mietobjekt ,,sozialer Wohnungsbau" umgewidmet inkl. der restlichen Zweckbindungs-Frist. Der Mieter des Objektes Herderslraße 6 (= einer der geförderten acht Einheiten) hat Ende 2010 den Mietvertrag zum Ende Februar 201 1 gekündigt. ln der Sitzung des Bauausschusses vom 07.12.201O hat Herr Fachbereichs]eiter Seite 2 von 3 des Anlrags aulErlellung derZlsllmmung zurLestung eneraußerpanmäßlgen auszählung Naujock über die Kündigung im nichtöffentlichen Teil berichtet und um eine ,,Richtungsmitteilung" bezüglich der Frage der Veräußerung gebeten. Der Bauausschuss hat hierauf mitgeteilt, dass eine Veräußerung erwünscht ist. Bei einer Weitervermietung des Objektes wäre auf unbestimmte Zeit eine Veräußerung ,,mit l\y'ieter" zwar rechtlich möglich, aber faktisch erfahrungsgemäß nicht realisierbar gewesen. Ein längerer Leerstand wäre widerum mit negativen Folgen für den Haushalt verbunden gewesen. Es wurde daher kurzfristig ein Kaufinteressent gesucht und gefundän. Das Objekt konnte zum Preis von veräußert werden. Der Besitzübergang fand am 1 '1.07.201 1 statt. I € Durch die mit der Veräußerung verbundene Generierung liquider l\,4ittel sowie den dauerhaften Wegfall der Unterhaltungskosten, insbesondere was das Risiko größerer [/aßnahmen in der Zukunft betrift, trägt die Veräußerung mittel und langfristig zu einer Entlastung des Haushaltes, auch im Bereich der allgemeinen Finanzwirtschaft, bei. Über die Veräußerung wurde die Bezirksregierung Köln wegen der Zweckbindung pflichtgemäß von der Stadt Bedburg informiert. Diese hat mit Datum vom 14.07.2011 ( Eingang bei der Stadt Bedburg: 14.O7 .2O11 per Fax) einen entsprechenden anteiligen Rückforderungsbescheid i. H. von EURO 20.638,30 erlassen. Der Betrag ist unverzüglich von der Stadt Bedburg zu zahlen. Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanungen bzw. Beratungen f. 201 1 war der Zeitpunkt des Verkaufes noch nicht hinreichend konkret, so dass die Rückzahlungssumme an das Land NW (Bezirksregierung) nicht mit eingeflossen ist und somit nicht im Haushaltsplan veranschlagt ist. Aufgrund der unvezüglichen zahlungsverpflichtung ist die Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung und deren Genehmigung In Form einer Dringlichkeitsentscheidung erforderlich. Deckungsvorschlaq: M 5411O42O Kreisverkehr Erkelenzer Straße / Neusser Straße lm Auftrag Coenen Genehmigungsverfahren: Die Unabweisbarkeit der vorgenannten Haushaltsüberschreitung wird anerkannt. Die Haushaltsüberschreitung ist gemäß S 83 GO NW i. V. m. S 7 der Haushaltssatzung der Stadt Bedburg erheblich. Seile 3 von 3 des Anträls aLiErteilung derZustidmung zur Leistung eineraußerplanmäßlgen Auszahung Die Leistung der Haushallsübeßchreitung duldet keinen Aufschub. Es ist daher im Wege der Dringlichkeit zu entscheiden. Bedburs, den ,4. o?.za.la Baum Sfadtkämmer€r Dringlichkeitsentscheidung Aufgrund der vorslehenden Ausführungen wird gemäß S 60 Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen im Wege der Dringlichkeit entschieden, die beantragte überplanmäßige Auszahlung zu leisten. Diese Entscheidungen ist dem Rat der Stadt Bedburg in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vozulegen. Bedburs, den 2,1 Al LA.4l Stadtverordnete(r) ürgermeister