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Beschlussvorlage GB (Neuwahl des Rechnungsprüfungsausschusses)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
54 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 6/2004 27.09.2004 Az.: 10.1/024-30 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreistag 03.11.2004 Neuwahl des Rechnungsprüfungsausschusses Sachbearbeiter/in: Herr Rybarczyk Tel.: 02251/15-319 Abt.: I/10.1 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung --- Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: 1. Der Kreistag beschließt die Bildung des Rechnungsprüfungsausschusses in einer Gesamtstärke von _____ Mitgliedern. 2. Der Kreistag wählt folgende Personen zu ordentlichen oder stellvertretenden Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses: Ordentliche Mitglieder: Stellvertretende Mitglieder: __________________ ______________________ __________________ ______________________ Seite - 2 Begründung: Nach § 53 Abs. 1 der Kreisordnung i. V. m. § 101 der Gemeindeordnung ist der Rechnungsprüfungsausschuss ein Pflichtausschuss des Kreises. Seine Aufgaben ergeben sich im Einzelnen aus § 101 der Gemeindeordnung. Dem Kreistag ist es überlassen, die Anzahl der ordentlichen Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses und der Stellvertreter/innen festzulegen. Für die Bildung und Zusammensetzung des Ausschusses sowie die Bestimmung der/des Vorsitzenden nebst Stellvertretung gelten die allgemeinen Vorschriften des kommunalen Verfassungsrechts (hier insbesondere § 41 der Kreisordnung NW). In Ermangelung spezieller Vorschriften über die Vorsitzbestellung im Rechnungsprüfungsausschuss unterliegt dieser dem sog. "Zugreifverfahren" nach § 41 Abs. 7 der Kreisordnung. Hinsichtlich der Besetzung des Ausschusses wird auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 10.12.2003 (Aktenzeichen: 8 C 18.03) und den dazu ergangenen Beratungserlass des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 12.03.2004 (Aktenzeichen: 3-31.211.10-4825/04 (1) verwiesen. Der in der letzten Wahlperiode gebildete Rechnungsprüfungsausschuss bestand aus 17 ordentlichen und 17 stellvertretenden Mitgliedern. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)