Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 6/2004
27.09.2004
Az.: 10.1/024-30
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreistag
03.11.2004
Neuwahl des Rechnungsprüfungsausschusses
Sachbearbeiter/in: Herr Rybarczyk
Tel.: 02251/15-319
Abt.: I/10.1
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
---
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
1.
Der Kreistag beschließt die Bildung des Rechnungsprüfungsausschusses in einer Gesamtstärke von _____ Mitgliedern.
2.
Der Kreistag wählt folgende Personen zu ordentlichen oder stellvertretenden Mitgliedern des
Rechnungsprüfungsausschusses:
Ordentliche Mitglieder:
Stellvertretende Mitglieder:
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__________________
______________________
Seite - 2 Begründung:
Nach § 53 Abs. 1 der Kreisordnung i. V. m. § 101 der Gemeindeordnung ist der Rechnungsprüfungsausschuss ein Pflichtausschuss des Kreises. Seine Aufgaben ergeben sich im Einzelnen aus
§ 101 der Gemeindeordnung.
Dem Kreistag ist es überlassen, die Anzahl der ordentlichen Mitglieder des
Rechnungsprüfungsausschusses und der Stellvertreter/innen festzulegen. Für die Bildung und
Zusammensetzung des Ausschusses sowie die Bestimmung der/des Vorsitzenden nebst
Stellvertretung gelten die allgemeinen Vorschriften des kommunalen Verfassungsrechts (hier
insbesondere § 41 der Kreisordnung NW).
In Ermangelung spezieller Vorschriften über die Vorsitzbestellung im Rechnungsprüfungsausschuss unterliegt dieser dem sog. "Zugreifverfahren" nach § 41 Abs. 7 der Kreisordnung.
Hinsichtlich der Besetzung des Ausschusses wird auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 10.12.2003 (Aktenzeichen: 8 C 18.03) und den dazu ergangenen Beratungserlass
des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 12.03.2004 (Aktenzeichen: 3-31.211.10-4825/04 (1) verwiesen.
Der in der letzten Wahlperiode gebildete Rechnungsprüfungsausschuss bestand aus 17 ordentlichen und 17 stellvertretenden Mitgliedern.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)