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Beschlussvorlage GB (Anlage 2 zur Vorlage V 5/2004)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
31 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Anlage 2 zur Vorlage V 5/2004)

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Inhalt der Datei

Anlage 2 zur Vorlage V 5/2004 Gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Euskirchen gehören als beratende Mitglieder dem Jugendhilfeausschuss an: a) die Hauptverwaltungsbeamtin/der Hauptverwaltungsbeamte oder eine von ihr/ihm bestellte/r Vertreterin/Vertreter, b) die Leiterin/der Leiter des Jugendamtes oder deren Vertretung, c) eine Richterin/ein Richter des Vormundschaftsgerichtes oder des Familiengerichtes oder eine Jugendrichterin/ein Jugendrichter, die/der von der zuständigen Präsidentin/ dem zuständigen Präsidenten der Landgerichte Aachen und Bonn bestellt wird, d) eine Vertreterin/ein Vertreter der Arbeitsverwaltung, die/der von der Direktorin/dem Direktor des zuständigen Arbeitsamtes Brühl bestellt wird, e) eine Vertreterin/ein Vertreter der Schulen, die/der von dem Regierungspräsidenten Köln bestellt wird, f) eine Vertreterin/ein Vertreter der Polizei, die/der von dem Oberkreisdirektor als Polizeibehörde bestellt wird, g) je eine Vertretung der Katholischen Kirche und der evangelischen Kirche sowie der jüdischen Kultusgemeinde, falls Gemeinden dieses Bekenntnisses im Bezirk des Jugendamtes bestehen, h) Arbeitsgemeinschaften gem. § 78 KJHG (5 beratende Mitglieder). Für die Mitglieder (c bis h) ist je ein/e persönliche/r Vertreter/in zu bestellen oder zu wählen.