Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 109/2005
10.06.2005
Az.: 14/090-02-2
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Rechnungsprüfungsausschuss
05.07.2005
Kreisausschuss
31.08.2005
Kreistag
07.09.2005
Dienstanweisung für die Rechnungsprüfung des Kreises Euskirchen
Sachbearbeiter: Herr Latz
Tel.: 425
Stabsstelle: 14
X Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
Mittel stehen hausrechtlich nicht zur Verfügung
---
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt die Dienstanweisung für die Rechnungsprüfung des Kreises Euskirchen.
Seite - 2 Begründung:
Die Dienstanweisung für die Rechnungsprüfung enthält Regelungen für den inneren Dienstbetrieb
und über die Art der Aufgabenwahrnehmung in der Rechnungsprüfung.
Sie baut auf der Rechnungsprüfungsordnung auf.
Die zz. geltende Dienstanweisung wurde am 07.07.1997 vom damaligen Oberkreisdirektor erlassen. Durch die zwischenzeitlich eingetretenen rechtlichen und organisatorischen Änderungen sowie den vorgesehenen Beschluss der Rechnungsprüfungsordnung (siehe V 107/2005) ist eine
Neufassung angezeigt.
Da nach § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO) in Verbindung mit
§ 104 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) die örtliche Rechnungsprüfung dem Kreistag unmittelbar verantwortlich und in ihrer sachlichen Tätigkeit ihm unmittelbar unterstellt ist, sollte in Abweichung von der bisherigen Verfahrensweise auch der Erlass der
Dienstanweisung durch den Kreistag erfolgen.
Die textliche Fassung des Entwurfs der neuen Dienstanweisung für die Rechnungsprüfung des
Kreises Euskirchen ist als Anlage beigefügt.
Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass bei Umstellung auf das System der doppelten Buchführung eine erneute Änderung dieser Dienstanweisung erforderlich wird.
gez. Rosenke
Landrat
Stabsstelle:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)