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Beschlussvorlage Stab (Dienstanweisung für die Rechnungsprüfung des Kreises Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
54 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 109/2005 10.06.2005 Az.: 14/090-02-2 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Rechnungsprüfungsausschuss 05.07.2005 Kreisausschuss 31.08.2005 Kreistag 07.09.2005 Dienstanweisung für die Rechnungsprüfung des Kreises Euskirchen Sachbearbeiter: Herr Latz Tel.: 425 Stabsstelle: 14 X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen hausrechtlich nicht zur Verfügung --- Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt die Dienstanweisung für die Rechnungsprüfung des Kreises Euskirchen. Seite - 2 Begründung: Die Dienstanweisung für die Rechnungsprüfung enthält Regelungen für den inneren Dienstbetrieb und über die Art der Aufgabenwahrnehmung in der Rechnungsprüfung. Sie baut auf der Rechnungsprüfungsordnung auf. Die zz. geltende Dienstanweisung wurde am 07.07.1997 vom damaligen Oberkreisdirektor erlassen. Durch die zwischenzeitlich eingetretenen rechtlichen und organisatorischen Änderungen sowie den vorgesehenen Beschluss der Rechnungsprüfungsordnung (siehe V 107/2005) ist eine Neufassung angezeigt. Da nach § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO) in Verbindung mit § 104 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) die örtliche Rechnungsprüfung dem Kreistag unmittelbar verantwortlich und in ihrer sachlichen Tätigkeit ihm unmittelbar unterstellt ist, sollte in Abweichung von der bisherigen Verfahrensweise auch der Erlass der Dienstanweisung durch den Kreistag erfolgen. Die textliche Fassung des Entwurfs der neuen Dienstanweisung für die Rechnungsprüfung des Kreises Euskirchen ist als Anlage beigefügt. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass bei Umstellung auf das System der doppelten Buchführung eine erneute Änderung dieser Dienstanweisung erforderlich wird. gez. Rosenke Landrat Stabsstelle: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift)