Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
D 26/2005
08.06.2005
Az.: 60.13
Dringlichkeitsentscheidung
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
15.06.2005
Kreistag
04.07.2005
Übernahme des KVE-Verlustes für 2005 und außerplanmäßige Bereitstellung von 3,45 Mio €
Sachbearbeiter/in: Frau Kratzke
Tel.: -537
Abt.: 60.13
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
x
Haush.-St.:
gez.
Hessenius
Mittel stehen hausrechtlich nicht zur Verfügung
x
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt, dass der Kreis Euskirchen im Jahr 2005 als Gesellschafter der Kreisverkehrsgesellschaft Euskirchen mbH deren Verlust bis zu einem Betrag von 5.926.700 € ausgleicht.
Die Mittel werden über den ÖPNV-bezogenen Schlüssel als Mehrbelastung zur Kreisumlage abgedeckt. Zur Liquiditätssicherung der KVE zum 01.07.2005 werden Mittel in Höhe von 3,45 Mio. €
an die KVE ausgezahlt und außerplanmäßig bereitgestellt.
Seite - 2 Begründung:
Der Gesellschaftsvertrag der KVE sieht keinen generellen Verlustausgleich vor, da eine solche
Regelung den Vorschriften des § 108 Abs. 1 Nr. 5 GO widerspräche. Danach darf eine Gemeinde
(ein Kreis) ein Unternehmen nur dann gründen, soweit sie (er) sich nicht zur Übernahme von Verlusten in unbestimmter oder unangemessener Höhe verpflichtet.
Nach dem GmbH-Gesetz ist der Geschäftsführer einer Gesellschaft verpflichtet, einen Konkursantrag zu stellen, wenn die Gesellschaft zahlungsunfähig wird oder das Vermögen der Gesellschaft
nicht mehr die Schulden deckt. Um eine Überschuldung in 2005 auszuschließen, ist eine
Beschlussfassung des Kreises zur Übernahme des KVE-Verlustes notwendig, die für die KVE
einen Rechtsanspruch auf Ausgleich des Verlustes begründet.
Im Kreishaushalt 2005 ist ausgewiesen, dass zur Deckung der Verluste der KVE gemäß § 56 Abs.
4 KrO NRW eine Mehrbelastung von 5.926.700 € erhoben wird. Davon entfallen auf den Verlust
aus 2003: 1.423.700 €, aus 2004: 1.300.000€ und aus 2005: 3.203.000 €.
Der Kreistag sollte daher beschließen, dass der Kreis Euskirchen im Jahr 2005 als Gesellschafter
der KVE deren Verlust bis zu einem Betrag von 5.926.700 € ausgleicht.
Derzeit erhält die KVE durch den Kreis Abschlagszahlungen auf Basis der Vorjahreswerte, nämlich
111.777,84 € monatlich (Ist zum 31.05.2005: 558.889,20 €).
Diese Zahlungen reichen nach Angaben der KVE nicht aus, die Liquidität zu sichern. Laufende
Forderungen des ersten Halbjahres konnten und können durch die beschlossene Ausweitung des
Darlehens in Höhe von 2,3 Mio. € getragen werden. Dieses Darlehen läuft jedoch zum 30.06.2005
aus.
Zur Ablösung des Darlehens sowie zur Begleichung offen stehender Forderungen der RVK aus
2004 in Höhe von 1,15 Mio. € benötigt die KVE zum 01.07.2005 einen Betrag in Höhe von 3,45
Mio. €.
Die Genehmigung des Kreishaushaltes durch die Bezirksregierung Köln ist noch nicht erfolgt. Daher müssen die Mittel außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NW) wird
die Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden.
Begründung der Dringlichkeit:
Das der KVE gewährte Darlehen in Höhe von 2,3 Mio. € läuft am 30.06.2005 aus. Die oben beschriebene Liquiditätssicherung muss bereits zum 01.07.2005, also vor der auf den 04.07.2005
terminierten Kreistagssitzung erfolgen. Die außerplanmäßige Bereitstellung der Mittel im Wege der
Dringlichkeit ist erforderlich, da nicht die Genehmigung des Haushaltes durch die Bezirksregierung
Köln abgewartet werden kann.
gez. Reidt
gez. Grutke
gez. Forsbeck
gez. Uwe Schmitz
I. V. gez. Poth
Landrat
(Kreisausschussmitglieder)
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)