Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
SPD - Fraktion
im Kreistag Euskirchen
Datum:
A 36/2005
01.06.2005
Az.:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
09.06.2005
Antrag zum Tagesordnungspunkt 6
Tagesbetreuungsausbaugesetz
Hier: Antrag der SPD-Fratkion
Sehr geehrter Herr Landrat,
die SPD-Fraktion beantragt:
I.
Der JHA der im Kreistag Euskirchen empfiehlt, baldmöglichst ein bedarfsgerechtes Angebot
für die Betreuung, Förderung und Bildung von Kindern unter drei Jahren sicherzustellen.
II. Die Verwaltung wird beauftragt, zur zügigen Verbesserung des Angebots für die Betreuung,
Förderung und Bildung von Kindern unter drei Jahren ein Sofortprogramm für das Kindergartenjahr 2005/2006 vorzulegen, dass folgende Möglichkeiten aufgreift:
1. Nutzung von freiwerdenden Kindergartenplätzen im Zuge rückgängiger
Kindergartenkinderzahlen
2. Bildung neuer oder Veränderung der Belegungszahlen von sog. „kleinen
altersgemischten Gruppen“
3. Einrichtung neuer Plätze im Rahmen der Förderung nach SGB II
4. Ausweitung einer qualifizierten Kindertagespflege
Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt zu prüfen, wie das Betreuungsangebot ab dem
Kindergartenjahr 2006/2007 insbesondere für zweijährige Kinder und für neue Betreuungsformen mit Unterstützung des Landes NRW noch weiter verbessert werden kann.
III. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Kosten- und Finanzierungsübersicht unter Einbeziehung
von Entlastungen im Bereich der Sozialhilfeausgaben sowie freiwilligen Fördermitteln des Landes NRW und Elternbeiträgen für das Sofortprogramm und die weitere Planung vorzulegen.
Begründung:
53879 Euskirchen - Jülicher Ring 32 - Postfach 11 45 - Telefon 02251 / 15260 - Telefax 02251/15294
eMail-Adresse: spd.Kreistagsfraktion@t-online.de
Seite - 2 Die Vorschriften sehen zwar eine Übergansfrist bis zum Jahr 2010 vor (siehe Info 29/2005). Wir
sind jedoch der Meinung, dass die bestehenden Angebote im Kreis Euskirchen auf der Grundlage
des Angebotes des Landes und des Bundes baldmöglichst ausgebaut werden sollen.
Kinder brauchen heute mehr denn je eine intensive Förderung durch Angebote der Bildung, Erziehung und Betreuung. Das gilt nicht nur für die Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren und für die
Schulkinder. Auch für die unter Dreijährigen wird ein verlässliches und qualifiziertes Angebot in
Tageseinrichtungen für Kinder immer wichtiger. Wir müssen früh fördern, wenn Kinder möglichst
optimal auf ihre Zukunft vorbereitet werden sollen. Wir brauchen bedarfsorientierte und qualifizierte
Tagesbetreuung, damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf besser gelingt.
Mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG), das am 1. Januar 2005 in Kraft getreten ist, hat
die Bundesregierung dafür eine Grundlage geschaffen. Die Kommunen sind verpflichtet, bis zum
Jahr 2010 ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen für Kinder unter drei Jahren zu schaffen. Damit soll vor allem in den westlichen Bundesländern eine Lücke in der Betreuung geschlossen werden. Die Bundesregierung geht davon aus, dass für 20 % der unter dreijährigen Kinder ein Betreuungsbedarf besteht. Ein großer Teil der Eltern sieht für sich zurzeit noch keinen Bedarf. Nach wie
vor nutzen viele Mütter die Elternzeit zur Betreuung und Pflege ihres Kindes. Den dennoch deutlich über dem Angebot liegenden Bedarf wollen wir insbesondere durch den Ausbau der Plätze in
Tageseinrichtungen und der Tagespflege abdecken.
Auch im Kreis Euskirchen muss es gelingen, baldmöglichst ein bedarfsdeckendes Angebot für die
Betreuung, Förderung und Bildung von Kindern unter drei Jahren zu schaffen. Die Zielmarke einer
Versorgungsquote von 20 % sollte sich auch unser Kreis zu eigen machen und alle Anstrengungen der Verwaltung darauf richten, dieses Ziel möglichst frühzeitig zu verwirklichen.
Zu Ziffer II.:
Schon heute bestehen vielfältige Möglichkeiten, das Betreuungsangebot für Kinder unter drei Jahren deutlich zu verbessern. Der Kreis Euskirchen muss in einem Sofortprogramm alle Möglichkeiten ausschöpfen, die der Bund und das Land NRW dazu bietet. Darüber hinaus muss die Kindergartenbedarfsplanung rechtzeitig auf Neuerungen auf Landesebene eingestellt werden.
1. Nutzung freiwerdender Kindergartenplätze
Die vorhandene Infrastruktur der Kindergärten muss im Zuge rückgängiger Kindergartenkinderzahlen für die jüngeren Kinder genutzt werden. Grundlage dafür ist die im Jahr 2001 mit den Trägerverbänden und den Kommunalen Spitzenverbänden abgeschlossene, sog. „Budgetvereinbarung“.
Diese wurde nun den aktuellen Bedürfnisse angepasst. Nach der neuen Budgetvereinbarung können die Städte und Gemeinden und andere Träger von Kindertageseinrichtungen unbürokratisch
und sehr viel flexibler freiwerdende Plätze in Plätze für Kinder unter drei Jahren umwandeln. Ein
Erlaubnisvorbehalt des Landesjugendamtes besteht nicht mehr. Der Kreis Euskirchen sollte bei
zurückgehenden Kindergartenkinderzahlen diese Möglichkeiten umfassend nutzen.
2. Erhalt und ggfl. Ausbau sog. „kleiner altersgemischer Gruppen“
Bereits heute gibt es in NRW 11.000 Plätze in den so genannten „kleinen altersgemischten Gruppen“ in den Kindertageseinrichtungen. Diese sollen erhalten bleiben und werden weiter gefördert.
Durch eine nun mögliche Veränderung der Belegungszahlen (Gruppengröße 15 Kinder, davon 7
unter drei und 8 über drei Jahren - in Zukunft 9 unter drei und 6 über drei Jahren) können weitere
Plätze für unter Dreijährige angeboten werden. Durch Umwandlung anderer Gruppen, die infolge
der Veränderung von Bedarfslagen nicht mehr benötigt werden, können in NRW insgesamt 60
neue kleine altersgemischte Gruppen geschaffen werden. Der Kreis Euskirchen müsste frühzeitig
seinen Bedarf anmelden, damit auch er von dem Kontingent neuer Gruppen profitieren kann.
3. Einrichtung neuer Plätze im Rahmen der Förderung nach SGB II
Im Rahmen der Umsetzung der Reformen auf dem Arbeitsmarkt haben die Kommunen u. a. die
Aufgabe, insbesondere für Arbeitssuchende geeignete Plätze der Betreuung bereit zu halten.
Seite - 3 Hierbei will das Land NRW die Kommunen unterstützen und mit jeweils 25 Mio. EUR in den Jahren
2005 und 2006 einen weiteren Einstieg in die Schaffung neuer Plätze fördern.
Die Schaffung neuer Plätze in diesem Bereich wird über die örtlichen Arbeitsgemeinschaften bzw.
Optionsgemeinschaften abgewickelt. Die finanziellen Mittel hierfür stehen bereit. Die Jugendämter
sollen von den Arbeitsgemeinschaften bzw. den Optionskommunen in die Planung und Gestaltung
einbezogen werden, damit in der Kinderbetreuung keine Parallelstruktur entsteht, sondern auf die
bewährte Struktur der bestehenden Träger von Tageseinrichtungen zum größten Teil zurückgegriffen werden kann. Das Jugendamt sollte daher unverzüglich an die Arbeitsagentur herantreten,
damit das Programm auch im Kreis Euskirchen anlaufen kann.
4. Ausbau der Kindertagespflege
Die Tagespflege soll nach dem Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) zu einer qualitativ gleichwertigen Alternative zur institutionellen Betreuung von Kindern werden. Derzeit werden über die
Jugendämter auf Antrag Tagespflegepersonen vermittelt und – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – durch die Jugendämter finanziert. Tagespflege wird zum großen Teil ergänzend zur Betreuung einer Kindertageseinrichtung wahrgenommen, z.B. wenn die Arbeitszeiten der
Eltern nicht mit den Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtung in Übereinstimmung gebracht werden können. Neben der Gruppe der vom Jugendamt vermittelten Tagesmütter gibt es Tagespflegepersonen in Mini- oder Midi-Jobs sowie selbständige Tagesmütter. Das TAG sieht nunmehr vor,
dass öffentlich geförderte Tagespflegepersonen sich qualifizieren sollen, andererseits künftig auch
die Kosten einer Unfallversicherung und ein Zuschuss zur Alterssicherung gezahlt werden.
5. Angebote für zweijährige Kinder und neue Betreuungsformen
Das Land NRW startet ab dem Kindergartenjahr 2006/2007 ein neues Förderprogramm. Es sieht
vor, vorrangig zweijährige Kinder in Tageseinrichtungen aufzunehmen. Das Jugendamt erhält für
jedes zusätzlich aufgenommene Kind einen pauschalen Landeszuschuss pro Kindergartenjahr auf
der Grundlage, dass eine Fachkraft sechs bis acht zweijährige Kinder, die zusätzlich aufgenommen werden, 35 Stunden wöchentlich betreut. Der pauschale Landeszuschuss beträgt 20 % der
Gesamtkosten.
Die nach dem Gesetz über die Tageseinrichtungen für Kinder (GTK NRW) und dem Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) vorgesehene Finanzierungsprinzipien werden berücksichtigt. Bis 2010
sollen mit diesem Programm nach und nach 20.000 Plätzen in Tageseinrichtungen in NRW geschaffen werden. Eine Antragstellung für dieses Programm kann ab Januar 2006 vorgenommen
werden.
Mit Beginn des Jahres 2006 wird das Land ergänzend zu den vorhandenen 17.000 Plätzen in
Spielgruppen eine Finanzierung für solche Kindergruppen ermöglichen, die in Tageseinrichtungen
oder im Verbund mit ihnen eine Betreuung über einen kleinen Zeitraum sicherstellen. Vorrangig
sollen sie sich an Kinder mit Migrationshintergrund oder an sozial benachteiligte Kinder wenden.
Das Land strebt an, insgesamt 400 Gruppen zu schaffen, in denen ca. 4.000 Kinder betreut werden können.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Uwe Schmitz
(Fraktionsvorsitzender)
F. d. R.
Wilfried Mercks
(Fraktionsgeschäftsführer)