Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 92/2005
11.05.2005
Az.: 60.13
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
01.06.2005
Kreisausschuss
15.06.2005
Kreistag
22.06.2005
AMABILE
hier: Beschluss über die Ausschreibung des Linienbündels Bad Münstereifel
Sachbearbeiter/in: Frau Kratzke
Tel.: 15 537
Abt.: 60.13
X Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
--------
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der ÖPNV Ausschreibung unter dem
Vorbehalt, dass die Preisabschätzung welche noch von der KVE vorzulegen ist, die Wirtschaftlichkeit bestätigt.
Seite - 2 Begründung:
In der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr am 09.03.2005 wurde über den
damaligen Stand des Forschungsprojektes berichtet. In der Zwischenzeit hat die KVE die Ausschreibungsunterlagen vervollständigt und offene Fragen geklärt.
Noch nicht vorliegend ist die Preisabschätzung, die Auskunft über die voraussichtliche Höhe der
Angebotspreise geben wird.
In dem als Anlage beigefügten Vermerk empfiehlt die KVE unter Abwägung der Chancen und Risiken die Durchführung der Ausschreibung.
Die Risiken sollen im folgenden nochmals kurz dargestellt werden:
1. Rechtsunsicherheit bezügl. des Abschlusses von Nettoverträgen (Gefahr von Anfragen und Rügen)
2. Problematische Nutzung der RVK-Dispositionszentrale durch einen Dritten
3. ggf. Nachteile für die Kostenstruktur der RVK im Kreis Euskirchen im Falle des Verlustes der zur
Ausschreibung anstehenden Verkehrsleistungen
3.1 geringere Ausgleichsbeträge nach § 45 a PBefG wegen der Reduzierung der mittleren Reiseweite
3.2 verminderte Wirtschaftlichkeit der Busumläufe (derzeit bestehen Verknüpfungen mit anderen
Linien des allgemeinen Linienverkehrs und zum Schülerverkehr)
3.3 verbleibende (Fix-)Kosten für frei werdende Fahrzeuge und Personal
Zur Abrundung der Gesamtbetrachtung ist aus Verwaltungssicht eine Preisabschätzung, welche z.
Zt. durch die KVE erstellt wird, vorzunehmen. Hiernach ist dann unter Abwägung der Chancen und
Risiken ggfls. der Beschluss über die ÖPNV-Ausschreibung Bad Münstereifel zu fassen.
i. V. gez. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
___________________
(Unterschrift)
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)