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Beschlussvorlage GB (AMABILE hier: Beschluss über die Ausschreibung des Linienbündels Bad Münstereifel)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
54 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (AMABILE
hier: Beschluss über die Ausschreibung des Linienbündels Bad Münstereifel) Beschlussvorlage GB (AMABILE
hier: Beschluss über die Ausschreibung des Linienbündels Bad Münstereifel)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 92/2005 11.05.2005 Az.: 60.13 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 01.06.2005 Kreisausschuss 15.06.2005 Kreistag 22.06.2005 AMABILE hier: Beschluss über die Ausschreibung des Linienbündels Bad Münstereifel Sachbearbeiter/in: Frau Kratzke Tel.: 15 537 Abt.: 60.13 X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung -------- Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der ÖPNV Ausschreibung unter dem Vorbehalt, dass die Preisabschätzung welche noch von der KVE vorzulegen ist, die Wirtschaftlichkeit bestätigt. Seite - 2 Begründung: In der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr am 09.03.2005 wurde über den damaligen Stand des Forschungsprojektes berichtet. In der Zwischenzeit hat die KVE die Ausschreibungsunterlagen vervollständigt und offene Fragen geklärt. Noch nicht vorliegend ist die Preisabschätzung, die Auskunft über die voraussichtliche Höhe der Angebotspreise geben wird. In dem als Anlage beigefügten Vermerk empfiehlt die KVE unter Abwägung der Chancen und Risiken die Durchführung der Ausschreibung. Die Risiken sollen im folgenden nochmals kurz dargestellt werden: 1. Rechtsunsicherheit bezügl. des Abschlusses von Nettoverträgen (Gefahr von Anfragen und Rügen) 2. Problematische Nutzung der RVK-Dispositionszentrale durch einen Dritten 3. ggf. Nachteile für die Kostenstruktur der RVK im Kreis Euskirchen im Falle des Verlustes der zur Ausschreibung anstehenden Verkehrsleistungen 3.1 geringere Ausgleichsbeträge nach § 45 a PBefG wegen der Reduzierung der mittleren Reiseweite 3.2 verminderte Wirtschaftlichkeit der Busumläufe (derzeit bestehen Verknüpfungen mit anderen Linien des allgemeinen Linienverkehrs und zum Schülerverkehr) 3.3 verbleibende (Fix-)Kosten für frei werdende Fahrzeuge und Personal Zur Abrundung der Gesamtbetrachtung ist aus Verwaltungssicht eine Preisabschätzung, welche z. Zt. durch die KVE erstellt wird, vorzunehmen. Hiernach ist dann unter Abwägung der Chancen und Risiken ggfls. der Beschluss über die ÖPNV-Ausschreibung Bad Münstereifel zu fassen. i. V. gez. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: ___________________ (Unterschrift) Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)