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Beschlussvorlage GB (Anlage zur Vorlage V 92/2005)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
85 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Inhalt der Datei

Anlage zur Vorlage V 92/2005 Vermerk der KVE vom 17.05.2005 ÖPNV-Ausschreibung Bad Münstereifel Forschungsprojekt AMABILE Die Kreisverkehrsgesellschaft Euskirchen mbH (KVE) hat in den vergangenen Monaten die europaweite Ausschreibung von öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)-Leistungen „Ausschreibung Bad Münstereifel“ vorbereitet. Hierüber hat die KVE den Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr des Kreises Euskirchen in seiner Sitzung vom 25. Februar 2005 unter TOP 11 der Tagesordnung informiert (Info 24/2005). Die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen wurde vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert und von der VRS GmbH, der PTV AG und der Anwaltssozietät Barth Baumeister Griem (BBG) unterstützt. Mit der Regionalverkehr Köln mbH (RVK), welche derzeit Inhaber der verkehrsrechtlichen Genehmigungen ist, wurde im Vorfeld Einvernehmen über die Teilnahme der KVE am Forschungsprojekt erzielt. In der Umsetzung wurden die Gremien der KVE kontinuierlich unterrichtet, die Inhalte mit der Kreisverwaltung und der Stadt Bad Münstereifel abgestimmt sowie die Kreistagsfraktionen informiert. Die ÖPNV-Ausschreibung betrifft überwiegend das Stadtgebiet von Bad Münstereifel. Da Bad Münstereifel kreisangehörige Stadt des Kreises Euskirchen ist, ist der Kreistag nach § 3 Abs. 1, 2 ÖPNVG NRW für die Entscheidung über die Durchführung der Ausschreibung zuständig. Das Stadtgebiet von Bad Münstereifel wurde für die Ausschreibung gewählt, da dort erstens alternative Bedienungsformen (TaxiBus, Anrufsammel-Taxi) und konventionelle Linienverkehre zum Einsatz kommen, die nun gemeinschaftlich ausgeschrieben werden sollen, zweitens die verkehrsrechtlichen Genehmigungen im Vorfeld der Ausschreibung auslaufen und drittens, es sich hierbei um ein kleines Gebiet handelt, wodurch etwaige Risiken begrenzt werden. Ziele der Ausschreibung • Vorbereitung auf den europäischen Wettbewerb im ÖPNV und Aneignung von Know-how im Hinblick auf die sich ändernden europäischen und deutschen Rahmenbedingungen. • Verringerung des Zuschusses, den die öffentliche Hand für den ÖPNV aufbringt, indem der Bieter mit dem geringsten Zuschussbedarf den Zuschlag erhält (Preiswettbewerb). • Langfristige Sicherung und Steigerung der Qualität der Verkehrsbedienung. Inhalte der Ausschreibung Die Laufzeit des zu vergebenden Verkehrsvertrags beträgt fünf Jahre. Sie beginnt mit der Betriebsaufnahme ab 11. Dezember 2006 (europäischer Fahrplanwechsel) und endet im Dezember 2011 (europäischer Fahrplanwechsel). Vorgesehen ist der Abschluss eines sog. Nettovertrags. Als Nettoverträge werden Verträge bezeichnet, bei denen das Verkehrsunternehmen das Risiko der Fahrgastentwicklung und damit seiner Einnahmen trägt. Der Kreis wird daher von diesen Risiken befreit. Der Abschluss eines Nettovertrags wird auch vom VRS bevorzugt. Die Inhalte des Verkehrsangebots orientieren sich am Status quo. - Die zu vergebende Verkehrsleistung umfasst die heutigen Linien: 819 ( Münstereifel – Rupperath) 822 (Bad Münstereifel – Schönau – Ohlerath – Wershofen) 828 (Bad Münstereifel – Scheuerheck – Effelsberg – Kurtenberg) AST-Linie 891 - Durch den konventionellen Linienverkehr wird der Schülerverkehr sichergestellt. Der Linienverkehr soll durch TaxiBus- und AST-Verkehre ergänzt werden. - Die Kombination aus konventionellem Linienverkehr und TaxiBus-Verkehr sieht eine einstündige Bedienung vor, für AST-Verkehre eine zweistündige Bedienung. - Zur Optimierung des Linienwegs und/oder der räumlichen Erschließung kann der Bieter ein neues Linienwegs-/Haltestellenkonzept vorlegen. - Die einzusetzenden Fahrzeuge dürfen nicht älter als 12 Jahre sein, Busse müssen als Niederflurbusse mit Kneeling (Absenktechnik) ausgestattet sein. - Das Verkehrsunternehmen wird Mitglied des Verkehrsverbunds Rhein-Sieg. - Das Verkehrsunternehmen hat die KVE kontinuierlich über die Betriebsdurchführung zu informieren. Dies erfolgt über Meldepflichten. - Bei Verstößen gegen die Pünktlichkeit, dem Ausfall von Fahrten und bei Unterschreitung der Mindestanforderungen wird ein Malus von maximal 5% der Zuschusssumme erhoben. Bei verschuldeter Schlechtleistung sind Vertragsstrafen vorgesehen. - Die Kundenfreundlichkeit wird durch die Festschreibung von Standards sichergestellt. - Vertragsanpassungen sind grundsätzlich möglich. im Einvernehmen mit dem Verkehrsunternehmen Chancen der Ausschreibung Mit der Durchführung der ÖPNV-Ausschreibung wird das Ziel der Kostensenkung für die öffentliche Hand verbunden. Erfahrungen aus anderen ÖPNV-Ausschreibungen zeigen, dass die Bieter mit einem geringeren öffentlichen Zuschuss auskommen als zuvor, und das bei vergleichbarem Leistungsumfang. Zudem wird einer etwaigen Verteuerung des Leistungsangebots durch die Festlegung eines sog. Aufhebungswerts begegnet. Wird dieser Aufhebungswert während des Bieterverfahrens von allen Bietern überschritten, ist die Ausschreibung aufzuheben. Dieser Aufhebungswert wird nicht den Zuschusswert übersteigen, der derzeit vom Kreis für die auszuschreibenden Verkehre aufgewendet wird. Dies schafft Planungssicherheit für den Kreis. Der Kreis und die KVE können wichtige Erfahrungen mit ÖPNV-Ausschreibung gewinnen, wobei das Ausschreibungsgebiet bewusst klein gewählt wurde, um die Risiken zu begrenzen. Die Erfahrungen dürften in Zukunft – auch vor dem Hintergrund der europäischen Rechtsentwicklung – zunehmend an Bedeutung gewinnen. Im Rahmen der Ausschreibung kann die Kundenorientierung des Verkehrsunternehmens gesichert und gesteigert werden. Denn durch die Ausschreibung als Nettovertrag wird ein finanzieller Anreiz für das Unternehmen geschaffen, möglichst viele Fahrgäste zu gewinnen, um Fahrgeldeinnahmen zu erzielen. Dieser Anreiz wird zudem durch die Einführung von Malusregelungen unterstützt, wonach bei Verspätungen und Ausfällen ein Abschlag (Malus) von der Angebotssumme vom Verkehrsunternehmen zu zahlen ist. Risiken der Ausschreibung Die Durchführung von Ausschreibungen ist jedoch nicht frei von Risiken. Diese folgen bereits aus dem stark formalisierten Ausschreibungsverfahren. Erfahrungsgemäß ist damit zu rechnen, dass Bieter Anfragen und Rügen erheben werden. Die Risiken sind jedoch beherrschbar. Dies zeigen bspw. ÖPNV-Ausschreibungen in Hessen. In der Fachliteratur werden insbesondere Nettoverträge in Verkehrsverbünden kritisch bewertet. Auf diesen Aspekt hat auch die Anwaltssozietät BBG hingewiesen. Die Rechtsunsicherheit wird aus der Anwendung der komplexen Verbundanforderungen gefolgert, wonach der Einfluss des Bieters im Verbund (bspw. bei der Tarifgestaltung ) zu gering sei, um ihm das wirtschaftliche Risiko übertragen zu können. Der VRS hält jedoch einen Nettovertrag aufgrund seiner Verbundregelungen grundsätzlich für möglich und zulässig. Ferner ist die Nutzung der Dispositionszentrale der RVK durch etwaige Drittunternehmen zu nennen. Zwar dürfte ein (wettbewerbs-)rechtlicher Zugangsanspruch zu dieser Dispositionszentrale bestehen. Problematisch könnte aber die Vereinbarung von Nutzungskonditionen von Drittunternehmen mit der RVK sein. Daher wird den Bietern alternativ der Aufbau einer eigenen Dispositionszentrale mit eigener Servicehotline freigestellt. Obwohl für die RVK Vorteile bestehen, die sich bspw. aus der Ortskenntnis ergeben, könnte sie im Bieterwettbewerb um das günstige Angebot unterliegen. Dies würde zum Verlust der RVK-Verkehrsleistung im Ausschreibungsgebiet führen. Hierdurch könnten der KVE – als Gesellschafter der RVK – bzw. dem Kreis Kosten entstehen, die sich aus der verminderten Wirtschaftlichkeit durch modifizierte Busumläufe ergeben könnten und die aus dem Wegfall der Ausgleichsbeträge für die Schülerbeförderung resultieren. Da die RVK zum Teil selbst Verkehrsleistungen im Ausschreibungsgebiet erbringt, würden zudem Busse und Personale nicht wie bisher eingesetzt werden können. Bereits heute finanziert der Kreis deren Kosten anteilig über den Verlustausgleich als Gesellschaft, so dass aus diesem Aspekt keine Erhöhung der Kosten folgt. Ob die zu erwartende Minderung des Zuschusses, den der Bieter erhält, die etwaigen Kosten des Kreises übersteigen wird, kann nicht mit Sicherheit gesagt werden. Dies hängt von den Bieterangeboten ab. Bewertung Unter Abwägung der Chancen und Risiken empfiehlt die KVE die Durchführung der Ausschreibung nach der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL). Zeitplan Bei der Zeitplanung sind vergaberechtliche Fristen zu beachten. Der Zeitplan stellt sich wie folgt dar: Vorstellung im Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 1. Juni 2005 ggf. Entscheidung im Kreistag über die Ausschreibung 22. Juni 2005 Veröffentlichung im EU-Amtsblatt 4. Juli 2005 Ende der Angebotsfrist 30. November 2005 Zuschlagserteilung 30. April 2006 Betriebsaufnahme 12. Dezember 2006 Vertragsende 11. Dezember 2011