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Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Anlage zur Vorlage V 92/2005
Vermerk der KVE vom 17.05.2005
ÖPNV-Ausschreibung Bad Münstereifel
Forschungsprojekt AMABILE
Die Kreisverkehrsgesellschaft Euskirchen mbH (KVE) hat in den vergangenen Monaten die
europaweite Ausschreibung von öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)-Leistungen
„Ausschreibung Bad Münstereifel“ vorbereitet. Hierüber hat die KVE den Ausschuss für
Planung, Umwelt und Verkehr des Kreises Euskirchen in seiner Sitzung vom 25. Februar
2005 unter TOP 11 der Tagesordnung informiert (Info 24/2005). Die Erstellung der
Ausschreibungsunterlagen wurde vom Bundesministerium für Bildung und Forschung
gefördert und von der VRS GmbH, der PTV AG und der Anwaltssozietät Barth Baumeister
Griem (BBG) unterstützt. Mit der Regionalverkehr Köln mbH (RVK), welche derzeit Inhaber
der verkehrsrechtlichen Genehmigungen ist, wurde im Vorfeld Einvernehmen über die
Teilnahme der KVE am Forschungsprojekt erzielt. In der Umsetzung wurden die Gremien
der KVE kontinuierlich unterrichtet, die Inhalte mit der Kreisverwaltung und der Stadt Bad
Münstereifel abgestimmt sowie die Kreistagsfraktionen informiert.
Die ÖPNV-Ausschreibung betrifft überwiegend das Stadtgebiet von Bad Münstereifel. Da
Bad Münstereifel kreisangehörige Stadt des Kreises Euskirchen ist, ist der Kreistag nach § 3
Abs. 1, 2 ÖPNVG NRW für die Entscheidung über die Durchführung der Ausschreibung
zuständig.
Das Stadtgebiet von Bad Münstereifel wurde für die Ausschreibung gewählt, da dort erstens
alternative
Bedienungsformen
(TaxiBus,
Anrufsammel-Taxi) und konventionelle
Linienverkehre zum Einsatz kommen, die nun gemeinschaftlich ausgeschrieben werden
sollen, zweitens die verkehrsrechtlichen Genehmigungen im Vorfeld der Ausschreibung
auslaufen und drittens, es sich hierbei um ein kleines Gebiet handelt, wodurch etwaige
Risiken begrenzt werden.
Ziele der Ausschreibung
•
Vorbereitung auf den europäischen Wettbewerb im ÖPNV und Aneignung von Know-how
im Hinblick auf die sich ändernden europäischen und deutschen Rahmenbedingungen.
•
Verringerung des Zuschusses, den die öffentliche Hand für den ÖPNV aufbringt, indem
der Bieter mit dem geringsten Zuschussbedarf den Zuschlag erhält (Preiswettbewerb).
•
Langfristige Sicherung und Steigerung der Qualität der Verkehrsbedienung.
Inhalte der Ausschreibung
Die Laufzeit des zu vergebenden Verkehrsvertrags beträgt fünf Jahre. Sie beginnt mit der
Betriebsaufnahme ab 11. Dezember 2006 (europäischer Fahrplanwechsel) und endet im
Dezember 2011 (europäischer Fahrplanwechsel).
Vorgesehen ist der Abschluss eines sog. Nettovertrags. Als Nettoverträge werden Verträge
bezeichnet, bei denen das Verkehrsunternehmen das Risiko der Fahrgastentwicklung und
damit seiner Einnahmen trägt. Der Kreis wird daher von diesen Risiken befreit. Der
Abschluss eines Nettovertrags wird auch vom VRS bevorzugt.
Die Inhalte des Verkehrsangebots orientieren sich am Status quo.
-
Die zu vergebende Verkehrsleistung umfasst die heutigen Linien:
819 ( Münstereifel – Rupperath)
822 (Bad Münstereifel – Schönau – Ohlerath – Wershofen)
828 (Bad Münstereifel – Scheuerheck – Effelsberg – Kurtenberg)
AST-Linie 891
-
Durch den konventionellen Linienverkehr wird der Schülerverkehr sichergestellt. Der
Linienverkehr soll durch TaxiBus- und AST-Verkehre ergänzt werden.
-
Die Kombination aus konventionellem Linienverkehr und TaxiBus-Verkehr sieht eine
einstündige Bedienung vor, für AST-Verkehre eine zweistündige Bedienung.
-
Zur Optimierung des Linienwegs und/oder der räumlichen Erschließung kann der Bieter
ein neues Linienwegs-/Haltestellenkonzept vorlegen.
-
Die einzusetzenden Fahrzeuge dürfen nicht älter als 12 Jahre sein, Busse müssen als
Niederflurbusse mit Kneeling (Absenktechnik) ausgestattet sein.
-
Das Verkehrsunternehmen wird Mitglied des Verkehrsverbunds Rhein-Sieg.
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Das Verkehrsunternehmen hat die KVE kontinuierlich über die Betriebsdurchführung zu
informieren. Dies erfolgt über Meldepflichten.
-
Bei Verstößen gegen die Pünktlichkeit, dem Ausfall von Fahrten und bei
Unterschreitung der Mindestanforderungen wird ein Malus von maximal 5% der
Zuschusssumme erhoben. Bei verschuldeter Schlechtleistung sind Vertragsstrafen
vorgesehen.
-
Die Kundenfreundlichkeit wird durch die Festschreibung von Standards sichergestellt.
-
Vertragsanpassungen sind
grundsätzlich möglich.
im
Einvernehmen
mit
dem
Verkehrsunternehmen
Chancen der Ausschreibung
Mit der Durchführung der ÖPNV-Ausschreibung wird das Ziel der Kostensenkung für die
öffentliche Hand verbunden. Erfahrungen aus anderen ÖPNV-Ausschreibungen zeigen, dass
die Bieter mit einem geringeren öffentlichen Zuschuss auskommen als zuvor, und das bei
vergleichbarem Leistungsumfang.
Zudem wird einer etwaigen Verteuerung des Leistungsangebots durch die Festlegung eines
sog. Aufhebungswerts begegnet. Wird dieser Aufhebungswert während des
Bieterverfahrens von allen Bietern überschritten, ist die Ausschreibung aufzuheben. Dieser
Aufhebungswert wird nicht den Zuschusswert übersteigen, der derzeit vom Kreis für die
auszuschreibenden Verkehre aufgewendet wird. Dies schafft Planungssicherheit für den
Kreis.
Der Kreis und die KVE können wichtige Erfahrungen mit ÖPNV-Ausschreibung gewinnen,
wobei das Ausschreibungsgebiet bewusst klein gewählt wurde, um die Risiken zu
begrenzen. Die Erfahrungen dürften in Zukunft – auch vor dem Hintergrund der
europäischen Rechtsentwicklung – zunehmend an Bedeutung gewinnen.
Im Rahmen der Ausschreibung kann die Kundenorientierung des Verkehrsunternehmens
gesichert und gesteigert werden. Denn durch die Ausschreibung als Nettovertrag wird ein
finanzieller Anreiz für das Unternehmen geschaffen, möglichst viele Fahrgäste zu
gewinnen, um Fahrgeldeinnahmen zu erzielen. Dieser Anreiz wird zudem durch die
Einführung von Malusregelungen unterstützt, wonach bei Verspätungen und Ausfällen ein
Abschlag (Malus) von der Angebotssumme vom Verkehrsunternehmen zu zahlen ist.
Risiken der Ausschreibung
Die Durchführung von Ausschreibungen ist jedoch nicht frei von Risiken. Diese folgen
bereits aus dem stark formalisierten Ausschreibungsverfahren. Erfahrungsgemäß ist damit
zu rechnen, dass Bieter Anfragen und Rügen erheben werden. Die Risiken sind jedoch
beherrschbar. Dies zeigen bspw. ÖPNV-Ausschreibungen in Hessen.
In der Fachliteratur werden insbesondere Nettoverträge in Verkehrsverbünden kritisch
bewertet. Auf diesen Aspekt hat auch die Anwaltssozietät BBG hingewiesen. Die
Rechtsunsicherheit wird aus der Anwendung der komplexen Verbundanforderungen
gefolgert, wonach der Einfluss des Bieters im Verbund (bspw. bei der Tarifgestaltung ) zu
gering sei, um ihm das wirtschaftliche Risiko übertragen zu können. Der VRS hält jedoch
einen Nettovertrag aufgrund seiner Verbundregelungen grundsätzlich für möglich und
zulässig.
Ferner ist die Nutzung der Dispositionszentrale der RVK durch etwaige Drittunternehmen
zu nennen. Zwar dürfte ein (wettbewerbs-)rechtlicher Zugangsanspruch zu dieser
Dispositionszentrale bestehen. Problematisch könnte aber die Vereinbarung von
Nutzungskonditionen von Drittunternehmen mit der RVK sein. Daher wird den Bietern
alternativ der Aufbau einer eigenen Dispositionszentrale mit eigener Servicehotline
freigestellt.
Obwohl für die RVK Vorteile bestehen, die sich bspw. aus der Ortskenntnis ergeben, könnte
sie im Bieterwettbewerb um das günstige Angebot unterliegen. Dies würde zum Verlust der
RVK-Verkehrsleistung im Ausschreibungsgebiet führen. Hierdurch könnten der KVE – als
Gesellschafter der RVK – bzw. dem Kreis Kosten entstehen, die sich aus der verminderten
Wirtschaftlichkeit durch modifizierte Busumläufe ergeben könnten und die aus dem
Wegfall der Ausgleichsbeträge für die Schülerbeförderung resultieren. Da die RVK zum Teil
selbst Verkehrsleistungen im Ausschreibungsgebiet erbringt, würden zudem Busse und
Personale nicht wie bisher eingesetzt werden können. Bereits heute finanziert der Kreis
deren Kosten anteilig über den Verlustausgleich als Gesellschaft, so dass aus diesem Aspekt
keine Erhöhung der Kosten folgt. Ob die zu erwartende Minderung des Zuschusses, den der
Bieter erhält, die etwaigen Kosten des Kreises übersteigen wird, kann nicht mit Sicherheit
gesagt werden. Dies hängt von den Bieterangeboten ab.
Bewertung
Unter Abwägung der Chancen und Risiken empfiehlt die KVE die Durchführung der
Ausschreibung nach der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL).
Zeitplan
Bei der Zeitplanung sind vergaberechtliche Fristen zu beachten. Der Zeitplan stellt sich wie
folgt dar:
Vorstellung im Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
1. Juni 2005
ggf. Entscheidung im Kreistag über die Ausschreibung
22. Juni 2005
Veröffentlichung im EU-Amtsblatt
4. Juli 2005
Ende der Angebotsfrist
30. November 2005
Zuschlagserteilung
30. April 2006
Betriebsaufnahme
12. Dezember 2006
Vertragsende
11. Dezember 2011