Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
54 kB
Datum
14.11.2007
Erstellt
02.11.07, 04:19
Aktualisiert
02.11.07, 04:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
Info 144/2007
24.10.2007
Az.: 60.13
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
14.11.2007
7. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Aachen Streichung von Schienenwegen, Strecke Kall - Hellenthal
hier: Ergebnis des Erörterungstermins
Der Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr hat in der Sitzung am 14.03.2007 die D 64/2007 zur
7. Änderung des Regionalplans der Bezirksregierung Köln, Teilabschnitt Aachen beschlossen. Für
die Schienenstrecke Kall – Hellenthal wurde ein differenziertes Ziel gefordert. Für den Abschnitt a)
Kall – Höddelbusch – Schleiden-Oberhausen sollte die Trasse für öffentliche Verkehrszwecke im
Regionalplan abgesichert werden. Für den Streckenabschnitt b) Schleiden-Oberhausen – Hellenthal
wurde beschlossen, diesen aus dem Regionalplan zu streichen.
Die Verwaltung hat diesen Beschluss mit Schreiben vom 15.03.2007 im Rahmen der öffentlichen
Auslegung gemäß § 14 Abs.3 LPlG NW der Bezirksplanungsbehörde vorgelegt.
Mit Schreiben vom 01.08.2007 hat die Bezirksregierung Köln die Kurzfassung der Stellungnahmen
mit den Ausgleichvorschlägen vorgelegt und zum Erörterungstermin am 30.08.2007 eingeladen.
Der Ausgleichvorschlag der Bezirksplanungsbehörde sieht vor der Anregung des Kreises nicht zu
folgen. Die Bezirksplanungsbehörde begründet dies damit, dass die Bewertung der Strecke im
Rahmen der IGVP NRW abschließend erfolgt ist und nicht durch das Regionalplanverfahren erneut
aufgerollt werden kann.
Im Rahmen des Erörterungstermins hat der Kreis nochmals darauf hingewiesen, dass die Intention
des Kreises den Abschnitt a) Kall – Höddelbusch – Schleiden-Oberhausen mit der Widmung
„öffentliche Verkehrzwecke“ in der Abwägung nicht berücksichtigt worden ist. Hierzu hat die
Bezirksplanungsbehörde dargelegt, dass die Planzeichenverordnung zum LPlG NW eine vom
Verkehrsmittel unabhängige Darstellung von Verkehrswegen nicht vorsieht. Weiterhin hat die
Bezirksplanungsbehörde in diesem Rahmen dargelegt, dass eine Sicherung der bisherigen
Schienentrasse für Maßnahmen des Straßenbaus oder für einen Radweg im Rahmen der
Bauleitplanung oder der Fachplanung erfolgen können. Diesem Ansinnen steht der Regionalplan
auch ohne die Darstellung des Schienenweges nicht entgegen.
2
Zur Streichung des Abschnitts Schleiden-Oberhausen
Bezirksplanungsbehörde Einvernehmen.
-
Hellenthal
bestand
mit
der
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)