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Info GB (7. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Aachen - Streichung von Schienenwegen, Strecke Kall - Hellenthal hier: Ergebnis des Erörterungstermins)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
54 kB
Datum
14.11.2007
Erstellt
02.11.07, 04:19
Aktualisiert
02.11.07, 04:19
Info GB (7. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Aachen - Streichung von Schienenwegen, Strecke Kall - Hellenthal
hier: Ergebnis des Erörterungstermins) Info GB (7. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Aachen - Streichung von Schienenwegen, Strecke Kall - Hellenthal
hier: Ergebnis des Erörterungstermins)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: Info 144/2007 24.10.2007 Az.: 60.13 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 14.11.2007 7. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Aachen Streichung von Schienenwegen, Strecke Kall - Hellenthal hier: Ergebnis des Erörterungstermins Der Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr hat in der Sitzung am 14.03.2007 die D 64/2007 zur 7. Änderung des Regionalplans der Bezirksregierung Köln, Teilabschnitt Aachen beschlossen. Für die Schienenstrecke Kall – Hellenthal wurde ein differenziertes Ziel gefordert. Für den Abschnitt a) Kall – Höddelbusch – Schleiden-Oberhausen sollte die Trasse für öffentliche Verkehrszwecke im Regionalplan abgesichert werden. Für den Streckenabschnitt b) Schleiden-Oberhausen – Hellenthal wurde beschlossen, diesen aus dem Regionalplan zu streichen. Die Verwaltung hat diesen Beschluss mit Schreiben vom 15.03.2007 im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 14 Abs.3 LPlG NW der Bezirksplanungsbehörde vorgelegt. Mit Schreiben vom 01.08.2007 hat die Bezirksregierung Köln die Kurzfassung der Stellungnahmen mit den Ausgleichvorschlägen vorgelegt und zum Erörterungstermin am 30.08.2007 eingeladen. Der Ausgleichvorschlag der Bezirksplanungsbehörde sieht vor der Anregung des Kreises nicht zu folgen. Die Bezirksplanungsbehörde begründet dies damit, dass die Bewertung der Strecke im Rahmen der IGVP NRW abschließend erfolgt ist und nicht durch das Regionalplanverfahren erneut aufgerollt werden kann. Im Rahmen des Erörterungstermins hat der Kreis nochmals darauf hingewiesen, dass die Intention des Kreises den Abschnitt a) Kall – Höddelbusch – Schleiden-Oberhausen mit der Widmung „öffentliche Verkehrzwecke“ in der Abwägung nicht berücksichtigt worden ist. Hierzu hat die Bezirksplanungsbehörde dargelegt, dass die Planzeichenverordnung zum LPlG NW eine vom Verkehrsmittel unabhängige Darstellung von Verkehrswegen nicht vorsieht. Weiterhin hat die Bezirksplanungsbehörde in diesem Rahmen dargelegt, dass eine Sicherung der bisherigen Schienentrasse für Maßnahmen des Straßenbaus oder für einen Radweg im Rahmen der Bauleitplanung oder der Fachplanung erfolgen können. Diesem Ansinnen steht der Regionalplan auch ohne die Darstellung des Schienenweges nicht entgegen. 2 Zur Streichung des Abschnitts Schleiden-Oberhausen Bezirksplanungsbehörde Einvernehmen. - Hellenthal bestand mit der gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)