Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
63 kB
Datum
13.11.2007
Erstellt
02.11.07, 04:19
Aktualisiert
02.11.07, 04:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
Info 136/2007
17.10.2007
Az.: 50/ 410-91
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh.
13.11.2007
Informationen der Verwaltung
1. Reduzierung der Beteiligungsquote des Bundes an den Kosten der Unterkunft
für das Jahr 2008
2. Weitere Haushaltsrisiken in den Bereichen SGB II und SGB XII
3. Reform der Versorgungsverwaltung
4. Influenza-Pandemieplanung für den Kreis Euskirchen (Sachstand)
5. Landesimpfkampagne Masern (Sachstand)
Die finanziellen Belastungen der Kommunen durch die Reformen der Sozialgesetzbücher II und XII
sind bereits Gegenstand verschiedenster Erörterungen, Verhandlungen und
Gesetzgebungsverfahren gewesen, ohne dass die Interessen der Kommunen dabei ausreichend
Berücksichtigung gefunden hätten. Leider zeichnet sich eine erneute Fortschreibung dieser
Entwicklung sowohl im Bereich des SGB II als auch im Bereich des SGB XII ab( Verringerung der
Bundesbeteiligung sowohl bei den Kosten der Unterkunft nach dem SGB II als auch bei den Kosten
der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII).
Darüber hinaus verschlechtern insbesondere folgende Punkte die Ergebnisse bei den nachstehenden
Produkten:
• steigende Fallzahlen in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie beim
Pflegewohngeld
• steigende Kostenentwicklung bei Unterkunft und Heizung (SGB II und SGB XII)
• geringerer Mehrbelastungsausgleich als eingeplant im Rahmen der Neuregelung des
Landesausführungsgesetztes zum SGB II (Verteilung der Wohngeldersparnisse des Landes)
Die nachfolgende Übersicht stellt die möglichen Auswirkungen bezogen auf die Haushaltsjahre 2007
und 2008 dar:
Produkt
2007
- 140.000 €
311 05 – Pflegewohngeld (PfG NW)
An den Kosten für die Pflege beteiligt sich die
Pflegeversicherung. Die Kosten für Unterkunft
und Verpflegung sowie die Investitionskosten
müssen die pflegebedürftigen Personen selbst
tragen. Sofern eine pflegebedürftige Person
aufgrund ihrer Einkommens- und
Vermögenssituation hierzu nicht in der Lage ist,
kann in Nordrhein-Westfalen unter bestimmten
2008
- 140.000 €
2
Voraussetzungen Pflegewohngeld gewährt
werden. Die Zahl der Pflegewohngeldfälle ist
steigend.
- 900.000 €
311 08 – Grundsicherung nach SGB XII
(Sicherung des Lebensunterhaltes im Alter und
bei dauerhafter Erwerbsminderung)
• siehe hierzu auch V 372/2007
a) Einnahmeverschlecherterungen:Mindereinnahmen insbesondere bei den
Rückerstattungen von anderen Trägern
- 200.000 €
- 200.000 €
- 380.000 €
Verringerung der Bundesbeteiligung an den
Ausgaben der Grundsicherung ab dem
01.01.2008 auf nur noch 7,1 % der Nettoausgaben des Vorjahres. Der LKT fordert eine
Festsetzung der Bundeserstattung auf 20 %
der Gundsicherungsleistungen
b) Ausgabeverschlechterungen
Fallzahlensteigerung bis zu 10 %
- 780.000 €
- 200.000 €
- 200.000 €
Nachzahlung des zu Unrecht angerechneten
Kindergeldes in der Grundsicherung im
Zeitraum 2003 – 2005
- 500.000 €
Produkt 343 01 – Leistungen bei Krankheit
(SGB XII)
- 200.000 €
- 280.000 €
Die Ausgabenentwicklung im Bereich der
Krankenhilfe ist nicht vorhersehbar. Derzeit ist
von einer Ausgabeverschlechterung in Höhe
von bis zum 200.000 € auszugehen.
- 200.000 €
- 200.000 €
- 80.000 €
Von dem seitens der Krankenkassen
geforderten 5 % Verwaltungskostenzuschlag
zahlt der Kreis Euskirchen bislang lediglich 2,5
% (wie zahlreiche andere Kreise auch).
Entsprechende Verfahren sind anhängig. Es
nicht auszuschließen, dass die
Sozialgerichtsbarkeit die Verwaltungskosten in
Höhe von 5 % bestätigen wird. Eine
höchstrichertliche Entscheidung soll jedoch
abgewartet werden
Produkt 312 01 – Originäre Aufgaben nach
dem SGB II
- 2.371.000 €
- 2.921.000 €
a) Ausgabeverschlechterung
überplanmäßige Ausgabe im Bereich der
Kosten für die Unterkunft und Heizung
(KT Beschluss 09/07 – V 348/2007)
- 1.700.000 €
- 1.700.000 €
3
b) Einnahmeverschlechterung
Reduzierung der Bundesbeteiligung an den
Kosten für Unterkunft und Heizung im Bereich
SGB II von bisher 31,2 % auf 28,6 % ab 2008
- 550.000 €
- 671.000 €
c) Einnahmeverschlechterung
Verteilung der Wohngeldersparnisse im
Rahmen des Landesausführungsgesetzes zum
SGB II (Produkt 611 01)
Festsetzungsbescheid
1.179 T€
Ansatz
1.850 T€
Einnahmeverschlechterung
671 T€
- 671.000 €
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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