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Info GB (Informationen der Verwaltung 1. Reduzierung der Beteiligungsquote des Bundes an den Kosten der Unterkunft für das Jahr 2008 2. Weitere Haushaltsrisiken in den Bereichen SGB II und SGB XII 3. Reform der Versorgungsverwaltung 4. Influenza-Pandemieplanung für den Kreis Euskirchen (Sachstand) 5. Landesimpfkampagne Masern (Sachstand))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
63 kB
Datum
13.11.2007
Erstellt
02.11.07, 04:19
Aktualisiert
02.11.07, 04:19
Info GB (Informationen der Verwaltung
        1. Reduzierung der Beteiligungsquote des Bundes an den Kosten der Unterkunft
            für das Jahr 2008
        2. Weitere Haushaltsrisiken in den Bereichen SGB II und SGB XII
        3. Reform der Versorgungsverwaltung
        4. Influenza-Pandemieplanung für den Kreis Euskirchen (Sachstand)
        5. Landesimpfkampagne Masern (Sachstand)) Info GB (Informationen der Verwaltung
        1. Reduzierung der Beteiligungsquote des Bundes an den Kosten der Unterkunft
            für das Jahr 2008
        2. Weitere Haushaltsrisiken in den Bereichen SGB II und SGB XII
        3. Reform der Versorgungsverwaltung
        4. Influenza-Pandemieplanung für den Kreis Euskirchen (Sachstand)
        5. Landesimpfkampagne Masern (Sachstand)) Info GB (Informationen der Verwaltung
        1. Reduzierung der Beteiligungsquote des Bundes an den Kosten der Unterkunft
            für das Jahr 2008
        2. Weitere Haushaltsrisiken in den Bereichen SGB II und SGB XII
        3. Reform der Versorgungsverwaltung
        4. Influenza-Pandemieplanung für den Kreis Euskirchen (Sachstand)
        5. Landesimpfkampagne Masern (Sachstand))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: Info 136/2007 17.10.2007 Az.: 50/ 410-91 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh. 13.11.2007 Informationen der Verwaltung 1. Reduzierung der Beteiligungsquote des Bundes an den Kosten der Unterkunft für das Jahr 2008 2. Weitere Haushaltsrisiken in den Bereichen SGB II und SGB XII 3. Reform der Versorgungsverwaltung 4. Influenza-Pandemieplanung für den Kreis Euskirchen (Sachstand) 5. Landesimpfkampagne Masern (Sachstand) Die finanziellen Belastungen der Kommunen durch die Reformen der Sozialgesetzbücher II und XII sind bereits Gegenstand verschiedenster Erörterungen, Verhandlungen und Gesetzgebungsverfahren gewesen, ohne dass die Interessen der Kommunen dabei ausreichend Berücksichtigung gefunden hätten. Leider zeichnet sich eine erneute Fortschreibung dieser Entwicklung sowohl im Bereich des SGB II als auch im Bereich des SGB XII ab( Verringerung der Bundesbeteiligung sowohl bei den Kosten der Unterkunft nach dem SGB II als auch bei den Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII). Darüber hinaus verschlechtern insbesondere folgende Punkte die Ergebnisse bei den nachstehenden Produkten: • steigende Fallzahlen in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie beim Pflegewohngeld • steigende Kostenentwicklung bei Unterkunft und Heizung (SGB II und SGB XII) • geringerer Mehrbelastungsausgleich als eingeplant im Rahmen der Neuregelung des Landesausführungsgesetztes zum SGB II (Verteilung der Wohngeldersparnisse des Landes) Die nachfolgende Übersicht stellt die möglichen Auswirkungen bezogen auf die Haushaltsjahre 2007 und 2008 dar: Produkt 2007 - 140.000 € 311 05 – Pflegewohngeld (PfG NW) An den Kosten für die Pflege beteiligt sich die Pflegeversicherung. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten müssen die pflegebedürftigen Personen selbst tragen. Sofern eine pflegebedürftige Person aufgrund ihrer Einkommens- und Vermögenssituation hierzu nicht in der Lage ist, kann in Nordrhein-Westfalen unter bestimmten 2008 - 140.000 € 2 Voraussetzungen Pflegewohngeld gewährt werden. Die Zahl der Pflegewohngeldfälle ist steigend. - 900.000 € 311 08 – Grundsicherung nach SGB XII (Sicherung des Lebensunterhaltes im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung) • siehe hierzu auch V 372/2007 a) Einnahmeverschlecherterungen:Mindereinnahmen insbesondere bei den Rückerstattungen von anderen Trägern - 200.000 € - 200.000 € - 380.000 € Verringerung der Bundesbeteiligung an den Ausgaben der Grundsicherung ab dem 01.01.2008 auf nur noch 7,1 % der Nettoausgaben des Vorjahres. Der LKT fordert eine Festsetzung der Bundeserstattung auf 20 % der Gundsicherungsleistungen b) Ausgabeverschlechterungen Fallzahlensteigerung bis zu 10 % - 780.000 € - 200.000 € - 200.000 € Nachzahlung des zu Unrecht angerechneten Kindergeldes in der Grundsicherung im Zeitraum 2003 – 2005 - 500.000 € Produkt 343 01 – Leistungen bei Krankheit (SGB XII) - 200.000 € - 280.000 € Die Ausgabenentwicklung im Bereich der Krankenhilfe ist nicht vorhersehbar. Derzeit ist von einer Ausgabeverschlechterung in Höhe von bis zum 200.000 € auszugehen. - 200.000 € - 200.000 € - 80.000 € Von dem seitens der Krankenkassen geforderten 5 % Verwaltungskostenzuschlag zahlt der Kreis Euskirchen bislang lediglich 2,5 % (wie zahlreiche andere Kreise auch). Entsprechende Verfahren sind anhängig. Es nicht auszuschließen, dass die Sozialgerichtsbarkeit die Verwaltungskosten in Höhe von 5 % bestätigen wird. Eine höchstrichertliche Entscheidung soll jedoch abgewartet werden Produkt 312 01 – Originäre Aufgaben nach dem SGB II - 2.371.000 € - 2.921.000 € a) Ausgabeverschlechterung überplanmäßige Ausgabe im Bereich der Kosten für die Unterkunft und Heizung (KT Beschluss 09/07 – V 348/2007) - 1.700.000 € - 1.700.000 € 3 b) Einnahmeverschlechterung Reduzierung der Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung im Bereich SGB II von bisher 31,2 % auf 28,6 % ab 2008 - 550.000 € - 671.000 € c) Einnahmeverschlechterung Verteilung der Wohngeldersparnisse im Rahmen des Landesausführungsgesetzes zum SGB II (Produkt 611 01) Festsetzungsbescheid 1.179 T€ Ansatz 1.850 T€ Einnahmeverschlechterung 671 T€ - 671.000 € gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)