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Beschlussvorlage GB (K 64, Ausbau der OD Ingersberg - Eichen hier: Zustimmung zur Bauentwurfsplanung)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
64 kB
Datum
03.12.2007
Erstellt
03.11.07, 04:11
Aktualisiert
03.11.07, 04:11
Beschlussvorlage GB (K 64, Ausbau der OD Ingersberg - Eichen
hier: Zustimmung zur Bauentwurfsplanung) Beschlussvorlage GB (K 64, Ausbau der OD Ingersberg - Eichen
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 377/2007 23.10.2007 Datum: Az.: 66 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 14.11.2007 Kreisausschuss 28.11.2007 K 64, Ausbau der OD Ingersberg - Eichen hier: Zustimmung zur Bauentwurfsplanung Sachbearbeiter/in: Herr Meyer Tel.: 15 221 Abt.: 66 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Produkt: 54201 9 783212 gez. Hessenius Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Produkt: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Produkt: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreisausschuss stimmt dem Bauentwurf zum Ausbau der K 64, OD Ingersberg-Eichen zu und beauftragt die Verwaltung mit der Ausführung des Projektes. 2 Begründung: Mit den Beschlüssen V 832/98 und V 975/99 beauftragte der Kreisausschuss die Verwaltung mit der Erstellung des Bauentwurfs zum Ausbau der K 64, OD Ingersberg-Eichen. Der Planungsauftrag umfasste den Ausbau der Kreisstraße und das Anlegen eines einseitigen kombinierten Rad/Gehwegs. Im diesjährigen Einplanungsgespräch wurde der Bewilligungsbescheid für das Jahr 2010 angekündigt. Zwischenzeitlich wurde der aus dem Jahr 2000 stammende Entwurf des Ing.-Büros Nagelschmidt durch die Verwaltung überarbeitet. Die Maßnahme lässt sich wie folgt beschreiben. 1. Länge der Baustrecke Der ca. 1500 m lange Ausbaubereich erstreckt sich über die beiden Ortsteile Ingersberg und Eichen. Er beginnt am Ortseingang Ingersberg und schließt mit dem Ausbau des Knotenpunktes B 258/ K64. 2. Gegenwärtiger Zustand Die K 64 befindet sich im Zuge der Ortslage Ingersberg-Eichen in einem verkehrstechnisch unzureichenden Zustand. Der allgemeine Zustand der Fahrbahn entspricht nicht den Anforderungen. Das Bild der Fahrbahndecke ist in Bereichen durch viele Leitungsaufbrüche von Versorgungsträgern geprägt. Im Verlauf der Ortslage findet sich kein sicherer Verkehrsraum für Fußgänger und Radfahrer . Befestigte Rad- oder Gehweganlagen sind nicht vorhanden. Nur in wenigen Abschnitten sind die Randbereiche durch Borde von der Fahrbahn getrennt. Im Regelfall entwässert die Kreis-straße in unmittelbar an die Fahrbahn anschließende Mulden und Gräben. Dies zwingt den Fußgänger zum Nutzen der Fahrbahn. Diese Umstände schränken die Verkehrssicherheit der Verkehrsteilnehmer ein, wobei auf Grund der gestreckten Linienführung mit zurückliegender Bebauung zusätzlich überhöhte Geschwindigkeiten des Kraftverkehrs festgestellt werden. Im Ausbaubereich liegen zwei Haltestellen der Schulbuslinie. Auch hier sind die Wartebereiche für die Fahrgäste nicht befestigt. Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung sind lediglich am Ortseingang aus Richtung Hellenthal vorhanden. Die hier installierte provisorische Fahrbahnversatz führt im direkten Ortseingangsbereich zu einer deutlichen Geschwindigkeitsreduzierung der Kraftfahrer. Es handelt sich in anbetracht der Länge der Ausbaustrecke jedoch nur um eine punktuelle Verbesserung der Verkehrssituation, die im weiteren Verlauf der Ortsdurchfahrt in Folge der gestreckten Linienführung schnell an Wirkung verliert. Der Ausbau endet am Knotenpunkt B 258 / K 64. Der zur Zeit vorhandene Versatz der beiden Äste der K 64 ist für Fahrzeuge, welche die B 258 kreuzen wollen verkehrstechnisch problematisch. In den verschiedenen Abbiegebeziehungen ist die Vorfahrtsreglung auf Grund der geometrischen Anordnung der Äste nicht eindeutig. 3. Zukünftiger Zustand Die vorliegende Planung sieht einen 5,50 m breiten Ausbau der Fahrbahn vor. Durch einen 50 cm breiten Schutzstreifen von der Fahrbahn getrennt wird einseitig ein kombinierter Rad-/Gehweg mit 2,50 m Breite angelegt, um so einen sicheren Verkehrsraum für Fußgänger und Radfahrer zur Verfügung zu stellen. Im Bereich der Haltestellen sind Buscups vorgesehen, welche die Sicherheit der Fahrgäste erhöhen. Zur besseren Erreichbarkeit der Haltestellen sind bedarfsbezogene Querungshilfen geplant. Der einseitige Radweg wechselt orientiert an der vorhandenen Bebauung im Verlauf der Ausbaubereichs 2-fach die Fahrbahnseite. Die hierzu notwendigen Querungshilfen ergänzen die bereits angeführten Haltestellenüberführungen. Im Zusammenspiel mit der baulichen Herstellung des bislang nur provisorisch eingerichteten Versatzes am Ortseingang entsteht somit 3 eine gleichmäßige Abfolge von geschwindigkeitsmindernden Elementen. Dies führt unterstützt durch die mit 5,50 m den örtlichen Gegebenheiten angepasste Fahrbahnbreite und der optisch einengenden Wirkung des Rad-/Gehweges zu einer nachhaltig angepassten Geschwindigkeit im Zuge der Ortsdurchfahrt Ingersberg-Eichen. In Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straße NRW, als Straßenbaulastträger der Bundesstraße, soll der Knotenpunkt B 258/K 64 zu einem kleinen Kreisverkehrsplatz mit einem Außendurchmesser von 38 m ausgebaut werden. Der geplante Kreisverkehr löst nicht nur die o.a. Problematik des Fahrbahnversatzes sondern erhöht generell das Sicherheitsniveau des Knotenpunktes. Mögliche Konfliktpunkte werden minimiert und die Geschwindigkeit im Knotenpunkt erheblich herabgesetzt. Aufgrund der herrschenden Verkehrsbelastung soll der Radfahrer im Kreisverkehr nicht auf der Fahrbahn geführt werden. Es ist vorgesehen Radfahrer und Fußgänger dem Entwurfsprinzip der Ortslage entsprechend auf einem kombinierten Rad-/Gehweg zu führen. Hierbei ermöglichen die Fahrbahnteiler der Äste ein sicheres Queren der Fahrbahnen. 4. Bautechnische Einzelheiten Fahrbahnbreite : Rad-/Gehwegbreite : Breite Querungshilfen : Kreisverkehrsdurchmesser: 5,50 m 2,50 m zuzüglich 0,5 m Schutzstreifen 2,50 m 38,00 m Fahrbahnaufbau der nach RStO´01 Bauklasse III 4 cm Splittmastixasphalt 0/8 mm 4 cm Asphaltbinder 8 cm Asphalttragschicht 15 cm Schottertragschicht 39 cm Frostschutzschicht 70 cm Gesamtaufbau Rad-/Gehwegaufbau 8 cm Betonsteinpflaster 3 cm Pflasteraufbau 19 cm Frostschutzschicht 30 cm Gesamtaufbau 5. Kosten und Finanzierung Die Planunterlagen zum Finanzierungsantrag liegen der Bewilligungsbehörde vor. Die Gesamtbaukosten belaufen sich auf 2.352.000 €. Der Kreis ist Kostenträger der Maßnahme. Der Ausbau des Knoten B 258 / K 64 war ursprünglich nicht Bestandteil der Maßnahme. Mit dem nunmehr vorgestellte Kreisverkehr entspricht der Kreis Euskirchen einer Bitte der Gemeinde vom 18.09.2007 sich nochmals mit dem Straßenbaulastträger der Bundesstraße dahingehend abzustimmen, dass ein Ausbau des Knotens - nach Möglichkeit als Kreisverkehr erfolgen soll. Eine mündliche Zusage wurde am 27.09.2007 erteilt, so dass derzeit die Abstimmung der technischen Details erfolgt. Die beim Ausbau des Kreisverkehrs entstehenden kreuzungsbedingten Kosten werden zu ca. ¾ durch den Baulastträger der Bundesstraße getragen. Eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung wird kurzfristig vorbereitet. 4 Die Gesamtkosten erhöhen sich durch den Ausbau des Knotenpunktes um ca. 340.000 €. Diese Mehrkosten werden durch die Einnahmeposition des Anteils des Straßenbaulastträgers der Bundesstraße - ca. 255.000 € - und durch eine Erhöhung der Zuwendungen von ca. 59.500 € aufgefangen. Der verbleibende, vom Kreis zu tragende Eigenanteil von ca. 25.500 € wird durch die betreffende Haushaltsstelle gedeckt. Da es sich bei der Maßnahme um eine Erneuerung der Infrastruktur in vorhandener Länge handelt, erfolgt keine Erhöhung der Folgekosten, die über die derzeit anfallenden Betriebskosten hinausgeht. 6. Planung und Abstimmungen Die Maßnahme wurde mit der Gemeinde Hellenthal einvernehmlich abgestimmt. Die Planung wurde den Bewohnern der Ortslage am 18.10.2007 zur Berücksichtigung von Anregungen und Bedenken in einer Bürgerversammlung vorgestellt. Nach Vorliegen der endgültigen Entwurfsunterlagen werden die geänderten Planunterlagen bei der Bewilligungsbehörde vorgelegt und der zur Realisierung der Maßnahme notwendige Grunderwerb getätigt. Da die Maßnahme nach dem für das Jahr 2010 angekündigtem Bewilligungsbescheid begonnen werden soll, schlägt die Verwaltung vor, dem vorliegenden Bauentwurf inklusive dem Ausbau des Knotens zuzustimmen und die Verwaltung mit der Realisierung der Maßnahme zu beauftragen. Anlage gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)