Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
64 kB
Datum
03.12.2007
Erstellt
03.11.07, 04:11
Aktualisiert
03.11.07, 04:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 377/2007
23.10.2007
Datum:
Az.: 66
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
14.11.2007
Kreisausschuss
28.11.2007
K 64, Ausbau der OD Ingersberg - Eichen
hier: Zustimmung zur Bauentwurfsplanung
Sachbearbeiter/in: Herr Meyer
Tel.: 15 221
Abt.: 66
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Produkt: 54201 9 783212
gez.
Hessenius
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreisausschuss stimmt dem Bauentwurf zum Ausbau der K 64, OD Ingersberg-Eichen zu und
beauftragt die Verwaltung mit der Ausführung des Projektes.
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Begründung:
Mit den Beschlüssen V 832/98 und V 975/99 beauftragte der Kreisausschuss die Verwaltung mit der
Erstellung des Bauentwurfs zum Ausbau der K 64, OD Ingersberg-Eichen. Der Planungsauftrag
umfasste den Ausbau der Kreisstraße und das Anlegen eines einseitigen kombinierten Rad/Gehwegs. Im diesjährigen Einplanungsgespräch wurde der Bewilligungsbescheid für das Jahr 2010
angekündigt.
Zwischenzeitlich wurde der aus dem Jahr 2000 stammende Entwurf des Ing.-Büros Nagelschmidt
durch die Verwaltung überarbeitet. Die Maßnahme lässt sich wie folgt beschreiben.
1. Länge der Baustrecke
Der ca. 1500 m lange Ausbaubereich erstreckt sich über die beiden Ortsteile Ingersberg und Eichen.
Er beginnt am Ortseingang Ingersberg und schließt mit dem Ausbau des Knotenpunktes B 258/ K64.
2. Gegenwärtiger Zustand
Die K 64 befindet sich im Zuge der Ortslage Ingersberg-Eichen in einem verkehrstechnisch
unzureichenden Zustand. Der allgemeine Zustand der Fahrbahn entspricht nicht den Anforderungen.
Das Bild der Fahrbahndecke ist in Bereichen durch viele Leitungsaufbrüche von Versorgungsträgern
geprägt. Im Verlauf der Ortslage findet sich kein sicherer Verkehrsraum für Fußgänger und Radfahrer
. Befestigte Rad- oder Gehweganlagen sind nicht vorhanden. Nur in wenigen Abschnitten sind die
Randbereiche durch Borde von der Fahrbahn getrennt. Im Regelfall entwässert die Kreis-straße in
unmittelbar an die Fahrbahn anschließende Mulden und Gräben. Dies zwingt den Fußgänger zum
Nutzen der Fahrbahn. Diese Umstände schränken die Verkehrssicherheit der Verkehrsteilnehmer ein,
wobei auf Grund der gestreckten Linienführung mit zurückliegender Bebauung zusätzlich überhöhte
Geschwindigkeiten des Kraftverkehrs festgestellt werden.
Im Ausbaubereich liegen zwei Haltestellen der Schulbuslinie. Auch hier sind die Wartebereiche für die
Fahrgäste nicht befestigt.
Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung sind lediglich am Ortseingang aus Richtung Hellenthal
vorhanden. Die hier installierte provisorische Fahrbahnversatz führt im direkten Ortseingangsbereich
zu einer deutlichen Geschwindigkeitsreduzierung der Kraftfahrer. Es handelt sich in anbetracht der
Länge der Ausbaustrecke jedoch nur um eine punktuelle Verbesserung der Verkehrssituation, die im
weiteren Verlauf der Ortsdurchfahrt in Folge der gestreckten Linienführung schnell an Wirkung
verliert.
Der Ausbau endet am Knotenpunkt B 258 / K 64. Der zur Zeit vorhandene Versatz der beiden Äste
der K 64 ist für Fahrzeuge, welche die B 258 kreuzen wollen verkehrstechnisch problematisch. In den
verschiedenen Abbiegebeziehungen ist die Vorfahrtsreglung auf Grund der geometrischen
Anordnung der Äste nicht eindeutig.
3. Zukünftiger Zustand
Die vorliegende Planung sieht einen 5,50 m breiten Ausbau der Fahrbahn vor. Durch einen 50 cm
breiten Schutzstreifen von der Fahrbahn getrennt wird einseitig ein kombinierter Rad-/Gehweg mit
2,50 m Breite angelegt, um so einen sicheren Verkehrsraum für Fußgänger und Radfahrer zur
Verfügung zu stellen. Im Bereich der Haltestellen sind Buscups vorgesehen, welche die Sicherheit
der Fahrgäste erhöhen. Zur besseren Erreichbarkeit der Haltestellen sind bedarfsbezogene
Querungshilfen geplant. Der einseitige Radweg wechselt orientiert an der vorhandenen Bebauung im
Verlauf der Ausbaubereichs 2-fach die Fahrbahnseite. Die hierzu notwendigen Querungshilfen
ergänzen die bereits angeführten Haltestellenüberführungen. Im Zusammenspiel mit der baulichen
Herstellung des bislang nur provisorisch eingerichteten Versatzes am Ortseingang entsteht somit
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eine gleichmäßige Abfolge von geschwindigkeitsmindernden Elementen. Dies führt unterstützt durch
die mit 5,50 m den örtlichen Gegebenheiten angepasste Fahrbahnbreite und der optisch
einengenden Wirkung des Rad-/Gehweges zu einer nachhaltig angepassten Geschwindigkeit im
Zuge der Ortsdurchfahrt Ingersberg-Eichen.
In Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straße NRW, als Straßenbaulastträger der Bundesstraße, soll
der Knotenpunkt B 258/K 64 zu einem kleinen Kreisverkehrsplatz mit einem Außendurchmesser von
38 m ausgebaut werden.
Der geplante Kreisverkehr löst nicht nur die o.a. Problematik des Fahrbahnversatzes sondern erhöht
generell das Sicherheitsniveau des Knotenpunktes. Mögliche Konfliktpunkte werden minimiert und die
Geschwindigkeit im Knotenpunkt erheblich herabgesetzt. Aufgrund der herrschenden Verkehrsbelastung soll der Radfahrer im Kreisverkehr nicht auf der Fahrbahn geführt werden. Es ist
vorgesehen Radfahrer und Fußgänger dem Entwurfsprinzip der Ortslage entsprechend auf einem
kombinierten Rad-/Gehweg zu führen. Hierbei ermöglichen die Fahrbahnteiler der Äste ein sicheres
Queren der Fahrbahnen.
4. Bautechnische Einzelheiten
Fahrbahnbreite :
Rad-/Gehwegbreite :
Breite Querungshilfen :
Kreisverkehrsdurchmesser:
5,50 m
2,50 m zuzüglich 0,5 m Schutzstreifen
2,50 m
38,00 m
Fahrbahnaufbau der nach RStO´01 Bauklasse III
4 cm Splittmastixasphalt 0/8 mm
4 cm Asphaltbinder
8 cm Asphalttragschicht
15 cm Schottertragschicht
39 cm Frostschutzschicht
70 cm Gesamtaufbau
Rad-/Gehwegaufbau
8 cm Betonsteinpflaster
3 cm Pflasteraufbau
19 cm Frostschutzschicht
30 cm Gesamtaufbau
5. Kosten und Finanzierung
Die Planunterlagen zum Finanzierungsantrag liegen der Bewilligungsbehörde vor. Die Gesamtbaukosten belaufen sich auf 2.352.000 €. Der Kreis ist Kostenträger der Maßnahme.
Der Ausbau des Knoten B 258 / K 64 war ursprünglich nicht Bestandteil der Maßnahme. Mit dem
nunmehr vorgestellte Kreisverkehr entspricht der Kreis Euskirchen einer Bitte der Gemeinde vom
18.09.2007 sich nochmals mit dem Straßenbaulastträger der Bundesstraße dahingehend
abzustimmen, dass ein Ausbau des Knotens - nach Möglichkeit als Kreisverkehr erfolgen soll. Eine
mündliche Zusage wurde am 27.09.2007 erteilt, so dass derzeit die Abstimmung der technischen
Details erfolgt. Die beim Ausbau des Kreisverkehrs entstehenden kreuzungsbedingten Kosten
werden zu ca. ¾ durch den Baulastträger der Bundesstraße getragen. Eine entsprechende
Verwaltungsvereinbarung wird kurzfristig vorbereitet.
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Die Gesamtkosten erhöhen sich durch den Ausbau des Knotenpunktes um ca. 340.000 €. Diese
Mehrkosten werden durch die Einnahmeposition des Anteils des Straßenbaulastträgers der
Bundesstraße - ca. 255.000 € - und durch eine Erhöhung der Zuwendungen von ca. 59.500 €
aufgefangen. Der verbleibende, vom Kreis zu tragende Eigenanteil von ca. 25.500 € wird durch die
betreffende Haushaltsstelle gedeckt. Da es sich bei der Maßnahme um eine Erneuerung der
Infrastruktur in vorhandener Länge handelt, erfolgt keine Erhöhung der Folgekosten, die über die
derzeit anfallenden Betriebskosten hinausgeht.
6. Planung und Abstimmungen
Die Maßnahme wurde mit der Gemeinde Hellenthal einvernehmlich abgestimmt. Die Planung wurde
den Bewohnern der Ortslage am 18.10.2007 zur Berücksichtigung von Anregungen und Bedenken in
einer Bürgerversammlung vorgestellt.
Nach Vorliegen der endgültigen Entwurfsunterlagen werden die geänderten Planunterlagen bei der
Bewilligungsbehörde vorgelegt und der zur Realisierung der Maßnahme notwendige Grunderwerb
getätigt.
Da die Maßnahme nach dem für das Jahr 2010 angekündigtem Bewilligungsbescheid begonnen
werden soll, schlägt die Verwaltung vor, dem vorliegenden Bauentwurf inklusive dem Ausbau des
Knotens zuzustimmen und die Verwaltung mit der Realisierung der Maßnahme zu beauftragen.
Anlage
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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