Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
69 kB
Datum
11.12.2007
Erstellt
05.11.07, 09:44
Aktualisiert
05.11.07, 09:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 368/2007
08.10.2007
Az.: 40/ 261- 01
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh.
13.11.2007
Kreisausschuss
28.11.2007
Kreistag
11.12.2007
Errichtung von Berufsgrundschuljahren - Wirtschaft und Verwaltung - an den Berufskollegs
in Euskirchen und Kall
Sachbearbeiter: Herr Ney
Tel.: 15 531
Abt.: 40
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Produkte: 231 01 und 231 02
gez.
Hessenius
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt die Errichtung von Berufsgrundschuljahren - Wirtschaft und Verwaltung - an
den Berufskollegs in Euskirchen und Kall zum 01.08.2008.
Begründung:
2
I. Allgemeines
Mit Schreiben vom 23. und 29.10.2007 beantragen die Leiter der Berufskollegs in Euskirchen und
Kall die Errichtung von Berufsgrundschuljahren (BGJ) im Bereich Wirtschaft und Verwaltung zum
Schuljahr 2008/09 (Anlagen). Grund ist eine Änderung im Schulgesetz und in der Ausbildungs- und
Prüfungsordnung des Berufskollegs: Die Schüler der zweijährigen Handelsschule erwerben nicht
mehr wie bisher gleichzeitig mit der Versetzung in die Oberstufe den mittleren Bildungsabschluss.
Um den Schülern weiterhin nach einem Jahr den Erwerb des mittleren Bildungsabschlusses zu ermöglichen, ist die Errichtung eines Berufsgrundschuljahres erforderlich. Dieses Berufsgrundschuljahr
ersetzt dann die Unterstufe der Handelsschule. Nach erfolgreichem Besuch des BGJ erhalten die
Schüler neben dem mittleren Bildungsabschluss (ohne Qualifikationsvermerk) auch ein Abschlusszeugnis. Sie haben dann die Möglichkeit, in die Oberstufe der Handelsschule zu wechseln und dort
den Abschluss der Handelsschule - ggf. mit Qualifikationsvermerk - zu erzielen.
Die Errichtung der Berufsgrundschuljahre bedarf gem. § 81 Schulgesetz eines Beschlusses des
Schulträgers.
II. Bedarf
Der Bildungsgang Zweijährige Berufsfachschule – Wirtschaft und Verwaltung – (Handelsschule) wird
an den Berufskollegs des Kreises traditionell stark nachgefragt. Die Schülerzahlen der Eingangsklassen in den vergangenen Jahren lauten:
Jahr
TEB
BKE
2001
88
48
2002
62
47
2003
119
44
2004
87
47
2005
93
70
2006
93
42
2007
84
41
III. Finanzielle Auswirkungen
Durch die Einführung des BGJ werden nicht mehr Schüler beschult als bisher. Die bisher in der Unterstufe der Handelsschule beschulten Schüler sind ab dem kommenden Schuljahr lediglich im BGJ.
Die räumlichen und sächlichen Voraussetzungen sind deshalb wie bisher unverändert erfüllt. Folglich
entstehen auch keine Mehrkosten.
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)