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Beschlussvorlage GB (Errichtung von Berufsgrundschuljahren - Wirtschaft und Verwaltung - an den Berufskollegs in Euskirchen und Kall)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
69 kB
Datum
11.12.2007
Erstellt
05.11.07, 09:44
Aktualisiert
05.11.07, 09:44
Beschlussvorlage GB (Errichtung von Berufsgrundschuljahren - Wirtschaft und Verwaltung - an den Berufskollegs in Euskirchen und Kall) Beschlussvorlage GB (Errichtung von Berufsgrundschuljahren - Wirtschaft und Verwaltung - an den Berufskollegs in Euskirchen und Kall)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 368/2007 08.10.2007 Az.: 40/ 261- 01 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh. 13.11.2007 Kreisausschuss 28.11.2007 Kreistag 11.12.2007 Errichtung von Berufsgrundschuljahren - Wirtschaft und Verwaltung - an den Berufskollegs in Euskirchen und Kall Sachbearbeiter: Herr Ney Tel.: 15 531 Abt.: 40 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Produkte: 231 01 und 231 02 gez. Hessenius Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Produkt: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Produkt: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt die Errichtung von Berufsgrundschuljahren - Wirtschaft und Verwaltung - an den Berufskollegs in Euskirchen und Kall zum 01.08.2008. Begründung: 2 I. Allgemeines Mit Schreiben vom 23. und 29.10.2007 beantragen die Leiter der Berufskollegs in Euskirchen und Kall die Errichtung von Berufsgrundschuljahren (BGJ) im Bereich Wirtschaft und Verwaltung zum Schuljahr 2008/09 (Anlagen). Grund ist eine Änderung im Schulgesetz und in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Berufskollegs: Die Schüler der zweijährigen Handelsschule erwerben nicht mehr wie bisher gleichzeitig mit der Versetzung in die Oberstufe den mittleren Bildungsabschluss. Um den Schülern weiterhin nach einem Jahr den Erwerb des mittleren Bildungsabschlusses zu ermöglichen, ist die Errichtung eines Berufsgrundschuljahres erforderlich. Dieses Berufsgrundschuljahr ersetzt dann die Unterstufe der Handelsschule. Nach erfolgreichem Besuch des BGJ erhalten die Schüler neben dem mittleren Bildungsabschluss (ohne Qualifikationsvermerk) auch ein Abschlusszeugnis. Sie haben dann die Möglichkeit, in die Oberstufe der Handelsschule zu wechseln und dort den Abschluss der Handelsschule - ggf. mit Qualifikationsvermerk - zu erzielen. Die Errichtung der Berufsgrundschuljahre bedarf gem. § 81 Schulgesetz eines Beschlusses des Schulträgers. II. Bedarf Der Bildungsgang Zweijährige Berufsfachschule – Wirtschaft und Verwaltung – (Handelsschule) wird an den Berufskollegs des Kreises traditionell stark nachgefragt. Die Schülerzahlen der Eingangsklassen in den vergangenen Jahren lauten: Jahr TEB BKE 2001 88 48 2002 62 47 2003 119 44 2004 87 47 2005 93 70 2006 93 42 2007 84 41 III. Finanzielle Auswirkungen Durch die Einführung des BGJ werden nicht mehr Schüler beschult als bisher. Die bisher in der Unterstufe der Handelsschule beschulten Schüler sind ab dem kommenden Schuljahr lediglich im BGJ. Die räumlichen und sächlichen Voraussetzungen sind deshalb wie bisher unverändert erfüllt. Folglich entstehen auch keine Mehrkosten. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)