Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
58 kB
Datum
15.11.2007
Erstellt
05.11.07, 10:01
Aktualisiert
05.11.07, 10:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
Info 135/2007
16.10.2007
Az.: 51/434-19/He
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
15.11.2007
Durchführung eines Zertifikatskurses zur "Kinderschutzfachkraft" (§ 8 a SGB VIII)
Seit dem 01.10.2005 ist das Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK) in Kraft
getreten. Ziel des Gesetzes ist u. a., Kindeswohlgefährdungen frühzeitig zu erkennen bzw. zu
verhindern.
In Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des SGB VIII ist der Schutzauftrag des Jugendamtes
eindeutiger gefasst worden. Mit der Gesetzesänderung wird das Jugendamt zu einer konkreten
Einschätzung eines Gefährdungsrisikos im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte und – bei
Vorliegen stichhaltiger Ansatzpunkte für eine Kindeswohlgefährung – zur Auswahl der notwendigen
Maßnahmen verpflichtet.
Des Weiteren soll über Vereinbarungen gesichert werden, dass alle Träger und Einrichtungen, die
Leistungen nach SGB VIII erbringen, insbesondere auch Kindertageseinrichtungen, den genannten
Schutzauftrag in entsprechender Weise wahrnehmen.
Hierzu sollen mit den Trägern Vereinbarungen abgeschlossen werden, woraus sich ergibt, dass ein
Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdungen gem. § 8 a SGB VIII wahrgenommen wird.
Damit den Leiterinnen und Leitern von Tageseinrichtungen, die nicht über eine erfahrene
Schutzfachkraft verfügen, die erforderlichen Kenntnisse und Informationen vermittelt werden, bietet
das Jugendamt in Kooperation mit dem Institut für Soziale Arbeit eine berufsbegleitende
Zusatzqualifikation zur „Kinderschutzfachkraft (§ 8 a SGB VIII)“ an.
Das Angebot richtet sich an LeiterInnen von Tageseinrichtungen und besteht insgesamt aus 3
Veranstaltungen (3 mal 2 Tage), die durch ausbildungsbegleitende Arbeiten der Teilnehmerinnen und
Teilnehmer ergänzt werden.
Durch die Teilnahme weiterer Fachkräfte aus dem Allgemeinen Sozialen Dienst ist sichergestellt,
dass das örtlich zuständige Jugendamt gemeinsam mit den Trägern von Einrichtungen und Diensten
den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung in Kooperation mit den Trägern wahrnehmen kann.
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Das Curriculum orientiert sich an den aktuellen theoretischen und praktischen Anforderungen.
Hierzu gehören u.a.:
1.
Anlass und Zielsetzung des § 8 a SGB VIII
2.
Kindeswohlgefährdung im Spektrum rechtlicher Rahmenbedingungen
3.
Der erweiterte Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung – Neue Vorgaben durch § 8 a SGB
VIII für öffentliche und (freie) Träger
4.
Umgang mit Gefährdungsmeldungen aus der Sicht beteiligter Akteure
- Jugendamt: Verfahrensablauf und Erwartungen an Einrichtungen und Dienste
- Familiengericht: Gerichtliche Entscheidungen bei Kindeswohlgefährdung
5.
Angrenzende Bestimmungen
- Datenschutz
- Inhobhutnahme
6.
Gegenstand und Verfahren zur Risikoeinschätzung – Entwicklung gemeinsamer Indikatoren
7.
Kindeswohlgefährung – Möglichkeiten des frühzeitigen Erkennens, Beurteilens und Handelns
8.
Gestaltung von internen Prozessabläufen zur Abschätzung des Gefährungsrisikos
9.
Kommunikation und Kontaktaufnahme mit den Personensorgeberechtigten
10.
Umgang mit Verweigerung und fehlender Mitwirkung
11.
Ausgestaltung und Inhalt der Vereinbarungen zwischen Jugendamt und (freien) Trägern
12.
Gestaltung und Aufbau von Kooperationsstrukturen und Netzwerken
13.
Dokumentation der Entscheidungsgrundlagen
Die Intensivausbildung „Kinderschutzfachkraft (§ 8 a SGB VIII)“ verfolgt zwei zentrale Zielsetzungen:
-
Die kompakte Präsentation soll es den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ermöglichen, die
wesentlichen praxisrelevanten Anforderungen der gesetzlichen Bestimmungen schnell in ihre
berufliche Praxis umzusetzen. Dabei werden unterschiedliche Ausgangslagen der
Teilnehmerinnen und Teilnehmer (z.B. Vorkenntnisse, Arbeitsbereich, öffentlicher bzw. freier
Träger) in der Kursgestaltung berücksichtigt.
-
Es werden Konzepte und Verfahren eines effektiven Schutzauftrages bei
Kindeswohlgefährdung dargestellt und an praktischen Beispielen erläutert. Dabei werden
Arbeits- und Orientierungshilfen sowie weitere Materialien zur Verfügung getellt, die direkt in
der eigenen Praxis Anwendung finden können. Zusätzliche Begleitung erfolgt bei den
kursbegleitenden Arbeitsaufgaben der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
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Die Kosten für die Ausbildung belaufen sich bei 25 TeilnehmerInnen auf 15.000,00 €.
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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