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Info GB (Durchführung eines Zertifikatskurses zur "Kinderschutzfachkraft" (§ 8 a SGB VIII))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
58 kB
Datum
15.11.2007
Erstellt
05.11.07, 10:01
Aktualisiert
05.11.07, 10:01
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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: Info 135/2007 16.10.2007 Az.: 51/434-19/He X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 15.11.2007 Durchführung eines Zertifikatskurses zur "Kinderschutzfachkraft" (§ 8 a SGB VIII) Seit dem 01.10.2005 ist das Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK) in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist u. a., Kindeswohlgefährdungen frühzeitig zu erkennen bzw. zu verhindern. In Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des SGB VIII ist der Schutzauftrag des Jugendamtes eindeutiger gefasst worden. Mit der Gesetzesänderung wird das Jugendamt zu einer konkreten Einschätzung eines Gefährdungsrisikos im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte und – bei Vorliegen stichhaltiger Ansatzpunkte für eine Kindeswohlgefährung – zur Auswahl der notwendigen Maßnahmen verpflichtet. Des Weiteren soll über Vereinbarungen gesichert werden, dass alle Träger und Einrichtungen, die Leistungen nach SGB VIII erbringen, insbesondere auch Kindertageseinrichtungen, den genannten Schutzauftrag in entsprechender Weise wahrnehmen. Hierzu sollen mit den Trägern Vereinbarungen abgeschlossen werden, woraus sich ergibt, dass ein Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdungen gem. § 8 a SGB VIII wahrgenommen wird. Damit den Leiterinnen und Leitern von Tageseinrichtungen, die nicht über eine erfahrene Schutzfachkraft verfügen, die erforderlichen Kenntnisse und Informationen vermittelt werden, bietet das Jugendamt in Kooperation mit dem Institut für Soziale Arbeit eine berufsbegleitende Zusatzqualifikation zur „Kinderschutzfachkraft (§ 8 a SGB VIII)“ an. Das Angebot richtet sich an LeiterInnen von Tageseinrichtungen und besteht insgesamt aus 3 Veranstaltungen (3 mal 2 Tage), die durch ausbildungsbegleitende Arbeiten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ergänzt werden. Durch die Teilnahme weiterer Fachkräfte aus dem Allgemeinen Sozialen Dienst ist sichergestellt, dass das örtlich zuständige Jugendamt gemeinsam mit den Trägern von Einrichtungen und Diensten den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung in Kooperation mit den Trägern wahrnehmen kann. 2 Das Curriculum orientiert sich an den aktuellen theoretischen und praktischen Anforderungen. Hierzu gehören u.a.: 1. Anlass und Zielsetzung des § 8 a SGB VIII 2. Kindeswohlgefährdung im Spektrum rechtlicher Rahmenbedingungen 3. Der erweiterte Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung – Neue Vorgaben durch § 8 a SGB VIII für öffentliche und (freie) Träger 4. Umgang mit Gefährdungsmeldungen aus der Sicht beteiligter Akteure - Jugendamt: Verfahrensablauf und Erwartungen an Einrichtungen und Dienste - Familiengericht: Gerichtliche Entscheidungen bei Kindeswohlgefährdung 5. Angrenzende Bestimmungen - Datenschutz - Inhobhutnahme 6. Gegenstand und Verfahren zur Risikoeinschätzung – Entwicklung gemeinsamer Indikatoren 7. Kindeswohlgefährung – Möglichkeiten des frühzeitigen Erkennens, Beurteilens und Handelns 8. Gestaltung von internen Prozessabläufen zur Abschätzung des Gefährungsrisikos 9. Kommunikation und Kontaktaufnahme mit den Personensorgeberechtigten 10. Umgang mit Verweigerung und fehlender Mitwirkung 11. Ausgestaltung und Inhalt der Vereinbarungen zwischen Jugendamt und (freien) Trägern 12. Gestaltung und Aufbau von Kooperationsstrukturen und Netzwerken 13. Dokumentation der Entscheidungsgrundlagen Die Intensivausbildung „Kinderschutzfachkraft (§ 8 a SGB VIII)“ verfolgt zwei zentrale Zielsetzungen: - Die kompakte Präsentation soll es den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ermöglichen, die wesentlichen praxisrelevanten Anforderungen der gesetzlichen Bestimmungen schnell in ihre berufliche Praxis umzusetzen. Dabei werden unterschiedliche Ausgangslagen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (z.B. Vorkenntnisse, Arbeitsbereich, öffentlicher bzw. freier Träger) in der Kursgestaltung berücksichtigt. - Es werden Konzepte und Verfahren eines effektiven Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung dargestellt und an praktischen Beispielen erläutert. Dabei werden Arbeits- und Orientierungshilfen sowie weitere Materialien zur Verfügung getellt, die direkt in der eigenen Praxis Anwendung finden können. Zusätzliche Begleitung erfolgt bei den kursbegleitenden Arbeitsaufgaben der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. 3 Die Kosten für die Ausbildung belaufen sich bei 25 TeilnehmerInnen auf 15.000,00 €. Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)