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Beschlusstext (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. A 1, Ortsteil Bogheim, „Schafsbenden“, 1. Änderung; hier:Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB, Zustimmung zum Planentwurf und Beschlussfassung zur Durchführung der Offenlage)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,1 kB
Datum
16.06.2009
Erstellt
24.06.09, 21:16
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. A 1, Ortsteil Bogheim, „Schafsbenden“, 1. Änderung;
hier:Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB, Zustimmung zum Planentwurf und
Beschlussfassung zur Durchführung der Offenlage)

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BESCHLUSS aus der 27. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 16.06.2009 TOP Betreff 6.3 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. A 1, Ortsteil Bogheim, „Schafsbenden“, 1. Änderung; hier:Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB, Zustimmung zum Planentwurf und Beschlussfassung zur Durchführung der Offenlage Vorlage: 35/2009 Beschluss: 1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. A 1, Ortsteil Bogheim, 1. Änderung „Schafsbenden“, wird gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. 2. Dem vorliegenden Planentwurf wird zugestimmt. 3. Das Bauleitplanverfahren wird in Anwendung des § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. 4. Die Verwaltung wird ermächtigt, in Anwendung des § 13 Abs. 2 Satz 2 BauGB die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen