Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage GB (Ersatzwahl zum Verwaltungsrat der Kreissparkasse Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
55 kB
Datum
20.06.2007
Erstellt
05.11.07, 10:01
Aktualisiert
05.11.07, 10:01
Beschlussvorlage GB (Ersatzwahl zum Verwaltungsrat der Kreissparkasse Euskirchen) Beschlussvorlage GB (Ersatzwahl zum Verwaltungsrat der Kreissparkasse Euskirchen)

öffnen download melden Dateigröße: 55 kB

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 338/2007 16.05.2007 Az.: 20/894-01 Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 06.06.2007 Kreistag 20.06.2007 Ersatzwahl zum Verwaltungsrat der Kreissparkasse Euskirchen Sachbearbeiter/in: Herr Jansen Tel.: 424 Abt.: 20 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Produkt: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung --- Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Produkt: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Produkt: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag wählt _________________________________________ aus den Dienstkräften der Sparkasse zum stellvertretenden Mitglied des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Euskirchen (gebundene Vertretung). Begründung: -2Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom 13.10.2004, V 2/2004, die Mitglieder des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Euskirchen gewählt. Nach Mitteilung der Kreissparkasse Euskirchen vom 17.04.2007 ist Herr Uwe Graf aus dem Beschäftigungsverhältnis bei der Kreissparkasse Euskirchen ausgeschieden. Damit endete gleichzeitig sein Mandat als stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrates. Scheidet ein Mitglied des Verwaltungsrates vor Ablauf der Wahlzeit aus, so wählt nach § 11 Abs. 4 des Sparkassengesetzes NRW die Vertretung des Gewährträgers auf Vorschlag derjenigen Gruppe, die den Ausgeschiedenen vorgeschlagen hatte, eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger. Als Anlage sind beigefügt: • Vorschlagsliste des Wahlvorstandes der Kreissparkasse Euskirchen vom 09.09.2004 (Anlage 1) • Mitgliederliste für den Verwaltungsrat – Stand 02.05.2007 (Anlage 2) Zur Anlage 1 ist anzumerken, dass die Herren • Holz, Alfred • Tews, Markus nicht mehr wählbar sind, da sie ebenfalls zwischenzeitlich aus dem Beschäftigungsverhältnis bei der Kreissparkasse Euskirchen ausgeschieden sind. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)