Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
59 kB
Datum
11.12.2007
Erstellt
06.11.07, 11:11
Aktualisiert
06.11.07, 11:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 381/2007
26.10.2007
Az.: 40/261 - 01
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh.
13.11.2007
Kreisausschuss
28.11.2007
Kreistag
11.12.2007
Errichtung von Aufbaubildungsgängen im Bereich Sozial- und Gesundheitswesen zum
01.08.2008 am Thomas-Eßer-Berufskolleg:
a) Sprachförderung
b) Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern unter drei Jahren
Sachbearbeiter/in: Frau Bings
Tel.: 15 270
Abt.: 40
X Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Produkt:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
---
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt die Errichtung folgender Aufbaubildungsgänge im Bereich Sozial- und
Gesundheitswesen zum 01.08.2007 am Thomas-Eßer-Berufskolleg in Euskirchen:
a) Sprachförderung
b) Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern unter drei Jahren.
Begründung:
2
Mit Schreiben vom 23.10.2007 ( Anlage ) beantragt die Leitung des Thomas-Eßer-Berufskollegs,
folgende Aufbaubildungsgänge im Bereich Sozial- und Gesundheitswesen zum 01.08.2008 am
Thomas-Eßer-Berufskolleg in Euskirchen zu errichten:
a) Sprachförderung
b) Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern unter drei Jahren.
Die beiden Aufbaubildungsgänge richten sich an Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für
Sozialpädagogik.
a) Bildungsgang „Sprachförderung“
Das „Gesetz zur frühen Förderung und Bildung von Kindern“ (KiBiz) tritt zum 1.8.2008 in Kraft.
Zentrales Anliegen ist die sprachliche Förderung von Kindern unterschiedlicher ethnischer Herkunft
zur Ermöglichung einer gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben durch die frühzeitige
Vermittlung entsprechender Sprachkompetenzen. Damit sollen generell die gleichberechtigte
Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und insbesondere eine gelingende schulische Sozialisation
und Entwicklung ermöglicht und unterstützt werden. Insofern benötigen Erzieherinnen und Erzieher
umfassende Kompetenzen zur Sprachförderung.
Aufnahmevoraussetzungen:
Abschluss einer Fachschule des Sozialwesens und Berufstätigkeit.
Dauer des Bildungsganges:
14 Monate in Teilzeitform, verteilt auf 600 Unterrichtsstunden (Abendunterricht) inklusive 60 Stunden
Projektarbeit.
Abschluss:
Abschlusszertifikat „Sprachförderung“ nach erfolgreichem Abschluss einer Projektarbeit.
b) Bildungsgang „Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern unter drei Jahren“
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur frühen Förderung und Bildung von Kindern (KiBiz) zum
1.8.2008 ist der deutliche Ausbau des Betreuungsangebotes für Kinder unter drei Jahren in
Tageseinrichtungen bzw. in der Tagespflege verbunden. Die Vermittlung von Kompetenzen zur
Erziehung, Bildung und Betreuung ist bisher nicht hinreichend in den Richtlinien zur
Erzieherinnenausbildung berücksichtigt. Insofern besteht für staatlich anerkannte Erzieherinnen und
Erzieher, deren zukünftiger Tätigkeitsschwerpunkt in der Arbeit mit Kindern unter drei Jahren liegt,
dringender Weiterbildungsbedarf.
Aufnahmevoraussetzungen:
Abschluss einer Fachschule des Sozialwesens und Berufstätigkeit.
Dauer des Bildungsganges:
14 Monate in Teilzeitform, verteilt auf 600 Unterrichtsstunden (Abendunterricht) inklusive 60 Stunden
Projektarbeit.
Abschluss:
Abschlusszertifikat „Frühkindliche Erziehung, Bildung und Betreuung“ nach erfolgreichem Abschluss
einer Projektarbeit.
Sächliche Voraussetzungen für beide Bildungsgänge:
Die beiden Bildungsgänge sind kostenneutral. Es werden keine zusätzlichen Mittel benötigt. Die
räumlichen und sächlichen Voraussetzungen sind erfüllt.
3
Hinsichtlich der Ausgestaltung und Zielrichtung der beiden Aufbaubildungsgänge wird auf die
Ausführungen der Schulleitung verwiesen.
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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