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Beschlussvorlage GB (Errichtung von Aufbaubildungsgängen im Bereich Sozial- und Gesundheitswesen zum 01.08.2008 am Thomas-Eßer-Berufskolleg: a) Sprachförderung b) Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern unter drei Jahren)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
59 kB
Datum
11.12.2007
Erstellt
06.11.07, 11:11
Aktualisiert
06.11.07, 11:11
Beschlussvorlage GB (Errichtung von Aufbaubildungsgängen im Bereich Sozial- und Gesundheitswesen zum 01.08.2008 am Thomas-Eßer-Berufskolleg:
a) Sprachförderung
b) Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern unter drei Jahren) Beschlussvorlage GB (Errichtung von Aufbaubildungsgängen im Bereich Sozial- und Gesundheitswesen zum 01.08.2008 am Thomas-Eßer-Berufskolleg:
a) Sprachförderung
b) Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern unter drei Jahren) Beschlussvorlage GB (Errichtung von Aufbaubildungsgängen im Bereich Sozial- und Gesundheitswesen zum 01.08.2008 am Thomas-Eßer-Berufskolleg:
a) Sprachförderung
b) Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern unter drei Jahren)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 381/2007 26.10.2007 Az.: 40/261 - 01 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh. 13.11.2007 Kreisausschuss 28.11.2007 Kreistag 11.12.2007 Errichtung von Aufbaubildungsgängen im Bereich Sozial- und Gesundheitswesen zum 01.08.2008 am Thomas-Eßer-Berufskolleg: a) Sprachförderung b) Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern unter drei Jahren Sachbearbeiter/in: Frau Bings Tel.: 15 270 Abt.: 40 X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Produkt: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung --- Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Produkt: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Produkt: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt die Errichtung folgender Aufbaubildungsgänge im Bereich Sozial- und Gesundheitswesen zum 01.08.2007 am Thomas-Eßer-Berufskolleg in Euskirchen: a) Sprachförderung b) Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern unter drei Jahren. Begründung: 2 Mit Schreiben vom 23.10.2007 ( Anlage ) beantragt die Leitung des Thomas-Eßer-Berufskollegs, folgende Aufbaubildungsgänge im Bereich Sozial- und Gesundheitswesen zum 01.08.2008 am Thomas-Eßer-Berufskolleg in Euskirchen zu errichten: a) Sprachförderung b) Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern unter drei Jahren. Die beiden Aufbaubildungsgänge richten sich an Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Sozialpädagogik. a) Bildungsgang „Sprachförderung“ Das „Gesetz zur frühen Förderung und Bildung von Kindern“ (KiBiz) tritt zum 1.8.2008 in Kraft. Zentrales Anliegen ist die sprachliche Förderung von Kindern unterschiedlicher ethnischer Herkunft zur Ermöglichung einer gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben durch die frühzeitige Vermittlung entsprechender Sprachkompetenzen. Damit sollen generell die gleichberechtigte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und insbesondere eine gelingende schulische Sozialisation und Entwicklung ermöglicht und unterstützt werden. Insofern benötigen Erzieherinnen und Erzieher umfassende Kompetenzen zur Sprachförderung. Aufnahmevoraussetzungen: Abschluss einer Fachschule des Sozialwesens und Berufstätigkeit. Dauer des Bildungsganges: 14 Monate in Teilzeitform, verteilt auf 600 Unterrichtsstunden (Abendunterricht) inklusive 60 Stunden Projektarbeit. Abschluss: Abschlusszertifikat „Sprachförderung“ nach erfolgreichem Abschluss einer Projektarbeit. b) Bildungsgang „Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern unter drei Jahren“ Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur frühen Förderung und Bildung von Kindern (KiBiz) zum 1.8.2008 ist der deutliche Ausbau des Betreuungsangebotes für Kinder unter drei Jahren in Tageseinrichtungen bzw. in der Tagespflege verbunden. Die Vermittlung von Kompetenzen zur Erziehung, Bildung und Betreuung ist bisher nicht hinreichend in den Richtlinien zur Erzieherinnenausbildung berücksichtigt. Insofern besteht für staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher, deren zukünftiger Tätigkeitsschwerpunkt in der Arbeit mit Kindern unter drei Jahren liegt, dringender Weiterbildungsbedarf. Aufnahmevoraussetzungen: Abschluss einer Fachschule des Sozialwesens und Berufstätigkeit. Dauer des Bildungsganges: 14 Monate in Teilzeitform, verteilt auf 600 Unterrichtsstunden (Abendunterricht) inklusive 60 Stunden Projektarbeit. Abschluss: Abschlusszertifikat „Frühkindliche Erziehung, Bildung und Betreuung“ nach erfolgreichem Abschluss einer Projektarbeit. Sächliche Voraussetzungen für beide Bildungsgänge: Die beiden Bildungsgänge sind kostenneutral. Es werden keine zusätzlichen Mittel benötigt. Die räumlichen und sächlichen Voraussetzungen sind erfüllt. 3 Hinsichtlich der Ausgestaltung und Zielrichtung der beiden Aufbaubildungsgänge wird auf die Ausführungen der Schulleitung verwiesen. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)