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Beschlussvorlage GB (Anlage 3 zur Beschlussvorlage GB V 381/2007)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
17 kB
Datum
11.12.2007
Erstellt
06.11.07, 11:12
Aktualisiert
06.11.07, 11:12
Beschlussvorlage GB (Anlage 3 zur Beschlussvorlage GB V 381/2007) Beschlussvorlage GB (Anlage 3 zur Beschlussvorlage GB V 381/2007)

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Inhalt der Datei

Thomas-Eßer-Berufskolleg Sozial- und Gesundheitswesen Antrag zur Errichtung des einjährigen Aufbaubildungsganges „Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern unter drei Jahren“ gem. APO-BK Anlage E VV §1 für Absolventinnen und Absolventen von Fachschulen des Sozialwesens zum 1.8.2008 Bedarf: Der Aufbaubildungsgang richtet sich insbesondere an Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Sozialpädagogik. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur frühen Förderung und Bildung von Kindern (KiBiz) zum 1.8.2008 ist der deutliche Ausbau des Betreuungsangebotes für Kinder unter 3 Jahren in Tageseinrichtungen bzw. in der Tagespflege verbunden. Die Vermittlung von Kompetenzen zur Erziehung, Bildung und Betreuung ist bisher nicht hinreichend in den Richtlinien zur Erzieherinnenausbildung berücksichtigt. Insofern besteht für staatliche anerkannte Erzieherinnen und Erzieher, deren zukünftiger Tätigkeitsschwerpunkt in der Arbeit mit Kindern unter 3 Jahren liegt, dringender Weiterbildungsbedarf. Im Rahmen der Bedarfsermittlung wurde im August 2008 eine Befragung der Träger von Jugendhilfeeinrichtungen im Kreis Euskirchen durchgeführt. Nahezu alle Rückmeldungen (1 Ausnahme) befürworten die Einrichtung des Bildungsganges, u.a. die Städte Euskirchen und Zülpich sowie als freie Träger die Arbeiterwohlfahrt und der Kinderschutzbund. In die Interessentendatei haben sich bis dato 37 Damen und Herren eingetragen. Ziele des Bildungsgangs/Kompetenzprofil: Der geplante Aufbaubildungsgang befähigt in Verbindung mit dem Abschlusszeugnis der Fachschule für Sozialpädagogik zur Umsetzung Zielgruppen bezogener professioneller pädagogischer Arbeit und vermittelt zugleich Kompetenzen zu Multiplikations- und Führungsfunktionen in sozialpädagogischen Einrichtungen. Dazu gehören insbesondere die Koordination und Leitung konkreter qualitativer und bedarfsgerechter Angebotsformen für Eltern und Kinder unter 3 Jahren, das Initiieren frühkindlicher Bildungs- und Entwicklungsprozesse sowie die Begleitung junger Familien: Aufnahmevoraussetzungen: Abschluss einer Fachschule des Sozialwesens und Berufstätigkeit. Dauer des Bildungsganges: 14 Monate in Teilzeitform, verteilt auf 600 Unterrichtsstunden (Abendunterricht) inklusive 60 Stunden Projektarbeit. Abschluss: Abschlusszertifikat „Frühkindliche Erziehung, Bildung und Betreuung“ nach erfolgreichem Abschluss einer Projektarbeit. Thomas-Eßer-Berufskolleg Sozial- und Gesundheitswesen Auswirkungen auf den Haushalt/Raumbedarf: Kostenneutral. Es werden keine zusätzlichen Mittel für die Errichtung des Bildungsgangs beantragt. Da der Unterricht in der Regel abends stattfindet, können Räume des TEB genutzt werden. Zügigkeit: Ab Schuljahr 2008/2009 einzügig. Unterrichtsfächer: Theorie und Praxis der Kleinkinderziehung, Theorie und Praxis der frühkindlichen Bildung, Qualitätsentwicklung und Netzwerkarbeit sowie Angebote im Differenzierungsbereich nach Maßgabe der Bildungsgangkonferenz. Lehrereinsatz/Lehrerbedarf: Der Lehrereinsatz ist durch erfahrene Kolleginnen und Kollegen der Fachschule für Sozialpädagogik am TEB gesichert. Der Bestand anderer Bildungsgänge im Kompetenzzentrum Sozial- und Gesundheitswesen ist durch die Errichtung des neuen Aufbaubildungsgangs nicht gefährdet. Genehmigungsverfahren: Die Schulkonferenz am TEB hat der Errichtung des Aufbaubildungsgangs mit Beschluss vom 12.9.2007 zugestimmt. Die Genehmigung bei der Bezirksregierung Köln gem. § 81 Abs. 2 SchulG wird nach dem Errichtungsbeschluss durch den Schulträger beantragt. Regionale Abstimmung und Stellungnahme der Arbeitsverwaltung Regionale Abstimmung und Stellungnahme der Arbeitsverwaltung werden durch den Schulträger durchgeführt.