Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
17 kB
Datum
11.12.2007
Erstellt
06.11.07, 11:12
Aktualisiert
06.11.07, 11:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Thomas-Eßer-Berufskolleg
Sozial- und Gesundheitswesen
Antrag zur Errichtung des einjährigen Aufbaubildungsganges
„Sprachförderung“ gem. APO-BK Anlage E VV §1 für Absolventinnen und Absolventen von
Fachschulen des Sozialwesens zum 1.8.2008
Bedarf:
Der Aufbaubildungsgang richtet sich insbesondere an Absolventinnen und Absolventen der
Fachschule für Sozialpädagogik.
Das „Gesetz zur frühen Förderung und Bildung von Kindern“ (KiBiz) tritt zum 1.8.2008 in
Kraft. Zentrales Anliegen ist die sprachliche Förderung von Kindern unterschiedlicher ethnischer
Herkunft zur Ermöglichung einer gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben durch
die frühzeitige Vermittlung entsprechende Sprachkompetenzen. Damit sollen generell die
gleichberechtigte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und insbesondere eine gelingende
schulische Sozialisation und Entwicklung ermöglicht und unterstützt werden. Insofern
benötigen Erzieherinnen und Erzieher umfassende Kompetenzen zur Sprachförderung.
Im Rahmen der Bedarfsermittlung wurde im August 2008 eine Befragung der Träger von
Jugendhilfeeinrichtungen im Kreis Euskirchen durchgeführt. Nahezu alle Rückmeldungen (1
Ausnahme) befürworten die Einrichtung des Bildungsganges, u.a. die Städte Euskirchen und
Zülpich sowie als freie Träger die Arbeiterwohlfahrt und der Kinderschutzbund. In die
Interessentendatei haben sich bis dato 45 Damen und Herren eingetragen.
Ziele des Bildungsgangs/Kompetenzprofil:
Der geplante Aufbaubildungsgang befähigt in Verbindung mit dem Abschlusszeugnis der
Fachschule für Sozialpädagogik zu Multiplikatoren- und Führungsfunktionen in
sozialpädagogischen Einrichtungen. Dazu gehören insbesondere Planung, Durchführung,
Koordination und Leitung gezielter Angebote zur Sprachförderung in sozialpädagogischen
Einrichtungen sowie die Entwicklung einer interkulturellen Grundhaltung sowie einer
spezifischen Methodenkompetenz.
Aufnahmevoraussetzungen:
Abschluss einer Fachschule des Sozialwesens und Berufstätigkeit.
Dauer des Bildungsganges:
14 Monate in Teilzeitform, verteilt auf 600 Unterrichtsstunden (Abendunterricht) inklusive 60
Stunden Projektarbeit.
Abschluss:
Abschlusszertifikat „Sprachförderung“ nach erfolgreichem Abschluss einer Projektarbeit.
Auswirkungen auf den Haushalt/Raumbedarf:
Kostenneutral. Es werden keine zusätzlichen Mittel für die Errichtung des Bildungsgangs
beantragt. Da der Unterricht in der Regel abends stattfindet, können Räume des TEB genutzt
werden.
Thomas-Eßer-Berufskolleg
Sozial- und Gesundheitswesen
Zügigkeit:
Ab Schuljahr 2008/2009 einzügig.
Unterrichtsfächer:
Interkulturelle Erziehung, Sprachliche Sozialisation und soziales Handeln, Sprachförderung
sowie Angebote im Differenzierungsbereich nach Maßgabe der Bildungsgangkonferenz.
Lehrereinsatz/Lehrerbedarf:
Der Lehrereinsatz ist durch erfahrene Kolleginnen und Kollegen der Fachschule für
Sozialpädagogik am TEB gesichert. Der Bestand anderer Bildungsgänge im Kompetenzzentrum
Sozial- und Gesundheitswesen ist durch die Errichtung des neuen Aufbaubildungsgangs nicht
gefährdet.
Genehmigungsverfahren:
Die Schulkonferenz am TEB hat der Errichtung des Aufbaubildungsgangs mit Beschluss vom
12.9.2007 zugestimmt. Die Genehmigung bei der Bezirksregierung Köln gem. § 81 Abs. 2
SchulG wird nach dem Errichtungsbeschluss durch den Schulträger beantragt.
Regionale Abstimmung und Stellungnahme der Arbeitsverwaltung
Regionale Abstimmung und Stellungnahme der Arbeitsverwaltung werden durch den
Schulträger
durchgeführt.