Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage GB (Anlage 2 zur Beschlussvorlage GB V 381/2007)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
17 kB
Datum
11.12.2007
Erstellt
06.11.07, 11:12
Aktualisiert
06.11.07, 11:12
Beschlussvorlage GB (Anlage 2 zur Beschlussvorlage GB V 381/2007) Beschlussvorlage GB (Anlage 2 zur Beschlussvorlage GB V 381/2007)

öffnen download melden Dateigröße: 17 kB

Inhalt der Datei

Thomas-Eßer-Berufskolleg Sozial- und Gesundheitswesen Antrag zur Errichtung des einjährigen Aufbaubildungsganges „Sprachförderung“ gem. APO-BK Anlage E VV §1 für Absolventinnen und Absolventen von Fachschulen des Sozialwesens zum 1.8.2008 Bedarf: Der Aufbaubildungsgang richtet sich insbesondere an Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Sozialpädagogik. Das „Gesetz zur frühen Förderung und Bildung von Kindern“ (KiBiz) tritt zum 1.8.2008 in Kraft. Zentrales Anliegen ist die sprachliche Förderung von Kindern unterschiedlicher ethnischer Herkunft zur Ermöglichung einer gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben durch die frühzeitige Vermittlung entsprechende Sprachkompetenzen. Damit sollen generell die gleichberechtigte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und insbesondere eine gelingende schulische Sozialisation und Entwicklung ermöglicht und unterstützt werden. Insofern benötigen Erzieherinnen und Erzieher umfassende Kompetenzen zur Sprachförderung. Im Rahmen der Bedarfsermittlung wurde im August 2008 eine Befragung der Träger von Jugendhilfeeinrichtungen im Kreis Euskirchen durchgeführt. Nahezu alle Rückmeldungen (1 Ausnahme) befürworten die Einrichtung des Bildungsganges, u.a. die Städte Euskirchen und Zülpich sowie als freie Träger die Arbeiterwohlfahrt und der Kinderschutzbund. In die Interessentendatei haben sich bis dato 45 Damen und Herren eingetragen. Ziele des Bildungsgangs/Kompetenzprofil: Der geplante Aufbaubildungsgang befähigt in Verbindung mit dem Abschlusszeugnis der Fachschule für Sozialpädagogik zu Multiplikatoren- und Führungsfunktionen in sozialpädagogischen Einrichtungen. Dazu gehören insbesondere Planung, Durchführung, Koordination und Leitung gezielter Angebote zur Sprachförderung in sozialpädagogischen Einrichtungen sowie die Entwicklung einer interkulturellen Grundhaltung sowie einer spezifischen Methodenkompetenz. Aufnahmevoraussetzungen: Abschluss einer Fachschule des Sozialwesens und Berufstätigkeit. Dauer des Bildungsganges: 14 Monate in Teilzeitform, verteilt auf 600 Unterrichtsstunden (Abendunterricht) inklusive 60 Stunden Projektarbeit. Abschluss: Abschlusszertifikat „Sprachförderung“ nach erfolgreichem Abschluss einer Projektarbeit. Auswirkungen auf den Haushalt/Raumbedarf: Kostenneutral. Es werden keine zusätzlichen Mittel für die Errichtung des Bildungsgangs beantragt. Da der Unterricht in der Regel abends stattfindet, können Räume des TEB genutzt werden. Thomas-Eßer-Berufskolleg Sozial- und Gesundheitswesen Zügigkeit: Ab Schuljahr 2008/2009 einzügig. Unterrichtsfächer: Interkulturelle Erziehung, Sprachliche Sozialisation und soziales Handeln, Sprachförderung sowie Angebote im Differenzierungsbereich nach Maßgabe der Bildungsgangkonferenz. Lehrereinsatz/Lehrerbedarf: Der Lehrereinsatz ist durch erfahrene Kolleginnen und Kollegen der Fachschule für Sozialpädagogik am TEB gesichert. Der Bestand anderer Bildungsgänge im Kompetenzzentrum Sozial- und Gesundheitswesen ist durch die Errichtung des neuen Aufbaubildungsgangs nicht gefährdet. Genehmigungsverfahren: Die Schulkonferenz am TEB hat der Errichtung des Aufbaubildungsgangs mit Beschluss vom 12.9.2007 zugestimmt. Die Genehmigung bei der Bezirksregierung Köln gem. § 81 Abs. 2 SchulG wird nach dem Errichtungsbeschluss durch den Schulträger beantragt. Regionale Abstimmung und Stellungnahme der Arbeitsverwaltung Regionale Abstimmung und Stellungnahme der Arbeitsverwaltung werden durch den Schulträger durchgeführt.