Daten
Kommune
Bedburg
Größe
22 kB
Datum
07.06.2011
Erstellt
05.07.11, 18:00
Aktualisiert
05.07.11, 18:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP8131/2011
Ratsbüro
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Finanzausschuss
07.06.2011
Betreff:
Zukunft der Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft (REVG)
Beschlussvorschlag:
Der Vertreter der Stadt Bedburg im Aufsichtsrat der REVG wird gebeten, den
Bürgermeister wöchentlich über den Fortgang zu unterrichten und im Aufsichtsrat der
REVG nachdrücklich die Interessen der Stadt Bedburg wahrzunehmen.
Die Verwaltung der Stadt Bedburg wird beauftragt, alle politischen, aber auch
insbesondere rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, um die Interessen der Stadt Bedburg in
diesem Verfahren wahrzunehmen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Tischvorlage
Zum Entwurf des in Auftrag gegebenen Gutachtens der Fa. Ramboll zur Zukunft der
REVG im Rhein-Erft-Kreis
Der Stadt Bedburg liegt ein Entwurf des Gutachtens von Anfang Mai 2011 vor, der nach
Rücksprache
mit
den
beteiligten
Städten
bislang
zumindest
dort
den
Entscheidungsträgern noch nicht bekannt ist.
Weiterhin konnte bei einer telefonischen Abfrage am heutigen Tag festgestellt werden,
dass entgegen der Aussage des CDU-Fraktionsvorsitzenden im Kreistag in seiner
Haushaltsrede vom 19.05.2011 von insgesamt 10 Kommunen bislang 3 (Elsdorf, Erftstadt
und Bedburg) gar nicht befragt und bei 2 Kommunen (Pulheim und Bergheim) die
Ergebnisse der Befragung überhaupt nicht in den Entwurf eingeflossen sind. Damit sind
nach bisherigem Kenntnisstand somit mind. 50 % der beteiligten Kommunen mit ihren
Belangen und Vorstellungen zur Zukunft des ÖPNV im Rhein-Erft-Kreis unberücksichtigt
geblieben.
Hierzu wörtlich der CDU-Fraktionsvorsitzende im Kreistag am 19.05.2011:
„....bei uns wird nichts passieren, was nicht mit den Kommunen abgesprochen und
vereinbart ist.“
Dieser Satz ist offensichtlich von der Verwaltung des R-E-K oder dem beauftragten
Gutachter gründlich missinterpretiert worden. Mit Kommunen waren doch offensichtlich
nicht nur die Südkreiskommunen, sondern auch die Nordkreiskommunen gemeint. Diese
Feststellung muss in dieser Klarheit getroffen werden, nachdem im Gutachtenentwurf
folgender Satz auf Seite 14 auftaucht: „ ....ist ein Zielsystem, dass aus dem Dialog mit
den politischen Vertretern der Städte.....entstanden ist.
Im Einzelnen sind die Ergebnisse unserer Erhebung des Meinungsbildes bei ..... den
Vertretern der Städte eingeflossen.“
Die Frage sei erlaubt: Wie können Ergebnisse von Erhebungen bei Kommunen
eingeflossen sein, die gar nicht erst befragt wurden? Warum werden anderslautende
Meinungen von 2 befragten Kommunen unterschlagen? Sind es die vom Vorsitzenden der
Freien Wähler im Kreistag, Herrn Schmitz, am 19.05.2011 vermuteten „ mafiaähnlichen
Strukturen“ , die hier die Motivation für ein im Verdacht der Auftragsarbeit stehendes
Gutachten bilden, das sicher ganz im Sinne der Stadtbuskommunen Hürth, Wesseling und
Brühl ist?
Beschlussvorlage WP8-131/2011
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
So lassen sich bereits beim ersten Durchsehen der Arbeit handwerkliche Schwächen, oder
sollte man sagen, bewusste Tendenzen erkennen, die vor allem ein Ergebnis vorweg
nehmen: Der Kreis wird danach seine gesetzlich vorgeschriebene Ausgleichsfunktion im
Kreisgebiet nicht mehr erfüllen können (sollen), da die auf Seite 14 vorgeschlagene „
Anpassung der Finanzierung an die Aufgabenzuordnung Regionalverbindungen
(Kreisumlage), Ortserschließungen (direkter Verlustausgleich durch die Städte nach
dem
Verursacherprinzip)
und
Etablierung
von
Querverbundslösungen
(Stadtbusunternehmen). “ gerade die ländlich geprägten Nordkreiskommunen erheblich
benachteiligen wird, ohne dass hier ein entsprechender Ausgleich erfolgt.
Es gibt eine Fülle von weiteren widersprüchlichen Aussagen und Fehleinschätzungen, von
denen hier zunächst nur die wesentlichsten aufgeführt werden:
Aussage: der REK hat als Aufgabenträger derzeit keine Kontrollmöglichkeit...
Tatsache: die politischen Vertreter des Kreises befinden über den Nahverkehrsplan, sind
im Aufsichtsrat und in der Gesellschafterversammlung der REVGvertreten, Dezernent
Schmitz als Vertreter des Landrates im Aufsichtsrat der REVG, Kreisdirektorin Dauber als
Vertreterin des Landrates in der Gesellschafterversammlung.
Aussage: der REK soll federführend für die Vergabe des Buslinienverkehrs
(Ortserschließung) sein, während die Planung desselben bei den Kommunen liegen soll
und auch muss, da sie ja Aufgabenträger werden sollen. Die REVG soll dann federführend
den Buslinienverkehr durchführen.
Frage: Wie soll das in der Praxis funktionieren, wenn diese 3 zusammenhängenden
Schritte einer Aufgabe eines Aufgabenträgers auf 3 Stellen mit unterschiedlichen
Interessenlagen verteilt werden?
Weitere offene Fragen, die im Gutachten nicht behandelt werden:
- Warum hat der Kreis bisher seine Ausgleichsfunktion nicht wahrgenommen?
- Wird Personal von der REVG in das neue ÖPNV-Amt übernommen?
- Welche Vorteile bringt eine Überführung der RWE-Aktien an den Kreis für die
ÖPNV-Leistungen?
- Wie kann ein Nahverkehrsplan für wettbewerbliche Vergaben erstellt werden, wenn
potentielle Auftragnehmer wie die RVK an der Planung des NVP beteiligt werden
sollen?
Zum guten Schluss unterstellt der Gutachter, dass die Ortsbusverkehre anteilig durch die
allgemeine Kreisumlage finanziert werden. Das trifft nicht zu, da die Ortsbuslinien zu 100%
durch Mehrbelastung finanziert werden. Ein kleiner, aber wesentlicher Unterschied.
Hätte man die angekündigte „ korrekte und saubere“ Abwicklung durch rechtzeitige
Beteiligung und Berücksichtigung der kommunalen Meinungen umgesetzt, wäre es sicher
zu anderen Ergebnissen und Aussagen gekommen. Es sieht nicht so aus, als wäre der RE-K bereit, dieses noch nachzuholen. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung folgenden
Beschluss vor:
Beschlussvorlage WP8-131/2011
Seite 3
STADT BEDBURG
Seite: 4
Sitzungsvorlage
Beschlussvorschlag:
Der Vertreter der Stadt Bedburg im Aufsichtsrat der REVG wird gebeten, den
Bürgermeister wöchentlich über den Fortgang zu unterrichten und im Aufsichtsrat
der REVG nachdrücklich die Interessen der Stadt Bedburg wahrzunehmen.
Die Verwaltung der Stadt Bedburg wird beauftragt, alle politischen, aber auch
insbesondere rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, um die Interessen der Stadt
Bedburg in diesem Verfahren wahrzunehmen.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, 07.06.2011
Beschlussvorlage WP8-131/2011
----------------------------------Schmeier
----------------------------------Koerdt
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister
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