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Beschlussvorlage (Zukunft der Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft (REVG))

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
22 kB
Datum
07.06.2011
Erstellt
05.07.11, 18:00
Aktualisiert
05.07.11, 18:00
Beschlussvorlage (Zukunft der Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft (REVG)) Beschlussvorlage (Zukunft der Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft (REVG)) Beschlussvorlage (Zukunft der Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft (REVG)) Beschlussvorlage (Zukunft der Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft (REVG))

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP8131/2011 Ratsbüro Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Finanzausschuss 07.06.2011 Betreff: Zukunft der Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft (REVG) Beschlussvorschlag: Der Vertreter der Stadt Bedburg im Aufsichtsrat der REVG wird gebeten, den Bürgermeister wöchentlich über den Fortgang zu unterrichten und im Aufsichtsrat der REVG nachdrücklich die Interessen der Stadt Bedburg wahrzunehmen. Die Verwaltung der Stadt Bedburg wird beauftragt, alle politischen, aber auch insbesondere rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, um die Interessen der Stadt Bedburg in diesem Verfahren wahrzunehmen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Tischvorlage Zum Entwurf des in Auftrag gegebenen Gutachtens der Fa. Ramboll zur Zukunft der REVG im Rhein-Erft-Kreis Der Stadt Bedburg liegt ein Entwurf des Gutachtens von Anfang Mai 2011 vor, der nach Rücksprache mit den beteiligten Städten bislang zumindest dort den Entscheidungsträgern noch nicht bekannt ist. Weiterhin konnte bei einer telefonischen Abfrage am heutigen Tag festgestellt werden, dass entgegen der Aussage des CDU-Fraktionsvorsitzenden im Kreistag in seiner Haushaltsrede vom 19.05.2011 von insgesamt 10 Kommunen bislang 3 (Elsdorf, Erftstadt und Bedburg) gar nicht befragt und bei 2 Kommunen (Pulheim und Bergheim) die Ergebnisse der Befragung überhaupt nicht in den Entwurf eingeflossen sind. Damit sind nach bisherigem Kenntnisstand somit mind. 50 % der beteiligten Kommunen mit ihren Belangen und Vorstellungen zur Zukunft des ÖPNV im Rhein-Erft-Kreis unberücksichtigt geblieben. Hierzu wörtlich der CDU-Fraktionsvorsitzende im Kreistag am 19.05.2011: „....bei uns wird nichts passieren, was nicht mit den Kommunen abgesprochen und vereinbart ist.“ Dieser Satz ist offensichtlich von der Verwaltung des R-E-K oder dem beauftragten Gutachter gründlich missinterpretiert worden. Mit Kommunen waren doch offensichtlich nicht nur die Südkreiskommunen, sondern auch die Nordkreiskommunen gemeint. Diese Feststellung muss in dieser Klarheit getroffen werden, nachdem im Gutachtenentwurf folgender Satz auf Seite 14 auftaucht: „ ....ist ein Zielsystem, dass aus dem Dialog mit den politischen Vertretern der Städte.....entstanden ist. Im Einzelnen sind die Ergebnisse unserer Erhebung des Meinungsbildes bei ..... den Vertretern der Städte eingeflossen.“ Die Frage sei erlaubt: Wie können Ergebnisse von Erhebungen bei Kommunen eingeflossen sein, die gar nicht erst befragt wurden? Warum werden anderslautende Meinungen von 2 befragten Kommunen unterschlagen? Sind es die vom Vorsitzenden der Freien Wähler im Kreistag, Herrn Schmitz, am 19.05.2011 vermuteten „ mafiaähnlichen Strukturen“ , die hier die Motivation für ein im Verdacht der Auftragsarbeit stehendes Gutachten bilden, das sicher ganz im Sinne der Stadtbuskommunen Hürth, Wesseling und Brühl ist? Beschlussvorlage WP8-131/2011 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 So lassen sich bereits beim ersten Durchsehen der Arbeit handwerkliche Schwächen, oder sollte man sagen, bewusste Tendenzen erkennen, die vor allem ein Ergebnis vorweg nehmen: Der Kreis wird danach seine gesetzlich vorgeschriebene Ausgleichsfunktion im Kreisgebiet nicht mehr erfüllen können (sollen), da die auf Seite 14 vorgeschlagene „ Anpassung der Finanzierung an die Aufgabenzuordnung Regionalverbindungen (Kreisumlage), Ortserschließungen (direkter Verlustausgleich durch die Städte nach dem Verursacherprinzip) und Etablierung von Querverbundslösungen (Stadtbusunternehmen). “ gerade die ländlich geprägten Nordkreiskommunen erheblich benachteiligen wird, ohne dass hier ein entsprechender Ausgleich erfolgt. Es gibt eine Fülle von weiteren widersprüchlichen Aussagen und Fehleinschätzungen, von denen hier zunächst nur die wesentlichsten aufgeführt werden: Aussage: der REK hat als Aufgabenträger derzeit keine Kontrollmöglichkeit... Tatsache: die politischen Vertreter des Kreises befinden über den Nahverkehrsplan, sind im Aufsichtsrat und in der Gesellschafterversammlung der REVGvertreten, Dezernent Schmitz als Vertreter des Landrates im Aufsichtsrat der REVG, Kreisdirektorin Dauber als Vertreterin des Landrates in der Gesellschafterversammlung. Aussage: der REK soll federführend für die Vergabe des Buslinienverkehrs (Ortserschließung) sein, während die Planung desselben bei den Kommunen liegen soll und auch muss, da sie ja Aufgabenträger werden sollen. Die REVG soll dann federführend den Buslinienverkehr durchführen. Frage: Wie soll das in der Praxis funktionieren, wenn diese 3 zusammenhängenden Schritte einer Aufgabe eines Aufgabenträgers auf 3 Stellen mit unterschiedlichen Interessenlagen verteilt werden? Weitere offene Fragen, die im Gutachten nicht behandelt werden: - Warum hat der Kreis bisher seine Ausgleichsfunktion nicht wahrgenommen? - Wird Personal von der REVG in das neue ÖPNV-Amt übernommen? - Welche Vorteile bringt eine Überführung der RWE-Aktien an den Kreis für die ÖPNV-Leistungen? - Wie kann ein Nahverkehrsplan für wettbewerbliche Vergaben erstellt werden, wenn potentielle Auftragnehmer wie die RVK an der Planung des NVP beteiligt werden sollen? Zum guten Schluss unterstellt der Gutachter, dass die Ortsbusverkehre anteilig durch die allgemeine Kreisumlage finanziert werden. Das trifft nicht zu, da die Ortsbuslinien zu 100% durch Mehrbelastung finanziert werden. Ein kleiner, aber wesentlicher Unterschied. Hätte man die angekündigte „ korrekte und saubere“ Abwicklung durch rechtzeitige Beteiligung und Berücksichtigung der kommunalen Meinungen umgesetzt, wäre es sicher zu anderen Ergebnissen und Aussagen gekommen. Es sieht nicht so aus, als wäre der RE-K bereit, dieses noch nachzuholen. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung folgenden Beschluss vor: Beschlussvorlage WP8-131/2011 Seite 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Beschlussvorschlag: Der Vertreter der Stadt Bedburg im Aufsichtsrat der REVG wird gebeten, den Bürgermeister wöchentlich über den Fortgang zu unterrichten und im Aufsichtsrat der REVG nachdrücklich die Interessen der Stadt Bedburg wahrzunehmen. Die Verwaltung der Stadt Bedburg wird beauftragt, alle politischen, aber auch insbesondere rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, um die Interessen der Stadt Bedburg in diesem Verfahren wahrzunehmen. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, 07.06.2011 Beschlussvorlage WP8-131/2011 ----------------------------------Schmeier ----------------------------------Koerdt Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister Seite 4