Daten
Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Datum
13.09.2011
Erstellt
07.09.11, 18:01
Aktualisiert
07.09.11, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP8156/2011
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 32
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss
13.09.2011
Betreff:
Bürgerantrag gem. § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen
- Antrag des Herrn H. J. R. auf Beseitigung des rücksichtslosen Parkverhaltens im Bereich
Feldstraße 15 in Bedburg
Beschlussvorschlag:
Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis, stimmt diesen zu und leitet den Bürgerantrag des Herrn R. vom 22.07.2011 über
das rücksichtslose Parkverhalten im Bereich Feldstraße 15 dem Haupt- und
Finanzausschuss zu.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Bürgerantrag des Herrn H. J. R. vom 22.07.2011, in welchem er sich kritisch über die
Parkplatzsituation vor seiner Einfahrt, Feldstraße 15, äußert sowie das Antwortschreiben
der Verwaltung, ist aus datenschutzrechtlichen Gründen im nicht öffentlichen Teil des
Ausschusses als Anlage beigefügt.
Bei dem vorliegenden Antrag handelt es sich um eine Anregung im Sinne des § 6 der
Hauptsatzung der Stadt Bedburg; danach hat jeder das Recht, sich einzeln oder in
Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden, die in den
Aufgabenbereich der Stadt fallen, an den Rat zu wenden. Gem. § 6 Abs. 5 der
Hauptsatzung kann der Bürgermeister vor der inhaltlichen Prüfung der Anregungen und
Beschwerden durch den Rat den für die Erledigung zuständigen Ausschuss (Haupt- und
Finanzausschuss) die Eingabe auf direktem Wege zur Vorberatung an den sachlich
zuständigen Fachausschuss (Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss) verweisen.
Verwaltungsseitig wird zu den genannten Punkten wie folgt Stellung genommen:
Der Beschwerdeführer klagt über die Parkplatzsituation vor der Einfahrt zum Garagenhof
des Objektes Feldstraße 15; dort befinden sich neben der Garage des Herrn H. J. R.
mehrere Garagen verschiedener Mieter. Laut vorliegender Beschwerde parken vor dieser
Einfahrt Falschparker, welche eine problemlose Ein- und Ausfahrt behindern; bezüglich
der Einzelheiten wird vollinhaltlich auf den Antrag vom 22.07.2011 verwiesen.
Zur Verbesserung der Situation schlägt der Beschwerdeführer vor, eine Park- bzw.
Halteverbotszone einzurichten sowie die Ein- und Ausfahrt mit entsprechenden
Schraffierungen zu kennzeichnen.
Die Einrichtung einer absoluten Park- und Halteverbotszone inklusive der erforderlichen
Beschilderung wird aus Sicht der Fachverwaltung (Fachbereich III) aus nachfolgenden
Gründen negativ bewertet. So ist gem. § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO ohnehin das Parken vor
Grundstücksein- und -ausfahrten verboten. Rein informativ wird darauf hingewiesen, dass
auch nur ein kurzzeitiges Verlassen und/ oder Anhalten des Fahrzeugs (länger als drei
Minuten) gem. § 12 Abs. 2 StVO als Parken gilt.
Vielmehr spricht sich die Fachverwaltung für eine Schraffierung des Bodens zur
Kenntlichmachung des Parkverbotes gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO in Form eines
aufgemalten `X´ mit seitlichen Begrenzungsbalken aus. Zum einen wird den
Fahrzeugführern das Parkverbot unmissverständlich visualisiert und insofern bewusster,
zum anderen wird hierdurch die Entstehung eines unübersichtlichen `Schilderwaldes´
vermieden.
Neben der v. g. Maßnahme, hat die Verwaltung zudem die Betreiber der
gegenüberliegenden Betriebe angehalten, ihre falsch parkenden Kunden auf das
Parkverbot hinzuweisen Durch die Umsetzung der v. g. Maßnahme, wie auch durch eine
verstärkte Kontrolle der Falschparker ist aus Sicht der Verwaltung eine Verbesserung der
Parksituation in der Feldstraße 15 zu erwarten.
Beschlussvorlage WP8-156/2011
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, 17.08.2011
----------------------------------Ritz
----------------------------------Kramer
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
gesehen
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-156/2011
Seite 3