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Beschlussvorlage (Bürgerantrag gem. § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen - Antrag des Herrn H. J. R. auf Beseitigung des rücksichtslosen Parkverhaltens im Bereich Feldstraße 15 in Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Datum
13.09.2011
Erstellt
07.09.11, 18:01
Aktualisiert
07.09.11, 18:01
Beschlussvorlage (Bürgerantrag gem. § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen
-	Antrag des Herrn H. J. R. auf Beseitigung des rücksichtslosen Parkverhaltens im Bereich Feldstraße 15 in Bedburg) Beschlussvorlage (Bürgerantrag gem. § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen
-	Antrag des Herrn H. J. R. auf Beseitigung des rücksichtslosen Parkverhaltens im Bereich Feldstraße 15 in Bedburg) Beschlussvorlage (Bürgerantrag gem. § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen
-	Antrag des Herrn H. J. R. auf Beseitigung des rücksichtslosen Parkverhaltens im Bereich Feldstraße 15 in Bedburg)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP8156/2011 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 32 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss 13.09.2011 Betreff: Bürgerantrag gem. § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen - Antrag des Herrn H. J. R. auf Beseitigung des rücksichtslosen Parkverhaltens im Bereich Feldstraße 15 in Bedburg Beschlussvorschlag: Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, stimmt diesen zu und leitet den Bürgerantrag des Herrn R. vom 22.07.2011 über das rücksichtslose Parkverhalten im Bereich Feldstraße 15 dem Haupt- und Finanzausschuss zu. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Bürgerantrag des Herrn H. J. R. vom 22.07.2011, in welchem er sich kritisch über die Parkplatzsituation vor seiner Einfahrt, Feldstraße 15, äußert sowie das Antwortschreiben der Verwaltung, ist aus datenschutzrechtlichen Gründen im nicht öffentlichen Teil des Ausschusses als Anlage beigefügt. Bei dem vorliegenden Antrag handelt es sich um eine Anregung im Sinne des § 6 der Hauptsatzung der Stadt Bedburg; danach hat jeder das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden, die in den Aufgabenbereich der Stadt fallen, an den Rat zu wenden. Gem. § 6 Abs. 5 der Hauptsatzung kann der Bürgermeister vor der inhaltlichen Prüfung der Anregungen und Beschwerden durch den Rat den für die Erledigung zuständigen Ausschuss (Haupt- und Finanzausschuss) die Eingabe auf direktem Wege zur Vorberatung an den sachlich zuständigen Fachausschuss (Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss) verweisen. Verwaltungsseitig wird zu den genannten Punkten wie folgt Stellung genommen: Der Beschwerdeführer klagt über die Parkplatzsituation vor der Einfahrt zum Garagenhof des Objektes Feldstraße 15; dort befinden sich neben der Garage des Herrn H. J. R. mehrere Garagen verschiedener Mieter. Laut vorliegender Beschwerde parken vor dieser Einfahrt Falschparker, welche eine problemlose Ein- und Ausfahrt behindern; bezüglich der Einzelheiten wird vollinhaltlich auf den Antrag vom 22.07.2011 verwiesen. Zur Verbesserung der Situation schlägt der Beschwerdeführer vor, eine Park- bzw. Halteverbotszone einzurichten sowie die Ein- und Ausfahrt mit entsprechenden Schraffierungen zu kennzeichnen. Die Einrichtung einer absoluten Park- und Halteverbotszone inklusive der erforderlichen Beschilderung wird aus Sicht der Fachverwaltung (Fachbereich III) aus nachfolgenden Gründen negativ bewertet. So ist gem. § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO ohnehin das Parken vor Grundstücksein- und -ausfahrten verboten. Rein informativ wird darauf hingewiesen, dass auch nur ein kurzzeitiges Verlassen und/ oder Anhalten des Fahrzeugs (länger als drei Minuten) gem. § 12 Abs. 2 StVO als Parken gilt. Vielmehr spricht sich die Fachverwaltung für eine Schraffierung des Bodens zur Kenntlichmachung des Parkverbotes gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO in Form eines aufgemalten `X´ mit seitlichen Begrenzungsbalken aus. Zum einen wird den Fahrzeugführern das Parkverbot unmissverständlich visualisiert und insofern bewusster, zum anderen wird hierdurch die Entstehung eines unübersichtlichen `Schilderwaldes´ vermieden. Neben der v. g. Maßnahme, hat die Verwaltung zudem die Betreiber der gegenüberliegenden Betriebe angehalten, ihre falsch parkenden Kunden auf das Parkverbot hinzuweisen Durch die Umsetzung der v. g. Maßnahme, wie auch durch eine verstärkte Kontrolle der Falschparker ist aus Sicht der Verwaltung eine Verbesserung der Parksituation in der Feldstraße 15 zu erwarten. Beschlussvorlage WP8-156/2011 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, 17.08.2011 ----------------------------------Ritz ----------------------------------Kramer Sachbearbeiter Fachbereichsleiter gesehen ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-156/2011 Seite 3