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Beschlussvorlage (Anregung des Ausländerbeirats der Stadt Wesseling: Einführung des kommunalen Wahlrechts für alle Migrantinnen und Migranten)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
73 kB
Datum
11.03.2008
Erstellt
23.06.10, 13:39
Aktualisiert
23.06.10, 13:39
Beschlussvorlage (Anregung des Ausländerbeirats der Stadt Wesseling: Einführung des kommunalen Wahlrechts für alle Migrantinnen und Migranten) Beschlussvorlage (Anregung des Ausländerbeirats der Stadt Wesseling: Einführung des kommunalen Wahlrechts für alle Migrantinnen und Migranten) Beschlussvorlage (Anregung des Ausländerbeirats der Stadt Wesseling: Einführung des kommunalen Wahlrechts für alle Migrantinnen und Migranten)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 37/2008 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Bürgermeisterbüro Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Anregung des Ausländerbeirats der Stadt Wesseling: Einführung des kommunalen Wahlrechts für alle Migrantinnen und Migranten Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 21.02.2008 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 37/2008 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Meerwein 21.02.2008 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Anregung des Ausländerbeirats der Stadt Wesseling: Einführung des kommunalen Wahlrechts für alle Migrantinnen und Migranten Beschlussentwurf: Nach Beratungsergebnis. Sachdarstellung: 1. Problem Mit Schreiben vom 27.12.2007 beantragt der Ausländerbeirat der Stadt Wesseling folgende Anregung dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen: „Der Ausländerbeirat bittet den Rat der Stadt Wesseling zu beschließen, sich bei der Landesregierung und den Landtagsfraktionen mit dem beigefügten Appell der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretungen NRW (LAGA) für die Einführung des kommunalen Wahlrechts für alle seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in der Bundesrepublik lebenden Migrantinnen und Migranten einzusetzen.“ 2. Lösung Gemäß § 27 Abs. 8 GO NRW kann der Ausländerbeirat Anregungen und Stellungnahmen abgeben, die auf Antrag dem Rat oder einem Ausschuss vorzulegen sind. Darüber hinaus bestimmt § 7 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Wesseling, dass sich die zuständigen Gremien innerhalb von drei Monaten mit den Anregungen und Stellungnahmen zu befassen haben. 3. Alternativen Keine. 4. Finanzielle Auswirkungen Keine.