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Info GB (Tagesbetreuungsausbaugesetz)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
67 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: Info 29/2005 04.05.2005 Az.: He X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 09.06.2005 Tagesbetreuungsausbaugesetz Tagesbetreuungsausbaugesetz hier: Info über den derzeitigen Sachstand Seit dem 01.01.2005 ist das Tagesbetreuungsausbaugesetz in Kraft. Zentraler Inhalt des Gesetzes ist ein qualitätsorientierter und bedarfsgerechter Ausbau der Kinderbetreuung. Die bislang bestehende Verpflichtung, ein „bedarfsgerechtes Angebot“ vorzuhalten, wird konkretisiert. Künftig sollen für Kinder im Alter unter drei Jahren Betreuungsplätze nach Bedarf vorgehalten werden, deren Eltern erwerbstätig sind bzw. sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme befinden oder deren Wohl nicht gesichert ist. Dazu heißt es in § 24 Abs. 3 TAG: Für Kinder im Alter unter drei Jahren sind mindestens Plätze in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege vorzuhalten, wenn 1. die Erziehungsberechtigten oder, falls das Kind nur mit einem Erziehungsberechtigten zusammen lebt, diese Person einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme befinden oder an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des 4. Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt teilnehmen oder 2. ohne diese Leistung eine ihrem Wohl entsprechende Förderung nicht gewährleistet ist. Neben der Betreuung in Tageseinrichtungen kann ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot auch durch Tagespflege sichergestellt werden. Dadurch erfolgt eine Aufwertung der Kindertagespflege zu einer gleichrangigen Alternative. Um ein bedarfsgerechtes Versorgungsniveau sicherzustellen, gibt das Gesetz den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe bis (maximal) zum Jahr 2010 Zeit, verpflichtet sie aber Seite - 2 - gleichzeitig zu einer verbindlichen Ausbauplanung ab dem Jahr 2005. In diesem Fall ist es Aufgabe des öffentlichen Trägers, - für den Übergangszeitraum jährliche Ausbaustufen zur Schaffung eines bedarfsgerechten Angebotes zu beschließen und jährlich zum 15. März den aktuellen Bedarf zu ermitteln und den erreichten Ausbaustand festzustellen. Betreuung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen Dem notwendigen Bedarf und Ausbau an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren in Form sogenannter „institutioneller Betreuung“ kommt auch im Kreis Euskirchen die demografische Entwicklung entgegen. Es ist davon auszugehen, dass in den nächsten Jahren weniger Plätze für Kinder im Kindergartenalter benötigt werden. Aus Sicht der Jugendhilfeplanung sollten daher Umwandlungen von Regelgruppen in sog. kleine altersgemischte Gruppen nur da erfolgen, wo ein dringender Bedarf zumindest mittelfristig vorliegt. Dies kann nur in Zentralorten der Fall sein. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass Gruppenschließungen in Außenbereichen der Städte und Gemeinden im Kreis Euskirchen nicht durch Umwandlungen in andere Gruppenstrukturen verhindert werden können. Weitere Möglichkeiten, Kinder unter drei Jahren in Tageseinrichtungen zu betreuen, bietet die Ausgestaltung des § 9 Abs. 4 GTK – Budgetvereinbarung. Die Landesregierung beabsichtigt, die derzeitigen Vorgaben dahingehend zu erweitern, dass ca. 20 % der die Einrichtung besuchenden Kinder, Kinder anderer Altersgruppen sein können. Derzeit (Stand 31.12.2004) leben im Kreis Euskirchen 5204 Kinder im Alter von 0 – 3 Jahren. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass für ca. 20 % dieser Kinder ein adäquates Betreuungsangebot sichergestellt sein muss. Dies bedeutet für den Kreis Euskirchen, Betreuungsplätze für ca. 1 000 Kinder vorzuhalten. Geht man davon aus, dass die Betreuung der zwei- bis dreijährigen Kinder überwiegend in Tageseinrichtungen erfolgen soll, (< 2 in Tagespflege) bedeutet dies, dass ca. 350 Kinder unter drei Jahren in Tageseinrichtungen zu betreuen sind. 0 - 1 Jahre 1 - 2 Jahre 2 -3 Jahre Stadt Euskirchen 528 522 532 Stadt Bad Münstereifel 144 162 177 Stadt Zülpich 159 191 185 Stadt Schleiden 118 133 124 Stadt Mechernich 222 272 272 Gemeinde Weilerswist 120 141 124 Gemeinde Kall 115 112 126 Gemeinde Hellenthal 78 66 72 Gemeinde Nettersheim 56 81 65 Gemeinde Blankenheim 67 70 65 Gemeinde Dahlem 46 21 38 Gesamt: 1653 1771 1780 Betreuungsangebote aus Sicht der Landesregierung: Seite - 3 - 0,4 Jahre – 1 Jahr = 5 % 1,0 Jahre – 2 Jahre = 10 % 2,0 Jahre – 3 Jahre = 20 % 90 Kinder > Tagespflege 177 Kinder > Tagespflege 356 Kinder > Betreuung nach GTK Derzeitige Betreuungsangebote im Kreis Euskirchen: 0 Jahre bis 1 Jahr = 3 Kinder in Tagespflege 1 Jahr bis 2 Jahre = 15 Kinder in Tagespflege 2 Jahre bis 3 Jahre = 27 Kinder in Tagespflege 2 Jahre bis 3 Jahre = 51 Kinder in Kindertageseinrichtungen (GTK) Im Rahmen der Betreuung in Tagespflege ist davon auszugehen, dass eine weitaus höhere Anzahl von Kindern in Tagespflege ohne Mitwirkung der Abt. Jugend u. Familie betreut wird (Dunkelziffer). Gemäß Kindergartenbedarfsplan werden in den nächsten Jahren aufgrund rückläufiger Geburtenzahlen auch im Kreis Euskirchen in den Außenbereichen freie Kindergartenplätze durch Kinder unter drei Jahren voraussichtlich belegt werden können. Sollten jedoch Gruppen in kirchlicher Trägerschaft zur Disposition stehen, könnte allenfalls der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für 3 – 6 jährige umgesetzt werden. Abschließend wird auf die als Anlage beigefügte Arbeitsgrundlage zum TAG des Landkreistages NRW hingewiesen. Weiterhin ist der Gesetzestext zum Tagesbetreuungsausbaugesetz beigefügt. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe sollen Grundlage für die Umsetzung des TAG sein. Diese werden dem zuständigen Ministerium zugeleitet. i. V. gez. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: ___________________ (Unterschrift) Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)