Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
67 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
Info 29/2005
04.05.2005
Az.: He
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
09.06.2005
Tagesbetreuungsausbaugesetz
Tagesbetreuungsausbaugesetz
hier: Info über den derzeitigen Sachstand
Seit dem 01.01.2005 ist das Tagesbetreuungsausbaugesetz in Kraft. Zentraler Inhalt des
Gesetzes ist ein qualitätsorientierter und bedarfsgerechter Ausbau der Kinderbetreuung.
Die bislang bestehende Verpflichtung, ein „bedarfsgerechtes Angebot“ vorzuhalten, wird
konkretisiert. Künftig sollen für Kinder im Alter unter drei Jahren Betreuungsplätze nach
Bedarf vorgehalten werden, deren Eltern erwerbstätig sind bzw. sich in einer beruflichen
Bildungsmaßnahme befinden oder deren Wohl nicht gesichert ist. Dazu heißt es in § 24
Abs. 3 TAG:
Für Kinder im Alter unter drei Jahren sind mindestens Plätze in Tageseinrichtungen und
Kindertagespflege vorzuhalten, wenn
1.
die Erziehungsberechtigten oder, falls das Kind nur mit einem
Erziehungsberechtigten zusammen lebt, diese Person einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme befinden oder an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des
4. Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt teilnehmen oder
2.
ohne diese Leistung eine ihrem Wohl entsprechende Förderung nicht gewährleistet
ist.
Neben der Betreuung in Tageseinrichtungen kann ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot auch durch Tagespflege sichergestellt werden. Dadurch erfolgt eine Aufwertung der
Kindertagespflege zu einer gleichrangigen Alternative.
Um ein bedarfsgerechtes Versorgungsniveau sicherzustellen, gibt das Gesetz den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe bis (maximal) zum Jahr 2010 Zeit, verpflichtet sie aber
Seite - 2 -
gleichzeitig zu einer verbindlichen Ausbauplanung ab dem Jahr 2005. In diesem Fall ist es
Aufgabe des öffentlichen Trägers,
-
für den Übergangszeitraum jährliche Ausbaustufen zur Schaffung eines
bedarfsgerechten Angebotes zu beschließen und
jährlich zum 15. März den aktuellen Bedarf zu ermitteln und den erreichten Ausbaustand festzustellen.
Betreuung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen
Dem notwendigen Bedarf und Ausbau an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren
in Form sogenannter „institutioneller Betreuung“ kommt auch im Kreis Euskirchen die demografische Entwicklung entgegen. Es ist davon auszugehen, dass in den nächsten Jahren weniger Plätze für Kinder im Kindergartenalter benötigt werden.
Aus Sicht der Jugendhilfeplanung sollten daher Umwandlungen von Regelgruppen in sog.
kleine altersgemischte Gruppen nur da erfolgen, wo ein dringender Bedarf zumindest
mittelfristig vorliegt. Dies kann nur in Zentralorten der Fall sein.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass Gruppenschließungen in Außenbereichen der Städte und Gemeinden im Kreis Euskirchen nicht durch Umwandlungen in
andere Gruppenstrukturen verhindert werden können.
Weitere Möglichkeiten, Kinder unter drei Jahren in Tageseinrichtungen zu betreuen, bietet
die Ausgestaltung des § 9 Abs. 4 GTK – Budgetvereinbarung.
Die Landesregierung beabsichtigt, die derzeitigen Vorgaben dahingehend zu erweitern,
dass ca. 20 % der die Einrichtung besuchenden Kinder, Kinder anderer Altersgruppen sein
können.
Derzeit (Stand 31.12.2004) leben im Kreis Euskirchen 5204 Kinder im Alter von
0 – 3 Jahren. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass für ca. 20 % dieser Kinder ein adäquates Betreuungsangebot sichergestellt sein muss. Dies bedeutet für den Kreis Euskirchen, Betreuungsplätze für ca. 1 000 Kinder vorzuhalten. Geht man davon aus, dass die
Betreuung der zwei- bis dreijährigen Kinder überwiegend in Tageseinrichtungen erfolgen
soll, (< 2 in Tagespflege) bedeutet dies, dass ca. 350 Kinder unter drei Jahren in Tageseinrichtungen zu betreuen sind.
0 - 1 Jahre 1 - 2 Jahre 2 -3 Jahre
Stadt Euskirchen
528
522
532
Stadt Bad Münstereifel
144
162
177
Stadt Zülpich
159
191
185
Stadt Schleiden
118
133
124
Stadt Mechernich
222
272
272
Gemeinde Weilerswist
120
141
124
Gemeinde Kall
115
112
126
Gemeinde Hellenthal
78
66
72
Gemeinde Nettersheim
56
81
65
Gemeinde Blankenheim
67
70
65
Gemeinde Dahlem
46
21
38
Gesamt:
1653
1771
1780
Betreuungsangebote aus Sicht der Landesregierung:
Seite - 3 -
0,4 Jahre – 1 Jahr = 5 %
1,0 Jahre – 2 Jahre = 10 %
2,0 Jahre – 3 Jahre = 20 %
90 Kinder > Tagespflege
177 Kinder > Tagespflege
356 Kinder > Betreuung nach GTK
Derzeitige Betreuungsangebote im Kreis Euskirchen:
0 Jahre bis 1 Jahr = 3 Kinder in Tagespflege
1 Jahr bis 2 Jahre = 15 Kinder in Tagespflege
2 Jahre bis 3 Jahre = 27 Kinder in Tagespflege
2 Jahre bis 3 Jahre = 51 Kinder in Kindertageseinrichtungen (GTK)
Im Rahmen der Betreuung in Tagespflege ist davon auszugehen, dass eine weitaus höhere Anzahl von Kindern in Tagespflege ohne Mitwirkung der Abt. Jugend u. Familie betreut
wird (Dunkelziffer).
Gemäß Kindergartenbedarfsplan werden in den nächsten Jahren aufgrund rückläufiger
Geburtenzahlen auch im Kreis Euskirchen in den Außenbereichen freie Kindergartenplätze
durch Kinder unter drei Jahren voraussichtlich belegt werden können. Sollten jedoch
Gruppen in kirchlicher Trägerschaft zur Disposition stehen, könnte allenfalls der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für 3 – 6 jährige umgesetzt werden.
Abschließend wird auf die als Anlage beigefügte Arbeitsgrundlage zum TAG des Landkreistages NRW hingewiesen. Weiterhin ist der Gesetzestext zum Tagesbetreuungsausbaugesetz beigefügt.
Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe sollen Grundlage für die Umsetzung des TAG sein. Diese werden dem zuständigen Ministerium zugeleitet.
i. V. gez. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
___________________
(Unterschrift)
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)