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Info GB (Anlage zur Info 29/2005)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
85 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Anlage zur Info 29/2005 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder Nordrhein-Westfalen Betreuungsinfrastruktur für Kinder im Alter von unter drei Jahren nach dem Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) 1. Erhalt der bestehenden Plätze a) Die bestehenden 11.000 Plätze (1.500 Gruppen) in kleinen altersgemischten Gruppen bleiben erhalten. b) In der kleinen altersgemischten Gruppe können bis zu zehn unter drei Jahre alte Kinder aufgenommen werden. c) Neue (max. 60) kleine altersgemischte Gruppen durch Umwandlung von Gruppen; Erlass vom 28.02.2005. 2. Nutzung von freiwerdenden Kindergartenplätzen a) Anwendung der Budgetvereinbarung. Rückgang Zahl der Kindergartenkinder in 2005: 14833. Davon können durch die Budgetvereinbarung genutzt werden: ¾ = 11.125 Plätze. Dadurch können bereits in diesem Jahr ca. 4.450 Plätze für Zweijährige (Faktor 2,5) durch Inanspruchnahme der Budgetvereinbarung geschaffen werden. b) Die Budgetvereinbarung soll mit Ziel, mehr als die 4.450 Plätze für Unterdreijährige bereitstellen zu können, dahin verändert werden, dass - der Faktor für Zweijährige statt starr 2,5 zukünftig flexibel 2,0 bis 2,5 beträgt, die Obergrenze pro Einrichtung von 10 % auf bis zu 20 % angehoben wird, die Rundungsvorschrift umgedreht, die Abgrenzung zur Umwandlung dahingehend flexibilisiert wird, dass eine Umwandlung trotz Vorliegen der Voraussetzungen dann nicht durchgeführt werden muss, wenn die Veränderung nur vorübergehend oder in der Aufnahme Zweijähriger begründet ist, und die Möglichkeit geschaffen wird, einzelne freie Plätze mehrerer Tageseinrichtungen desselben Trägers in einem Kreisgebiet oder mehrere Träger, die demselben Spitzenverband angehören, zusammengerechnet werden können. Durch dieses Maßnahmenbündel können bis zu 1.000 weitere Plätze (Faktor: 2,0) in den Kindertageseinrichtungen für die Unterdreijährigen geschaffen werden. c) Anwendung der Budgetvereinbarung auf große altersgemischte Gruppen, die im Zuge der Einführung der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich nicht mehr benötigt werden. Derzeit 1.255 große altersgemischte Gruppen mit 12.548 Schulkindern. Bei dem aktuellen Faktor von 2,5 können bis zu 5.000 Zweijährige in Kindertageseinrichtungen in den nächsten 2 ½ Jahren einen Platz erhalten, bei Veränderung des Faktors (vgl. b)) entsprechend mehr Kinder. 3. Sonderprogramm insbesondere für zweijährige Kinder Ab Kindergartenjahr 2006/2007. Zielgruppe: Aufnahme vor allem zweijähriger Kinder in Tageseinrichtungen. Das Jugendamt erhält für jedes zusätzlich aufgenommene Kind einen pauschalen Landeszuschuss pro Kindergartenjahr. Grundlage: Eine Fachkraft je 6 bis 8 Zweijährige, die zusätzlich aufgenommen werden; 35 Stunden wöchentliche Betreuungszeit. Berücksichtigung der Finanzierungsanteile des GTK und der TAG-Finanzierungsstruktur. Elternbeitragsregelung analog OGS. Bis 2010 sollen mit diesem Programm sukzessive 20.000 Plätze in Tageseinrichtungen geschaffen werden. 4. Zusatzprogramm für neue Betreuungsformen Ebenfalls ab dem Kindergartenjahr 2006/2007 wird das Land ergänzend zu den vorhandenen 17.000 Plätzen in Spielgruppen die Möglichkeit eröffnen, an den Tageseinrichtungen oder im Verbund mit ich ihnen sogenannte Eltern-Kind-Gruppen zu schaffen. Diese Gruppen sollen vor allem die Kinder aufnehmen, deren Eltern eine Betreuung nur für eine begrenzte Zeit benötigen. Vorrangig sollen sie sich an Kinder mit Migrationshintergrund oder an sozial benachteiligte Kinder wenden. Das Land strebt an, insgesamt 400 Gruppen zu schaffen in denen ca. 4.000 Kinder betreut werden können. Die Gruppen sollen mit einem jährlichen, pauschalen Förderbetrag gefördert werden. 5. Tagespflege a) Abgrenzung der Tagespflege zur Tageseinrichtung: § 16 Abs. 3 Erstes Ausführungsgesetz KJHG; Erlass vom 19. Januar 2005. b)Betreuung auch in anderen (also weder in Räumlichkeiten der Kindertagespflegeperson noch der Erziehungsberechtigten) geeigneten Räumlichkeiten. Das Land wird hierzu eine landesrechtliche Regelung in Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden treffen. c) Landesrecht kann Höhe der lfd. Geldleistungen bestimmen, die das Jugendamt der Tagespflegeperson zu leisten hat. Hierzu ist eine landesrechtliche Regelung nicht erforderlich; die Kommunalen Spitzenverbände werden hierzu Empfehlungen erarbeiten.