Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Inhalt der Datei
Anlage zur Info 29/2005
Ministerium für Schule, Jugend und Kinder Nordrhein-Westfalen
Betreuungsinfrastruktur für Kinder im Alter von unter drei Jahren nach dem Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG)
1. Erhalt der bestehenden Plätze
a) Die bestehenden 11.000 Plätze (1.500 Gruppen) in kleinen altersgemischten Gruppen
bleiben erhalten.
b) In der kleinen altersgemischten Gruppe können bis zu zehn unter drei Jahre alte Kinder
aufgenommen werden.
c) Neue (max. 60) kleine altersgemischte Gruppen durch Umwandlung von Gruppen; Erlass
vom 28.02.2005.
2. Nutzung von freiwerdenden Kindergartenplätzen
a) Anwendung der Budgetvereinbarung. Rückgang Zahl der Kindergartenkinder in 2005:
14833. Davon können durch die Budgetvereinbarung genutzt werden: ¾ = 11.125 Plätze.
Dadurch können bereits in diesem Jahr ca. 4.450 Plätze für Zweijährige (Faktor 2,5) durch
Inanspruchnahme der Budgetvereinbarung geschaffen werden.
b) Die Budgetvereinbarung soll mit Ziel, mehr als die 4.450 Plätze für Unterdreijährige
bereitstellen zu können, dahin verändert werden, dass
-
der Faktor für Zweijährige statt starr 2,5 zukünftig flexibel 2,0 bis 2,5 beträgt,
die Obergrenze pro Einrichtung von 10 % auf bis zu 20 % angehoben wird,
die Rundungsvorschrift umgedreht,
die Abgrenzung zur Umwandlung dahingehend flexibilisiert wird, dass eine
Umwandlung trotz Vorliegen der Voraussetzungen dann nicht durchgeführt werden
muss, wenn die Veränderung nur vorübergehend oder in der Aufnahme
Zweijähriger begründet ist, und
die Möglichkeit geschaffen wird, einzelne freie Plätze mehrerer Tageseinrichtungen
desselben Trägers in einem Kreisgebiet oder mehrere Träger, die demselben
Spitzenverband angehören, zusammengerechnet werden können.
Durch dieses Maßnahmenbündel können bis zu 1.000 weitere Plätze (Faktor: 2,0) in den
Kindertageseinrichtungen für die Unterdreijährigen geschaffen werden.
c) Anwendung der Budgetvereinbarung auf große altersgemischte Gruppen, die im Zuge der
Einführung der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich nicht mehr benötigt werden.
Derzeit 1.255 große altersgemischte Gruppen mit 12.548 Schulkindern. Bei dem aktuellen
Faktor von 2,5 können bis zu 5.000 Zweijährige in Kindertageseinrichtungen in den nächsten
2 ½ Jahren einen Platz erhalten, bei Veränderung des Faktors (vgl. b)) entsprechend mehr
Kinder.
3. Sonderprogramm insbesondere für zweijährige Kinder
Ab Kindergartenjahr 2006/2007. Zielgruppe: Aufnahme vor allem zweijähriger Kinder in
Tageseinrichtungen. Das Jugendamt erhält für jedes zusätzlich aufgenommene Kind einen
pauschalen Landeszuschuss pro Kindergartenjahr. Grundlage: Eine Fachkraft je 6 bis 8
Zweijährige, die zusätzlich aufgenommen werden; 35 Stunden wöchentliche Betreuungszeit.
Berücksichtigung der Finanzierungsanteile des GTK und der TAG-Finanzierungsstruktur.
Elternbeitragsregelung analog OGS.
Bis 2010 sollen mit diesem Programm sukzessive 20.000 Plätze in Tageseinrichtungen
geschaffen werden.
4. Zusatzprogramm für neue Betreuungsformen
Ebenfalls ab dem Kindergartenjahr 2006/2007 wird das Land ergänzend zu den
vorhandenen 17.000 Plätzen in Spielgruppen die Möglichkeit eröffnen, an den
Tageseinrichtungen oder im Verbund mit ich ihnen sogenannte Eltern-Kind-Gruppen zu
schaffen. Diese Gruppen sollen vor allem die Kinder aufnehmen, deren Eltern eine
Betreuung nur für eine begrenzte Zeit benötigen. Vorrangig sollen sie sich an Kinder mit
Migrationshintergrund oder an sozial benachteiligte Kinder wenden.
Das Land strebt an, insgesamt 400 Gruppen zu schaffen in denen ca. 4.000 Kinder betreut
werden können. Die Gruppen sollen mit einem jährlichen, pauschalen Förderbetrag gefördert
werden.
5. Tagespflege
a) Abgrenzung der Tagespflege zur Tageseinrichtung: § 16 Abs. 3 Erstes
Ausführungsgesetz KJHG; Erlass vom 19. Januar 2005.
b)Betreuung auch in anderen (also weder in Räumlichkeiten der Kindertagespflegeperson
noch der Erziehungsberechtigten) geeigneten Räumlichkeiten. Das Land wird hierzu eine
landesrechtliche Regelung in Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden treffen.
c) Landesrecht kann Höhe der lfd. Geldleistungen bestimmen, die das Jugendamt der
Tagespflegeperson zu leisten hat. Hierzu ist eine landesrechtliche Regelung nicht
erforderlich; die Kommunalen Spitzenverbände werden hierzu Empfehlungen erarbeiten.