Daten
Kommune
Wesseling
Größe
86 kB
Datum
22.04.2008
Erstellt
23.06.10, 13:39
Aktualisiert
23.06.10, 13:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
78/2008
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Personalservice
Vorlage für
Personalausschuss
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Leistungsprämien für Beamte
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
23.03.2008
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 78/2008
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Ruttkowski
23.03.2008
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Personalausschuss
Rat
Betreff:
Leistungsprämien für Beamte
Beschlussentwurf:
Der Personalausschuss empfiehlt dem Rat folgendes:
Im Jahr 2008 wird ein Betrag von 23.000 € zur Gewährung einer Leistungsprämie an Beamte in den
Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung A zur Verfügung gestellt.
Sachdarstellung:
1. Problem
Mit der zwingenden Einführung des Leistungsentgelts nach § 18 TVöD als variabler und leistungsorientierter
Bezahlung zusätzlich zum Tabellenentgelt, wurde erstmals der Leistungsgedanke bei der Vergütung
festgeschrieben. Die leistungsorientierte Bezahlung soll dazu beitragen, die öffentlichen Dienstleistungen zu
verbessern. Zugleich sollen Motivation, Eigenverantwortung und – als besonders wichtiger Aspekt –
Führungskompetenz gestärkt werden.
Bereits im Jahr 2007 war nach § 18 Abs. 2 TVöD verpflichtend ein Leistungsentgelt an die tariflich
Beschäftigten auszuschütten. Das Budget war nach § 18 Abs.3 TVöD mit 1 % der ständigen Monatsentgelte
des Vorjahres aller unter den Geltungsbereich des TVöD fallenden Beschäftigten zu bemessen und betrug
63.585 €.
Das Leistungsentgelt wurde aufgrund einer einvernehmlichen Dienstvereinbarung mit dem Personalrat als
Leistungsprämie mit der Vergütung für den Monat November 2007, in bewusster Anlehnung an die
Gaußsche Normalverteilung, an 30 % der mit den Bewertungsstufen „sehr gut“ und „gut“ beurteilten
Beschäftigten ausgezahlt.
Ausgenommen von dieser Regelung waren bisher die Beamten, was z.B. in Abteilungen mit Beamten und
tariflich Beschäftigten zu Ungleichbehandlungen geführt hat.
Es ist daher beabsichtigt im Jahr 2008 durch die Vergabe einer Leistungsprämie auch die Beamten der
Stadtverwaltung Wesseling in Anlehnung an die Dienstvereinbarung in die Vergabe des Leistungsentgelts
einzubeziehen.
Auf der Grundlage der §§ 27 Abs. 3 und 42a Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes kann an bis zu 30 %
der Beamten eine Leistungsprämie vergeben werden.
Die Leistungsprämie ist nach § 3 Abs 2 LPZVO in Abhängigkeit von der wöchentlichen Arbeitszeit auf die
Höhe des Anfangsgrundgehalts der jeweiligen Besoldungsgruppe im Zeitpunkt der Zuerkennung begrenzt.
Im Eingangsamt des mittleren Dienstes würde dies eine Maximalprämie von 1668 € bedeuten.
Die Ausschüttung des jeweiligen Maximalbetrages an Beamte würde allerdings zu einer Besserstellung der
Beamten gegenüber den tariflich Beschäftigten bedeuten, so dass die Leistungsprämie für Beamte an die
Höhe der Prämie für Beschäftigte anzugleichen ist.
Für Beschäftigte ist auf der Grundlage der Monatsentgelte des Jahres 2007 im laufenden Jahr ein Budget
von 65.518 € bereitzustellen. Leistungsentgelt ist voraussichtlich 66 Beschäftigten zu gewähren, sodass das
durchschnittliche Leistungsentgelt 993 € beträgt.
Zu berücksichtigen ist, dass es sich bei dem durchschnittlichen Leistungsentgelt um einen steuer- und
sozialversicherungspflichtigen Bruttobetrag handelt. Da Beamtenbezüge hingegen nur zu versteuern sind,
soll das Leistungsentgelt für Beamte 75 % des Bruttobetrages für tariflich Beschäftigte ausmachen.
Nach dem oben genannten ergibt sich für das Budget für Beamte folgende Berechnung:
an der Leistungsentgeltvergabe teilnehmende Beamte:
in Anlehnung an die DV an 30 % auszuschütten:
75 % des durchschnittlichen Leistungsentgelts für
Beschäftigte (993 € * 75 % = 744,75 €) = rund
durchschnittliches Entgelt * Anzahl Personen
(745 € * 30 Personen = 22.350 €)
rund
100 Personen
30 Personen
745 €
23.000 €
2. Lösung
Im Jahr 2008 wird ein Betrag von 23.000 € zur Gewährung einer Leistungsprämie an Beamte in den
Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung A zur Verfügung gestellt.
3. Alternativen
Kein Vorschlag.
4. Finanzielle Auswirkungen
Sind unter Punkt 2 dargestellt.