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Beschlussvorlage (Leistungsprämien für Beamte)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
86 kB
Datum
22.04.2008
Erstellt
23.06.10, 13:39
Aktualisiert
23.06.10, 13:39
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 78/2008 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Personalservice Vorlage für Personalausschuss Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Leistungsprämien für Beamte Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 23.03.2008 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 78/2008 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Ruttkowski 23.03.2008 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Personalausschuss Rat Betreff: Leistungsprämien für Beamte Beschlussentwurf: Der Personalausschuss empfiehlt dem Rat folgendes: Im Jahr 2008 wird ein Betrag von 23.000 € zur Gewährung einer Leistungsprämie an Beamte in den Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung A zur Verfügung gestellt. Sachdarstellung: 1. Problem Mit der zwingenden Einführung des Leistungsentgelts nach § 18 TVöD als variabler und leistungsorientierter Bezahlung zusätzlich zum Tabellenentgelt, wurde erstmals der Leistungsgedanke bei der Vergütung festgeschrieben. Die leistungsorientierte Bezahlung soll dazu beitragen, die öffentlichen Dienstleistungen zu verbessern. Zugleich sollen Motivation, Eigenverantwortung und – als besonders wichtiger Aspekt – Führungskompetenz gestärkt werden. Bereits im Jahr 2007 war nach § 18 Abs. 2 TVöD verpflichtend ein Leistungsentgelt an die tariflich Beschäftigten auszuschütten. Das Budget war nach § 18 Abs.3 TVöD mit 1 % der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres aller unter den Geltungsbereich des TVöD fallenden Beschäftigten zu bemessen und betrug 63.585 €. Das Leistungsentgelt wurde aufgrund einer einvernehmlichen Dienstvereinbarung mit dem Personalrat als Leistungsprämie mit der Vergütung für den Monat November 2007, in bewusster Anlehnung an die Gaußsche Normalverteilung, an 30 % der mit den Bewertungsstufen „sehr gut“ und „gut“ beurteilten Beschäftigten ausgezahlt. Ausgenommen von dieser Regelung waren bisher die Beamten, was z.B. in Abteilungen mit Beamten und tariflich Beschäftigten zu Ungleichbehandlungen geführt hat. Es ist daher beabsichtigt im Jahr 2008 durch die Vergabe einer Leistungsprämie auch die Beamten der Stadtverwaltung Wesseling in Anlehnung an die Dienstvereinbarung in die Vergabe des Leistungsentgelts einzubeziehen. Auf der Grundlage der §§ 27 Abs. 3 und 42a Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes kann an bis zu 30 % der Beamten eine Leistungsprämie vergeben werden. Die Leistungsprämie ist nach § 3 Abs 2 LPZVO in Abhängigkeit von der wöchentlichen Arbeitszeit auf die Höhe des Anfangsgrundgehalts der jeweiligen Besoldungsgruppe im Zeitpunkt der Zuerkennung begrenzt. Im Eingangsamt des mittleren Dienstes würde dies eine Maximalprämie von 1668 € bedeuten. Die Ausschüttung des jeweiligen Maximalbetrages an Beamte würde allerdings zu einer Besserstellung der Beamten gegenüber den tariflich Beschäftigten bedeuten, so dass die Leistungsprämie für Beamte an die Höhe der Prämie für Beschäftigte anzugleichen ist. Für Beschäftigte ist auf der Grundlage der Monatsentgelte des Jahres 2007 im laufenden Jahr ein Budget von 65.518 € bereitzustellen. Leistungsentgelt ist voraussichtlich 66 Beschäftigten zu gewähren, sodass das durchschnittliche Leistungsentgelt 993 € beträgt. Zu berücksichtigen ist, dass es sich bei dem durchschnittlichen Leistungsentgelt um einen steuer- und sozialversicherungspflichtigen Bruttobetrag handelt. Da Beamtenbezüge hingegen nur zu versteuern sind, soll das Leistungsentgelt für Beamte 75 % des Bruttobetrages für tariflich Beschäftigte ausmachen. Nach dem oben genannten ergibt sich für das Budget für Beamte folgende Berechnung: an der Leistungsentgeltvergabe teilnehmende Beamte: in Anlehnung an die DV an 30 % auszuschütten: 75 % des durchschnittlichen Leistungsentgelts für Beschäftigte (993 € * 75 % = 744,75 €) = rund durchschnittliches Entgelt * Anzahl Personen (745 € * 30 Personen = 22.350 €) rund 100 Personen 30 Personen 745 € 23.000 € 2. Lösung Im Jahr 2008 wird ein Betrag von 23.000 € zur Gewährung einer Leistungsprämie an Beamte in den Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung A zur Verfügung gestellt. 3. Alternativen Kein Vorschlag. 4. Finanzielle Auswirkungen Sind unter Punkt 2 dargestellt.