Daten
Kommune
Bedburg
Größe
28 kB
Datum
15.11.2011
Erstellt
08.11.11, 18:04
Aktualisiert
09.11.11, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP8215/2011
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 51 00 00
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Jugendhilfeausschuss
15.11.2011
Betreff:
Optimierung der Offenen Jugendarbeit
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Bedburg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis und stimmt der vorgeschlagenen weiteren Vorgehensweise zu.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
In der konstituierenden Sitzung des Jugendhilfeausschuss am 04.10.2011 brachte die
Verwaltung eine umfassende Vorlage zur Konzeption zur `Optimierung der Offenen
Jugendarbeit´ ein. Auf Grundlage der Erkenntnisse, die mit Hilfe der Datenerhebung
gewonnen wurden, stellte die Verwaltung nachfolgende Optionen/ Maßnahmen zur
Optimierung der Angebote in der Offenen Jugendarbeit zur Diskussion:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
Erweiterung des Angebotes in Rath
Errichtung eines überdachten Treffpunktes in Kirchherten
Erhaltung oder Schließung des Angebotes in Kirchherten
Herrichtung eines Bolzplatzes in Blerichen
Erweiterung des offenen Samstagsangebotes
Veränderung/- längerung der Öffnungszeiten
Kooperation mit Sportvereinen
Hausaufgabenbetreuung im Capo
Verstärkung der Mobilen Jugendarbeit
Aufgrund des unterschiedlichen Informationstands der Mitglieder des neugegründeten
Jugendhilfeausschusses sowie der umfassenden Thematik regte die Verwaltung eine
Beratung in einer Sonderausschusssitzung des Jugendhilfeausschusses an. In
Vorbereitung auf den Sitzungstermin am 15.11.2011 wurde den Mitgliedern des
Jugendhilfeausschusses zwischenzeitlich Datenmaterial aus dem Planungsprozess zur
Optimierung der Offenen Jugendarbeit zur Verfügung gestellt.
Verwaltungsseitig wurden nach der konstituierenden Jugendhilfeausschusssitzung
Gespräche mit den Trägern und Leitern der Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit
geführt. Die Träger signalisierten hierbei ihre generelle Bereitschaft zur Flexibilität und
bedarfsorientierten Ausgestaltung ihres Angebotes. Auch machten sie ihre Bereitschaft zu
einer intensiven Vernetzung und trägerübergreifenden Kooperation - auch betreffend des
Personals - deutlich.
Dennoch baten die Vertreter der freien Träger um Verständnis, dass ihnen eine Beratung
bzw. Entscheidung über konkrete Handlungsoptionen zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich
sei. Die Träger erbaten sich vielmehr weitere Planungstreffen sowohl auf Ebene der
handelnden Akteure als auch auf Trägerebene, in denen die einzelnen Handlungsoptionen
(beispielsweise Erhaltung oder Schließung des Angebotes in Kirchherten, Erweiterung des
offenen Samstagangebotes, etc. pp.) im Hinblick auf Konsequenzen, Praktikabilität und
Kosten eingehend erörtert werden sollen, um nach Abschluss dieser Planungsphase ein
bedarfsgerechtes Angebot im Stadtgebiet Bedburg vorhalten zu können. Dieser Vorschlag
wird verwaltungsseitig begrüßt; entsprechend ist ein nächstes Treffen mit den Leitungen
der Einrichtungen im Dezember 2011 geplant.
Hinsichtlich der dargestellten Optionen/ Maßnahmen zur Optimierung der Offenen
Jugendarbeit wurden zwischenzeitlich - nach Durchführung der Gespräche mit den
Maßnahmeträgern und Einrichtungsleitungen/ Koordinatoren - die Überlegungen
folgendermaßen konkretisiert:
Beschlussvorlage WP8-215/2011
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zu 1) Erweiterung des Angebotes in Rath:
In Bezug auf den Stadtteil Rath wird der Bedarf an einer Erweiterung des Angebotes
sowohl verwaltungsseitig als auch von Seiten der freien Träger gesehen. Da die
katholische Pfarrgemeinde als Träger der Kleinen Offenen Tür in Rath personell
bedingt keine Möglichkeit hat, einen zusätzlichen Öffnungstag anzubieten, bestehen
dahingehende Überlegungen, Personal des Caritasverbandes im Stadtteil Rath
ergänzend einzusetzen. Diese Möglichkeit ist nun auf Ebene der handelnden
Akteure, mit den Leitungs- und Koordinationskräften der freien Träger,
auszuarbeiten.
zu 2) Errichtung eines überdachten Treffpunktes in Kirchherten:
Hinsichtlich des Stadtteils Kirchherten wird die Errichtung eines Treffpunktes als
Anlaufstelle für Jugendliche im Rahmen der mobilen Jugendarbeit forciert, da die
Zielgruppe der Jugendlichen über das Angebot der Kleinen Offenen Tür in
Kirchherten nicht erreicht werden kann. Im Hinblick auf die Errichtung des
Treffpunktes ist beabsichtigt, die Jugendlichen bei der Auswahl des Standortes mit
einzubeziehen.
zu 3) Erhaltung oder Schließung des Angebotes in Kirchherten:
Aufgrund der regelmäßigen Inanspruchnahme der Einrichtung durch ortsansässige
Kinder wird grundsätzlich die Fortführung der Kleinen Offenen Tür im Stadtteil
Kirchherten befürwortet. Allerdings werden auf Ebene der handelnden Akteure die
Rahmenbedingungen (beispielsweise Öffnungszeiten) diskutiert und gegebenenfalls
dem Bedarf entsprechend angepasst.
zu 4) Herrichtung eines Bolzplatzes in Blerichen:
In Bezug auf den Stadtteil Blerichen ist angedacht einen Bolzplatz/ eine Freizeitwiese
angrenzend an den vorhandenen Spielplatz zu errichten. Das Gelände ist Eigentum
der RWE; eine Kontaktaufnahme mit allen Beteiligten zur Umsetzung des Vorhabens
wird kurzfristig erfolgen.
zu 5 Erweiterung des offenen Samstagsangebotes und Veränderung/ -längerung der
u. 6) Öffnungszeiten:
Hinsichtlich der Veränderung/ Verlängerung der Öffnungszeiten bzw. der Erweiterung
der Wochenendöffnungszeiten besteht grundsätzlich seitens der Einrichtungen die
Bereitschaft zur Flexibilisierung/ Erweiterung. Die nähere Ausgestaltung wird auf
operativer Ebene erfolgen.
zu 7) Kooperation mit Sportvereinen:
Auch im Hinblick auf eine Kooperation mit den ortsansässigen Vereinen besteht
grundsätzlich eine Bereitschaft. Die Fragen zur Kooperation bestehenden Fragen,
Ausgestaltung etc. pp. werden ebenfalls auf operativer Ebene erörtert.
zu 9) Verstärkung der Mobilen Jugendarbeit:
Eindeutiges Ergebnis der durchgeführten Bestandsermittlung und -feststellung ist das
Erfordernis einer Verstärkung im Bereich der mobilen, aufsuchenden Jugendarbeit
und Streetwork; dieses Erfordernis wird auch seitens der im Stadtgebiet tätigen freien
Träger der öffentlichen Jugendhilfe uneingeschränkt gesehen. In diesem
Zusammenhang verweist die Verwaltung auf die Sitzung des Familien-, Bildungsund
Sozialausschusses
vom
09.11.2010,
in
welchem
unter
dem
Tagesordnungspunkt `Offene Jugendarbeit im Stadtgebiet´ neben einem Vertreter
des Caritasverbands für den Rhein-Erft-Kreis e. V. auch ein Vertreter der Rheinflanke
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gGmbH denkbare Handlungsansätze für innovative Angebote mobiler Jugendarbeit
aufgezeigt hat. Die Konzeption der Rheinflanke, enge Kombination von aufsuchender
Jugendarbeit mit sport-, sozial- und kulturpädagogischen Ansätzen mit den Zielen
Integration, Bildung, Partizipation und globales Lernen überzeugte und wurde seitens
der Ausschussmitglieder sehr positiv bewertet; auch aus jugendhilfeplanerischer
Sicht wurde die Installation der Rheinflanke als weiterer Maßnahmeträger im Bereich
der offenen Jugendarbeit der Stadt Bedburg sehr begrüßt. Einzig aus fiskalischen
Gründen konnte seinerzeit dieser Ansatz nicht weiterverfolgt werden.
Nunmehr ist zwischenzeitlich dahingehend eine Änderung eingetreten, als dass im
Vermittlungsverfahren zur Neufestlegung des Regelsatzes für Kinder im Hartz IVBezug vereinbart wurde, den Ländern und Kommunen - befristet für die Jahre 2011
bis 2013 - zusätzlich 400 Mio. Euro für die `Mittagsverpflegung von Hortkindern´ und
für die Aufgabe `Schulsozialarbeit´ zur Verfügung zu stellen. Finanziert werden die
Mehraufwendungen durch eine Erhöhung des Bundesanteils an den Kosten der
Unterkunft (KdU) nach dem SGB II in Höhe von 2,8 %. Die für die Schulsozialarbeit
bereit gestellten Mittel sollen nach dem Erlass aktiv genutzt werden, um die
Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen zu verbessern und zu fördern. Die
Finanzierung bereits bestehender Angebote der Schulsozialarbeit ist dabei
ausdrücklich ausgeschlossen. Vielmehr sollen ausschließlich zusätzliche Angebote
geschaffen werden, die u. a. nachfolgende Voraussetzungen beinhalten müssen:
- Teil einer präventiven Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Sozialpolitik
- verfolgtes Ziel ist eine arbeitsmarkt- und gesellschaftliche Integration durch Bildung
- Umsetzung soll im Umfeld von Schulen und den freien Trägern der
Jugendsozialarbeit erfolgen
- Zielgruppenorientierung der Schulsozialarbeit auf den Personenkreis der bildungsund teilhabeberechtigten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen
- Aufgabenfelder; Vermittlung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket
- enge Verzahnung der verschiedenen Angebote der Jugend- und Schulsozialarbeit
unter Beachtung bestehender Qualitätsstandards
Nach einer Vereinbarung zwischen dem Rhein-Erft-Kreis und seinen Städten soll die
Umsetzung eigenverantwortlich durch die kreisangehörigen Städte in ihrer Funktion
als Schulträger erfolgen. Der Stadt Bedburg stehen in diesem Jahr 112.300 €, in den
Jahren 2012 und 2013 jeweils mindestens 102.100 € zur Verfügung; die
Vereinbarung ist dieser Vorlage in Anlage beigefügt. Wie bereits in der
konstituierenden Sitzung verwaltungsseitig aufgezeigt, hat die Fachverwaltung
Gespräche mit der Rheinflanke aufgenommen und angefragt, inwieweit auf Basis der
Erlasslage ein Konzept für die Stadt Bedburg erstellt werden könne. Dieses liegt
zwischenzeitlich vor; ein Handlungsansatz der Rheinflanke gGmbH ist dabei die
aufsuchende Arbeit in den Sozialräumen der Jugendlichen und die Kontaktaufnahme
bzw. der Beziehungsaufbau über sportliche Angebote. Das Konzept ist dieser
Vorlage als Anlage beigefügt. Zusätzlich wird die Rheinflanke gGmbH in der
Jugendhilfeausschusssitzung am 15.11.2011 ihr Konzept mündlich vorstellen und für
Rückfragen zur Verfügung stehen.
Wenngleich verwaltungsseitig mit den freien Trägern dahingehend Einvernehmen besteht,
dass hinsichtlich der oben dargestellten Maßnahmen/ Optionen eine Konkretisierung und
Abstimmung auf Ebene der handelnden Akteure sowie auf Trägerebene erforderlich ist,
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Sitzungsvorlage
bietet die finanzielle Förderung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes eine
Möglichkeit, bereits zum jetzigen Zeitpunkt auf Erkenntnisse, die während des
Planungsprozesses gewonnen werden konnten, zu reagieren. Der Träger Rheinflanke
gGmbH kann einen ersten Einstieg in die Umsetzung von Maßnahmen darstellen. Eine
enge Vernetzung aller Maßnahmeträger im Bereich der Offenen Jugendarbeit wird dabei
verwaltungsseitig als erforderlich angesehen, um Synergieeffekte zu erzielen,
gemeinsame Standards zu entwickeln, etc. pp. Langfristig wird in diesem Zusammenhang
der Wirksamkeitsdialog als ein geeignetes Instrument zur Beteiligung und fachlichen
Weiterentwicklung angesehen.
Nachrichtlich weist die Verwaltung darauf hin, dass sie Jugendliche zu einem offenen
Austausch am 08.11.2011 eingeladen hat. Über die Akteure in den Bereichen Mobilen
Jugendarbeit und Streetwork wurden Jugendliche an öffentlichen Plätzen gezielt
angesprochen und auf das Austauschgespräch mündlich und mit zusätzlicher schriftlicher
Information hingewiesen; ergänzende Informationen hierzu werden in der
Jugendhilfeausschusssitzung mündlich erteilt.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, 07.11.2011
----------------------------------Kemmerling
----------------------------------Kramer
Sachbearbeiterin
Fachbereichsleiter
gesehen:
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
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