Daten
Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Datum
04.10.2011
Erstellt
28.09.11, 18:01
Aktualisiert
26.10.11, 18:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP8185/2011
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Jugendhilfeausschuss
04.10.2011
Betreff:
Aufgaben und Rechte des Jugendhilfeausschusses
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Verwaltungsvorlage zur Kenntnis.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Inhalt der Mitteilung:
Im Juli 2011 teilte das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des
Landes Nordrhein-Westfalen mit, dass die (formell erforderliche) Verkündung zur örtlichen
Trägerin der öffentlichen Jugendhilfe im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes
Nordrhein-Westfalen unter Datum vom 29.07.2011 durch das Ministerium für Inneres und
Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen veranlasst worden sei. Im Ergebnis liegen
somit (seit diesem Zeitpunkt) sämtliche Voraussetzungen zur Konstituierung des
Jugendhilfeausschusses vor.
In Nordrhein-Westfalen ist, wie auch in anderen Bundesländern, in § 3 II
Ausführungsgesetz zum KJHG (AG-KJHG) ausdrücklich festgelegt, dass die kreisfreien
Städte, die Landkreise und die kreisangehörigen Gemeinden, die Jugendämter haben,
eine Jugendamtssatzung zu erlassen haben. In dieser sind detaillierte Regelungen über
die Zusammensetzung, die Aufgaben und das Verfahren des Jugendhilfeausschusses,
welche die landesrechtlichen Regelungen konkretisieren, zu treffen. Die unter Datum vom
16.11.2011 im Rat der Stadt Bedburg beschlossene Satzung über das Jugendamt der
Stadt Bedburg ist dieser Vorlage in Anlage beigefügt.
Im Gegensatz zu anderen Ausschüssen kommt dem Jugendhilfeausschuss eine
besondere Stellung zu; so ist er zum einen Teil der zweigliedrigen Behörde Jugendamt,
zum anderen zugleich ein Ausschuss. Aufgrund der besonderen Stellung und der daraus
resultierenden Aufgaben hält die Verwaltung es für angebracht, die Mitglieder des
Jugendhilfeausschusses hierüber ausführlich zu informieren. Die Verwaltung schlägt
insofern vor, in der nächsten turnusmäßigen Sitzung des Jugendhilfeausschusses einen
Vertreter des Landesjugendamtes berichten zu lassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, 22.09.2011
----------------------------------Kramer
Fachbereichsleiter
gesehen:
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
Mitteilungsvorlage WP8-185/2011
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