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Beschlussvorlage GB (Landschaftsplan 44b Zülpicher Börde Aufhebung des Beschlusses über die Durchführung eines vereinfachten Änderungsverfahrens des Landschaftsplanes gem. § 29 Abs. 2 Landschaftsgesetz NW)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
54 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Landschaftsplan 44b Zülpicher Börde
Aufhebung des Beschlusses über die Durchführung eines vereinfachten Änderungsverfahrens des Landschaftsplanes gem. § 29 Abs. 2 Landschaftsgesetz NW) Beschlussvorlage GB (Landschaftsplan 44b Zülpicher Börde
Aufhebung des Beschlusses über die Durchführung eines vereinfachten Änderungsverfahrens des Landschaftsplanes gem. § 29 Abs. 2 Landschaftsgesetz NW)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 94/2005 12.05.2005 Az.: 60.13 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 01.06.2005 Kreisausschuss 15.06.2005 Kreistag 22.06.2005 Landschaftsplan 44b Zülpicher Börde Aufhebung des Beschlusses über die Durchführung eines vereinfachten Änderungsverfahrens des Landschaftsplanes gem. § 29 Abs. 2 Landschaftsgesetz NW Sachbearbeiter/in: Frau Schmitz Tel.: 15 182 Abt.: 60.13 X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung ------ Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt die Aufhebung des Beschlusses zur Durchführung eines vereinfachten Änderungsverfahrens zum Landschaftsplan 44b “Zülpicher Börde“ gemäß § 29 Abs. 2 LG NW. Begründung: Seite - 2 Der Landschaftsplan 44b “Zülpicher Börde“ wurde am 14.02.1992 in Teilbereichen rechtskräftig. In der Kreistagssitzung vom 14.12.2004 wurde der Beschluss zur Aufstellung des Landschaftsplanes 44a “Zülpich“ für das gesamte Stadtgebiet gefasst. Mit Rechtskraft dieses Landschaftsplanes tritt der LP “Zülpicher Börde“ für das Gebiet der Stadt Zülpich außer Kraft. Um vorab die Rechtskraft des in der Aufstellung befindlichen Flächennutzungsplanes der Stadt Zülpich zu ermöglichen, sollte ein vereinfachtes Änderungsverfahren zum LP “Zülpicher Börde“ durchgeführt werden (zur Begründung s. Vorlage V 324/2004). Diese Änderung des Landschaftsplanes ist nach der Neufassung des § 29 Abs. 4 LG NW nicht mehr erforderlich, da hiernach bei der Aufstellung eines Flächennutzungsplanes widersprechende Darstellungen und Festsetzungen des Landschaftsplanes mit dem In-Kraft-Treten des entsprechenden Bebauungsplanes oder einer Satzung nach § 34 Abs. 4 S.1 Nr. 2 BauGB außer Kraft treten, soweit der Träger der Landschaftsplanung diesem Flächennutzungsplan nicht widersprochen hat. i. V. gez. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: ___________________ (Unterschrift) Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)