Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
26 kB
Datum
08.11.2007
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 10.10.2007
Fachbereich: III
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-63/2007
Vorlage
für den
Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr
und Wirtschaftsförderung am 23.10.2007
Gemeinderat am 08.11.2007
- öffentlich -
Neuaufstellung des Bebauungsplanes Jakobwüllesheim "Ja-2" zwischen
"Vettweißer Straße" und "Blumenweg" in der Ortschaft Jakobwüllesheim
hier: Wertung der Anregungen und Bedenken aus der Offenlage
Begründung:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 22.06.2006 beschlossen, den
Bebauungsplanentwurf gem. § 3 Abs. 2 BauGB einen Monat öffentlich auszulegen.
Die Offenlage erfolgte in der Zeit vom 04.12.2006 bis zum 04.01.2007. Kein Bürger
und 13 Träger öffentlicher Belange haben sich zu der Planung geäußert, wobei 6
Träger öffentlicher Belange Anregungen und Bedenken vorgetragen haben. Diese
sind der Vorlage als Anlage beigefügt. Aufgrund von Bedenken der Unteren
Landschaftsbehörde waren hier Abstimmungsgespräche und Nachbesserungen im
Umweltbericht und Landschaftspflegerischem Fachbeitrag erforderlich, die am
10.10.2007 zum Abschluss gebracht wurden.
Beschlussvorschlag:
A. sh. Folgeblatt
B.
Der Bebauungsplan Jakobwüllesheim „Ja-2“, bestehend aus Planzeichnung,
Text und gestalterischen Festsetzungen wird gem. § 10 BauGB als Satzung
beschlossen. Dem Bebauungsplan sind eine Begründung, Umweltbericht und
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag beigefügt.
Auswirkungen auf den Haushalt:
keine
A.
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Offenlegung Anregungen oder Hinweise vorgetragen haben:
T01 Erftverband, Abt. Technische Dienste vom 22.11.2006
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Es wird darauf hingewiesen, dass der
Stellungnahme der Verwaltung:
höchst gemessene Grundwasserstand im
Der Hinweis sollte zur Kenntnis genommen Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Bereich des Bebauungsplans bei ca. 145,6 werden. Die Geländehöhe liegt damit etwa
m ü.N.N. liegt.
sechs Meter über dem höchst gemessenen
Grundwasserstand.
T02 Bergamt Düren vom 29.11. 2006
Es wird darauf hingewiesen, dass das
Plangebiet im Bereich
braunkohlenbedingter großflächiger
Grundwasserbeeinflussung liegt.
Es wird angeregt, einen Hinweis in den
Bebauungsplan aufzunehmen und die
Bergwerksgesellschaft RWE Power AG am
weiteren Bauleitplanverfahren zu
beteiligen.
T03 Geologischer Dienst NRW vom 29.11.2006
Seismologie
Es wird darauf hingewiesen, dass sich das
Plangebiet in der Erdbebenzone 3 befindet.
In der DIN 4149 sind die entsprechenden
bautechnischen Maßnahmen aufgeführt.
Versickerung
Es wird darauf hingewiesen, dass im
Plangebiet Lößböden vorherrschen, deren
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Abstand zum Grundwasser beträgt
mindestens sechs Meter. Das
Grundwasser kann das Baugebiet folglich
nicht beeinflussen. Von einem Hinweis im
Bebauungsplan sollte deshalb abgesehen
werden. Die RWE Power AG ist am
Bauleitplanverfahren beteiligt worden.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Der Anregung, den Hinweis in den
Bebauungsplan aufzunehmen wird nicht
gefolgt. Der Anregung die RWE Power AG
zu beteiligen ist gefolgt worden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Bebauungsplan setzt maximal ein
Vollgeschoss fest. Nach der DIN 41 49 ist
ein seismischer Standsicherheitsnachweis
bei Gebäuden mit bis zu zwei Geschossen
nicht erforderlich. Von der Aufnahme eines
Hinweises in den Bebauungsplan kann
abgesehen werden.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Die Hinweise werden zur Kenntnis
genommen. Die Belange sind
berücksichtigt worden.
Im Zuge des Verfahrens wurde ein
Böden
Durchlässigkeitswerte auf längere Sicht für
eine funktionsfähige Versickerung nicht
geeignet sind.
Bodengutachten erstellt, dass die
Möglichkeit der Versickerung nachweist.
Auf der Grundlage dieses Gutachtens setzt
der Bebauungsplan den Umgang mit dem
Niederschlagswasser fest.
Es wird darauf hingewiesen, dass von dem
Planvorhaben Parabraunerden der
höchsten Schutzstufe betroffen sind. Der
Verlust sollte in der Eingriffs- /
Ausgleichsbilanzierung berücksichtigt
werden.
Umweltbericht und
landschaftspflegerischer Fachbeitrag
berücksichtigen die Belange des Bodens.
Der Bebauungsplan trifft Festsetzungen
zum Schutz des Oberbodens
T04 Landwirtschaftskammer NRW vom 04.12.2006
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der
Ausweisung von Ausgleichsflächen die
Fachbehörde frühzeitig beteiligt werden
sollte.
T05 Kampfmittelräumdienst Aachen vom 21.12.2006
Es wird darauf hingewiesen, dass es für
das Plangebiet keine konkreten Hinweise
auf das Vorhandensein von
Bombenblindgängern / Kampfmitteln gibt.
Dies ist jedoch keine Garantie für die
Freiheit von Bombenblindgängern /
Kampfmitteln. Das Sondieren des
Plangebietes ist wegen der im Erdbereich
befindlichen Versorgungsleitungen und
eisenhaltigen Schüttmaterialien nicht
möglich.
Bei Auffinden von Bombenblindgängern /
Kampfmitteln während der Bauarbeiten
Stellungnahme der Verwaltung:
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Der Hinweis sollte zur Kenntnis genommen Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Hinweise sollten zur Kenntnis
genommen werden.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Die Hinweise werden zur Kenntnis
genommen.
sind aus Sicherheitsgründen die Arbeiten
sofort einzustellen und die nächstgelegene
Polizeidienststelle oder der
Kampfmittelräumdienst zu verständigen.
T06 Kreis Düren vom 03.01.2007:
Es wird darauf hingewiesen, dass keine
Beteiligung der Behörden und Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2
BauGB durchgeführt woden ist.
Straßenverkehrsamt /
Amt für
Kreisentwicklung und –
straßen
Stellungnahme der Verwaltung:
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Obwohl es sich nur um einen Hinweis
Das Verfahren wurde ordnungsgemäß
handelt, wird klargestellt, dass die
durchgeführt.
Verfahrensschritte nach § 3 Abs. 2 und § 4
(2) BauGB zusammen durchgeführt
wurden, was gem. § 4a (2) BauGB zulässig
ist.
Es wird angeregt, an der Einmündung der
Erschließungsstraße in die Vettweißer
Straße die erforderlichen Sichtdreiecke
einzutragen und festzusetzen, dass die
Sichtdreiecke von sichtbehindernden
Aufbauten und Bepflanzungen frei zu
halten sind.
Der Anregung sollte gefolgt werden. Der
Plan sollte redaktionell ergänzt werden.
Der Anregung wird gefolgt.
Es wird angeregt, die an der Einmündung
erforderlichen Einbiegeradien darzustellen.
Der Anregung ist innerhalb des
Geltungsbereichs des Bebauungsplans
bereits gefolgt worden. Die Grundlage der
Radiendarstellung bildet der
Erschließungsentwurf des Büros
Lützenberger & Jansen, Simmerath.
Der Anregung wird gefolgt.
Es wird angeregt, im Bereich des
Blumenweges punktuell Aufweitungen der
Das Festsetzen von punktuellen
Aufweitungen im Blumenweg ist aus
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Verkehrsfläche einzuplanen, um hier Beeigentumsrechtlichen Gründen nicht
und Entlademöglichkeiten zu schaffen.
möglich. Das Be- und Entladen kann hier
Aufgrund der geplanten Breite besteht nach nur auf den Privatflächen erfolgen.
der Straßenverkehrsordnung hier ein
Halteverbot.
Amt für Wasser, Abfall
und Umwelt:
Niederschlagswasserbeseitigung:
Es wird darauf hingewiesen, dass eine
Versickerung des Niederschlagswassers
innerhalb des Plangebietes möglich ist. Es
wird angeregt, die zukünftigen
Grundstückseigentümer darüber zu
informieren, dass die
Versickerungsanlagen südlich der
Erschließungsstraße entsprechend dem KfWert 1,5 * 10-6 zu dimensionieren sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass für die
Versickerung jeweils wasserrechtliche
Erlaubnisse gem. Wasserhaushaltsgesetz
bei der Unteren Wasserbehörde zu
beantragen sind. Es wird angeregt, im
Bebauungsplan hierauf hinzuweisen und
die künftigen Grundstückseigentümer
hierüber zu informieren.
Fließgewässer Hühnerbach:
Es wird auf den verrohrten Hühnerbach
hingewiesen, der unter der
Erschließungsstraße liegt. Es wird
angeregt, im Bebauungsplan darauf
hinzuweisen, dass bei den
Baumaßnahmen die Höhenlage der
Verrohrung zu beachten und für eine
Der Hinweis sollte zur Kenntnis, der
Anregung gefolgt werden. Die zukünftigen
Grundstücksinhaber sollten über die
Vorgaben für die Versickerungsanlagen
informiert werden.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen,
der Anregung wird gefolgt.
Da die Erteilung der wasserrechtlichen
Erlaubnis Teil des
Baugenehmigungsverfahrens ist, kann von
einem Hinweis im Bebauungsplan
abgesehen werden. Der Anregung, die
Bauherren frühzeitig auf die Notwendigkeit
einer wasserrechtlichen Erlaubnis
hinzuweisen, sollte gefolgt werden.
Der Anregung, einen Hinweis in den
Bebauungsplan aufzunehmen, wird nicht
gefolgt. Der Anregung, die Bauherren auf
die Notwendigkeit der wasserrechtlichen
Erlaubnis hinzuweisen, wird gefolgt.
Da es sich um eine öffentliche
Erschließung der Gemeinde handelt, kann
von einem Hinweis im Bebauungsplan
abgesehen werden. Der Hinweis, dass das
Fließgewässer nicht beschädigt werden
darf, sollte zur Kenntnis genommen
werden.
Der Anregung, einen Hinweis in den
Bebauungsplan aufzunehmen, wird nicht
gefolgt. Der Hinweis, dass das
Fließgewässer nicht beschädigt werden
darf, wird zur Kenntnis genommen.
ausreichende Überdeckung zu sorgen ist.
Während der Baumaßnahmen dürfen keine
Beschädigungen an dem Fließgewässer
stattfinden.
Amt für
Landschaftspflege und
Naturschutz
Ein Gespräch des Bauverwaltungsamtes
der Gemeinde mit der Unteren
Es wird darauf hingewiesen, dass die
Landschaftsbehörde des Kreises unter
Aussagen im Umweltbericht und
landschaftspflegerischen Fachbeitrag zum Beisein des Planers und des Gutachters
führte zu dem Ergebnis, dass sich die
Artenschutz (Steinkauz und Goldammer)
Bedenken der Unteren
nicht geeignet sind, die Belange
Landschaftsbehörde durch Überarbeitung
ordnungsgemäß in das Planverfahren
des Umweltberichts und des
einzustellen und zu berücksichtigen. Die
landschaftspflegerischen Fachbeitrags
Aussagen sind teilweise widersprüchlich
ausräumen lassen. Die Gemeinde hat der
und fachlich nicht nachvollziehbar.
ULB zugesagt, die
Faunistische Untersuchungen sind nicht
durchgeführt worden. Es mangelt an einer Kompensationsmaßnahmen vor dem
fachlichen Darlegung mit dem Ergebnis der Zeitpunkt des Eingriffs durchzuführen.
konkreten Betroffenheit der vorgenannten
Arten auf der Grundlage einer
Untersuchung und ggf. notwendiger
Vermeidungs-, Minderungs- und
Kompensationsmaßnahmen. Es wird
darauf hingewiesen, dass der
§ 42 BNatSchG unmittelbare Wirkung hat
und keiner Abwägung unterliegt.
Der Bebauungsplan weist bereits darauf
hin, dass zur rechtlichen Absicherung der
Es wird darauf hingewiesen, dass der
Ersatzmaßnahmen zwischen der
landschaftspflegerische Fachbeitrag
Gemeinde und dem Kreis Düren ein
bezüglich der Eingriffs- /
Ausgleichsbilanzierung nachvollziehbar ist. öffentlich-rechtlicher Vertrag
abgeschlossen wird.
Es mangelt jedoch an einer konkreten
Darlegung der notwendigen externen
Kompensation und deren Absicherung,
welche vor Satzungsbeschluss vorliegen
Die Hinweise werden zur Kenntnis
genommen. Der Umweltbericht und der
landschaftspflegerische Fachbeitrag
wurden zwischenzeitlich überarbeitet und
die Bedenken ausgeräumt. Die Untere
Landschaftsbehörde hat daraufhin ihre
Bedenken zurückgenommen.
Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag über den
externen Ausgleich wurde mit der Unteren
Landschaftsbehörde abgeschlossen..
müssen.