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Beschlussvorlage GB (Beschluss über die Gültigkeit der Kreiswahlen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
52 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 39/2004 15.11.2004 Az.: 10.4/063-11/4 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Wahlprüfungsausschuss 24.11.2004 Kreisausschuss 01.12.2004 Kreistag 14.12.2004 Beschluss über die Gültigkeit der Kreiswahlen Sachbearbeiter/in: Herr Siegel Tel.: 366 Abt.: 10.4 X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung --- Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Aufgrund der Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses vom 24.11.2004 und des Kreisausschusses vom 1.12.2004 beschließt der Kreistag gemäß § 40 Abs. 1 Buchstabe d) Kommunalwahlgesetz wie folgt: 1. Es wird festgestellt, dass keiner der in § 40 Abs. 1 Buchst. a) bis c) Kommunalwahlgesetz genannten Fälle vorliegt. 2. Die Kreiswahlen vom 26.09.2004 werden für gültig erklärt. Seite - 2 Begründung: § 40 Kommunalwahlgesetz schreibt vor, dass die neue Vertretung nach Vorprüfung durch einen hierfür gewählten Ausschuss (Wahlprüfungsausschuss) unverzüglich über die Einsprüche sowie über die Gültigkeit der Kreiswahlen von Amts wegen zu beschließen hat. Die Einspruchsfrist lief am 05.11.2004 ab. Es sind keine Einsprüche gegen die Gültigkeit der Kreiswahlen eingegangen. Bei der Vorbereitung, Durchführung und Auszählung der Kommunalwahlen wurden keine Sachverhalte bekannt, die Auswirkungen auf das Ergebnis der Kreiswahlen erkennen lassen. Es besteht keine Veranlassung, das Ergebnis der Kreiswahlen am 26.09.2004 in Frage zu stellen, so dass vorgeschlagen wird, die Kreiswahlen für gültig zu erklären. I. V. gez. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)