Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 39/2004
15.11.2004
Az.: 10.4/063-11/4
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Wahlprüfungsausschuss
24.11.2004
Kreisausschuss
01.12.2004
Kreistag
14.12.2004
Beschluss über die Gültigkeit der Kreiswahlen
Sachbearbeiter/in: Herr Siegel
Tel.: 366
Abt.: 10.4
X Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
---
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Aufgrund der Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses vom 24.11.2004 und des Kreisausschusses vom 1.12.2004 beschließt der Kreistag gemäß § 40 Abs. 1 Buchstabe d) Kommunalwahlgesetz wie folgt:
1.
Es wird festgestellt, dass keiner der in § 40 Abs. 1 Buchst. a) bis c) Kommunalwahlgesetz
genannten Fälle vorliegt.
2.
Die Kreiswahlen vom 26.09.2004 werden für gültig erklärt.
Seite - 2 Begründung:
§ 40 Kommunalwahlgesetz schreibt vor, dass die neue Vertretung nach Vorprüfung durch einen
hierfür gewählten Ausschuss (Wahlprüfungsausschuss) unverzüglich über die Einsprüche sowie
über die Gültigkeit der Kreiswahlen von Amts wegen zu beschließen hat.
Die Einspruchsfrist lief am 05.11.2004 ab. Es sind keine Einsprüche gegen die Gültigkeit der Kreiswahlen eingegangen.
Bei der Vorbereitung, Durchführung und Auszählung der Kommunalwahlen wurden keine Sachverhalte bekannt, die Auswirkungen auf das Ergebnis der Kreiswahlen erkennen lassen.
Es besteht keine Veranlassung, das Ergebnis der Kreiswahlen am 26.09.2004 in Frage zu stellen,
so dass vorgeschlagen wird, die Kreiswahlen für gültig zu erklären.
I. V. gez. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)