Daten
Kommune
Wesseling
Größe
86 kB
Datum
13.03.2008
Erstellt
23.06.10, 13:39
Aktualisiert
23.06.10, 13:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
23/2008
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Soziale Hilfen und Wohnungswesen
- 50 -
Vorlage für
Ausschuss für Familie, Gesundheit und Soziales
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Haushaltsplans 2008
- Arbeitszuschüsse an Alteneinrichtungen und Wohlfahrtsverbände
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 50 -
13.02.2008
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 23/2008
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frau Esser
13.02.2008
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Familie, Gesundheit und Soziales
Betreff:
Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Haushaltsplans 2008
- Arbeitszuschüsse an Alteneinrichtungen und Wohlfahrtsverbände
Beschlussentwurf:
Aus dem Produktsachkonto 050 351 001 5318000 - Zuschüsse - werden – vorbehaltlich entsprechender
Mittelbereitstellung mit dem Haushaltsplan 2008 - Arbeitszuschüsse an Alteneinrichtungen und
Wohlfahrtsverbände für das Jahr 2008 wie folgt gewährt:
Alteneinrichtungen:
- Altenclub Rheinpark
- Arbeiterwohlfahrt
- Deutsches Rotes Kreuz
- Apostelkirche
- Kreuzkirche
- Dankeskirche
- St. Andreas
- St. Germanus
- St. Josef
- St. Marien
- St. Thomas
- Schmerzhafte Mutter
- Seniorengemeinschaft Berzdorf
- Verein „Sport für Senioren“
100,00 EURO
541,00 EURO
912,00 EURO
367,00 EURO
242,00 EURO
164,00 EURO
409,00 EURO
176,00 EURO
123,00 EURO
227,00 EURO
265,00 EURO
176,00 EURO
354,00 EURO
254,00 EURO
4.310,00 EURO
Wohlfahrtsverbände:
- Arbeiterwohlfahrt
- Caritasverband
- Deutsches Rotes Kreuz
130,00 EURO
130,00 EURO
130,00 EURO
Sachdarstellung:
1. Problem
Die Arbeit der Alteneinrichtungen und Wohlfahrtsverbände in Wesseling soll gefördert werden. In dem
Produktsachkonto 050 351 001 5318000 - Zuschüsse – sind - vorbehaltlich entsprechender
Mittelbereitstellung mit dem Haushaltsplan 2008 - 4.700,00 Euro verfügbar.
Es gibt 15 Alteneinrichtungen in Wesseling. Seit 1992 berücksichtigt die Höhe der städtischen Förderung die
unterschiedliche Häufigkeit der Angebote und die von der Stadt erbrachte Leistung aus der mietfreien
Überlassung von Räumlichkeiten. Die Bezuschussung in 2007 basierte auf den Angaben in den
Verwendungsnachweisen für das Jahr 2006. Mittlerweile haben sich Änderungen ergeben, die eine
Neuverteilung der Zuschüsse erforderlich machen.
2. Lösung
Die Wohlfahrtsverbände erhalten wie im Vorjahr Arbeitszuschüsse in Höhe von 130,00 EURO (x 3 = 390,00
EURO).
Die restlichen zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 4.310,00 EURO werden auf die
Alteneinrichtungen nach folgendem Schema verteilt:
a) Jede Einrichtung, die nicht in mietfreien, städtischen Räumen ihr Angebot macht, erhält einen
Grundbetrag in Höhe von 100,00 EURO (x 12 = 1.200,00 EURO).
b) Der Altenclub Rheinpark erhält weiterhin einen Arbeitszuschuss in Höhe von 100,00 EURO.
c) Der Restbetrag in Höhe von 3.010,00 EURO wird entsprechend der Öffnungszeiten auf die Einrichtungen
(ohne Altenclub Rheinpark) verteilt.
Demnach ergibt sich folgende Zuschussgewährung (Berechnung s. Anlage):
Alteneinrichtungen:
- Altenclub Rheinpark
- Arbeiterwohlfahrt
- Deutsches Rotes Kreuz
- Apostelkirche
- Kreuzkirche
- Dankeskirche
- St. Andreas
- St. Germanus
- St. Josef
- St. Marien
- St. Thomas
- Schmerzhafte Mutter
- Seniorengemeinschaft Berzdorf
- Verein „Sport für Senioren“
3. Alternativen
werden keine vorgeschlagen
4. Finanzielle Auswirkungen
wie unter 2. beschrieben
100,00 EURO
541,00 EURO
912,00 EURO
367,00 EURO
242,00 EURO
164,00 EURO
409,00 EURO
176,00 EURO
123,00 EURO
227,00 EURO
265,00 EURO
176,00 EURO
354,00 EURO
254,00 EURO
4.310,00 EURO