Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage (Anlage zur Vorlage V-141/2009)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
14 kB
Datum
10.12.2009
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Vorlage (Anlage zur Vorlage V-141/2009)

öffnen download melden Dateigröße: 14 kB

Inhalt der Datei

21. Satzung vom _____ zur Änderung der Satzung der Gemeinde Vettweiß über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 09.06.1980 Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW.S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.06.2008 (GV. NRW. S. 514), der §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (StrReinG NRW) vom 18.12.1975 (GV.NRW.S. 706) und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land NordrheinWestfalen (KAG NRW) vom 21.10.1969 (GV.NRW.S. 712), in der jeweils zur Zeit gültigen Fassung, hat der Rat der Gemeinde Vettweiß in seiner Sitzung vom ______ folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 § 7, Gebührensatz, erhält folgende Fassung: (1) Bei einer einmaligen wöchentlichen Reinigung der Fahrbahn durch die Gemeinde beträgt die Benutzungsgebühr jährlich je Meter Grundstücksseite (§ 6 Abs. 1 und 3), wenn das Grundstück erschlossen ist durch eine Straße, die überwiegend a) b) dem innerörtlichen Verkehr dient (Anlage A) dem überörtlichen Verkehr dient (Anlage B) 0,67 Euro 0,63 Euro Wird mehrmals wöchentlich gereinigt, vervielfacht sich die Benutzungsgebühr. (2) Bei Durchführung der Winterwartung durch die Gemeinde beträgt die Benutzungsgebühr jährlich je Meter Grundstücksseite (§ 6 Abs. 1 und 3), wenn das Grundstück erschlossen ist durch eine Straße, die überwiegend a) b) dem innerörtlichen Verkehr dient (Anlage A) dem überörtlichen Verkehr dient (Anlage B) 0,47 Euro 0,47 Euro (3) Die Zugehörigkeit einer Straße zu den in Abs. 1 Buchst. a) und b) und Abs. 2 Buchst. a) und b) genannten Straßen ergibt sich aus dem Straßenverzeichnis (Anlagen A und B dieser Satzung) Artikel 2 Inkrafttreten Diese 21. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Vettweiß über die Straßenreinigung und die Festsetzung von Straßenreinigungsgebühren tritt am 01.01.2010 in Kraft.