Daten
Kommune
Bedburg
Größe
22 kB
Datum
14.12.2010
Erstellt
09.12.10, 17:55
Aktualisiert
09.12.10, 17:55
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP8136/2010 1.
Ergänzung
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
14.09.2010
Stadtentwicklungsausschuss
23.11.2010
Rat der Stadt Bedburg
14.12.2010
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 33 / Bedburg, 6. Änderung – Gebiet zwischen Erftstraße, Im Erftbusch, Lipper
Graben und Freibad
hier:
a) Abwägung über die im Wege der einzelnen Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4
Abs. 1 sowie § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
c) Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
Zu a)
Der Rat der Stadt Bedburg führt über die eingegangenen Stellungsnahmen im Rahmen der
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der von der Planung
berührten Träger öffentlicher Belange und Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB zur 5. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 33/Bedburg sowie der Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zur
6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 33 / Bedburg eine Abwägung durch, soweit sie das
Plangebiet der 6. Änderung betreffen, und fasst hierüber einzelne Beschlüsse gemäß der
Abwägungslisten -Anlage A) und Anlage B).
Zu b)
Der Rat der Stadt Bedburg fasst für den Bebauungsplan Nr. 33 / Bedburg, 6. Änderung nebst
Begründung sowie dazugehörigen Anlagen den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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der Fassung der Bekanntmachung vom 23 September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert
durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) und beauftragt den
Bürgermeister, den Plan zur Erlangung der Rechtskraft im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises zu
veröffentlichen.
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Begründung:
Am 15.09.2009 hat der Rat der Stadt Bedburg den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr.
33 / Bedburg, 5. Änderung gefasst. Mit dieser Änderung soll für den Bereich zwischen
Wiesenstraße, Neusser Straße und der Erft verbindliches Baurecht geschaffen werden. Hier wurde
der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 33 / Bedburg sowie das zugrunde liegende Plankonzept
durch verschiedene nach § 33 Abs. 2 BauGB vorab genehmigte Bauvorhaben der 1. und 3.
Änderung des Bebauungsplans Nr. 33 / Bedburg überlagert.
Die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 33 / Bedburg soll u. a. das Planungsrecht für eine
Erweiterung der Erftflora-Seniorenanlage schaffen. Gleichzeitig liegt der Stadt Bedburg eine
Anfrage zur Bebauung einer Baulücke an der Erftstraße vor. Der dort noch rechtskräftige
Bebauungsplan Nr. 33 / Bedburg setzt in diesem Bereich auf Privatgrundstück eine Verkehrsfläche
als Fuß- und Radweg fest, der seinerzeit die Matthias-Lammet-Straße mit der Erftstraße verbinden
sollte.
Durch die geänderte Überplanung des Gesamtbereichs sowie die Absicht, den zwischen Erftflora
und Erftstraße gelegenen Baumbewuchs dauerhaft zu erhalten, ist der Fuß- und Radweg
entbehrlich und einer Überbauung dieser Fläche stehen keine sachlichen Gründe entgegen.
Eine Befreiung von der Festsetzung des Fuß- und Radwegs nach § 31 Abs. 2 BauGB ist nach
Prüfung wegen der Berührung der Grundzüge der Ursprungsplanung nicht möglich. Daher ist für
die Erteilung der Baugenehmigung eine Änderung des Planungsrechtes notwendig.
Da das Bebauungsplanverfahren nicht vor der Erstellung der Gesamtkonzeption „Erweiterung
Erftflora“ zum Abschluss gebracht werden kann, wird für diesen Bereich vorgezogen
Planungsrecht geschaffen. Die 5. Änderung des Bebauungsplans übernimmt dann vollinhaltlich bei
Abschluss des Verfahrens die Inhalte der hier in Rede stehenden 6. Änderung.
Die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zum
Bebauungsplan Nr. 33 / 5. Änderung wurden für das Teilplangebiet der 6. Änderung
herangezogen, da die allgemeinen Ziele und Zwecke der Pläne hinsichtlich des
Planänderungsbereichs identisch sind. Somit wurde auf eine frühzeitige Beteiligung im Verfahren
der 6. Änderung gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 sowie § 13 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 1.
BauGB verzichtet.
In seiner Sitzung am 14.09.2010 hat der Stadtentwicklungsausschuss den Beschluss zur
Offenlage der Planung gefasst. Daraufhin wird die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB mit
Bekanntmachung vom 05.10.2010 in der Zeit vom 13.10.2010 bis einschließlich 15.11.2010 sowie
nach § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 14.10.2010 bis einschließlich 15.11.2010 durchgeführt.
Die dabei eingegangenen Stellungnahmen sind in der Anlage (Abwägungsliste A und B) aufgeführt
und mit einem Abwägungs- und Beschlussvorschlag versehen. Stellungnahmen, die nach
Drucklegung der Vorlage eingehen, werden als Tischvorlage zur Sitzung nachgereicht und
entsprechend in der Abwägungsliste berücksichtigt.
Die Verwaltung empfiehlt nunmehr, zum Abschluss des Verfahrens wie im Beschlussvorschlag
aufgeführt zu beschließen.
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 23. November 2010 einstimmig dem
Rat die o. a. Beschlussfassung empfohlen.
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Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 29. November 2010
----------------------------------(Harald Schreier)
Sachbearbeiter
----------------------------------(Rainer Köster)
stellv. Fachbereichsleiter
Beschlussvorlage WP8-136/2010 1. Ergänzung
----------------------------------(Gunnar Koerdt)
Bürgermeister
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