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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 33 / Bedburg, 6. Änderung – Gebiet zwischen Erftstraße, Im Erftbusch, Lipper Graben und Freibad hier: a) Abwägung über die im Wege der einzelnen Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 sowie § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen c) Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
22 kB
Datum
14.12.2010
Erstellt
09.12.10, 17:55
Aktualisiert
09.12.10, 17:55
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 33 / Bedburg, 6. Änderung – Gebiet zwischen Erftstraße, Im Erftbusch, Lipper Graben und Freibad
hier:
a) Abwägung über die im Wege der einzelnen Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 sowie § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
c) Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 33 / Bedburg, 6. Änderung – Gebiet zwischen Erftstraße, Im Erftbusch, Lipper Graben und Freibad
hier:
a) Abwägung über die im Wege der einzelnen Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 sowie § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
c) Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 33 / Bedburg, 6. Änderung – Gebiet zwischen Erftstraße, Im Erftbusch, Lipper Graben und Freibad
hier:
a) Abwägung über die im Wege der einzelnen Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 sowie § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
c) Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 33 / Bedburg, 6. Änderung – Gebiet zwischen Erftstraße, Im Erftbusch, Lipper Graben und Freibad
hier:
a) Abwägung über die im Wege der einzelnen Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 sowie § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
c) Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP8136/2010 1. Ergänzung Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Stadtentwicklungsausschuss 14.09.2010 Stadtentwicklungsausschuss 23.11.2010 Rat der Stadt Bedburg 14.12.2010 Betreff: Bebauungsplan Nr. 33 / Bedburg, 6. Änderung – Gebiet zwischen Erftstraße, Im Erftbusch, Lipper Graben und Freibad hier: a) Abwägung über die im Wege der einzelnen Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 sowie § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen c) Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB Beschlussvorschlag: Zu a) Der Rat der Stadt Bedburg führt über die eingegangenen Stellungsnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der von der Planung berührten Träger öffentlicher Belange und Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB zur 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 33/Bedburg sowie der Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zur 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 33 / Bedburg eine Abwägung durch, soweit sie das Plangebiet der 6. Änderung betreffen, und fasst hierüber einzelne Beschlüsse gemäß der Abwägungslisten -Anlage A) und Anlage B). Zu b) Der Rat der Stadt Bedburg fasst für den Bebauungsplan Nr. 33 / Bedburg, 6. Änderung nebst Begründung sowie dazugehörigen Anlagen den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 der Fassung der Bekanntmachung vom 23 September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) und beauftragt den Bürgermeister, den Plan zur Erlangung der Rechtskraft im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises zu veröffentlichen. Beschlussvorlage WP8-136/2010 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Begründung: Am 15.09.2009 hat der Rat der Stadt Bedburg den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 33 / Bedburg, 5. Änderung gefasst. Mit dieser Änderung soll für den Bereich zwischen Wiesenstraße, Neusser Straße und der Erft verbindliches Baurecht geschaffen werden. Hier wurde der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 33 / Bedburg sowie das zugrunde liegende Plankonzept durch verschiedene nach § 33 Abs. 2 BauGB vorab genehmigte Bauvorhaben der 1. und 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 33 / Bedburg überlagert. Die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 33 / Bedburg soll u. a. das Planungsrecht für eine Erweiterung der Erftflora-Seniorenanlage schaffen. Gleichzeitig liegt der Stadt Bedburg eine Anfrage zur Bebauung einer Baulücke an der Erftstraße vor. Der dort noch rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 33 / Bedburg setzt in diesem Bereich auf Privatgrundstück eine Verkehrsfläche als Fuß- und Radweg fest, der seinerzeit die Matthias-Lammet-Straße mit der Erftstraße verbinden sollte. Durch die geänderte Überplanung des Gesamtbereichs sowie die Absicht, den zwischen Erftflora und Erftstraße gelegenen Baumbewuchs dauerhaft zu erhalten, ist der Fuß- und Radweg entbehrlich und einer Überbauung dieser Fläche stehen keine sachlichen Gründe entgegen. Eine Befreiung von der Festsetzung des Fuß- und Radwegs nach § 31 Abs. 2 BauGB ist nach Prüfung wegen der Berührung der Grundzüge der Ursprungsplanung nicht möglich. Daher ist für die Erteilung der Baugenehmigung eine Änderung des Planungsrechtes notwendig. Da das Bebauungsplanverfahren nicht vor der Erstellung der Gesamtkonzeption „Erweiterung Erftflora“ zum Abschluss gebracht werden kann, wird für diesen Bereich vorgezogen Planungsrecht geschaffen. Die 5. Änderung des Bebauungsplans übernimmt dann vollinhaltlich bei Abschluss des Verfahrens die Inhalte der hier in Rede stehenden 6. Änderung. Die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 33 / 5. Änderung wurden für das Teilplangebiet der 6. Änderung herangezogen, da die allgemeinen Ziele und Zwecke der Pläne hinsichtlich des Planänderungsbereichs identisch sind. Somit wurde auf eine frühzeitige Beteiligung im Verfahren der 6. Änderung gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 sowie § 13 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 1. BauGB verzichtet. In seiner Sitzung am 14.09.2010 hat der Stadtentwicklungsausschuss den Beschluss zur Offenlage der Planung gefasst. Daraufhin wird die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB mit Bekanntmachung vom 05.10.2010 in der Zeit vom 13.10.2010 bis einschließlich 15.11.2010 sowie nach § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 14.10.2010 bis einschließlich 15.11.2010 durchgeführt. Die dabei eingegangenen Stellungnahmen sind in der Anlage (Abwägungsliste A und B) aufgeführt und mit einem Abwägungs- und Beschlussvorschlag versehen. Stellungnahmen, die nach Drucklegung der Vorlage eingehen, werden als Tischvorlage zur Sitzung nachgereicht und entsprechend in der Abwägungsliste berücksichtigt. Die Verwaltung empfiehlt nunmehr, zum Abschluss des Verfahrens wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu beschließen. Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 23. November 2010 einstimmig dem Rat die o. a. Beschlussfassung empfohlen. Beschlussvorlage WP8-136/2010 1. Ergänzung Seite 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein x Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 29. November 2010 ----------------------------------(Harald Schreier) Sachbearbeiter ----------------------------------(Rainer Köster) stellv. Fachbereichsleiter Beschlussvorlage WP8-136/2010 1. Ergänzung ----------------------------------(Gunnar Koerdt) Bürgermeister Seite 4