Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (BP 33/Bedburg, 6. Änderung, Planzeichnung zum Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
185 kB
Datum
14.12.2010
Erstellt
09.12.10, 17:55
Aktualisiert
09.12.10, 17:55
Beschlussvorlage (BP 33/Bedburg, 6. Änderung, Planzeichnung zum Satzungsbeschluss)

öffnen download melden Dateigröße: 185 kB

Inhalt der Datei

83 29 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 215 81 2. 2.1 Grundflächenzahl (§ 9 Abs. 2 BauGB, § 19 Abs. 4 BauNVO) 367 321 316 3. TH 6,0m FH 12,0m 1. 592 17,5 359 365 345 3 82 191 335 138 334 419 1. 325 324 419 363 49 333 4,0 8 318 598 2. 418 94 2 320 413 42 375 164 5 Versc höne ru 352 4. ng 41 3 185 412 1 5. 40 351 353 385 Grundwasserverhältnisse 348 39 384 37 86 253 Ga Flächen für Garagen und Carports Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 145 131 Entwurf und Bearbeitung: Stand 15.11.2010 47 82 45 Kampfmittel 20 92 129 23 Erdbebengefährdung 94 Gemäß der 'Karte der Erdbebenzone und geologischen Untergrundklasse des Bundeslandes NRW', Juni 2006 zur DIN 4149 liegt das Plangebiet in der Erdbebenzone 2 in der Untergrundklasse S. Die Vorgaben der DIN 4149 sind zu beachten. 244 289 128 24 139 96 243 25 262 260 242 3 offene Bauweise Sonstige Planzeichen 27 38 97 387 max. Firsthöhe als Höchstmaß in Metern über Bezugspunkt (siehe textliche Festsetzungen) 130 78 Die mit (*) gekennzeichente Textpassage wurde nach der Offenlage ergänzt. 37 FH 12,0m o 84 438 383 max. Traufhöhe als Höchstmaß in Metern über Bezugspunkt (siehe textliche Festsetzungen) 105 382 381 TH 6,0m Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche 9 Kaufhaus 92 Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß Baugrenze 89 365 377 354 II Dem Kampfmittelräumdienst liegen nach Auswertung der vorliegenden Luftbilder Hinweise 91 auf das Vorhandensein44 von Kampfmitteln oder Bombenblindgängern / Kampfmitteln vor, da der Bereich im ehemaligen Bombenabwurfgebiet / Kampfgebiet liegt. Auch wenn Bodenuntersu21 chungen diesen Verdacht nicht bestätigen sollten, wird darauf hingewiesen, dass beim Auffinden von Bombenblindgängern oder Kampfmitteln Erdarbeiten unverzüglich einzustellen sind und umgehend die nächste Polizeidienststelle oder der Kampfmittelbeseitigungsdienst bei der 95 Bezirksregierung Köln zu benachrichtigen ist. 22 376 Allgemeine Wohngebiete GRZ 0,4 Grundflächenzahl Die geplante Bebauung liegt innerhalb des Überschwemmungsgebietes der Erft. § 113 des 19 81 Landeswassergesetzes und46 § 78 des Wasserhaushaltsgesetzes sind zu beachten. 93 310 Gebäude mit Hausnummer 106 3.(*) Hochwasserschutz 7 324 Flurstücksnummer Art und Maß der baulichen Nutzung Der natürliche Grundwasserspiegel steht nahe der Geländeoberfläche an. Der Grundwasser77 stand kann vorübergehend durch künstliche oder natürliche Einflüsse verändert sein. Bei den 80 85 90 Abdichtungsmaßnahmen ist ein zukünftiger Wiederanstieg des Grundwassers auf das natürliche Niveau zu berücksichtigen. Hier sind die Vorschriften der DIN 18 195 83'Bauwerksabdich- 76 18 360 tungen' zu beachten. 43 323 55 Bodendenkmäler 88 332 319 79 Im Plangebiet liegen keine konkreten Indizien zu Bodendenkmälern vor. Trotzdem sind archäologische Funde nicht auszuschließen. Die Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes NRW, insbesondere die Anzeigenpflicht gemäß §§ 15 und 16 DschG NRW, sind bei Bodenbewe107 Bodenfunde oder gungen und Baumaßnahmen zu beachten. Beim Auftreten archäologischer Befunde ist die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstr. 45, 52385 Nideggen, Tel. 02425 / 9039-0, 87 Fax 02425 / 9039-199 unverzüglich zu informieren. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege 361 362 79 für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. 188 5 22 Hinweise 323 15,0 21 322 336 10 305 303 Baugrundverhältnisse Der gesamte Bereich des Bebauungsplanes liegt im Auebereich der Erft, in dem der natür346 nahe der Geländeoberfläche ansteht und der Boden humoses Boliche Grundwasserspiegel denmaterial enthalten kann. 104 60 Humose Böden sind empfindlich gegen Bodendruck und im Allgemeinen kaum tragfähig. Bodenschichten wechseln auf kurzer Distanz in ihrer Verbreitung und Mächtigkeit, sodass selbst 8 bei einer gleichmäßigen Belastung diese Böden mit unterschiedlichen Setzungen reagieren können. Das gesamte Plangebiet wird daher wegen der Baugrundverhältnisse gemäß § 9 376 Abs. 5 Nr. 1 BauGB als Fläche gekennzeichnet, bei deren Bebauung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich sind. 11 364 189 311 2. 306 192 234 548 119 103 63Plangebiet liegt innerhalb des Überschwemmungsgebietes der Erft. Das gesamte 347 5,0 199 Überschwemmungsgebiet 50 m Flurstücksgrenze 39 417 11a Lipper Graben 233 19 64 Kennzeichnungen 40 Flurgrenze WA 38 353 e 9 12 372 416 367 7,0 20 Kartengrundlage 101 16 15,0 10 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN Garagen sind nur innerhalb der überbaubaren Flächen und auf den hierfür festgesetzten Flä116 chen zulässig. 201 Garagen und Carports 66müssen von ihrer Zufahrtsseite mindestens 5,00 m hinter der Straßen-117 begrenzungslinie zurückliegen. 200 Auf Flächen für Garagen sind auch Carports oder offene Stellplätze, auf Garagenzufahrten offene Stellplätze zulässig. 335 -Stra ß 593 202 5 295 Flächen für Stellplätze und67 Garagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB, § 12 Abs. 6 BauNVO) 1314 15 o 5. 332 GrafSalm II 366 315 331 333 0 In den Vorgartenflächen sind Nebenanlagen im Sinne des § 14 Abs. 1 BauNVO sowie Anlagen, die nach Landesrecht in den Abstandsflächen zulässig sind mit Ausnahme von nicht 102 überdachten 203 Stellplätzen, Stützmauern, Einfriedungen und Abfallbehältern ausgeschlossen. Abfallbehälter sind einzuhausen oder allseitig einzugrünen. Der Anteil der Stellplatzflächen in Vorgärten darf 50 % der Gesamtfläche nicht überschreiten. 68 durch die vordere Baugrenze und deren seitliche VerlänVorgartenflächen werden begrenzt gerung bis zur Grundstücksgrenze. 310 334 100 Nicht überbaubare Grundstücksflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB, § 23 Abs. 5 BauNVO) Ar n o l d- 600 GRZ 0,4 373 13 WA 317 4. Bedburg 46 Maßstab 1:500 18 aße 197 Erftstr 15,0 Beschränkung der Zahl der204 Wohnungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB) 233 17 1 7a 318 15,0 15 313 Gemarkung: Flur: 150 Innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes sind maximal 2 Wohnungen je Wohngebäude zulässig. Die Doppelhaushälfte gilt dabei als ein Gebäude. 228 374 BauGB in Verbindung mit der BauNVO in der zuletzt gültigen Fassung PlanzV vom 18.12.1990 (BGBI. 1991 S.58) Gemeindeordnung NW in der zuletzt gültigen Fassung 20 320 14 202 Freud 2,0 Ga 234 319 109 217 Anlagen wird durch Festsetzungen der Trauf- und Firsthöhen Die Höhenlage der baulichen bestimmt. Bezugshöhe der Höhenfestsetzungen75 ist die Oberkante des höchsten Punktes der Verkehrs216 vor dem Grundstück liegt. fläche, die unmittelbar Das Maß der Traufhöhe ergibt sich aus der Schnittlinie der Außenfläche der Außenwand mit der Oberkante Dachhaut. Das Maß der Firsthöhe ergibt sich aus der Höhe des obersten Gebäudeabschlusses. Bei Pultdächern entspricht die Traufe der Schnittlinie des niedrigeren aufgehenden der First der Schnittlinie des höheren aufgehenden 380 Mauerwerks mit der Dachhaut, 301 219 Mauerwerks mit der Dachhaut. Bei Pultdächern kann die angegebene Traufhöhe jeweils um maximal 0,50 m auf ganzer Länge überschritten werden. 19 Erftkana l 434 599 151 23 242 5 -Stra ß 218 2.2 Höhe baulicher Anlagen (§ 9 Abs. 2 BauGB, § 18 BauNVO) 235 420 Inhalt: Die nach § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO zulässige Überschreitung der Grundflächenzahl GRZ für Garagen und Stellplätze mit ihren Zufahrten sowie Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO ist im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes bis zu 25 von Hundert zulässig. 207 435 604 Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, § 18 BauNVO) e 190 80 26 210 93 Bebauungsplan Nr. 33/Bedburg 6. Änderung 149 148 108 27 25 15 Die in § 4 Abs. 3 BauNVO aufgeführten ausnahmsweise zulässigen Nutzungen 1. Betriebe des Beherbergungsgewerbes 213 2. sonstige nicht störende Gewerbebetriebe 212 3. Anlagen für Verwaltungen 4. Gartenbaubetriebe 5. Tankstellen sind gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1211 BauNVO nicht Bestandteil des Bebauungsplanes. 253 1 28 214 Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO) 254 605 Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) 33a 1. STADT 3 27 330 34 48 257 259 35 Architektur Stadt und Umweltplanung Wildschütz und Schnuis Lütticher Straße 10-12 52064 Aachen