Daten
Kommune
Bedburg
Größe
61 kB
Datum
14.12.2010
Erstellt
09.12.10, 17:55
Aktualisiert
09.12.10, 17:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage B) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 (2) und der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 33 / 6.Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt,
...
An der im Betreff näher bezeichneten Stelle verlau- Entfällt.
...die Mitteilung zur
1.
Infracor
fen keine von uns betreuten Fernleitungen.
Kenntnis zu nehmen.
14.10.2010
...die Mitteilung zur
die RWE Transportnetz Gas GmbH ist am 24. Juli Entfällt.
2.
Thyssengas Duisburg,
Kenntnis zu nehmen.
2009 auf die Thyssengas GmbH verschmolzen wor18.10.2010
den. Thyssengas hat die gesetzliche Rechtsnachfolge der RWE Transportnetz Gas GmbH angetreten.
Planungen der Träger öffentlicher Belange richten
Sie deswegen bitte direkt an die Thyssengas GmbH,
Kampstr.. 49 in 44137 Dortmund.
Von der 6. Änderung des og. Bebauungsplans Nr
33. werden weder geplante noch vorhandene Anlagen unserer Gesellschaft betroffen.
3.
Pledoc,
20.10.2010
Eine weitere Beteiligung an dem Verfahren ist daher
nicht erforderlich.
Im Rahmen unserer Prüfung Ihrer Anfrage haben wir Entfällt.
den räumlichen Ausdehnungsbereich Ihrer Maßnahme in dem beigefügten Übersichtsplan dargestellt. Bitte überprüfen Sie diese Darstellung auf
Vollständig- und Richtigkeit und nehmen Sie bei
Unstimmigkeiten umgehend mit uns Kontakt auf.
Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im Übersichtsplan markierte Bereich und nicht die Angabe
im Betreff.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Der in der Anlage gekennzeichnete Bereich berührt
keine Versorgungseinrichtungen der von uns betreuten Eigentümer bzw. Betreiber.
Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungsreinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger
Netzbetreiber
(z.B.
auch
weiterer
E.ONGesellschaften) sind bei den jeweiligen Versor-
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Anlage B) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 (2) und der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 33 / 6.Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt,
...
gungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften
oder Regionalcentern gesondert einzuholen.
Sollte der Geltungsbereich bzw. das Projekt erweitert oder verlagert werden oder der Arbeitsraum die
dargestellten Projektgrenzen überschreiten, so bitten wir um unverzügliche Benachrichtigung.
Durch die o. g. Maßnahme werden keine von Thys- Entfällt.
… die Mitteilung zur
4.
Thyssengas Dortmund,
sengas GmbH betreuten Erdgashochdruckleitungen
Kenntnis zu nehmen.
26.10.2010
betroffen.
Neuverlegungen in diesem Bereich sind von uns zz.
nicht vorgesehen.
Unter Bezugnahme auf Ihr o.a. Schreiben teile ich Entfällt.
… die Mitteilung zur
5.
Wehrbereichsverwaltung
Ihnen mit, dass – unter Berücksichtigung der von mir
Kenntnis zu nehmen.
West,
wahrzunehmenden Belange – meinerseits grund09.11.2010
sätzlich keine Bedenken gegen die Realisierung der
o.a. Planung bestehen.
Zur o.g. Maßnahme nimmt der Erftverband wie folgt Ein entsprechender Hinweis wurde in den Bebau- … die Mitteilung zur
6.
Erftverband
ungsplan mit aufgenommen.
Kenntnis zu nehmen.
Stellung:
04.11.2010
Teilbereiche der geplanten Änderung liegen im
prognostizierten Überschwemmungsgebiet der Erft.
Nach erfolgtem Grundwasserwiederanstieg werden
diese Teilbereiche zum tatsächlichen Überschwemmungsgebiet.
Für den Hochwasserschutz sind Überschwemmungsgebiete äußerst wichtig und als Rückhalteflächen freizuhalten. Bebauungen in Überschwemmungsgebieten sind grundsätzlich nicht zulässig.
Aufgrund der vorhandenen Bebauung ist die geplante Änderung unter Beachtung der Bestimmungen
des § 78 des Wasserhaltshaltsgesetzes der Ausgleich von Retentionsraumverlust und eine hochwasserangepasste Bauausführung denkbar.
Für den Ausgleich des Retentionsraumverlustes ist
der eigentliche Baukörper als auch der durch den
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Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt,
...
Baukörper abgeschnittene, nicht mehr in Anspruch
nehmbare Retentionsraum zu berücksichtigen. Der
Verlust ist durch geeignete Maßnahmen und in Absprache mit dem Erftverband auszugleichen.
Des Weiteren ist für die etwaigen Baukörper die
Wasserspiegellage der prognostizierten 100jährlichen Abflussereignisse (Eingangsfußbodenhöhe, Kellereingänge etc.) beim Erftverband zu erfragen und zu berücksichtigen.
Ansonsten sind Erhöhungen und Vertiefungen der
Erdoberfläche in Überschwemmungsgebieten nicht
zulässig.
Bei diesbezüglichen Rückfragen wenden Sie sich
bitte and Frau Scholten, Abt. G2 - Flussgebietsbewirtschaftung, Tel. Nr. 02271/88-1216.
Die vorgesehene Bebauung liegt im Bereich des Ein entsprechender Hinweis wurde in den Bebau- … die Mitteilung zur
7.
Rhein-Erft-Kreis
Überschwemmungsgebietes der Erft und fällt unter ungsplan mit aufgenommen.
Kenntnis zu nehmen.
11.11.2010
§ 113 LWG- Die erforderliche Genehmigung ist bei
meiner Unteren Wasserbehörde rechtzeitig zu beantragen.
Wir teilen Ihnen mit, dass von Seiten der Industrie- Entfällt.
… die Mitteilung zur
8.
IHK Köln,
und Handelskammer zu Köln keine Bedenken hinKenntnis zu nehmen.
09.11.2010
sichtlich der Änderung des oben genannten Bebauungsplanes bestehen.
Wir weisen darauf hin, dass das gesamte Plangebiet Entsprechende Hinweise wurden in den Bebau- … die Mitteilung zur
3.
RWE Power AG
in einem Auegebiet liegt, in dem der natürliche ungsplan mit aufgenommen.
Kenntnis zu nehmen.
12.11.2010
Grundwasserspiegel nahe der Geländeoberfläche
ansteht und der Boden humoses Bodenmaterial
enthalten kann.
Humose Böden sind empfindlich gegen Bodendruck
und im Allgemeinen kaum tragfähig. Erfahrungsgemäß wechseln die Bodenschichten auf kurzer Distanz in ihrer Verbreitung und Mächtigkeit, so dass
selbst bei einer gleichmäßigen Belastung diese Bö-
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Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt,
...
den mit unterschiedlichen Setzungen reagieren können.
Der oberste Grundwasserspiegel wird nach Beendigung der Sümpfungen wieder seinen ursprünglichen
flurnahen Zustand erreichen, sofern nicht Gegenmaßnahmen getroffen werden. Bis heute liegt keine
förmliche Entscheidung vor, ob und inwieweit Gegenmaßnahmen zur künstlichen Niedrighaltung des
Grundwasserspiegels zukünftig getroffen werden.
Somit halten wir Abdichtungsmaßnahmen für grundsätzlich sinnvoll.
Das gesamte Plangebiet ist daher wegen der Baugrundverhältnisse gemäß § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB
als Fläche zu kennzeichnen, bei deren Bebauung
ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere
im Gründungsbereich, erforderlich sind.
Wir bitten Sie, hierzu in die textlichen Festsetzungen
folgende Hinweise aufzunehmen:
● Das Plangebiet liegt in einem Auebereich
● Baugrundverhältnisse: Wegen der Bodenverhältnisse im Auegebiet sind bei der Bauwerksgründung ggf. besondere bauliche Maßnahmen,
insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich. Hier sind die Bauvorschriften der DIN 1054
„Baugrund - Sicherheitsnachweise im Erd- und
Grundbau“, der DIN 18 196 „Erd- und Grundbau;
Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke“
sowie die Bestimmungen der Bauordnung des
Landes Nordrhein-Westfalen zu beachten.
● Grundwasserverhältnisse: Der natürliche Grundwasserspiegel stand nahe der Geländeoberfläche an und ist vorübergehend durch künstliche
oder natürliche Einflüsse abgesenkt worden.
Nach Beendigung der Grundwasserabsenkun-
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Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt,
...
gen durch den Braunkohlenbergbau wird der
oberste Grundwasserspiegel wieder seinen ursprünglichen flurnahen Zustand erreichen, sofern nicht Gegenmaßnahmen getroffen werden.
Bis heute liegt keine förmliche Entscheidung vor,
ob und inwieweit Gegenmaßnahmen zur künstlichen Niedrighaltung des Grundwasserspiegels
zukünftig getroffen werden. Vor diesem Hintergrund halten wir es für sinnvoll, im Interesse der
vorgesehenen Bauvorhaben von einem Grundwasserwiederanstieg auf die vor unserer
Grundwasserabsenkung herrschenden Grundwasserflurabstände auszugehen und geeignete
Abdichtungsmaßnahmen nach den Vorschriften
der DIN 18 195 „Bauwerksabdichtungen“ vorzusehen.
Darüber hinaus weisen wir nochmals wegen der im
Plangebiet anstehenden und für Bauwerksgründungen außerordentlich ungünstigen Böden auf unser
Schreiben BL 4 vom 22.10.1984 hin, worin wir zu
den Bodenverhältnissen und den hier erforderlichen
Tiefgründungen Stellung genommen haben.
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