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Beschlussvorlage (Anlage B) Abwägung zu den Stellungnahmen der Offenlage)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
61 kB
Datum
14.12.2010
Erstellt
09.12.10, 17:55
Aktualisiert
09.12.10, 17:55
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Inhalt der Datei

Anlage B) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 (2) und der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 33 / 6.Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt, ... An der im Betreff näher bezeichneten Stelle verlau- Entfällt. ...die Mitteilung zur 1. Infracor fen keine von uns betreuten Fernleitungen. Kenntnis zu nehmen. 14.10.2010 ...die Mitteilung zur die RWE Transportnetz Gas GmbH ist am 24. Juli Entfällt. 2. Thyssengas Duisburg, Kenntnis zu nehmen. 2009 auf die Thyssengas GmbH verschmolzen wor18.10.2010 den. Thyssengas hat die gesetzliche Rechtsnachfolge der RWE Transportnetz Gas GmbH angetreten. Planungen der Träger öffentlicher Belange richten Sie deswegen bitte direkt an die Thyssengas GmbH, Kampstr.. 49 in 44137 Dortmund. Von der 6. Änderung des og. Bebauungsplans Nr 33. werden weder geplante noch vorhandene Anlagen unserer Gesellschaft betroffen. 3. Pledoc, 20.10.2010 Eine weitere Beteiligung an dem Verfahren ist daher nicht erforderlich. Im Rahmen unserer Prüfung Ihrer Anfrage haben wir Entfällt. den räumlichen Ausdehnungsbereich Ihrer Maßnahme in dem beigefügten Übersichtsplan dargestellt. Bitte überprüfen Sie diese Darstellung auf Vollständig- und Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten umgehend mit uns Kontakt auf. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im Übersichtsplan markierte Bereich und nicht die Angabe im Betreff. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Der in der Anlage gekennzeichnete Bereich berührt keine Versorgungseinrichtungen der von uns betreuten Eigentümer bzw. Betreiber. Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungsreinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber (z.B. auch weiterer E.ONGesellschaften) sind bei den jeweiligen Versor- 1 Anlage B) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 (2) und der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 33 / 6.Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt, ... gungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen. Sollte der Geltungsbereich bzw. das Projekt erweitert oder verlagert werden oder der Arbeitsraum die dargestellten Projektgrenzen überschreiten, so bitten wir um unverzügliche Benachrichtigung. Durch die o. g. Maßnahme werden keine von Thys- Entfällt. … die Mitteilung zur 4. Thyssengas Dortmund, sengas GmbH betreuten Erdgashochdruckleitungen Kenntnis zu nehmen. 26.10.2010 betroffen. Neuverlegungen in diesem Bereich sind von uns zz. nicht vorgesehen. Unter Bezugnahme auf Ihr o.a. Schreiben teile ich Entfällt. … die Mitteilung zur 5. Wehrbereichsverwaltung Ihnen mit, dass – unter Berücksichtigung der von mir Kenntnis zu nehmen. West, wahrzunehmenden Belange – meinerseits grund09.11.2010 sätzlich keine Bedenken gegen die Realisierung der o.a. Planung bestehen. Zur o.g. Maßnahme nimmt der Erftverband wie folgt Ein entsprechender Hinweis wurde in den Bebau- … die Mitteilung zur 6. Erftverband ungsplan mit aufgenommen. Kenntnis zu nehmen. Stellung: 04.11.2010 Teilbereiche der geplanten Änderung liegen im prognostizierten Überschwemmungsgebiet der Erft. Nach erfolgtem Grundwasserwiederanstieg werden diese Teilbereiche zum tatsächlichen Überschwemmungsgebiet. Für den Hochwasserschutz sind Überschwemmungsgebiete äußerst wichtig und als Rückhalteflächen freizuhalten. Bebauungen in Überschwemmungsgebieten sind grundsätzlich nicht zulässig. Aufgrund der vorhandenen Bebauung ist die geplante Änderung unter Beachtung der Bestimmungen des § 78 des Wasserhaltshaltsgesetzes der Ausgleich von Retentionsraumverlust und eine hochwasserangepasste Bauausführung denkbar. Für den Ausgleich des Retentionsraumverlustes ist der eigentliche Baukörper als auch der durch den 2 Anlage B) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 (2) und der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 33 / 6.Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt, ... Baukörper abgeschnittene, nicht mehr in Anspruch nehmbare Retentionsraum zu berücksichtigen. Der Verlust ist durch geeignete Maßnahmen und in Absprache mit dem Erftverband auszugleichen. Des Weiteren ist für die etwaigen Baukörper die Wasserspiegellage der prognostizierten 100jährlichen Abflussereignisse (Eingangsfußbodenhöhe, Kellereingänge etc.) beim Erftverband zu erfragen und zu berücksichtigen. Ansonsten sind Erhöhungen und Vertiefungen der Erdoberfläche in Überschwemmungsgebieten nicht zulässig. Bei diesbezüglichen Rückfragen wenden Sie sich bitte and Frau Scholten, Abt. G2 - Flussgebietsbewirtschaftung, Tel. Nr. 02271/88-1216. Die vorgesehene Bebauung liegt im Bereich des Ein entsprechender Hinweis wurde in den Bebau- … die Mitteilung zur 7. Rhein-Erft-Kreis Überschwemmungsgebietes der Erft und fällt unter ungsplan mit aufgenommen. Kenntnis zu nehmen. 11.11.2010 § 113 LWG- Die erforderliche Genehmigung ist bei meiner Unteren Wasserbehörde rechtzeitig zu beantragen. Wir teilen Ihnen mit, dass von Seiten der Industrie- Entfällt. … die Mitteilung zur 8. IHK Köln, und Handelskammer zu Köln keine Bedenken hinKenntnis zu nehmen. 09.11.2010 sichtlich der Änderung des oben genannten Bebauungsplanes bestehen. Wir weisen darauf hin, dass das gesamte Plangebiet Entsprechende Hinweise wurden in den Bebau- … die Mitteilung zur 3. RWE Power AG in einem Auegebiet liegt, in dem der natürliche ungsplan mit aufgenommen. Kenntnis zu nehmen. 12.11.2010 Grundwasserspiegel nahe der Geländeoberfläche ansteht und der Boden humoses Bodenmaterial enthalten kann. Humose Böden sind empfindlich gegen Bodendruck und im Allgemeinen kaum tragfähig. Erfahrungsgemäß wechseln die Bodenschichten auf kurzer Distanz in ihrer Verbreitung und Mächtigkeit, so dass selbst bei einer gleichmäßigen Belastung diese Bö- 3 Anlage B) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 (2) und der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 33 / 6.Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt, ... den mit unterschiedlichen Setzungen reagieren können. Der oberste Grundwasserspiegel wird nach Beendigung der Sümpfungen wieder seinen ursprünglichen flurnahen Zustand erreichen, sofern nicht Gegenmaßnahmen getroffen werden. Bis heute liegt keine förmliche Entscheidung vor, ob und inwieweit Gegenmaßnahmen zur künstlichen Niedrighaltung des Grundwasserspiegels zukünftig getroffen werden. Somit halten wir Abdichtungsmaßnahmen für grundsätzlich sinnvoll. Das gesamte Plangebiet ist daher wegen der Baugrundverhältnisse gemäß § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB als Fläche zu kennzeichnen, bei deren Bebauung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich sind. Wir bitten Sie, hierzu in die textlichen Festsetzungen folgende Hinweise aufzunehmen: ● Das Plangebiet liegt in einem Auebereich ● Baugrundverhältnisse: Wegen der Bodenverhältnisse im Auegebiet sind bei der Bauwerksgründung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich. Hier sind die Bauvorschriften der DIN 1054 „Baugrund - Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau“, der DIN 18 196 „Erd- und Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke“ sowie die Bestimmungen der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zu beachten. ● Grundwasserverhältnisse: Der natürliche Grundwasserspiegel stand nahe der Geländeoberfläche an und ist vorübergehend durch künstliche oder natürliche Einflüsse abgesenkt worden. Nach Beendigung der Grundwasserabsenkun- 4 Anlage B) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 (2) und der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 33 / 6.Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt, ... gen durch den Braunkohlenbergbau wird der oberste Grundwasserspiegel wieder seinen ursprünglichen flurnahen Zustand erreichen, sofern nicht Gegenmaßnahmen getroffen werden. Bis heute liegt keine förmliche Entscheidung vor, ob und inwieweit Gegenmaßnahmen zur künstlichen Niedrighaltung des Grundwasserspiegels zukünftig getroffen werden. Vor diesem Hintergrund halten wir es für sinnvoll, im Interesse der vorgesehenen Bauvorhaben von einem Grundwasserwiederanstieg auf die vor unserer Grundwasserabsenkung herrschenden Grundwasserflurabstände auszugehen und geeignete Abdichtungsmaßnahmen nach den Vorschriften der DIN 18 195 „Bauwerksabdichtungen“ vorzusehen. Darüber hinaus weisen wir nochmals wegen der im Plangebiet anstehenden und für Bauwerksgründungen außerordentlich ungünstigen Böden auf unser Schreiben BL 4 vom 22.10.1984 hin, worin wir zu den Bodenverhältnissen und den hier erforderlichen Tiefgründungen Stellung genommen haben. 5