Daten
Kommune
Bedburg
Größe
35 kB
Datum
14.12.2010
Erstellt
09.12.10, 17:55
Aktualisiert
09.12.10, 17:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 33 / 6.Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt,
...
Für den Bereich Ml 5 ist im Rahmen der Planung Der angesprochene Bereich liegt im Gebiet der … die Mitteilung zur
1.
Erftverband
bzw. vor Einreichung des Bauantrags vom Bauherrn 5.Änderung, nicht im Gebiet der 6.Änderung des Kenntnis zu nehmen.
01.09.2010
ein Nachweis zu erbringen, dass die Standsicherheit Bebauungsplanes Nr. 33.
des Stauraumkanales DN 2.200 mm durch die
Überbauung nicht gefährdet wird. Gegebenenfalls
erforderliche Sicherungsmaßnahmen sind gleichfalls
vom Bauherrn zu tragen. Es sollte geprüft werden,
inwieweit der geplante Gebäudekomplex 3 nicht von
der Kanalachse weg in östliche Richtung verschoben werden kann. Die Stellungnahme vom
28.05.1996 und 02.08.1996 sind auch weiterhin
inhaltlich zu berücksichtigen. Bei diesbezüglichen
Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Brendle,
Abteilung 42 - Planen und Bauen, Tel.-Nr.:02271/881174.
Unter „Kennzeichnungen“ wird innerhalb der textli- … die Mitteilung zur
chen Festsetzungen darauf hingewiesen, dass sich Kenntnis zu nehmen.
das Plangebiet im Überschwemmungsgebiet der
Erft befindet. Durch die 6.Änderung werden Flächenverluste des Überschwemmungsgebietes, die
durch umfassende Bauflächen innerhalb des rückFür den Hochwasserschutz sind Überschwem- wärtigen Bereiches im Stammplan verursacht wurmungsgebiete äußerstwichtig und als Rückhalteflä- den, rückgängig gemacht. Somit fällt kein Auschen freizuhalten. Bebauungen in Überschwem- gleich von Retentionsraumverlust an.
mungsgebieten sind grundsätzlich nicht zulässig.
Teilbereiche der geplanten Änderung liegen im
prognostizierten Überschwemmungsgebiet der Erft.
Nach erfolgtem Grundwasserwiederanstieg werden
diese Teilbereiche zum tatsächlichen Überschwemmungsgebiet (s. Lagepläne).
Aufgrund der vorhandenen Bebauung ist unter Beachtung der Bestimmungen des § 78 des Wasserhaushaltgesetzes der Ausgleich von Retentionsraumverlust und eine hochwasserangepasste Bauausführung denkbar.
Für den Ausgleich des Retentionsraumverlustes ist
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Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 33 / 6.Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt,
...
der eigentliche Baukörper als auch der durch den
Baukörper abgeschnittene, nicht mehr in Anspruch
nehmbare Retentionsraum zu berücksichtigen. Der
Verlust ist durch geeignete Maßnahmen und in Absprache mit dem Erftverband auszugleichen. Der im
Bebauungsplan geplante Ausgleich (s. Kap. 4.13)
wird hinsichtlich seiner möglichen Ausgleichsfunktion in Frage gestellt. Ich bitte diesen entsprechend
darzustellen.
2.
Bezirksregierung Arnsberg Abteilung Bergbau
und Energie NRW
02.09.2010
Des Weiteren ist für die etwaigen Baukörper die
Wasserspiegellage der prognostizierten 100jährlichen Abflussereignisse (Eingangsfußboden, höhe, Kellereingänge etc.) beim Erftverband zu erfragen und berücksichtigen. Ansonsten sind Erhöhungen und Vertiefungen der Erdoberfläche in
Überschwemmungsgebieten nicht zulässig.
Durch den Bebauungsplan wird bis auf eine Par- … die Mitteilung zur
zelle lediglich die Bestandsbebauung festgesetzt. Kenntnis zu nehmen.
Auf einen zusätzlichen Hinweis bezüglich der
Wasserspiegellagen der prognostizierten 100jählichen Abflussereignisse und möglicher Erhöhungen und Vertiefungen der Erdoberfläche wird
aufgrund der vorgenommenen Kennzeichnung als
Überschwemmungsgebiet verzichtet.
Das von Ihnen kenntlich gemachte Plangebiet liegt
über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld
,,Union 43". Eigentümerin des Bergwerksfeldes
,,Union 43" ist die RV Rheinbraun Handel und
Dienstleistungen GmbH, hier vertreten durch die
RWE Power AG, Abt. Liegenschaften und Umsiedlung in 50416 Köln. Nach den hier vorliegenden
Unterlagen hat innerhalb der Planmaßnahme kein
Abbau von Rohstoffen statt gefunden. Der Bereich
des Planungsgebietes ist nach den hier vorliegenden Unterlagen (Differenzenpläne mit Stand:
01.10.2009) von durch Sümpfungsmaßnahmen des
Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Die Grundwasserabsenkun-
Innerhalb der textlichen Festsetzungen wird darauf … die Mitteilung zur
hingewiesen, dass der Grundwasserstand durch Kenntnis zu nehmen.
künstliche und natürliche Einflüsse verändert sein
kann. Ein zukünftiger Wiederanstieg des Grundwassers ist zu berücksichtigen.
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Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 33 / 6.Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt,
...
gen werden, bedingt durch den fortschreitenden
Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen
längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme
der Beeinflussung der Grundwasserstände in Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist
nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten.
3.
Industrie- und Handelskammer zu Köln,
27.08.2010
4.
Straßen.NRW
RN Ville-Eifel, 02.09.2010
5.
Rhein-Erft-Kreis,
03.09.2010
Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung als
auch bei einem späteren Grundwasseranstieg sind
hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Die
Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die
Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Ich
empfehle Ihnen eine Anfrage an die RWE Power AG
zu stellen. Über mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig noch nicht zugelassene bergbauliche Tätigkeiten ist hier nichts bekannt. Diesbezüglich empfehle ich Ihnen, ebenfalls die o. g. Eigentümerin der
bestehenden Bergbauberechtigung an der Planungsmaßnahme zu beteiligen, falls dieses nicht
bereits erfolgt ist.
Wir teilen Ihnen mit, dass von Seiten der Industrie- entfällt.
und Handelskammer zu Köln keine Bedenken bezüglich der Änderung des oben genannten Bebauungsplanes bestehen.
Gegen die o.g. Bauleitplanung bestehen seitens der entfällt.
Straßenbauverwaltung keine Bedenken.
Naturschutz und Landschaftspflege
entfällt.
Aus Sicht eines nachhaltig und ökologisch ausgerichteten Hochwasserschutzes wird es sehr begrüßt,
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
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Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 33 / 6.Änderung
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Stellungnahme
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Nr.
Bedburg beschließt,
...
dass der Wald im Überschwemmungsgebiet der Erft
als private Grünfläche mit Bindung zur Erhaltung
von Bäumen und Sträuchern festgesetzt wird.
Immissionsschutz
Grundsätzlich bestehen aus Sicht des Immissions- entfällt.
schutzes keine Bedenken gegen die 5. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 33.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Hinsichtlich der Unterbringung von Pflegeeinrichtungen möchte ich darauf hinweisen, dass unabhängig
von der Gebietsausweisung für solche Einrichtungen
ein höherer Schutzanspruch gem. der TA Lärm Ziffer 6.1 f besteht.
Wasser-, Abfallwirtschaft und Bodenschutz
Die geplante Entwässerung ist mit meiner Unteren entfällt.
Wasserbehörde abzustimmen.
Gem. §51 a LWG ist Niederschlagswasser von
Grundstücken, die nach dem 01.01.1996 erstmals
bebaut, befestigt oder an die öffentliche Kanalisation
angeschlossen werden, vor Ort zu verrieseln, zu
versickern oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten,
sofern dies ohne Beeinträchtigung des Wohls der
Allgemeinheit möglich ist. Am geeignet hierfür ist die
Versickerung des Niederschlagswassers über eine
Belebtbodenschicht. Die Einleitung in Sickerschächte ist unzulässig. Da die Erstellung von Versickerungsanlagen auf Grundstücken von der im Bebauungsplan vorgesehenen Größe häufig nicht realisierbar ist, rege ich an, für die Versickerung des
Niederschlagswassers entsprechende Flächen im
Bebauungsplan festzusetzen. Ich bitte um Abstim-
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Bei dem Plangeltungsbereich der 6. Änderung des … die Mitteilung zur
Bebauungsplans Nr. 33 / Bedburg handelt es sich Kenntnis zu nehmen.
um Grundstücke, die bereits bebaut sind. Durch
die Planänderung wird lediglich die bauliche Nutzbarkeit der Grundstücke durch Neufestsetzung von
Baufenstern neu geregelt. Die Pflicht zur Versickerung des Niederschlagswassers besteht in diesem
Bereich daher nicht.
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Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 33 / 6.Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt,
...
mung mit meiner Unteren Wasserbehörde. Zur
Feststellung der Versickerungsfähigkeit des Untergrundes ist unter Beteiligung meiner Unteren Wasserbehörde ein hydrogeologisches Gutachten erforderlich.
Die vorgesehene Maßnahme liegt im Überschwem- Ein entsprechender Hinweis ist bereits im Bebau- … die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
mungsbereich der Erft und fällt unter §99 LWG. Die ungsplan enthalten.
erforderliche Genehmigung ist bei meiner Unteren
Wasserbehörde rechtzeitig zu beantragen.
6.
Eine Altlast / Altlastenverdachtsfläche liegt innerhalb
des Planungsgebiets nicht vor.
LVR – Amt für Boden- Eine konkrete Aussage dazu, ob es zu Konflikten
denkmalpflege im Rhein- zwischen der Planung und den Belangen des Bodendenkmalschutzes kommen kann, ist auf der Baland, 01.09.2010
sis der derzeit für das Plangebiet verfügbaren Unterlagen nicht abschließend möglich, da in dieser Region bisher keine systematische Erfassung der Bodendenkmäler durchgeführt wurde. Eindeutige Aussagen für die Abwägungn zu möglichen Auswirkungen der Planung auf das archäologische Kulturgut
können daher nicht abgegeben werden.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
ein Hinweis zum Umgang mit eventuellen Boden- ... die Mitteilung zur
denkmälern ist im Bebauungsplan bereits enthal- Kenntnis zu nehmen.
ten.
entfällt.
Unabhängig hiervon verweise ich jedoch auf die §§
15 und 16 DSchG NW und bitte Sie sicherzustellen,
dass bei der Planrealisierung auf diese gesetzlichen
Vorgaben hingewiesen wird.
Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde oder
Befunde ist die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder der LVR – Amt für Bodendenkmalpflege
im Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstr.
45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425 / 9039 -, Fax:
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Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 33 / 6.Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt,
...
02425 - 9039 - 199 unverzüglich zu informieren.
Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR – Amt für
Bodendenkmalpflege im Rheinland für den Fortgang
der Arbeiten ist abzuwarten.
Es wird angeregt einen entsprechenden Hinweis in
die Planungsunterlagen aufzunehmen.
... die Mitteilung zur
Den Unterlagen zu Ihrer Anfrage konnten wir ent- entfällt.
7.
RWE Power AG,
Kenntnis zu nehmen.
nehmen, dass unsere Hinweise zu den im Plange06.09.2010
biet anstehenden Baugrundverhältnissen und den
Grundwasserverhältnissen übernommen wurden.
Wir weisen jedoch nochmals wegen der im Plangebiet anstehenden und für Bauwerksgründungen
außerordentlich ungünstigen Böden auf unser
Schreiben BL 4 hr vom 22.10.84 hin, worin wir zu
den Bodenverhältnissen und den hier erforderlichen
Tiefgründungen Stellung genommen haben.
8
Wehrbereichsverwaltung
West, 03.09.2010
Im angegebenen Bereich befindet sich ein Fernmeldekabel unsere Betriebes PCW. Dieses Fernmeldekabel ist grundbuchlich gesichert. Ein Sicherheitsstreifen von 3 m bitten wir einzuhalten. Die Kabeltrasse muss jederzeit frei zugänglich sein und eine
Überbauung ist nicht gestattet.
Unter Bezugnahme auf ihr o.a. Schreiben teile ich
Ihnen mit, dass – unter Berücksichtigung der von mir
wahrzunehmenden Belange – meinerseits grundsätzlich keine Bedenken gegen die Realisierung der
o.a. Planung bestehen.
Der angesprochene Bereich liegt im Gebiet der ... die Mitteilung zur
5.Änderung, nicht im Gebiet der 6.Änderung des Kenntnis zu nehmen.
Bebauungsplanes Nr. 33.
entfällt.
... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Hierbei gehe ich davon aus, dass bauliche Anlagen
– einschl. untergeordneter Gebäudeteile – eine Höhe von 20m nicht überschreiten. Sollte entgegen
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Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 33 / 6.Änderung
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Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt,
...
meiner Einschätzung diese Höhe überschritten werden, bitte ich in jedem Einzelfall mir die Planungsunterlagen – vor Erteilung einer Baugenehmigung –
zur Prüfung zuzuleiten.
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