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Beschlussvorlage (Anlage A) Abwägung zu den Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
35 kB
Datum
14.12.2010
Erstellt
09.12.10, 17:55
Aktualisiert
09.12.10, 17:55

Inhalt der Datei

Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 33 / 6.Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt, ... Für den Bereich Ml 5 ist im Rahmen der Planung Der angesprochene Bereich liegt im Gebiet der … die Mitteilung zur 1. Erftverband bzw. vor Einreichung des Bauantrags vom Bauherrn 5.Änderung, nicht im Gebiet der 6.Änderung des Kenntnis zu nehmen. 01.09.2010 ein Nachweis zu erbringen, dass die Standsicherheit Bebauungsplanes Nr. 33. des Stauraumkanales DN 2.200 mm durch die Überbauung nicht gefährdet wird. Gegebenenfalls erforderliche Sicherungsmaßnahmen sind gleichfalls vom Bauherrn zu tragen. Es sollte geprüft werden, inwieweit der geplante Gebäudekomplex 3 nicht von der Kanalachse weg in östliche Richtung verschoben werden kann. Die Stellungnahme vom 28.05.1996 und 02.08.1996 sind auch weiterhin inhaltlich zu berücksichtigen. Bei diesbezüglichen Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Brendle, Abteilung 42 - Planen und Bauen, Tel.-Nr.:02271/881174. Unter „Kennzeichnungen“ wird innerhalb der textli- … die Mitteilung zur chen Festsetzungen darauf hingewiesen, dass sich Kenntnis zu nehmen. das Plangebiet im Überschwemmungsgebiet der Erft befindet. Durch die 6.Änderung werden Flächenverluste des Überschwemmungsgebietes, die durch umfassende Bauflächen innerhalb des rückFür den Hochwasserschutz sind Überschwem- wärtigen Bereiches im Stammplan verursacht wurmungsgebiete äußerstwichtig und als Rückhalteflä- den, rückgängig gemacht. Somit fällt kein Auschen freizuhalten. Bebauungen in Überschwem- gleich von Retentionsraumverlust an. mungsgebieten sind grundsätzlich nicht zulässig. Teilbereiche der geplanten Änderung liegen im prognostizierten Überschwemmungsgebiet der Erft. Nach erfolgtem Grundwasserwiederanstieg werden diese Teilbereiche zum tatsächlichen Überschwemmungsgebiet (s. Lagepläne). Aufgrund der vorhandenen Bebauung ist unter Beachtung der Bestimmungen des § 78 des Wasserhaushaltgesetzes der Ausgleich von Retentionsraumverlust und eine hochwasserangepasste Bauausführung denkbar. Für den Ausgleich des Retentionsraumverlustes ist 1 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 33 / 6.Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt, ... der eigentliche Baukörper als auch der durch den Baukörper abgeschnittene, nicht mehr in Anspruch nehmbare Retentionsraum zu berücksichtigen. Der Verlust ist durch geeignete Maßnahmen und in Absprache mit dem Erftverband auszugleichen. Der im Bebauungsplan geplante Ausgleich (s. Kap. 4.13) wird hinsichtlich seiner möglichen Ausgleichsfunktion in Frage gestellt. Ich bitte diesen entsprechend darzustellen. 2. Bezirksregierung Arnsberg Abteilung Bergbau und Energie NRW 02.09.2010 Des Weiteren ist für die etwaigen Baukörper die Wasserspiegellage der prognostizierten 100jährlichen Abflussereignisse (Eingangsfußboden, höhe, Kellereingänge etc.) beim Erftverband zu erfragen und berücksichtigen. Ansonsten sind Erhöhungen und Vertiefungen der Erdoberfläche in Überschwemmungsgebieten nicht zulässig. Durch den Bebauungsplan wird bis auf eine Par- … die Mitteilung zur zelle lediglich die Bestandsbebauung festgesetzt. Kenntnis zu nehmen. Auf einen zusätzlichen Hinweis bezüglich der Wasserspiegellagen der prognostizierten 100jählichen Abflussereignisse und möglicher Erhöhungen und Vertiefungen der Erdoberfläche wird aufgrund der vorgenommenen Kennzeichnung als Überschwemmungsgebiet verzichtet. Das von Ihnen kenntlich gemachte Plangebiet liegt über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld ,,Union 43". Eigentümerin des Bergwerksfeldes ,,Union 43" ist die RV Rheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH, hier vertreten durch die RWE Power AG, Abt. Liegenschaften und Umsiedlung in 50416 Köln. Nach den hier vorliegenden Unterlagen hat innerhalb der Planmaßnahme kein Abbau von Rohstoffen statt gefunden. Der Bereich des Planungsgebietes ist nach den hier vorliegenden Unterlagen (Differenzenpläne mit Stand: 01.10.2009) von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Die Grundwasserabsenkun- Innerhalb der textlichen Festsetzungen wird darauf … die Mitteilung zur hingewiesen, dass der Grundwasserstand durch Kenntnis zu nehmen. künstliche und natürliche Einflüsse verändert sein kann. Ein zukünftiger Wiederanstieg des Grundwassers ist zu berücksichtigen. 2 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 33 / 6.Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt, ... gen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände in Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. 3. Industrie- und Handelskammer zu Köln, 27.08.2010 4. Straßen.NRW RN Ville-Eifel, 02.09.2010 5. Rhein-Erft-Kreis, 03.09.2010 Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung als auch bei einem späteren Grundwasseranstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Ich empfehle Ihnen eine Anfrage an die RWE Power AG zu stellen. Über mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig noch nicht zugelassene bergbauliche Tätigkeiten ist hier nichts bekannt. Diesbezüglich empfehle ich Ihnen, ebenfalls die o. g. Eigentümerin der bestehenden Bergbauberechtigung an der Planungsmaßnahme zu beteiligen, falls dieses nicht bereits erfolgt ist. Wir teilen Ihnen mit, dass von Seiten der Industrie- entfällt. und Handelskammer zu Köln keine Bedenken bezüglich der Änderung des oben genannten Bebauungsplanes bestehen. Gegen die o.g. Bauleitplanung bestehen seitens der entfällt. Straßenbauverwaltung keine Bedenken. Naturschutz und Landschaftspflege entfällt. Aus Sicht eines nachhaltig und ökologisch ausgerichteten Hochwasserschutzes wird es sehr begrüßt, … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 3 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 33 / 6.Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt, ... dass der Wald im Überschwemmungsgebiet der Erft als private Grünfläche mit Bindung zur Erhaltung von Bäumen und Sträuchern festgesetzt wird. Immissionsschutz Grundsätzlich bestehen aus Sicht des Immissions- entfällt. schutzes keine Bedenken gegen die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Hinsichtlich der Unterbringung von Pflegeeinrichtungen möchte ich darauf hinweisen, dass unabhängig von der Gebietsausweisung für solche Einrichtungen ein höherer Schutzanspruch gem. der TA Lärm Ziffer 6.1 f besteht. Wasser-, Abfallwirtschaft und Bodenschutz Die geplante Entwässerung ist mit meiner Unteren entfällt. Wasserbehörde abzustimmen. Gem. §51 a LWG ist Niederschlagswasser von Grundstücken, die nach dem 01.01.1996 erstmals bebaut, befestigt oder an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, vor Ort zu verrieseln, zu versickern oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit möglich ist. Am geeignet hierfür ist die Versickerung des Niederschlagswassers über eine Belebtbodenschicht. Die Einleitung in Sickerschächte ist unzulässig. Da die Erstellung von Versickerungsanlagen auf Grundstücken von der im Bebauungsplan vorgesehenen Größe häufig nicht realisierbar ist, rege ich an, für die Versickerung des Niederschlagswassers entsprechende Flächen im Bebauungsplan festzusetzen. Ich bitte um Abstim- … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Bei dem Plangeltungsbereich der 6. Änderung des … die Mitteilung zur Bebauungsplans Nr. 33 / Bedburg handelt es sich Kenntnis zu nehmen. um Grundstücke, die bereits bebaut sind. Durch die Planänderung wird lediglich die bauliche Nutzbarkeit der Grundstücke durch Neufestsetzung von Baufenstern neu geregelt. Die Pflicht zur Versickerung des Niederschlagswassers besteht in diesem Bereich daher nicht. 4 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 33 / 6.Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt, ... mung mit meiner Unteren Wasserbehörde. Zur Feststellung der Versickerungsfähigkeit des Untergrundes ist unter Beteiligung meiner Unteren Wasserbehörde ein hydrogeologisches Gutachten erforderlich. Die vorgesehene Maßnahme liegt im Überschwem- Ein entsprechender Hinweis ist bereits im Bebau- … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. mungsbereich der Erft und fällt unter §99 LWG. Die ungsplan enthalten. erforderliche Genehmigung ist bei meiner Unteren Wasserbehörde rechtzeitig zu beantragen. 6. Eine Altlast / Altlastenverdachtsfläche liegt innerhalb des Planungsgebiets nicht vor. LVR – Amt für Boden- Eine konkrete Aussage dazu, ob es zu Konflikten denkmalpflege im Rhein- zwischen der Planung und den Belangen des Bodendenkmalschutzes kommen kann, ist auf der Baland, 01.09.2010 sis der derzeit für das Plangebiet verfügbaren Unterlagen nicht abschließend möglich, da in dieser Region bisher keine systematische Erfassung der Bodendenkmäler durchgeführt wurde. Eindeutige Aussagen für die Abwägungn zu möglichen Auswirkungen der Planung auf das archäologische Kulturgut können daher nicht abgegeben werden. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. ein Hinweis zum Umgang mit eventuellen Boden- ... die Mitteilung zur denkmälern ist im Bebauungsplan bereits enthal- Kenntnis zu nehmen. ten. entfällt. Unabhängig hiervon verweise ich jedoch auf die §§ 15 und 16 DSchG NW und bitte Sie sicherzustellen, dass bei der Planrealisierung auf diese gesetzlichen Vorgaben hingewiesen wird. Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde oder Befunde ist die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder der LVR – Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstr. 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425 / 9039 -, Fax: 5 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 33 / 6.Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt, ... 02425 - 9039 - 199 unverzüglich zu informieren. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR – Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. Es wird angeregt einen entsprechenden Hinweis in die Planungsunterlagen aufzunehmen. ... die Mitteilung zur Den Unterlagen zu Ihrer Anfrage konnten wir ent- entfällt. 7. RWE Power AG, Kenntnis zu nehmen. nehmen, dass unsere Hinweise zu den im Plange06.09.2010 biet anstehenden Baugrundverhältnissen und den Grundwasserverhältnissen übernommen wurden. Wir weisen jedoch nochmals wegen der im Plangebiet anstehenden und für Bauwerksgründungen außerordentlich ungünstigen Böden auf unser Schreiben BL 4 hr vom 22.10.84 hin, worin wir zu den Bodenverhältnissen und den hier erforderlichen Tiefgründungen Stellung genommen haben. 8 Wehrbereichsverwaltung West, 03.09.2010 Im angegebenen Bereich befindet sich ein Fernmeldekabel unsere Betriebes PCW. Dieses Fernmeldekabel ist grundbuchlich gesichert. Ein Sicherheitsstreifen von 3 m bitten wir einzuhalten. Die Kabeltrasse muss jederzeit frei zugänglich sein und eine Überbauung ist nicht gestattet. Unter Bezugnahme auf ihr o.a. Schreiben teile ich Ihnen mit, dass – unter Berücksichtigung der von mir wahrzunehmenden Belange – meinerseits grundsätzlich keine Bedenken gegen die Realisierung der o.a. Planung bestehen. Der angesprochene Bereich liegt im Gebiet der ... die Mitteilung zur 5.Änderung, nicht im Gebiet der 6.Änderung des Kenntnis zu nehmen. Bebauungsplanes Nr. 33. entfällt. ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Hierbei gehe ich davon aus, dass bauliche Anlagen – einschl. untergeordneter Gebäudeteile – eine Höhe von 20m nicht überschreiten. Sollte entgegen 6 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 33 / 6.Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt, ... meiner Einschätzung diese Höhe überschritten werden, bitte ich in jedem Einzelfall mir die Planungsunterlagen – vor Erteilung einer Baugenehmigung – zur Prüfung zuzuleiten. 7