Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-216/2010)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
24 kB
Datum
14.12.2010
Erstellt
13.12.10, 09:13
Aktualisiert
13.12.10, 09:13
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-216/2010) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-216/2010) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-216/2010)

öffnen download melden Dateigröße: 24 kB

Inhalt der Datei

Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Stadt Bedburg vom Der Rat der Stadt Bedburg hat am aufgrund des § 4 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz NRW) vom 17.06.2003 (SGV 2127) sowie der §§ 2, 4, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (SGV NW 610) in Verbindung mit §§ 7 und 76 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (SGV NW 2023) – jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung – diese Satzung beschlossen. § 1 Gebührenpflicht (1) Für die Inanspruchnahme der im Gebiet der Stadt Bedburg gelegenen, in ihrem Eigentum und auch unter ihrer Verwaltung stehenden Friedhöfe sowie für damit zusammenhängende besondere Leistungen der Friedhofsverwaltung werden Gebühren nach dieser Satzung in Verbindung mit dem anliegenden Gebührentarif erhoben. (2) Der Gebührentarif ist Bestandteil dieser Satzung. § 2 Gebührenpflichtige Zur Zahlung der Gebühren ist verpflichtet, wer selbst oder durch Dritte, deren Handeln ihm zuzurechnen ist, a. die in § 1 genannten Einrichtungen in Anspruch nimmt oder b. eine besondere Leistung der Friedhofsverwaltung beantragt hat oder durch sie unmittelbar begünstigt wird. § 3 Fälligkeit der Gebühren Die Gebühren werden mit Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. § 4 Inkrafttreten Diese Gebührensatzung tritt am 01.01.2011 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Stadt Bedburg vom 15. Dezember 2009 außer Kraft. hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T4119.doc Gebührentarif zu § 1 der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Stadt Bedburg vom 1. Gebühren für Erwerb, Wiedererwerb und Verlängerung von Nutzungsrechten (je Grabstelle) 1.1. Erdreihengrab 1.2. Erdkindergrab (unter 5 Jahre) 1.3. Erdwahlgrab 1.4. Urnenreihengrab 1.5. Urnenwahlgrab 1.6. anonymes Urnengrab 1.525,00 € 645,00 € 1.775,00 € 725,00 € 725,00 € 725,00 € Mit den Gebühren nach Ziffer 1.1 und 1.3 bis 1.6 wird der Erwerb des Nutzungsrechts für 25 Jahre abgegolten. Mit der Gebühr nach Ziffer 1.2 wird der Erwerb für 15 Jahre abgegolten. Für den Wiedererwerb bzw. die Verlängerung des Nutzungsrechts der Gebühren nach Ziffer 1.1 und 1.3 bis 1.6 werden 1/25 der jeweiligen Gebühr festgesetzt. 2. Gebühren für die Grabanfertigung 2.1. Erdbestattung von montags bis freitags 12.00 Uhr 2.2. Erbestattung von freitags ab 12.00 Uhr sowie samstags 2.3. Erdbestattung an Sonn- und Feiertagen 2.4. Erdbestattung Kindergrab von montags bis freitags 12.00 Uhr 2.5. Erdbestattung Kindergrab von freitags ab 12.00 Uhr sowie samstags 2.6. Erdbestattung Kindergrab an Sonn- und Feiertagen 2.7. Urnenbestattung von montags bis freitags 12.00 Uhr 2.8. Urnenbestattung von freitags ab 12.00 Uhr sowie samstags 2.9. Urnenbestattung an Sonn- und Feiertagen 490,00 € 735,00 € 980,00 € 245,00 € 368,00 € 490,00 € 98,00 € 147,00 € 196,00 € 3. Gebühren für Einebnungen 3.1. 3.2. 3.3. 3.4. 3.5. 3.6. 3.7. 3.8. 3.9. 3.10. 3.11. Einebnung Erdgrab je Stelle Entfernung Grabstein Entfernung einer Einfassung für eine Grabstelle Entfernung einer Einfassung für jede weitere Grabstelle Entfernung einer Abdeckplatte Berechtigungsscheine Einebnung Urnengrab Entfernung Grabstein Entfernung einer Einfassung für eine Grabstelle Entfernung einer Einfassung für jede weitere Grabstelle Entfernung einer Abdeckplatte 64,00 € 128,00 € 128,00 € 64,00 € 128,00 € 16,00 € 32,00 € 64,00 € 64,00 € 32,00 € 64,00 € 4. Gebühren für die Benutzung von Friedhofseinrichtungen 4.1. Aufbewahren von Leichen in Leichenkammern/Kühlzellen je Kalendertag 4.2. Benutzung der Trauerhalle (einmalig) 4.3. Aufbewahren von Urnen je angefangene Woche 4.4. Benutzung der Leichenhalle für Obduktionszwecke 4.4.1. vor der Beisetzung (60% von 4.2) 4.4.2. nach der Beisetzung (105% von 4.2) hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T4119.doc 60,00 € 300,00 € 60,00 € 180,00 € 315,00 € 5. Gebühren für die Genehmigung von Grabmalen und das Verlegen von Einfassungen Für jede Genehmigung; auch wenn mehrere in einem Bescheid Zusammengefasst werden 16,00 € 6. Gebühren für Umbettungen 6.1. Umbettungen von Erdbestattungen vor Ablauf der Ruhefrist sind grundsätzlich nur durch eine Fachfirma möglich. Deren Beauftragung erfolgt durch den Nutzungsrechtinhaber. 6.2. Für sonstige Ausgrabungen werden Gebühren nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand erhoben. Der Stundensatz wird festgesetzt auf 7. Gebühren für Sonderleistungen Werden auf Wunsch Sonderleistungen erbracht, die im vorstehenden Gebührentarif nicht vorgesehen sind, werden die tatsächlich entstehenden Kosten berechnet. hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T4119.doc 30,00 €